Ulrich Zasius

Ulrich Zasius wurde im Jahre 1461 in Konstanz geboren, wo er auch die dortige sehr bekannte Domschule besuchte. Sein weiterer Arbeitsweg führte ihn an die neu begründete Universität von Tübingen, eine humanistische Lehranstalt. Zasius war für die Artistenfakultät immatrikuliert, in der Grammatik, Rhetorik und Logik vermittelt wurde. Diese unterste Fakultät sollte alle Studenten auf einen gleichen Kenntnisstand bringen und somit auf das spätere Hauptfach (Medizin, Theologie, Recht) vorbereiten. Bereits zur Artistenzeiten besuchte er (wahrscheinlich) rechtswissenschaftliche Vorlesungen, verließ die Universität jedoch als „gelerter bacalarius“, der universitären Minimalbildung.
In seiner Heimatstadt Konstanz übernahm er das Amt eines „scriba“, wobei er schnell zu einem „advocatus“ und Vorsteher einer Kanzlei aufstieg. Trotz dieses Aufstiegs strebte er aus Konstanz fort. In der Reichsstadt Buchhorn nahm er kurzzeitig das Amt des Notars an, bevor er nach Baden im Argau als Notar und Stadtschreiber übersiedelte. Durch diese Tätigkeit mit entsprechendem Verdienst konnte er eine Familie gründen und sich nebenbei der Philosophie zuwenden.
Aus Verärgerung über die Ablehnung der Stadt Konstanz auf Bewerbungen als Stadtschreiber, verzichtete er auf das dortige Bürgerrecht und nahm 1494 in Freiburg eine Stelle als Stadtschreiber an. 1496 übernahm er die Leitung der Freiburger Lateinschule und wurde später auf Wunsch entlassen um ein Studium der Rechtswissenschaften beginnen zu können. Der Titel „doctor legum“ erwarb Zasius im Jahr 1501. Vertretungsweise übernommene Vorlesungen erfreuten sich steigender Beliebtheit, wodurch er bereits 1503 an der Universität angestellt und 1506 als Ordinarius an den Lehrstuhl für Zivilrecht berufen wurde.
In den nun folgenden Jahren widmete sich Zasius begeistert der Erneuerung der Jurisprudenz im humanistischen Sinne. Lehrstoff der juristischen Ausbildung war der Corpus Iuris Civilis und das Glossenwerk Accursius als autoritär betrachtete – die Quelle, also der Text – Wahrheit.
Zasius übte starke Kritik an dieser Autoritätsgläubigkeit. Die Rezeption des Römischen Rechts verdrängte zu dieser Zeit das alte volkstümliche Recht. Es wurde ein Geltungsanspruch des Römischen Rechts angenommen, wobei Glossen und Kommentare bald höhere Autorität als der Gesetzestext selbst besaßen. Zasius jedoch folgte nicht dem mos italicus, sondern dem mois gallicus, der den Corpus Iuris als Zeugnis des römischen und antiken Denkens sah und dessen wahrer Sinn über philosophisches und historisches Wissen und Kenntnis der antiken Literaten ergründet werden musste. Zasius wollte auf die ursprüngliche Quelle zurückgreifen (und dabei Glossen und Kommentare ausblenden). Rechtsentscheidungen sollten demzufolge auf Vernunft und Wissen des ratio naturalis, begründet sein.
Zasius selbst wurde 1505 zum kaiserlichen Rat ernannt und entwickelte eine enge Freundschaft mit dem Humanisten Erasmus.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtslehrer verfasste Zasius zahlreiche Gutachten. Vor allem der Reichstag, das Reichsregiment und das Reichskammergericht schätzten seinen Rat. Eine Glanzleistung Zasius ist das Freiburger Stadtrecht von 1520. Dort verband er einheimisches und fremdes Recht strigent und klar und lies deutsche Rechstraditionen mit entsprechenden römischen Institutionen verschmelzen. Dabei ging er vernünftig vor und ließ nur notwendiges römisches Recht einfließen. Ihm gelang es das ius commune mit lokalen Gegebenheiten zu verschmelzen.
Kurz wird auf Zasius Standpunkt in Bezug auf Reformation und Bauernkrieg eingegangen. Anfangs war Zasius ein Verehrer Luthers, wobei er später dessen Eifer und Kritik am Papst vollständig ablehnte. Seine vermittelnde Art mit der er beiden Seiten gegenüberstand, brachte ihm den Vorwurf der Wankelmütigkeit ein. Den Aufstand der Bauern schrieb er Luther zu und lehnte ihn vollständig ab. Wohl sah er das Problem der Leibeigenschaft, gewaltsames und revolutionäres Brechen der Rechtsordnung lehnte er jedoch ab.
Am 24.11.1535 verstarb Zasius 74jährig, seien Totenklage stammt von Erasmus.

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