Trotz des Scheiterns der Revolution 1848/1849 wirkt sie noch heute nach, denn Demokratie und Grundrechte waren in ihr verankert.
- Die Paulskirchenverfassung hatte Grund- und Freiheitsrechte. Als Vorbild diente die Französische Revolution. Als Grundrechte sind hier die Meinungs-, Versammlungs-, Glaubens- und Pressefreiheit zu nennen. Diese sind in unserem Grundgesetz garantiert.
- Im Zuge der Revolution 1848/1849 wurde ein allgemeines Wahlrecht erdacht. Zwar mit Unterschieden zu dem heutigen Recht, dennoch ein revolutionärer Schritt.
- Die Ideen eines gewählten Parlaments und politischer Parteien gehen auf die Revolution zurück. Heute sind sie unverzichtbar.
- Deutschland sollte nach der Paulskirchenverfassung eine konstitutionelle Monarchie werden. Nicht mehr alle Macht sollte beim Kaiser liegen. Diese Gewaltenteilung war damals neu, heute ist sie mit Legislative, Judikative und Exekutive tief verankert.
Weitere Informationen:
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https://www.deutschlandfunkkultur.de/70-jahre-grundgesetz-das-erbe-der-paulskirchenverfassung-100.html
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https://www.zeit.de/zeitlaeufte/bonner_grundgesetz/komplettansicht