secessio plebis
Die secessio plebis, der Ausmarsch des einfachen Volks

Bevor sich im antiken Rom parallel zur athenischen Entwicklung im 7. und 6. Jahrhundert v.Chr. erste Anzeichen einer Demokratisierung bemerkbar machten, regierten zunächst Könige, die gleichzeitig Feldherrn, Priester und Richter waren. Dem Herrscher zur Seite bzw. gegenüber standen ein Senat, bestehend aus einer Versammlung von Mitgliedern der adeligen Familien, und einer Volksversammlung. Diese bestand aus dem in Sippenverbänden gegliederten Volk, welche die Grundordnung der Volksversammlung entwickelten.

Mit den ersten zaghaften Versuchen hin zu einer Demokratisierung wurde eine lokale Tribusordnung geschaffen, d.h., Rom wurde in neue Wahlbezirke eingeteilt und zusätzlich wurde eine timokratische (Timokratie – Vermögensherrschaft) Staatsform beschlossen, in welcher die Rechte der Bürger nach Vermögensklassen eingeteilt wurden.

Weitreichende politische Veränderungen traten erst mit der Gründung der römischen Republik im Jahre 510 v.Chr. ein. Die höchste zivile und militärische Gewalt ging auf zwei Beamte über, die jährlich neu gewählt werden mussten und später Konsuln genannt wurden. Als Folge der Demokratisierungsbemühungen ergaben sich allerdings innenpolitische Spannungen zwischen Adel und Plebs, die in einem Ständekampf mündeten. Der Konflikt rührte aus wirtschaftlichen Problemen her, aber auch aus dem Verlangen nach mehr politischer Beteiligung und sozialer Gleichberechtigung. Zu Beginn der Auseinandersetzungen konstituierten sich die Plebejer zu einer Versammlung, deren Aufgabe es war, Volkstribunen zum Schutze der Bevölkerung zu ernennen.

Etwa um 450 v.Chr. vollzog sich dann unter griechischem Einfluss eine systematische Erfassung des römischen Gewohnheitsrechts, des „Zwölftafelgesetzes“, aber erst im Jahre 287 v.Chr. beendete die „Lex Hortensia“ den Ständekampf. In dieser Lex wurde festgeschrieben, dass den Beschlüssen der Plebs eine für das gesamte Volk verbindliche Gesetzeskraft zukam.

In der Folgezeit formierte sich eine neue politische Elite aus den führenden adeligen und plebejischen Familien. Dieser neuen Oberschicht entstammten sowohl die jährlich vom Volk gewählten Beamte (Magistrate), die die Exekutive ausübten, als auch die 300 Mitglieder des Senats, denen eine beratende Funktion zukam. Obwohl der Senat formalrechtlich nur die Befugnis besaß, den vom Volk gewählten Beamten Ratschläge zu erteilen, wurde er zum eigentlichen Machtzentrum des römischen Staates.

Wahlen und Wahlrecht

Es war ein weiter Weg, der von den Wahlen in der Zeit des Altertums bis hin zu den heutigen modernen Wahlen führte. Dieser Verlauf wird in dieser Serie von Marianne Eule zur Geschichte der Wahlen und des Wahlrechts nachgezeichnet. Einen Überblick der Serie erhalten Sie hier.

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