Johann Freiherr von Schwarzenberg – Constitutio Criminalis Bambergensis 1507
Johann Freiherr zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg wurde im Juli 1463/65 als Sohn einer sehr begüterten Familie geboren. Er erhielt eine ritterliche Erziehung und nahm unter anderem an einer Pilgerfahrt in das Heilige Land teil. Nach dem Tod seiner Frau Kunigunde konzentrierte er sich auf theologische und literarische Schriften. Er prangerte die Missstände seiner Zeit an, die maßlos, gewalttätig und roh waren.
Erheblichen Einfluss hatte Schwarzenberg auf die Bamberger Halsgerichtsordnung, die maßgeblich in die Constitutio Criminalis Carolina einfloß. Er wollte Gemeinnutz und Grechtigkeit in das Strafrecht einbringen. Hierfür verband er traditionelle Denkweisen, das italienische Strafrecht und das Strafensystem der Digesten. Dabei vermied er jedoch eine Überfremdung und schuf einen Ausgleich zwischen Altem und Modernem.
Neben der Reform des Strafrechts nahm Schwarzenberg auch die Fehler der Kirche wahr. Diese war weltlich und hatte durch Machtanspruch und Geldgier eine starke anti-römische Stimmung in Deutschland beschworen. Schwarzenberg trat zu Luthers neuem Glauben über.
Durch seine erfolgreiche Arbeit genoss er hohes Ansehen und stieg 1523 sogar zum kaiserlichen Staathalter auf. Am 21.10.1528 verstarb Schwarzenberg während einer Reise.