Veröffentlicht inZeitalter der Nationalstaaten

Johann Jacoby

Das Grundgesetz, unsere Verfassung, nennt fünf klassische Staatszielbestimmungen. Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) muss die verfassungsmäßige Ordnung republikanisch, demokratisch, sozial und bundesstaatlich sein. Nach Artikel 20 Absatz 3 GG kommt noch der Rechtsstaat hinzu. Republik, Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaat und Sozialstaat, das waren Ziele, für die sich Johann Jacoby im 19. Jahrhundert einsetzte. […]