Die Versorgung der Angehörigen der Wehrmachtssoldaten war im Vergleich zu England und den Vereinigten Staaten außergewöhnlich hoch. Dies hatte seinen Grund in der Sorge der Nationalsozialisten vor Unruhen im Inneren.

Die Wehrmacht marschiert 1939 in Dramburg. Das Bild stammt aus dem Familienarchiv von Norbert Radtke (Albert Radtke, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported)

Millionen deutsche Männer mussten während des II. Weltkriegs in der Wehrmacht dienen. Die NS-Führung hatte allerdings aus dem I. Weltkrieg ihre Lehren gezogen. Damals war die angemessene Versorgung der Familien der Soldaten vernachlässigt worden. Es kam dadurch zu einer bitteren Not in der Heimat, die Unzufriedenheit brach sich am Ende des Krieges Bahn und fegte die Monarchie hinweg.

Die Nationalsozialisten waren daher bestrebt, die Moral und die Stimmung der deutschen Bevölkerung hochzuhalten. Eine der hierzu getroffenen Maßnahmen war die Fürsorge für die Soldatenfamilien. Die Bemessung der Unterhaltszahlungen sollten sich daher grundsätzlich an der Erhaltung des Besitzstandes orientieren. Dabei galten die Leistungen nach dem Familien-Unterhaltsgesetz vom Juli 1940 als eine „vom Staat zu erfüllende Ehrenpflicht“. Die Ehefrauen konnten hierdurch über circa 85 % des letzten Nettogehalts des Mannes verfügen. Manche Familien standen unter Berücksichtigung des Soldes und der Verpflegung, für die der nationalsozialistische Staat aufkam, finanziell sogar besser als zu Friedenszeiten.

Kehrseite dieser finanziell guten Absicherung war, dass viele Ehefrauen keinen Anreiz hatten, zu arbeiten – beispielsweise in der Rüstungsindustrie, die in den letzten Kriegsjahren letztlich von Zwangsarbeitern am Laufen gehalten wurde. Das wiederum war durchaus mit der NS-Ideologie konform, die den Frauen die Rolle als Mutter und Ehefrau vorschrieb.

Im internationalen Vergleich zeigte sich die gute Versorgung der Soldatenfamilien: Deutsche Soldatenfamilien kamen durchschnittlich auf 73 % ihres Friedenseinkommens. In England lag dieser Satz nur bei 38,1 % – in den USA bei 36,7 %.

Im Hinblick auf Hinterbliebene gefallener Soldaten waren die Ortsgruppenleiter der NSDAP ausdrücklich angewiesen, die Todesnachrichten persönlich zu überbringen und den Familien in der Trauer beizustehen. Die Kriegsopferversorgung sollte großzügig und unbürokratisch erfolgen. Nach einer Reform des Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsgesetzes wurde dabei nicht nur der militärische Rang, sondern auch die zivile Tätigkeit des Gefallenen berücksichtigt.

Dabei sollte dies nicht den Blick darauf verschließen, dass diese Regelungen allein den Sinn hatten, die Stimmung in der Bevölkerung im nationalsozialistischen Sinne aufrechtzuerhalten. Die Volksgemeinschaft sollte weiter an ihren Führer glauben – wenig fürchteten die Nazis mehr als Unruhen im Inneren, wie sie das Kaiserreich zum Ende des I. Weltkriegs erlebte.

Quellen

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