Autor: Daniel Ossenkop
Nach dem Sieg über Napoleon I. konnten die Staatsmänner Europas damit beginnen, das zurück eroberte Territorium neu zu ordnen. Dies geschah auf dem Wiener Kongress, von 1814 bis 1815 abgehalten wurde. Die wichtigste Rolle spielte hierbei der österreichische Außenminister Fürst Metternich (15. Mai 1773 – 11. Juni 1859). Für das Gebiet des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, welches 1806 aufgelöst worden war, wurde allerdings keine zufriedenstellende Lösung gefunden. Weder wurde seine ursprüngliche Form wiederhergestellt, noch ein von vielen gewünschter Nationalstaat geschaffen. Stattdessen entstand der Deutsche Bund, ein Verband aus 35 Einzelstaaten und vier Stadtstaaten. Die Führung des Bundes übernahm, wenig überraschend, Österreich. Auch ausländische Herrscher wurden Mitglieder des Bundes, vor allem durch familiäre Verflechtungen. Die Verfassung, die Bundesakte, wurde endgültig am 08. Juli 1815 beschlossen.
Der neu geschaffene Deutsche Bund erfüllte keineswegs die Erwartungen der deutschen Patrioten. In den Reihen der Studenten kam es schließlich zur Bildung von Burschenschaften. Die erste von ihnen wurde in Jena aus den Landsmannschaften gegründet. Als Farben wählten sie Schwarz-Rot-Gold, die auch das lützowsche Freikorps im Krieg gegen Napoleon geführt hatte. Die Burschenschaften breiteten sich rasch aus. Auf dem ersten Wartburgfest am 18. Oktober 1817 erschienen Verbindungen von elf deutschen Universitäten. Ein Jahr später wurde in Jena die Allgemeine Deutsche Burschenschaft gegründet. Es kam bald zu Reibereien mit staatlichen Institutionen, es kam zu Radikalisierungen. Nach der Ermordung eines in russischen Diensten stehenden Schriftstellers 1819 wurden die Burschenschaften in den Karlsbader Beschlüssen verboten und konnten nur als Geheimbünde weiter existieren. Die Beschlüsse gingen aber noch weiter. Zukünftig sollte an den deutschen Universitäten genau überprüft werden, ob es zu weiteren Aufwiegelungen oder auch nur zur Verbreitung unerwünschten Gedankenguts kam. In den sogenannten „Demagogenverfolgungen“ wurden viele Schriftsteller, Professoren und Journalisten verhaftet.
Doch trotz aller Versuche, die öffentliche Meinung zu lenken, stieg das Freiheitsverlangen der Bürger weiter. Einen entscheidenden Schub vorwärts erhielt es durch die Pariser Julirevolution von 1830. Nachdem auf dem Hambacher Fest 1832 Forderungen nach mehr Freiheit laut wurden, reagierten die Politiker genau umgekehrt. Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit wurden endgültig aufgehoben.
1848 kam es zu einer erneuten Revolution in Frankreich, woraufhin der König abdankte und die Republik ausgerufen wurde. Die revolutionäre Stimmung führte im Deutschen Bund zu erneuten Versammlungen, auf denen Forderungen zur Einberufung eines bundesweiten Parlaments laut wurden. Auch sollten die aufgehobenen Freiheiten wieder eingeführt werden. In Österreich kam es zu Straßenkämpfen, Fürst Metternich floh nach Großbritannien. Darüber hinaus forderten die in Österreich lebenden Tschechen, Italiener und Ungarn mehr Autonomie.
Sowohl der österreichische Kaiser als auch der preußische König hatten angekündigt, eine Verfassung zu bewilligen. In Preußen kam es aber am 18. März 1848 zu Barrikadenkämpfen mit den Soldaten. Tags darauf kündigte der König an, eine verfassungsgebende Nationalversammlung einzuberufen. Schon im Vorfeld kam es zu Disputen. Während die gemäßigten Kräfte an der Monarchie festhalten wollten, forderten radikalere Kräfte die Einführung einer Demokratie nach US-amerikanischem Vorbild.
Am 18. Mai 1848 trat in der Frankfurter Paulskirche das erste gesamtdeutsche Parlament zusammen. Es bestand aus 585 Abgeordneten, die bis auf vier Handwerker aus dem akademischen Bereich kamen. Am 19. Mai wurde Heinrich Reichsfreiherr von Gagern zum Präsidenten der Versammlung gewählt. Parteien gab es noch keine, Gleichgesinnte sammelten sich in Klubs, die nach Frankfurter Gasthöfen benannt wurden. Das Problem des Parlaments war allerdings von Anfang an, dass es weder wirkliche politische noch militärische Macht zur Durchsetzung seiner Beschlüsse hatte.
Die Aufstände nahmen ebenfalls kein Ende, wurden aber vom Militär niedergeschlagen. Die Nationalversammlung verabschiedete am 27. Dezember die Grundrechte und entwickelten eine Verfassung, die 1849 bekannte gegeben wurde.
Der König von Preußen sollte Kaiser werden. Dieser verweigerte diese am 03. April 1849 mit der Begründung, eine Krone nicht aus den Händen einfacher Revolutionärer entgegen zu nehmen. Damit war die Revolution endgültig gescheitert.
Literatur:
Müller, Helmut M. Schlaglichter der deutschen Geschichte. 2., aktualisierte Auflage 2003. Mannheim, 2004.