Pufendorf

Samuel von Pufendorf wurde am 8.1.1632 in der Grafschaft Meißen als Sohn eines Pastors geboren. Nach dem Besuch der Fürstenschule immatrikulierte er sich in Leipzig für Theologie. Schnell merkte er jedoch, dass er an dieser kein Gefallen finden würde und wandte sich den rechtswissenschaftlichen, philosophischen und medizinischen Studien zu. Nach 12 Semestern wechselte er an die Universität Jena und schloss dort als Magister Artium ab. Nach Heidelberg folgte er dem Ruf an den Lehrstuhl für Natur- und Völkerrecht. Aufgrund mangelnder Beschäftigung nahm er eine Professur in Lund an und arbeitete später als Hofhistograph in Berlin.
Besonders bekannt wurden seine Studien über die deutsche Reichsverfassung. Unter einem Pseudonym schilderte er als Italiener in Deutschland die herrschenden Zustände. Vor allem an der Bezeichnung des Reiches als irregulären und einem Monster ähnlichen Staat nahmen Kritiker Anstoß. Eine Fokussierung auf diese Aussage ist jedoch falsch. Pufendorf versuchte die Staatsform des Reiches zu ergründen. Es war weder eine Monarchie noch eine Aristokratie vorhanden. Er nahm das Reich als unregelmäßige Staatenverbindung wahr, wo sich weder Monarchie noch Konföderation durchsetzten. Thomasius prägte später den Begriff des zusammengesetzten Reiches.
Pufendorf kam zu einer negativen Beurteilung des alten Reiches. Er hielt die Justiz, die Steuerverwaltung und die Reichstagsverfassung für verbesserungsbedürftig. Der Souveränitätsbegriff nach Bodin konnte er nicht auf das Reich anwenden.
Als Vertreter und Verbinder eines starken Zentralstaats war Pufendorf an einer deutschen Monarchie gelegen. Diese hätte aber nur mit revolutionären Umwälzungen in Form einer Umwandlung der Reichsverfassung erreicht werden können – eine Umwälzung des Staates lehnte er jedoch ab. Stattdessen nennt er Allgemeinplätze zur Verbesserung der Lage: Einheit im Innern, Ausgleich nach Außen, Schutz sämtlicher Rechte und Rechtsstaatlichkeit im Innern.
Die negative Beurteilung Pufendorfs traf auf die herrschenden Verhältnisse zu: Die Jahrhundertkatastrophe 30jähriger Krieg war mit dem Westfälischen Friedensschluss beendet worden. Dieser Frieden stärkte den Reichstag und somit die Reichsstände. Ein starker Zentralstaat war nicht vorhanden. Zwar hatte der Kaiser bestimmte Rechte (Reservatrechte), die Territorialfürsten waren jedoch auf Machterhalt aus. Insofern war das Heilige Römische Reich ein dualistischer Ständestaat.
Noch zu ergänzen ist, dass der oben erwähnte Westfälische Frieden einer europäischen Friedensordnung gleichkam (so Rousseau).

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