Im Hausaufgaben-Portal hat ein Schüler die Frage gestellt, wie die Revolution von 1848 noch heute wirkt. Das ist eine durchaus interessante Frage, denn welche Bedeutung kann eine nie in Vollzug gesetzte Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland haben? Die kurze Antwort lautet: Eine große!

Sitzung des Vorparlaments in der Paulskirche zu Frankfurt.

Die Paulskirchenverfassung war die erste moderne Verfassung auf deutschem Boden. Sie verband nationalstaatliche, rechtsstaatliche, demokratische und soziale Elemente miteinander. In ihr verbanden sich Freiheit und Einheit. Denn man darf nicht übersehen, dass zur Zeit von 1848 ein Deutschland, wie wir es heute kennen, nicht bestand.

Zunächst zu einigen der wesentlichen Unterschiede: Die Frankfurter Reichsverfassung (heute als Paulskirchenverfassung) sah eine konstitutionelle Monarchie und den Kaiser als starkes Staatsoberhaupt vor. Das Grundgesetz hat dies nicht übernommen. Der Bundespräsident hat keine eigentliche Staatsgewalt, man hat aus den Erfahrungen der Weimarer Republik entsprechende Lehren gezogen.

Allerdings waren in der Paulskirchenverfassung bereits die Nationalfarben schwarz rot gold – wie heute – vorgesehen. Auch die Beteiligung der Länder im Sinne eines Bundesrates war vorgesehen. Der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ galt bereits damals. Interessant ist auch, dass die Paulskirchenverfassung ein Reichsgericht vorsah, das für verfassungsrechtliche Streitigkeiten (unter anderem Bund-Länder-Streitigkeiten und Streit zwischen Reichsorganen) zuständig war. Im Ergebnis war es also ein Vorläufer des Bundesverfassungsgerichts. Die Weimarer Republik kannte wiederum ein solches Gericht nicht – leider. Vielleicht hätte ein solches Gericht diese Demokratie wehrhafter gemacht.

Sicherlich der größten Bedeutung und Fortwirkung hatte der Grundrechtskatalog der Frankfurter Reichsverfassung: Der allgemeine Gleichheitssatz, die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Meinungs- Presse- und Wissenschaftsfreiheit sowie das Recht auf den gesetzlichen Richter finden sich heute (teils wortgleich) auch in unserer Verfassung wider. Hier ist besonders zu betonen, dass die Grundrechte nicht nur als Abwehrrechte (das heißt, dass der Bürger sich gegen Eingriffe des Staates rechtlich zur Wehr setzen konnte – heutzutage eine Selbstverständlichkeit), sondern auch als Handlungspflichten ausgestaltet waren. Der Bürger konnte somit staatliche Leistungen einfordern. Ein Beispiel ist hier das Recht auf freien Unterricht für Unbemittelte.
Auch hier konnten die Verfassungsväter aus der Paulskirchenverfassung und den Erfahrungen der Weimarer Republik lernen: Die Weimarer Reichsverfassung kannte zwar auch Grundrechte, allerdings waren diese nicht rechtlich durchsetzbar, sondern waren vielmehr als Programmsätze gestaltet. Dass die Weimarer Republik nicht wehrhaft war, liegt auch hierin begründet.

In der Paulskirchenverfassung war ein allgemeines Wahlrecht, allerdings nur für Männer verankert. Das war ein enormer Fortschritt und von erheblichen vorhergegangen Streitigkeiten begleitet.

Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass die Paulskirchenverfassung die erste moderne Verfassung auf deutschem Boden war und den Versuch einer deutschen Einigung unternahm. Die Verfassung hatte damals keine Rechtswirksamkeit entfaltet und wurde bereits 1851 aufgehoben. Dennoch setzte sie Impulse und zahlreiche ihrer Regelungen finden sich heute im Grundgesetz wieder. Vor allem hatte sie Institutionen, Garantien und Regelungen vorgesehen, die in der Weimarer Reichsverfassung schmerzlich vermisst und wurden und beweist dadurch ihre Wirksam- und Durchsetzbarkeit.

 

Mehr Informationen zur Deutschen Revolution von 1848/1849

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