Das mittelalterliche Strafrecht umfasste grausame Strafen wie beispielsweise Folter, das Übergießen von Wunden mit Öl, das Brechen von Armen und Beinen, indem die Delinquenten auf ein Rad gespannt wurden, oder die Vierteilung. Solch harte Strafen wurden vor allem bei sehr schweren Straftaten (zum Beispiel Mord) verhängt – aus heitiger Sicht unmenschliche Urteile gehörten zum Alltag des Mittelalters.

Eine zeitgenössische Darstellung eines „peinlichen Verhörs“ – also der Folter.

Jedoch müssen manche Überlieferungen, die von Strafen im Mittelalter berichten, kritisch bewertet werden, da Geschichtschreiber die Gegenwart im Vergleich zur finsteren Vergangenheit strahlender erscheinen lassen wollten. Das „dunkle Mittelalter“ wurde so auch zu einem Mythos.

Drakonische Strafen wurden im Mittelalter – das mag nach heutigen Maßstäben irrational und zynisch klingen – auch für das Seelenheil des Verurteilten verhängt. Zum Wohl aller sollte Gott milde gestimmt und dem Verurteilten das ewige Leben ermöglicht werden.

Strafen konnten jedoch nicht willkürlich verhängt werden – bei der Folter sollte nach der peinlichen Halsgerichtsordnung Karl des V. das Ermessen durch einen Richter sichergestellt sein. Der Scharfrichter war anders als im heute gängigen Vorurteil zur Mäßigung und zum Augenmaß verpflichtet. Es kam entsprechend auch vor, dass grausame Hinrichtungen teilweise nur inszeniert wurden. Der Klagspiegel schrieb vor, dass die Schuld eines Angeklagten klar und eindeutig beweisbar sein musste. Um dies zu erreichen wurde deshalb gefoltert und zu psychologischen Mitteln gegriffen.

Laut Wolfgang Schild, einem Bielefelder Rechtswissenschaftler, empfand die damalige Bevölkerung die Strafen nicht in dem Maße als grausam, wie wir es heute tun.

Die Menschen waren von einem tiefen Sünderbewusstsein erfüllt und daher offener für Qualen

(Der SPIEGEL, Nr. 43 vom 25.10.2010, S. 178).

Musste der Verurteilte jedoch unnötig leiden, reagierte die Bevölkerung empört und zornig.

 

Diese Ausarbeitung basiert auf dem Spiegel Artikel „Offen für Qualen“ von Frank Thadeusz. Zur weiteren Lektüre wird das Buch „Folter, Pranger, Scheiterhaufen“ von Wolfgang Schild empfohlen – erschienen im Bassermann Verlag München. Wenn Sie das Buch über den hier aufgeführten Link kaufen, erhält Geschichte-Wissen eine anteilige Provision, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.

 

Informationen zum Strafrecht des Mittelalters

 

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