Das Grundgesetz, unsere Verfassung, nennt fünf klassische Staatszielbestimmungen. Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) muss die verfassungsmäßige Ordnung republikanisch, demokratisch, sozial und bundesstaatlich sein. Nach Artikel 20 Absatz 3 GG kommt noch der Rechtsstaat hinzu. Republik, Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaat und Sozialstaat, das waren Ziele, für die sich Johann Jacoby im 19. Jahrhundert einsetzte. Er war ein bürgerlicher Demokrat, der auch nach dem Scheitern der Revolution von 1848 seinen politischen Idealen nicht abschwor. Am Schluss seines Lebens trat er 1872 der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei bei. Jacoby steht damit für eine politische Strömung, die seit den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts als eigenständige Partei nur noch eine untergeordnete Rolle spielten: die Demokraten. Zwischen dem organisierten Liberalismus und der Sozialdemokratie schien kein Platz mehr für eine radikal-bürgerliche Partei zu sein. Aber das Gedankengut dieser 48er Demokraten lebte fort.
Johann Jacoby: Stationen eines politischen Lebens
Johann Jacoby wurde am 01. Mai 1805 in Königsberg geboren und starb dort am 06.März 1877. Die Krönungsstadt der preußischen Könige blieb lebenslang die Heimat und die Wirkungsstätte eines engagierten Republikaners und Demokraten.
Jacoby wurde in eine jüdische Kaufmannsfamilie hinein geboren. Dem mosaischen Glauben blieb er ein Leben lang treu. Die Gleichstellung der Juden in Staat und Gesellschaft war ihm ein wichtiges Anliegen. Zu Beginn des Jahres 1839 hielt er eine Predigt in der Königsberger Synagoge, und 1845 trat er der Berliner „Genossenschaft zur Reform im Judentum“ bei. Ein streng gläubiger Mensch war er jedoch nicht. Von 1823 bis 1827 studierte Johann Jacoby in Königsberg Medizin. Seine akademische Ausbildung schloss er mit einer Dissertation über das Delirium tremens ab. Im Januar 1828 bestand er in Berlin sein medizinisches Staatsexamen. Nach einer Studienreise durch Deutschland und Österreich ließ er sich im Dezember 1828 in Königsberg als Arzt nieder. Bis an sein Lebensende praktizierte er.
Sein politisches Engagement begann mit publizistischen Arbeiten. Im Sommer 1833 veröffentlichte er eine Broschüre zum Thema Emanzipation der Juden bei Hoffmann & Campe in Hamburg. Über die Grenzen von Königsberg hinaus bekannt wurde er als Verfasser einer Schrift mit dem Titel „Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen“. Die Publikation erschien zuerst anonym. Im Februar 1841 bekannte sich Jacoby zu seiner Autorenschaft, indem er ein Exemplar dem preußischen König übersandte. Die Folge war eine Kriminaluntersuchung, die 1842 zu einem Gerichtsverfahren führte. Das Kammergericht in Königsberg sprach ihn vom Vorwurf des Hochverrats frei, erkannte aber auf Majestätsbeleidigung und verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Festungshaft. Jacoby ging in Berufung und erreichte im Januar 1843 vor dem Oberappelationssenat einen völligen Freispruch. Es sollte nicht der letzte Konflikt mit der preußischen Justiz bleiben. 1846 kam es erneut zu einer Verurteilung wegen Majestätsbeleidigung, die aber ein Jahr darauf ebenfalls aufgehoben wurde.
In den Jahren 1847 bis 1849 stand die politische Tätigkeit Jacobys im Vordergrund. Er nahm am Vereinigten Landtag In Berlin 1847 teil, war 1848 Mitglied des Vorparlaments in Frankfurt und der preußischen Nationalversammlung in Berlin. Im Februar 1849 wurde er in den preußischen Landtag gewählt und engagierte sich im Stuttgarter Rumpfparlament. Mit einem neuen Hochverratsprozess endete dieser Lebensabschnitt. Am 08. Dezember 1849 sprach ihn das Geschworenengericht in Königsberg frei. Zwischen 1850 und 1858 widmete sich Johann Jacoby nur seiner ärztlichen Praxis. Mit dem Ende der Reaktionsära im Herbst 1858 trat Jacoby erneut als politischer Bürger hervor. 1861 schloss er sich der Deutschen Fortschrittspartei an und setzte sich im preußischen Verfassungskonflikt für die Rechte der Volksvertretung ein, der er seit 1863 wieder angehörte. Von 1863 bis zu seinem Lebensende blieb er zusätzlich Stadtverordneter in Königsberg.
Im November 1868 verließ er die Fortschrittspartei. Er warb für das Projekt einer demokratischen Volkspartei, die im Gegensatz zur linksliberalen Fortschrittspartei entschieden an demokratischen Zielen festhielt. Der Reichsgründung von 1871 stand Jacoby kritisch gegenüber. Der deutsche Nationalstaat, den er wünschte, sollte sich auf den Willen freier Bürger gründen und nicht auf die militärische Stärke preußischer Grenadiere. Scharf verurteilte er die Annexion von Elsass-Lothringen, was ihm eine Verurteilung zu fünf Wochen Festungshaft einbrachte.1872 trat er in die Sozialdemokratische Arbeiterpartei ein und wurde zwei Jahre später in den Reichstag gewählt. Das Mandat lehnte er jedoch ab. Am 06. März 1877 starb er an den Folgen einer Operation.
Vormärz und Revolution (1830 bis 1849)
In der Opposition gegen die monarchistische Staatsgewalt in Deutschland bildeten sich vor 1848 zwei Strömungen heraus: die Liberalen und die Demokraten. Von festen Parteien im heutigen Sinne kann man nicht sprechen. Die programmatischen Unterschiede wurden erst in den letzten Jahren vor der Revolution immer klarer.
Der Liberalismus war eine politische Strömung, die das Individuum in den Vordergrund stellte. Die Liberalen glaubten an die Möglichkeit einer evolutionären Veränderung. Sie strebten eine konstitutionelle Monarchie an, also eine Staats- und Regierungsform, die dem Parlament die Kontroll- und Gesetzgebungsfunktion zubilligte, während die Exekutive dem Monarchen unterstehen sollte. In der Regel befürworteten sie ein Zensuswahlrecht, wobei der Zensus nicht so hoch sein sollte, dass er große Teile der Bevölkerung von der Teilnahme am politischen Prozess ausschloss. Das Wahlrecht war für die Liberalen aber ein bürgerliches Ehrenrecht, dessen Missbrauch durch Ungebildete oder vorproletarische Gruppen sie fürchteten. In ihren wirtschaftspolitischen Vorstellungen orientierten sich die Liberalen am Modell einer staatsfreien Wirtschaft im Sinne von Adam Smith, wobei es auch hier regional bedingte Unterschiede gab. Im Südwesten Deutschlands beispielsweise bildete das Kleinbürgertum die soziale Basis des Liberalismus und eine Art klassenlose Bürgergesellschaft der Handwerker, Bauern und Kleineigentümer schwebte ihnen als ideale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung vor. Die Liberalen im preußischen Rheinland hingegen waren stärker am Modell eines schrankenlosen Konkurrenzkapitalismus interessiert.
Die Demokraten forderten ein allgemeines Männerwahlrecht, eine Regierung, die vom Vertrauen des Parlaments abhing und ein Staatsoberhaupt, das durch Wahl bestimmt wurde und nicht durch die Geburt. Im Gegensatz zu den Liberalen glaubten sie nicht mehr an einen Kompromiss mit den Regierenden, sondern strebten einen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an. Für die Demokraten war die Souveränität nicht teilbar, sie musste ganz beim Volk liegen. Die Spaltung der Opposition wurde deutlich, als sich die Demokraten am 12. September 1847 in Offenburg versammelten, während die Liberalen am 12. Oktober 1847 in Heppenheim eine Tagung abhielten.
Die Demokraten beschränkten sich in ihren „Forderungen des Volkes“ nicht nur auf die grundlegende Umgestaltung der politischen Ordnung. In ihren Augen war die Gesellschaft verpflichtet, das „Missverhältnis zwischen Arbeit und Kapital“ auszugleichen. Die Arbeit sei zu „heben und zu achten“. Eine progressive Einkommenssteuer sollte eingeführt werden. Die sozialpolitischen Vorstellungen der Demokraten hatten nichts mit dem Kommunistischen Manifest zu tun. Die angestrebte Selbstregierung des Volkes war für die Demokraten nicht möglich, wenn ein großer Teil der Gesellschaft in Armut lebte. Im Gegensatz zu den Liberalen vertrauten sie nicht den Selbstregulierungskräften des freien Marktes, sondern forderten eine vom Staat garantierte Sozialbildung des Eigentums.
In „Vier Fragen“, der Broschüre, die ihn 1841 das erste Mal in Konflikt mit der preußischen Regierung brachte, entwarf Jacoby ein „Aktionsprogramm der bürgerlich-liberalen Opposition“, wie sein Biograph Edmund Silberner schrieb. Eine Verfassung für Preußen, eine Volksvertretung, die in der Gesetzgebung eine wichtige Rolle spielt, eine kommunale Selbstverwaltung, die wirklich den Bürgern Freiraum gab und eine unabhängige Justiz, das waren seine Forderungen, die auch Liberale hätten unterschreiben können. Dass Jacoby in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts schon eindeutig im demokratischen Lager stand, beweist seine Mitarbeit in radikaldemokratischen Sammelbänden und seine Haltung gegenüber der wachsenden sozialen Ungleichheit. „All unser Streben nach politischer Freiheit ist nichts wert, es sei denn ein Mittel zur Umgestaltung unseres sozialen Elends, zur Veredlung der armen Volksklassen, die als Lasttiere missbraucht werden“, bemerkte er im September 1843 in einem Privatbrief. Die bürgerliche Demokratie musste für ihn eine soziale Demokratie sein. Die „Offenburger Forderungen des Volkes“ waren auch die Forderungen von Johann Jacoby.
In der Revolution von 1848 sah Jacoby eine Möglichkeit, diesen demokratischen und sozialen Verfassungsstaat zu verwirklichen. Er wurde Abgeordneter in der Preußischen Verfassungsgebenden Versammlung in Berlin. Die von der Regierung aufgezwungene preußische Verfassung vom 05. Dezember 1848 war für ihn kein politischer Fortschritt. Bezeichnend für seine politischen Ansichten war eine Rede, die er am 14. April 1849 vor Wahlmännern und Wählern des vierten Berliner Wahlbezirks hielt. Jacoby legte noch einmal kurz sein politisches Credo dar: „Die Märzrevolution, mit deren Eintritt das praktisch-politische Leben unseres Volkes begann, hat zwei Hauptgrundsätze aufgestellt: die Rechtsgleichheit aller und die freie Selbstbestimmung der Bürger. Rechtsgleichheit aller! Also keine Bevorzugung der Geburt, des Standes oder Vermögens. – Selbstbestimmung! Also keinerlei Herrschaft eines Einzelnen über den Gesamtwillen. Diese beiden Forderungen, der Inbegriff der Demokratie, sind das Fundament, auf dem der künftige Rechtsstaat erbaut werden muss, der Boden, auf dem allein fortan ein vernünftiges, befriedigendes Zusammenleben freier Menschen und Völker gedeihen kann.“ Für Jacoby war eine vom König gewährte Verfassung kein Fortschritt. Die Bürger sollten darüber entscheiden. Im Vordergrund standen liberal-demokratische Forderungen, die zeigen, dass Jacoby auf dem linken Flügel der bürgerlichen Demokratie stand. Im Frühjahr 1849 zeichnete sich das Scheitern der Revolution schon ab. Die gegenrevolutionären Kräfte – in Preußen und den meisten anderen Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes in der Bevölkerung nicht ohne Unterstützung in der Bevölkerung – waren dabei, notfalls mit Waffengewalt die demokratische Opposition zu unterdrücken. Im Frühsommer 1849 siegte die Gegenrevolution endgültig. Jacoby hielt sich nach der Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments im Juni 1849 noch einige Wochen in der Schweiz auf, ehe er nach Königsberg zurückkehrte, wo er sich freiwillig der Justiz stellte. Nach seinem Freispruch zog sich Johann Jacoby in das Privatleben zurück. Erst 1858 kehrte er in die Politik zurück.
Ein Demokrat im Zeitalter der Realpolitik (1858 bis 1877).
Am Ende der fünfziger Jahre endete in Deutschland die Zeit der Reaktion. Die Industrialisierung machte regional unterschiedliche Fortschritte. Die Forderung nach Gründung eines deutschen Nationalstaates stand wieder auf der Tagesordnung, nachdem 1859 das Königreich Italien gegründet wurde. Die Verfassungsfrage, die soziale Frage und die mögliche Gründung eines vereinten Deutschlands politisierten die Öffentlichkeit. Mit Unterdrückungsmaßnamen alleine konnten die Regierungen nicht mehr reagieren.
1858 wurde Prinz Wilhelm von Preußen zum Regenten für seinen unheilbar erkrankten Bruder Friedrich Wilhelm IV ernannt. Drei Jahre später bestieg er als Wilhelm I. den preußischen Thron, um schließlich erster Kaiser des neu gegründeten deutschen Reiches zu werden. Mit der Übernahme der Regentschaft begann eine vorsichtige Liberalisierung des preußischen Staates. Der neue Regent war nicht mehr auf einen Ausgleich mit Wien im Deutschen Bund bedacht und wollte, dass Preußen sich an die Spitze der deutschen Einigung stellte. 1861 leistete er als Monarch den Eid auf die oktroyierte Verfassung (sein Vorgänger hatte dies nicht getan).
Johann Jacoby unterstützte 1858 ein „Komitee für unabhängige Wahlen“. Das Komitee legte ein – gemessen an den Zielen der Demokraten in der 48er Revolution – gemäßigtes Programm vor. Auch Jacoby erkannte nun die Verfassung von 1848 als Realität an. Er war nicht etwa zum Monarchisten geworden, sondern hoffte auf eine Fortentwicklung hin zu einem demokratischen Staatswesen mit monarchischer Spitze. 1859 trat er in den Deutschen Nationalverein ein. Pragmatismus führte Jacoby 1861 auch in die neu gegründete Deutsche Fortschrittspartei, in der sich Liberale und Demokraten zusammenfanden. Die Fortschrittspartei forderte eine Liberalisierung Preußens, die das Land in die Lage versetzen sollte, bei der erhofften Einigung Deutschlands eine führende Rolle zu spielen. Streitfragen wie das allgemeine Wahlrecht klammerte man aus. Wichtig erschien es Linksliberalen und gemäßigten Demokraten, erst einmal eine schlagkräftige politische Kraft zu bilden, die in dem sich zaghaft entwickelnden politischen Leben die Regierung zu Reformen zwingen sollte.l Liberale und Demokraten wussten, dass keine Massenbewegung hinter ihnen stand und die Situation nicht mit den Jahren 1848/49 verglichen werden konnte.
Schon bald sollte sich zeigen, dass der neue König noch nicht einmal an der Errichtung einer wirklichen konstitutionellen Monarchie interessiert war; von einer Parlamentarisierung ganz zu schweigen. Anlass für die Machtprobe zwischen der Volksvertretung und der Krone war eine von der Regierung beabsichtigte Heeresvergrößerung. Beide Seiten maßen der Militärreform große Bedeutung bei. Wilhelm, ein überzeugter Soldat, wusste, dass die preußische Armee nur auf dem Papier stark war und dringend reformiert werden musste. Die Landwehr (sie entstand im Jahr 1813 während der Befreiungskriege) sollte an Bedeutung verlieren und der Wehrdienst von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Nach Abschluss der Reformen hätten 200 000 Mann im stehenden Heer gedient; eine deutliche Vergrößerung der preußischen Armee. Liberale und Demokraten bejahten ebenfalls ein schlagkräftiges Militär, pochten aber darauf, dass die Streitkräfte unter der Kontrolle des Parlaments standen. Die Deutsche Fortschrittspartei hatte sich zudem auf eine zweijährige Dienstzeit und eine Begrenzung der Militärausgaben im Haushalt festgelegt. Die Landwehr sollte ihre Stellung behalten.
Die Wahlen von 1861 und 1863 konnte die Fortschrittspartei gewinnen. Aber die Regierung unter dem neuen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck wollte sich nicht der liberalen Kammermehrheit beugen, die von ihrem Haushaltsrecht Gebrauch machte und die Zustimmung zum Etat verweigerte. Bismarck führte dennoch in den nächsten Jahren die Heeresreform durch und regierte ohne parlamentarisches Budget. Er argumentierte damit, dass die Verfassung keine Regelung für den Fall vorsähe, dass es nicht zu einer Einigung zwischen Krone und Abgeordnetenhaus komme. Diese Lücke ermögliche der Regierung die Weiterführung ihrer Politik, da sie über die Machtmittel verfüge und die Heeresreform aus Gründen der Staatsräson nötig sei.
Der Konflikt machte die Ohnmacht des preußischen Abgeordnetenhauses deutlich. Die Parlamentarier hatten nur wenige Möglichkeiten, um die Regierung an der Vergrößerung des Heeres zu hindern. Jacoby meinte, die Liberalen müssten sich an das Volk wenden. Am 13. November 1863 sprach er darüber in einer Wahlmännerversammlung des zweiten Berliner Wahlbezirks: „Und was folgt daraus? Offenbar dies: das Volk muss bereit sein, selbst einzustehen für sein gutes Recht! (Stürmisches Bravo). Nicht Revolution, nicht der redlichste Wille freigesinnter Fürsten kann einem Volke die Freiheit geben; ebenso wenig vermag dies die Weisheit von Staatsmännern und Parlamentsrednern. Selbst denken, selbst handeln, selbst arbeiten muss das Volk, um die papierne Verfassungsurkunde zu einer lebendigen Verfassungswahrheit zu machen. (Lebhaftes Bravo.) Wie auf dem wirtschaftlichen Gebiete, ganz ebenso auf dem politischen – ‚Selbsthilfe‘ ist die Losung!“.
Was Jacoby hier formulierte war nichts anderes als die Forderung nach Volkssouveränität. Der staatliche Willensbildungsprozess sollte sich von unten nach oben vollziehen. Seine Absage an eine Revolution knüpft an seine Haltung der Jahre 1848/49 an: Barrikadenkämpfe gegen militärisch überlegene Fürstenheere hielt er für aussichtslos. Ebenso naiv war in seinen Augen die Hoffnung auf eine ‚Modernisierung von oben‘. Jacoby dachte an einen gesetzlichen Widerstand, der in seinen Augen zu einem Zusammenbruch des Systems Bismarck führen musste. Auf Dauer – so sein Kalkül – könnte der preußische König nicht gegen die Mehrheit in der Kammer regieren. Wenn der Königsberger Demokrat nicht auf einen liberalen Monarchen hoffte, so doch auf einen König, der schließlich die Realitäten anerkannte. Man kann aus der Rückschau dieses Konzept als naiv tadeln. Aber 1863/64 war es die einzige realistische Chance. Eine radikaldemokratische Verfassungskampagne wie im Frühjahr 1849 wäre zum Scheitern verurteilt gewesen.
1866 legte Bismarck dem preußischen Landtag ein Gesetz vor, das den Verfassungskonflikt beenden sollte. Eine große Mehrheit der Kammer billigte nachträglich die Militärausgaben seit 1862. Bismarck musste im Gegenzug das Haushaltsrecht des Parlaments im Prinzip anerkennen. Der Verlauf des Verfassungskonflikts bewies jedoch, dass die Volksvertretung kaum Einfluss auf die Regierungspolitik nehmen konnte, wenn die Exekutive, also die Regierung, ihre Machtbefugnisse eng auslegte und in der Bevölkerung keine dauerhaft starke Unterstützung für die Opposition vorhanden war. Fast noch schlimmer – die Deutsche Fortschrittspartei spaltete sich. Eine Gruppe von Linksliberalen verließ die Fraktion der Fortschrittspartei und unterstützte die Politik des Ministerpräsidenten. Ein Jahr darauf gründeten sie die Nationalliberale Partei. Die Spaltung des Liberalismus und der Ausgang des Verfassungskonflikts führten dazu, dass aus Preußen keine parlamentarische Monarchie wurde.
Für Demokraten wie Johann Jacoby bedeutete die Entwicklung der Jahre 1866/67 das Ende ihres Engagements in der Fortschrittspartei. Sie glaubten nicht an die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Bismarck mehr Freiheitsrechte durchzusetzen. Was die Nationalliberalen und der Rest der Fortschrittspartei als „Realpolitik“ bezeichneten, betrachteten sie als die Preisgabe liberal-demokratischen Gedankenguts. Die Gründung eines deutschen Nationalstaates, die sich nach dem Sieg Preußens über Österreich 1866 abzeichnete, sollte nicht durch Zugeständnisse in konstitutionellen Fragen erreicht werden. Im Januar 1868 trat er aus der Deutschen Fortschrittspartei aus.
Jacoby beteiligte sich in den nächsten Jahren an Versuchen, die demokratische Partei zu erneuern. Die Situation hatte sich im Vergleich zu 1848/49 geändert. In der Revolution hatten Arbeiterorganisationen in der Regel die Demokraten unterstützt. Mit der Gründung des „Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins“ (ADAV) unter der Führung von Ferdinand Lassalle im Jahr 1863 formierte sich die erste deutsche Arbeiterpartei. Der ADAV forderte das allgemeine Wahlrecht und wollte das soziale Elend mit vom Staat finanziell geförderten Produktivgenossenschaften überwinden. Lassalle und der ADAV setzten auf die Führungsrolle Preußens im deutschen Einigungsprozess. Die 1866 gegründete Sächsische Volkspartei unter der Führung von Wilhelm Liebknecht und August Bebel hingegen wollte die Brücke zu den Demokraten noch nicht abbrechen. Im Gegensatz zu den radikaldemokratischen Kräften in Süddeutschland gab sich die Sächsische Volkspartei ein Programm mit sozialistischen Ansätzen. Liebknecht und Bebel orientierten sich dabei an Karl Marx, ohne dessen Ideen vollständig zu übernehmen. Radikaldemokraten und Anhänger eines marxistischen Sozialismus waren für kurze Zeit unter einem Dach vereint. 1869 setzten sich die Sozialisten in der Sächsischen Volkspartei durch und die Partei nahm den Namen Sozialdemokratische Arbeiterpartei an. Während der ADAV die kleindeutsche Lösung, also die Einigung Deutschlands unter preußischer Führung, unterstützte, hoffte die Sächsische Volkspartei auf eine großdeutsche Lösung mit einem föderativen Reichsaufbau.
Johann Jacoby ging davon aus, dass ein demokratischer deutscher Nationalstaat vom fortschrittlichen Bürgertum und von der Arbeiterschaft getragen werden muss. Demokratie bedeutete für ihn nicht nur Gleichheit vor dem Gesetz und allgemeines Wahlrecht, sondern er verstand darunter eine politische Ordnung, die dem Staat eine aktive Rolle bei der Bekämpfung sozialer Missstände zuwies. Freiheitsrechte waren für ihn nicht nur Abwehrrechte, sondern auch Teilhaberechte. Dabei bewegten sich seine Vorstellungen in jenen Bahnen, die schon die Demokraten 1847 in Offenburg eingeschlagen hatten. Jacoby war nicht etwa Marxist geworden, sondern glaubte an eine Reform des Kapitalismus. Genossenschaftliche Selbsthilfe ergänzt durch staatliche Schutzgesetze sollten dem Arbeiter ein menschenwürdiges Dasein verschaffen. Im Gegensatz zu Lassalle sah Jacoby im preußischen Staat keinen Bündnispartner. Dem Genossenschaftsbegriff des liberalen Sozialreformers Hermann Schulze-Delitzsch, der Staatshilfe ablehnte, stand der Königsberger Radikaldemokrat näher.
Am 14. September 1870 sprach sich Jacoby in Königsberg gegen die geplante Annexion von Elsass-Lothringen aus. Er betrachtete diese Entscheidung als Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Die Rede brachte ihm seine letzte Verhaftung ein; vom 21. September bis zum 26. Oktober 1870 wurde er auf der Feste Boyen bei Lützen interniert. Am 2. April 1872 trat er der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei bei. Jacoby sah darin keinen Bruch mit seinen demokratischen Überzeugungen. Er glaubte vielmehr, dass die Sozialdemokratie in Deutschland die Grundprinzipien der Demokratie am ehesten verträte. Das Bürgertum hätte mehrheitlich vor Bismarck kapituliert und alle Versuche, die demokratischen Vereine in Deutschland zu einer großen Partei zu vereinen, wären gescheitert. Seine neuen Parteifreunde stellten ihn 1874 in Leipzig als Kandidat für den Reichstag auf, aber Jacoby nahm das Mandat nach der gewonnenen Wahl nicht an.
Johann Jacoby: was bleibt?
Jacoby war Demokrat und Bürger. Die religiöse Gleichstellung der Juden war für ihn untrennbar mit dem Aufbau eines demokratischen Verfassungsstaates verbunden. Er konzentrierte sich deshalb auf seine politische Arbeit. Hier trat er als Radikaldemokrat hervor, der Zeit seines Lebens in Opposition zu den herrschenden Verhältnissen stand. Auf den ersten Blick scheint der Ertrag dieses Engagements gering zu sein: Die Demokraten scheiterten 1848/49 und 1866/67. Als das Kaiserreich gegründet wurde, war die Spaltung zwischen dem fortschrittlichen Liberalismus und der Arbeiterschaft schon zu weit fortgeschritten, um einen dritten Anlauf für die Gründung einer demokratischen Volkspartei zu ermöglichen.
Das geistige Erbe dieser 48er Demokraten – der demokratische und soziale Verfassungsstaat – lebte in der SPD fort. Erst die Verfolgung in der Zeit der Sozialistengesetze zwischen 1878 und 1890 führte zumindest vordergründig zu einer stärkeren marxistischen Orientierung der Partei, was die Theorie anging. In der Praxis dominierte stets eine sozialreformerisch-demokratische Taktik.
Persönlichkeiten wie Jacoby keine Traditionen in der SPD begründen, weil sie in sozialpolitischen Fragen zu liberal waren. Es ist die Freiheit des Individuums, das im Vordergrund steht; es ist die Würde des Menschen, die genossenschaftliche Selbsthilfe erfordert. Notfalls sollte der Staat helfen. Wenn Jacoby von Selbsthilfe und Staatshilfe sprach, war das für „Lassalleaner“ fast schon reaktionär; für einen deutschen Emigranten in London mit Namen Karls Marx einfach naiv. „Lassalleaner“ wie auch „Eisenacher“ erkannten, dass die Arbeiterbewegung als eigenständige Kraft auftreten müsste. Johann Jacoby hingegen hoffte bis 1871, dass eine demokratische Partei in ganz Deutschland entstehen könnte, in der Arbeiterschaft und Bürgertum ihren Platz gehabt hätten. Es sollte beinahe 100 Jahren dauern, bis dieses Bündnis in Form einer Koalitionsregierung zustande kam. Ihr Motto – ‚Mehr Demokratie wagen‘ – hätte auch von Jacoby stammen können.