Wirkungen der Nordamerikanischen Revolution in Deutschland

Zunächst fand der Unabhängigkeitskrieg große Aufmerksamkeit in aufgeklärten, bürgerlichen Kreisen Deutschlands, wurde jedoch durch die Französische Revolution und Napoleon in den Hintergrund gedrängt. Nach 1819 zur Zeit der politischen Repression wurden die Vereinigten Staaten jedoch zum Vorbild für die demokratische und nationale Bewegung. Der in Amerika verwirklichte Föderalismus war zum Vorbild für ein geeintes Deutschland geworden. Die Debatte der Nationalversammlung von 1848/49 war durch die Vergleiche mit der Verfassung der USA geprägt. Die Paulskirchenverfassung übernahm zwei Merkmale der amerikanischen Verfassung: Das Verhältnis der Gliedstaaten zum Reich und die Errichtung eines Reichsgerichts (Vorbild war der Supreme Court). Für das Grundgesetz war vor allem der Grundrechtsteil und die Verfassungsgerichtsbarkeit der Amerikanischen Verfassung Vorbild. Das Grundgesetz übernahm den Gedanken, dass eine Verfassung ohne Grundrechte keine Verfassung sei. Der Bezug des Grundgesetzes auf das amerikanische Verfassungsrecht wird auch in Detailfragen, wie beispielsweise der Gleichheitssatz, Vereinigungsfreiheit, Kriegsdienstverweigerung, Erziehungsrecht der Eltern und Zugang zu öffentlichen Ämtern deutlich.
Zu erwähnen ist außerdem, dass das Bundesverfassungsgericht eine ähnlich starke Stellung wie der Supreme Court  in den USA eingenommen hat. Wie bereits nach 1819 der Föderalismus der USA als Vorbild galt, entwickelte sich in der Bundesrepublik wie auch in den Staaten ein kontinuierlicher Zentralisierungsprozess – es lässt sich eine verfassungsrechtliche Parallelentwicklung feststellen.

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