Beschluss des Ermaechtigungsgesetz im Reichstag (Krolloper)

 

Die Ausschaltung aller demokratischen Institutionen ging dann sehr schnell.
Am 1. Februar 1933 löste Hindenburg den Reichstag auf und schrieb Neuwahlen für den 5. März 1933 aus.
Bereits am 4. Februar 1933 erließ Hindenburg die von Hitler und Innenminister Frick und Justizminister Gürtner gegengezeichnete Notverordnung, die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“ (so genannte Schubladenverordnung) mit Eingriffen in die Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit. Dem neuen Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP) wurden dabei weitreichende Vollmachten erteilt.
Ebenfalls am 4. Februar 1933 ordnete Göring als kommissarischer preußischer Innenminister die zwangsweise Auflösung sämtlicher Gemeindevertretungen Preußens zum 8. Februar und Neuwahlen für den 12. März an. Gleichzeitig wurden Gemeindeorgane wie Räte und Bürgermeister reichsweit unter Gewaltandrohung aufgelöst und Personen rechtswidrig inhaftiert.
Damit setzte bereits zu diesem Zeitpunkt der staatliche Terror gegen alle Demokraten ein.
Am 20. Februar 1933 kam es zu einem Geheimtreffen, bei dem Hitler von 25 Industriellen einen NSDAP-Wahlfonds von drei Millionen Reichsmark zur Verfügung gestellt wurde.
Am 22. Februar 1933 wurden 50.000 SS-/SA-Mitglieder zu bewaffneten „Hilfspolizisten“ ernannt.
In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 gab es einen Brand im Reichstagsgebäude, der auf Brandstiftung beruhte. Am Tatort wurde Marinus van der Lubbe festgenommen – ein politisch links stehender Niederländer dessen genaue politische Zugehörigkeit jedoch ebenso umstritten ist, wie der Tathergang. Van der Lubbe selbst wurde am 23. Dezember 1933 wegen „Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung“ zum Tode verurteilt. Die Mitangeklagten mussten jedoch mangels Beweisen freigesprochen werden, wurden jedoch zunächst zur „Schutzhaft“ in ein Konzentrationslager eingeliefert. Das Todesurteil gegen van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934 vollstreckt.
Dieser Reichstagsbrand hatte folgenschwere politische Auswirkungen. Bereits am 28. Februar 1933 erließ Hindenburg die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung). Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung praktisch außer Kraft gesetzt und der Weg freigemacht für die legalisierte Verfolgung der politischen Gegner der NSDAP durch die Polizei und ihrer „Hilfspolizisten“. Die Gefängnisse waren schnell überfüllt, so dass schon bald die ersten Konzentrationslager (KZ) eingerichtet wurden (siehe Dachau).

Ebenfalls am 28. Februar 1933 erging eine „Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe“.
Die Reichstagsbrandverordnung war damit eine entscheidende Etappe in der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.
Am 5. März 1933 fanden die letzten – nur noch halb-demokratischen Neuwahlen statt. u diesen Wahlen durften zwar noch alle bisher im Reichstag vertretenen Parteien antreten, jedoch keinen Wahlkampf mehr betreiben. Politische Gegner waren schweren Repressalien ausgesetzt – alle Wahlplakate der übrigen Parteien wurden von der NSDAP überklebt.
Trotz dieser Repressalien gelang es der NSDAP nicht, eine eigene Mehrheit zu erringen – sie kam auf 43,9 %. Eine knappe Mehrheit konnten die Nationalsozialisten nur im Bündnis mit dem von der DNVP dominierten Wahlbündnis „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ (KSWR) 9 herstellen, welches 8,0 % der Stimmen erreichte. Die übrigen Parteien: SPD 18,3 %, KPD 12,3 %, Zentrum 11,3 %, Bayrische VP 2,7 %, Deutsche VP 1,1 %, CSVD 1,0 %, sonst. 1,4 %
Bereits am 8. März 1933 wurden die von der KPD gewonnenen Reichstagsmandate dieser aberkannt – diese Parlamentssitze galten als erloschen. Auf diese Weise wurde die für das „Ermächtigungsgesetz“ erforderliche Zweidrittelmehrheit gesichert.
Am 11. März 1933 gab es einen Beschluss über die Errichtung eines „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“, welches zum 1. April 1933 seine Tätigkeit aufnahm. Minister dieses Ministeriums wurde Joseph Goebbels (NSDAP). Die Indoktrination der Bevölkerung durch Goebbels wurde zu einem wichtigen machtpolitischen Instrument des NS-Regimes.

Am sogenannten „Tag von Potsdam“ fand am 21. März 1933 die konstituierende Sitzung des Reichstages mit Abgeordneten der NSDAP und weiterer Vertreter der rechten sowie der bürgerlichen Parteien, jedoch ohne SPD und KPD in der Potsdamer Garnisonkirche statt. Die Stadt Potsdam war dabei bewusst ausgewählt worden, denn sie sollte als ehemalige Residenzstadt der preußischen Könige die „Versöhnung des alten“ – preußisch geprägten Deutschland – mit dem „jungen Deutschland“, welches von nun an nationalsozialistisch geprägt sein sollte, versinnbildlichen.
Ebenfalls am 21. März 1933 wurde die Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung („Heimtückegesetz“) erlassen.
Bereits im März/April 1933 wurden zahlreiche Personen in unkontrollierten Verhaftungsaktionen durch SA und SS festgenommen und in SA-Keller oder ?ilde?Lager verschleppt. In das erste KZ der Schutzstaffel (SS) wurden die ersten Häftlinge ab 22. März 1933 in das KZ Dachau in der Nähe von München eingeliefert. Die Errichtung zahlreicher weiterer KZs innerhalb und außerhalb Deutschlands folgten.
Am 23. März 1933 der Reichstag tagte in der Krolloper und stimmte im Beisein von bewaffneten SA- und SS-Einheiten über das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich („Ermächtigungsgesetz“) ab, das die legislative Gewalt in die Hände der Reichsregierung legen sollte. Die Reichstagsabgeordneten der KPD können an der Abstimmung nicht mehr teilnehmen, da sie zuvor verfassungswidrig festgenommen wurden bzw. aufgrund Todesdrohungen untertauchen mussten. Trotz dieser Umstände stimmen die anwesenden Abgeordneten der SPD gegen das Gesetz, während die Abgeordneten aller anderen Parteien dafür stimmen. Auch bei der SPD fehlten bereits einige Abgeordnete wegen Festnahme oder Flucht. In dieser Sitzung sprach der damalige SPD-Parteivorsitzende Otto Wels auch seine legendäre Rede: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“

Am 24. März 1933 wurde das zunächst auf vier Jahre befristete Ermächtigungsgesetzes im Reichsgesetzblatt mit den Unterschriften des Reichskanzlers Hitler und des Reichspräsidenten Hindenburg veröffentlicht.
Folgen des Ermächtigungsgesetzes:
Durch das Ermächtigungsgesetz erlangte die NS-Regierung das Recht, Gesetze ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten zu erlassen. Das Parlament schaffte sich damit als demokratische Institution selbst ab. Damit markiert der 23. März 1933 die endgültige Zerstörung der ersten pluralistischen deutschen Demokratie – der Weimarer Republik. Mit dem Gesetz gelang es Adolf Hitler endgültig, die Weimarer Verfassung auszuhöhlen und dem Übergang zur totalitären NS-Diktatur den Schein von Legalität zu geben.
Offiziell wurde die Weimarer Verfassung zwar nicht abgeschafft, wurde jedoch durch das Ermächtigungsgesetz und die zuvor beschlossene Reichstagsbrandverordnung so stark unterlaufen, dass die Nazis faktisch die absolute Macht erhielten. Der Reichstag, war faktisch abgeschafft, die Gewaltenteilung, Grundlage jedes Rechtsstaats, damit aufgehoben.
31. März 1933: Das erste Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ löst die Landesparlamente auf und bestimmt deren Neubesetzung nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März. Die Landesregierungen werden zur Gesetzgebung ohne Zustimmung der Parlamente ermächtigt. Im zweiten Gesetz vom 7. April werden in den Ländern Reichsstatthalter eingesetzt, die für die Durchführung der vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik sorgen sollen.
Am 1. April 1933 wurde als erstes in Deutschland das Gewerkschaftshaus in Hannover überfallen und besetzt.
Weiterhin gab es an diesem Tag angeblich spontane Boykottmaßnahmen gegen jüdische Geschäfte in ganz Deutschland, die aber nicht den von den Nationalsozialisten erwünschten Anklang bei der Bevölkerung fanden.
Am 7. April 1933 wurde das Gesetz mit dem beschönigenden Namen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen. Es ermöglichte dem Regime die Entlassung politisch missliebiger und „nicht-arischer“ Beamter.
Am 2. Mai 1933 erfolgte der entscheidende Schlag gegen die freien Gewerkschaften. Die Gewerkschaftshäuser wurden von SA und NSBO besetzt, das Vermögen der Gewerkschaften beschlagnahmt, führende Funktionäre wurden in „Schutzhaft“ genommen.
Am 10. Mai 1933 wurden von der NSDAP in vielen Städten Bücherverbrennungen initiiert, unter anderem Berlin, Bremen, Dresden, Frankfurt, Hannover, München und Nürnberg, wobei Werke sozialistischer, pazifistischer, jüdischer und liberaler Autoren ins Feuer geworfen wurden. Dies betraf zum Beispiel Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Sigmund Freud, Erich Kästner, Heinrich Mann, Karl Marx, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky, Franz Werfel, Arnold und Stefan Zweig.
Am 22. Juni 1933 wurde die SPD offiziell wegen angeblichen Landes- und Hochverrats verboten.
Am 27. Juni 1933 trat auch Hugenberg zurück und es erfolgte die Selbstauflösung der DNVP auf Druck Hitlers.
Am 5. Juli 1933 folgte die Selbstauflösung der Zentrumspartei.
Am 7. Juli 1933 wurde eine Verordnung des Reichsministers des Innern zur Sicherung der Staatsführung erlassen.
Bis zum 14. Juli 1933 waren alle Parteien außer der NSDAP verboten oder hatten sich selbst aufgelöst. Das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ begründete den Einparteienstaat. Die Neugründung und Fortbestand (anderer) politischer Parteien wurde unter Strafe gestellt.
An diesem Tag wurde auch das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ beschlossen.
Zudem passierte das Reichskonkordat Hitlers Kabinett, welches am 20. Juli 1933 zum Abschluss kam. Dieses Reichskonkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl regelte rechtlich die Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich. Manche Bischöfe nutzten die erreichten Spielräume, um nachdrücklich gegen Maßnahmen des NS-Regimes zu protestieren. 10
Am 12. November 1933 kam es erneut zu einer Reichstagswahl – eine Scheinwahl mit einer NSDAP-Einheitsliste, gekoppelt mit einer Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund.
Am 15. Dezember 1933 wurde das „Preußische Gemeindeverfassungsgesetz“ erlassen. Es vereinheitlichte zum 1. Januar 1934 alle bis dahin in Preußen geltenden Kommunalverfassungen. Bürgermeister als Gemeindeleiter wurden ohne Wahl auf 12 Jahre berufen und konnten in der Gemeinde alle Entscheidungen ohne Gemeinderat treffen („Führerprinzip“).
Das am 20. Januar 1934 erlassene „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ setzte das Führerprinzip auch in der Wirtschaft durch. Die „Deutsche Arbeitsfront“ (DAF) wurde in die NSDAP eingegliedert.

Mit dem am 30. Januar 1934 erlassenen „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ wurde die föderale Struktur der Weimarer Republik aufgehoben. Die Hoheitsrechte der Länder gingen auf das Reich über. Die Regierung erhielt das Recht, neues Verfassungsrecht zu setzen.
Der angebliche „Röhm-Putsch“ diente am 30. Juni 1934 als Vorwand für parteiinterne Säuberungen und eine weitere Machtkonzentration in der Partei. In der so genannten „Nacht der langen Messer“ wurde die Führung der SA zerschlagen. Neben dem SA-Führer Röhm und seiner engsten Gefolgsleute wurden auch ehemalige politische Gegner wie Kurt von Schleicher ermordet.
Am 2. August 1934 starb Reichspräsident von Hindenburg auf Gut Neudeck. Am 19. August 1934 fand eine Volksabstimmung zur Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers statt. Hitler vereinigte danach das Reichskanzleramt mit dem Amt des Reichspräsidenten unter seiner Person und führte fortan den Titel „Führer und Reichskanzler“. Am gleichen Tag wurde die Reichswehr auf ihn vereidigt. Damit waren alle wichtigen Ämter auf ihn vereinigt. Es gab keinerlei Kontrollinstanzen mehr. Der Umbau der Weimarer Republik in eine totalitäre NS-Diktatur kann damit als weitgehend abgeschlossen gelten.
Am 1. April 1935 trat die reichseinheitliche „Deutsche Gemeindeordnung“ vom 30. Januar 1935 in Kraft: Sie schaffte das bisherige föderalistisch strukturierte und oft nur noch auf dem Papier stehende Gemeindeverfassungsrecht der deutschen Länder ab.

Am 15. September 1935 wurden die sogenannten „Nürnberger Gesetze“ verabschiedet. Insbesondere Juden wurden durch diese Gesetze entrechtet. Als Resultat der nationalsozialistischen Rassenideologie waren sie eine Vorstufe der systematischen Ermordung von 5,7 Millionen Juden. 11
9. November 1938: Die Exzesse gegen Juden in Deutschland erreichten einen ersten Höhepunkt. In dieser als sog. „Reichspogromnacht“ oder auch „Reichskristallnacht“ bezeichneten nächtlichen Aktion von SS-Leuten, meist in ziviler Kleidung, wurden 91 Menschen ermordet, über 30.000 jüdische Männer verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt, 1.200 Synagogen und Gebetshäuser niedergebrannt und 7.500 Geschäfte zerstört. Zudem wurde den Juden eine „Sühneleistung“ in Höhe von einer Milliarde Mark an das Deutsche Reich auferlegt. Weiterhin hatten sie alle Schäden sofort selbst zu beheben, die Kosten für die Wiederherstellung selbst aufzubringen und die von den Versicherungen gezahlten Entschädigungen an das Reich abzuführen. Außerdem wurde die „Arisierung“ aller jüdischen Unternehmen und Betriebe angeordnet und damit alle Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ausgeschaltet.

 

Bild Ermächtigungsgesetz: Bundesarchiv, Bild 102-14439 / CC-BY-SA

 

Artikel aus dem Magazin: Untergang der Weimarer Republik

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