schmidtDie Entführung von Hanns Martin Schleyer und der Landshut im Deutschen Herbst brachte die Regierung an die Grenze des Rechtsstaates.

Sollte man die Forderungen der RAF erfüllen und die inhaftierten Terroristen (darunter die Führung um Andreas Baader und Gudrun Ensslin) gegen Hanns Martin Schleyer (Arbeitgeberpräsident) und die Passagiere der Landshut austauschen? Die SPD-FDP Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt hatte diese schwierige Aufgabe zu lösen – sie entschied sich gegen einen Austausch und für die Durchsetzung der Staatsräson.

Die Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates sollte um jeden Preis und mit allen Mitteln erreicht werden. Hierzu nahm die Regierung verschiedene Maßnahmen vor, die in einem offiziell nicht erklärten Ausnahmezustand gipfelten.

Helmut Schmidt bildete mit den führenden Politikern aller Bundestagsparteien den Großen Krisenstab und mit den Führern seiner Koalitionsregierung den Kleinen Krisenstab – beide Stäbe übten faktisch 45 Tage die Regierungsgewalt aus. Die Einberufung dieser Supraorgane erfolgte jedoch ohne Rechtsgrundlage und formalen Beschluss. In diesen Organen wurde das Handeln der Bundes- und Landesregierungen, der Strafverfolgungsbehörden und der Bundestagsfraktionen koordiniert. Im Höhepunkt des Deutschen Herbstes forderte Schmidt im Kleinen Krisenstab dazu auf, an Undenkbares zu denken – u.a. wurde die Abschaffung der Todesstrafe im Rahmen einer Grundgesetzänderung durch den Generalbundesanwalt vorgeschlagen, um auf die Drohungen der Entführer reagieren zu können. Obschon dieser Vorschlag sofort abgelehnt wurde, verdeutlicht er die schwierige Situation der Exekutive in dieser schwerwiegenden Krise.

Damit die Häftlinge in Stammheim nicht mehr in Kontakt mit den Entführern treten konnten (es wurde davon ausgegangen, dass diese das Geschehen aus der Haft lenkten), wurde eine Kontaktsperre erlassen – wiederum ohne gesetzliche Grundlage. Diese wurde nachträglich legalisiert, indem in 5 Tagen das Kontaktsperre durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht wurde. Wenige Abgeordnete stimmten gegen den Erlass des Gesetzes, das einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Inhaftierten bedeutete.

Als weitere Maßnahme wurde die Nachrichtensperre für Presse, Funk und Fernsehen durchgesetzt. Die Krisenstäbe wollten sich durch die Informationskontrolle das Entscheidungsmonopol im weiteren Fortgang der Ereignisse sichern. Dazu wurden die Medien aufgefordert, nichts zu berichten, was die Arbeit der Sicherheitsorgane beeinträchtigen könnte und erst nach Rücksprache mit der Bundesregierung beispielsweise Botschaften von den Entführern zu veröffentlichen. Fast alle Nachrichtenmedien hielten sich an diese Aufforderung.

Um die vermutete Kommunikation von Entführern und Inhaftierten sowie deren Unterstützern abhören zu können, wurde einer der größten Lauschangriffe der bundesdeutschen Geschichte durchgeführt. Der Staatsschutz hatte beispielsweise die Möglichkeit alle Gespräche, die aus Kölner Telefonhäuschen geführt wurden, abzuhören. Dieser eklatante Verfassungsbruch wurde wie bei den übrigen Maßnahmen mit dem Hinweis auf den rechtfertigenden Notstand nach §34 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt.

Helmut Schmidt erklärte nach den Ereignissen des Deutschen Herbstes die Grenze des Rechtsstaates nicht übertreten zu haben. Eine Aussage, die er später zum Teil selbst revidierte.

 

Dieser Artikel stammt aus der Magazin Ausgabe: Der linke Terror der RAF

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