Die Zeitspanne von Aristoteles bis zu den Anfängen der katholischen Soziallehre umfasst mehr als zweitausend Jahre. Während dieser Zeit haben viele Gelehrte, von Thomas von Aquin, Thomas Hobbes, John Locke bis zu Oswald von Nell-Breuning, um einige zu nennen, die Brauchbarkeit und Aktualität der Theorien Aristoteles‘ diskutiert und darüber hinaus eigene, unabhängige Theorien entwickelt.

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zeitgeschichtliches

2.1. Aristoteles – Leben und Werk

2.2. Die katholische Soziallehre

3. Warum ausgerechnet Demokratie?

3.1. Einführung

3.2. Spurensuche

3.2.1. Platon und John Locke

3.2.2. Aristoteles und Thomas von Aquin

3.2.3. Die katholische Soziallehre

3.3. Zusammenfassung

4. Schlussbemerkung

5. Quellen

 

1. Einleitung

Ziel dieser Studie soll sein, über Aristoteles und die katholische Soziallehre eine ideenreiche Diskussion zu beginnen und dabei der Affinität der katholischen Soziallehre zu den Lehren des Aristoteles nachzuspüren und eventuell vorhandene aktuelle Bezüge darzulegen.

Dabei könnte ein weiterer Schwerpunkt in der Betrachtung der begrifflichen und inhaltlichen Entwicklung des Begriffs Demokratie liegen und die Ergebnisse berücksichtigen, die sich aus den Fragestellungen aus Kapitel 3 „Warum ausgerechnet Demokratie?“ ergeben. Eine weitergehende Untersuchung des umfangreichen Themenbereichs würde allerdings den Rahmen der Aufgabenstellung dieser Arbeit überschreiten und bleibt späteren Ausarbeitungen vorbehalten.

Demokratie ist mittlerweile zu einem Oberbegriff für eine große Zahl politischer Ordnungen geworden (Schmidt 1997:11). Wegen der Bedeutung dieses Begriffs für diesen Beitrag und des damit verbundenen Umfangs erfolgt eine ausführliche Betrachtung in Kapitel 3.1 „Einführung“.

Die Suche nach den Spuren der Demokratie beginnt in Kapitel 3.2 zunächst mit Platon als dem Lehrer des Aristoteles. John Locke wurde ausgewählt als Gegenpart zu Platon und Thomas von Aquin als Adapter Aristoteles‘. Die katholische Soziallehre und eine Zusammenfassung von Demokratieaspekten beenden diesen Abschnitt.

Als ergänzende Einleitung wurde das nachfolgende Kapitel 2 „Zeitgeschichtliches“ in diese Arbeit aufgenommen, um den historischen Hintergrund der Lehren Aristoteles‘ und der katholischen Soziallehre zu skizzieren.

 

2. Zeitgeschichtliches

2.1. Aristoteles – Leben und Werk

Aristoteles - Gemälde von Francesco Hayez 1811
Aristoteles – Gemälde von Francesco Hayez, 1811

Aristoteles wurde 384 v. Chr. in Stageira auf der Halbinsel Chalkidike geboren. Sein Vater, Nikomachos, war Arzt und Leibarzt von Amyntas III. von Makedonien. Amyntas war der Vater Philipps II., und dieser wiederum war der Vater von Alexander dem Großen. Dieses ist erwähnenswert, weil Aristoteles von 343 – 336 v. Chr. der Lehrer Alexanders war und von diesem auch noch nach dieser Zeit großzügige Förderung für seine naturwissenschaftlichen Forschungen erhielt.

Bevor Aristoteles Alexanders Lehrer wurde, besuchte er von 367 – 347 v. Chr. die Akademie des Platon (427 – 347 v. Chr.) in Athen. Zwölf Jahre nach dessen Tod gründete Aristoteles in Athen seine eigene Philosophenschule und lebte dann für etwa zwölf Jahre in dieser Gemeinschaft. Den Weggang aus Athen überlebte Aristoteles nur um wenige Monate.

Zum Zeitpunkt seines Todes war Aristoteles auf der Höhe seiner Schaffenskraft. Er war ein unermüdlicher Gelehrter und zeichnete sich durch die Spannweite seiner wissenschaftlichen Untersuchungen und die Energie seiner philosophischen Gedanken aus (Barnes 1992:5). Er fasste das Wissen der Antike nahezu vollständig zusammen und systematisierte es (Geiss 1979:25).

Obwohl Aristoteles viel zur wissenschaftlichen Bildung beigetragen hat, viele Generationen von Schülern lernten und lernen noch mit seinen Schriften, ist nur etwa ein Fünftel seines Lebenswerkes erhalten geblieben. Hierbei handelt es sich um Texte, die Aristoteles für seine eigenen Vorlesungen angefertigt hatte und von ihm nicht für ein Lesepublikum bestimmt waren. (Vgl. Barnes 1992:5 ff.)

Aristoteles äußerte sich zum Wesen staatlicher Gemeinschaft, zur Entwicklung des Staates und zu Praxis und Theorie im Leben mit dem Staat. Er entwickelte Empfehlungen für die Stellung des Vaters in der Familie und zum Ehewesen, benannte die staatsbürgerlich verantwortlichen Gruppen und bezog außerdem Position zu dem weiten Feld des Kapitalerwerbswesens und die damit einhergehenden Probleme. (Vgl. Barnes 1992:8 ff.)

Diese Aufzählung umfasst einen kleinen Teil der Stellungnahmen des Aristoteles und gilt hier exemplarisch für seine umfangreichen Arbeiten.

Nach seinem Tod (322 v. Chr.) geriet Aristoteles nahezu in Vergessenheit. Erst im 1. Jahrhundert v. Chr. sammelte Andronikus von Rhodos die Schriften des Aristoteles und stellte sie der antiken Gelehrtenwelt zur Verfügung (Barnes 1992:8).

Nach dem Untergang des weströmischen Reiches (476 n. Chr.) blieb das Werk Aristoteles‘ durch arabische Übersetzungen zwar erhalten, gelangte aber erst im 12. Jahrhundert über das maurische Spanien nach Westeuropa, und zwar zunächst an die Universität von Paris. Dort wurden die Schriften des Aristoteles ins Lateinische übersetzt und konnten dann von der mittelalterlichen Gelehrtenwelt gelesen werden. Das aristotelische Werk blieb Grundlage der Scholastik bis zum Aufkommen der modernen Naturwissenschaften im 16. und 17. Jahrhundert. (Vgl. Barnes 1992:136

 

2.2. Die katholische Soziallehre

Einer der mittelalterlichen Gelehrten, der sich mit den Theorien Aristoteles‘ auseinandersetzte, war der katholische Philosoph und Theologe Thomas von Aquin (1225 – 1274). Er systematisierte die Lehren des Aristoteles und verknüpfte sie mit der Kirchenlehre. Damit schuf Thomas eine bis in die Neuzeit gültige Doktrin des Natur- und Weltbildes des Katholizismus. (Vgl. Geiss 1979:96)

Im deutschen Katholizismus erfolgte ab der Mitte des 19. Jahrhunderts eine Hinwendung zur Sozialpolitik. Auf dem ersten Katholikentag im Jahre 1848 in Mainz wies Bischof Wilhelm Emanuel von Ketteler auf die „sittliche Pflicht von Staat und Kirche“ hin, sozial helfend einzugreifen (Brockhaus 1931:20). Bischof Ketteler verwies auf die Eigentums- und Soziallehre des Thomas von Aquin und die darin enthaltenen Lösungsvorschläge zu sozialen Problemen (Fenske 1993:726).

Die Enzyklika „Rerum novarum“, die Papst Leo XIII. im Jahre 1891 veröffentlichte, begründete dann die katholische Soziallehre (Brockhaus 1931:20). Eine Systematisierung christlichen Gesellschaftsdenkens erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Der Jesuitenpater Heinrich Pesch (1854 – 1926) entwickelte hierzu das Lehrbuch der Nationalökonomie und veröffentlichte Schriften über Liberalismus, Sozialismus und christlicher Gesellschaftsordnung (Fenske 1993:729).

Zum vierzigsten Jahrestag der Enzyklika „Rerum novarum“ präzisierte Papst Pius XI. diese und legte eine Fortschreibung vor mit dem Titel „Quadragesimo anno“ (Fenske 1993:734). In diesem päpstlichen Rundschreiben werden erstmals Richtlinien zur Gesellschafts- und Staatslehre, zu Wirtschaft und Politik, Kapitel und Arbeit und zu Grundwerten und Grundrechten erlassen. Damit geht die Enzyklika „Quadragesimo anno“ weit über die sozialen Fragen des 19. Jahrhunderts hinaus und schließt in dieser Komplexität den Kreis zu Aristoteles. (Vgl. Fenske 1993:734 ff.)

 

3. Warum ausgerechnet Demokratie?

Demokratie wurde im Laufe der Jahrhunderte immer wieder und unterschiedlich definiert, aber zu keinem Zeitpunkt durch einen anderen Begriff ersetzt. Eine angemessene, kontroverse, aber plausible Diskussion könnte folgenden Fragestellungen nachgehen:

  1. Warum wurde der Begriff Demokratie nicht ausgetauscht?
  2. Ist der Begriff Demokratie überhaupt austauschbar?

3.1. Einführung

„Die Demokratie gehört nach Athen; dort hat sie sich entwickelt und nur dort haben wir nach den Bedingungen für diese besondere Form politischen Lebens zu suchen“ (Bleicken 1995:55 f.).

Solon (ca. 640 – ca. 560 v. Chr.) war der Begründer des demokratischen Gedankens und dieser, in der ganzen griechischen Welt hoch angesehene Mann, legitimierte die Demokratie (Bleicken 1995:20). Zwar gibt es keine schriftlichen Überlieferungen, die über das 5. Jahrhundert v. Chr. hinausgehen (Bleicken 1995:21), dennoch ist seit etwa der Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. der Begriff Demokratie bekannt (Meier 1972:821). Er wurde erstmals von Herodot (ca. 484 – ca. 424 v. Chr.) verwendet, und damit bezeichneten er, Platon, Aristoteles und andere Gelehrte dieser Zeit „nicht eine besondere Form der Gesellschaft, sondern eine besondere Form ihrer staatlichen Herrschaftsorganisation“ (Guggenberger 1996:81).

Auch im Mittelalter wurde der Begriff Demokratie nicht gebraucht, um die politischen und sozialen Verhältnisse zu beschreiben (Meier 1972:835). Sowohl in der Antike als auch im Mittelalter wurde mit Demokratie festgestellt, dass es sich in diesem Herrschaftssystem um die „Herrschaft der Vielen“ (Schmidt 1997:23) handelt; also nicht um die Alleinherrschaft z. B. eines Fürsten und auch nicht um die Herrschaft einer Minderheit, z. B. der Aristokratie (Jesse 1996:730). Der Begriff selbst wurde zu dieser Zeit nur in der Gelehrtensprache zur Beschreibung der institutionellen Ordnung und der Methode zur Erzielung politischer Entscheidungen verwendet (Schumpeter 1980:397).

Erst nach der Französischen Revolution setzte sich die semantische Erweiterung des Begriffes Demokratie durch (Guggenberger 1996:81). Die Jahre 1780 – 1800 waren für den modernen Demokratiebegriff von entscheidender Bedeutung (Meier 1972:847). Es blieb aber schwierig, Demokratie exakt zu definieren. Als Grundlage galt fortan die Partizipation der gesamten erwachsenen Bevölkerung bei Wahl und Abwahl der politischen Führung; allgemeine, gleiche und freie Wahlen; ungehinderte Interessen- und Meinungsäußerung; ungehinderte Opposition; Verfassungsinstitutionen, in denen das Prinzip der Gewalten- und Machtteilung verwirklicht ist. (Vgl. Schmidt 1997:264 ff.)

 

3.2. Spurensuche

3.2.1. Platon und John Locke

Demokratie wird von Platon hauptsächlich dahingehend interpretiert, dass alle freien Menschen unbeschränkt frei seien und die Möglichkeit hätten, jederzeit ungehindert zu reden und zu handeln, wie es ihnen beliebe (Meier 1972:829). Nichts deutet bei Platon darauf hin, dass Demokratie auch eine besondere Form der Staatsverfassung sein oder werden kann und es mangelt außerdem an einem Instrumentarium, mittels welchem verhindert werden könnte, dass Freiheit zu Zügellosigkeit entartet.

John Locke
John Locke

Zweitausend Jahre nach Platon entwirft John Locke (1632 – 1704) in seiner Freiheitsphilosophie ein Bild der Harmonie, in welcher er den Zustand vollkommener Freiheit entwickelt (Bouillon 1997:18). Zwar konzipiert Locke die theoretische Grundlage für den modernen, liberal-demokratischen Staat (Frölich 1990:6), doch steht für ihn nicht das System, sondern das Individuum im Vordergrund. Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, ob es sich bei der Staatsform um eine Demokratie, Oligarchie oder Monarchie handelt (Bouillon 1997:39). Die Lockesche Theorie richtet sich vor allem gegen Staatsabsolutismus zugunsten des Schutzes der individuellen Freiheit, legt aber zugleich fest, dass aufgrund der Gleichheit aller freien Individuen alle Individuen aufeinander angewiesen seien. Infolgedessen kann die individuelle Freiheit nicht mehr als absolute Freizügigkeit und Zügellosigkeit missverstanden werden. (Vgl. Schwan 1993:193 f.)

Mit dieser fundamentalen Eingrenzung individueller Freiheit unterscheidet sich Locke von Platon. Allerdings löst Locke, „Denker der Freiheit“ (Bouillon 1997:9), den Widerspruch nicht auf, wie die von ihm proklamierten demokratischen Grundwerte Freiheit und Gleichheit aller Individuen in einem nichtdemokratischen Staatsgebilde, wie die erwähnte Oligarchie oder Monarchie, verwirklicht werden können.

 

3.2.2. Aristoteles und Thomas von Aquin

Aristoteles war, wie auch schon Platon, mit dem Status quo der Politik seiner Epoche unzufrieden; beide suchten nach Vorschlägen zur Verbesserung der staatsbürgerlichen Moral (Aristoteles 1993:36).

Verständlich ist, jedenfalls aus der Denkweise jener Zeit, dass Aristoteles gegenüber der Demokratie eine beträchtliche Distanz wahrt, obwohl er erkennt, dass die Demokratie wirtschaftliche und strategische Vorteile für den Staat der Privilegierten bringt (Aristoteles 1993:33). Zunächst aber schneidet die Demokratie bei Aristoteles schlecht ab. Er bezeichnet sie in seiner ersten Staatsformenlehre als Ochlokratie, als eine Entartung der Politie. Dennoch enthält die Politie eine Anzahl von Elementen, die der späteren positiven Betrachtungsweise von Demokratie nahekommen. (Vgl. Guggenberger 1996:81) Trotzdem überwog bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, unter Berufung auf Aristoteles, die Skepsis gegenüber der Verwirklichungsmöglichkeit der Demokratie (Meier 1972:839). Die praktische Bewährung der Demokratie wurde von ihren Gegner angezweifelt (Nippel 1993:28).

Im 4. und 6. Buch seiner „Politik“ definiert Aristoteles dann Demokratie mit Freiheit und Gleichheit.
Freiheit ist für Aristoteles eine elementare Voraussetzung der Demokratie (Aristoteles 1993:219), mit dem herausragenden Merkmal, dass Herrschaft wechselweise ausgeübt wird (Aristoteles 1993:300). Ein weiteres Element dieser Freiheit ist die Möglichkeit, dass jeder freie Mensch leben kann, wo und wie er will (Aristoteles 1993:300). Wobei mit Freiheit die Abwesenheit äußerlicher Hindernisse gemeint ist (Hobbes 1996:187) und Zubilligung der Freiheit nur hinsichtlich derjenigen Handlungen, über welche die Gesetze nichts bestimmen (Hobbes 1996:189 f.).

Die Demokratie ist die erste Herrschaftsorganisation, die das Prinzip Gleichheit betont. Diese liegt vor, wenn die freien und die mittellosen Bürger gemeinsam die Entscheidung über die Herrschaft haben (Aristoteles 1993:208). Als gleich wird der Umstand bezeichnet, wenn weder die Mittellosen noch die Wohlhabenden bevorzugt werden, noch dass eine der beiden Gruppen die entscheidende Instanz bildet, sondern, dass beide gleichgestellt sind. Dazu gehört auch die gleichberechtigte Teilhabe an allen Staatsämtern. (Vgl. Aristoteles 1993:211 ff.) Ein Aspekt der Gleichheit ist aber nicht nur, dass die Volksmehrheit mit Rücksicht auf das gemeinsam Nützliche den Staat verwaltet (Aristoteles 1993:169), sondern liegt in der Betrachtung des Umstandes, dass das mittellose Volk nicht zu sehr unbemittelt ist. Denn das könnte eine Ursache dafür sein, dass die Demokratie „verkommt“ (Aristoteles 1993:310). Nicht unbedingt eine Form der Gleichheit, aber eine nützliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit einer Demokratie ist das Vorhandensein eines breiten Mittelstandes und, dass die zur Wahl gestellten Amtsträger aus diesem Kreis hervorgehen (Schwan 1993:215). Außerdem entspricht es dem Gebot der Zweckmäßigkeit, sowohl dem mittellosen Bürger als auch dem Mittelstand, eben der Volksmehrheit, neben der politischen auch die wirtschaftliche Teilhabe zuzugestehen. Diese Vorkehrung könnte ein Korrektiv sein gegenüber der Einsicht, „dass die Habsucht der Reichen die Verfassung eher zugrunde richtet, als es die des Volkes vermöchte“ (Aristoteles 1993:57).

Thomas von Aquin
Thomas von Aquin

Bei Thomas von Aquin (1225 – 1274) ist eine begriffliche Definition von Demokratie nicht so ohne weiteres feststellbar. Da für das Mittelalter aber auch kaum Untersuchungen über die Demokratie vorliegen, würde ein falscher Eindruck erweckt, wollte man den Gleichheits- und Mitbestimmungsgedanken, der in mittelalterlichen Verfassungen vorhanden ist, mit dem Demokratiebegriff gleichsetzen (Reimann 1972:838). Offensichtlich haben zeitgenössische Autoren dieses auch nicht getan (Reimann 1972:838), denn in Akten, Urkunden und Rechtsaufzeichnungen des Mittelalters ist der Begriff Demokratie nicht vorhanden (Reimann 1972:835).
Man kann davon ausgehen, dass die von Aristoteles in seiner „Politik“ aufgezeigten Verfassungsformen und ihrer Abarten die Bedeutung der Demokratie nachhaltig geprägt hat (Reimann 1972:835). Im Gegensatz zu Aristoteles sieht Thomas in der Demokratie die gefährliche Fiktion, dass in einer demokratischen Verfassung Herrscher und Beherrschte identisch seien (Thomas 1994:78). Zwar heißt Demokratie auch bei Thomas Volksherrschaft, aber eine ungute, in der die breite Masse durch ihre Überzahl die Reichen unterdrückt; und damit würde dann das ganze Volk ein einziger Tyrann (Thomas 1994:9). Um das auszuschließen, empfiehlt Thomas die konstitutionelle Monarchie mit einem demokratisch verfassten Widerstandsrecht gegen die Tyrannis (Thomas 1994:84).
Zur inhaltlichen Definition von Demokratie ist bei Thomas allerdings grundsätzliches zu finden. In seiner Schrift „Vom Wesen der Engel“ beschreibt Thomas explizit die Individualität des Menschen und unterstellt ihm zugleich den Willen zur Selbstverantwortlichkeit und Selbstbestimmung (Thomas 1989:15).

 

3.2.3. Die katholische Soziallehre

Während in der Zeit des Thomas von Aquin die Suche nach einer direkten Begriffsdefinition für Demokratie nahezu erfolglos ist, hat sich rund sechshundert Jahre später, in der Mitte bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts, der Demokratiebegriff als etwas Selbstverständliches etabliert.

Zwar knüpft die katholische Soziallehre an die Gemeinwohlkonzeption Thomas‘ an (Schultze 1996:194), erweitert diese jedoch substantiell. Neben die klassischen Grundrechte Freiheit und Gleichheit stellt die Soziallehre das demokratische Element Solidarität (Nell-Breuning 1980:103) und, dass zur Demokratie unabdingbar die Toleranz gehört (Nell-Breuning 1980:82). Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sich die katholische Kirche zu einer wohlwollenden Haltung gegenüber der Demokratie erst bekannte, als sie sich dazu „durchrang“, die Toleranz nicht mehr als ein unvermeidliches Übel, sondern als ein hohes sittliches Gut zu werten (Nell-Breuning 1980:83).

Die als elementares Menschenrecht verkündete Freiheit bedeutet Freiheit innerhalb natürlicher Sittengesetze (Nell-Breuning 1980:86), vor allem aber Freiheit von staatlicher Willkürherrschaft (Nell-Breuning 1980:103).

In Erweiterung der Thesen Aristoteles‘ ist in der katholischen Soziallehre mit Gleichheit die Gleichheit vor dem Gesetz gemeint; d. h. gleiche staatsbürgerliche Rechte für jedermann, Fortfall von Standesprivilegien wie z.B. Steuerfreiheit und eigene Gerichtsbarkeit (Nell-Breuning 1980:103).

Nicht nur in der katholischen Soziallehre, sondern auch nach Auffassung des Marxismus und Anarchismus gehört Solidarität als ein Grundwert zum Wesen des Menschen (Neumann 1996:239). Als ein Beispiel können hier solidarische Arbeitskämpfe als demokratisches Mittel zur Durchsetzung berechtigter Arbeitnehmerforderungen gelten (Nell-Breuning 1980:114). An diesem Beispiel ist zu erkennen, dass der Solidaritätsgedanke der katholischen Soziallehre in etwa dem aristotelischen Prinzip der wirtschaftlichen Teilhabe, der Gleichheit von Arm und Reich entspricht.

Toleranz bedeutet, den Menschen in seiner Würde als ein selbst bestimmendes Wesen anzuerkennen und ihm die Freiheit seines Gewissens zuzubilligen, und zwar auch dann, wenn eine große Bevölkerungsmehrheit diese individuelle Gewissensfreiheit als ein irrendes Gewissen ansieht. In diesem Zusammenhang verweist die katholische Soziallehre ausdrücklich auf die Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und betont, unter Berufung auf das soeben erwähnte Beispiel, dass in einer Demokratie Mehrheitsentscheidungen grundsätzlich nicht über „alles“ getroffen werden dürfen. (Vgl. Nell-Breuning 1980:83)

 

3.3. Zusammenfassung

Für einen Zeitraum von etwa 2500 Jahren wurde in diesem Beitrag der Demokratiebegriff untersucht. Festzustellen ist, dass sowohl in der Antike als auch im Mittelalter und in der Neuzeit „Freiheit“ die alles überragende Definition für Demokratie ist.

Demokratie ist das Synonym für Freiheit. Alle anderen demokratischen Elemente sind nichts ohne Freiheit.
Um nun den Fragestellungen dieser Schrift „Warum wurde der Begriff Demokratie nicht ausgetauscht?“ und „Ist der Begriff Demokratie überhaupt austauschbar?“ eine Diskussionsgrundlage anzubieten, sollen die nachstehenden Ausführungen gelten.

In der Antike hätte der Austausch des Demokratiebegriffs keinen Sinn gemacht, da diese Form der „Volksherrschaft“ die Herrschaft einer privilegierten Minderheit und ein Freibrief für Privilegien der Privilegierten war. Die Bedrohung, die von der Demokratie seit dem 18. Jahrhundert für den Staat der Privilegierten ausgeht, war zu diesem Zeitpunkt nicht vorauszusehen. Das Mittelalter hat dem Demokratiebegriff keine besondere Beachtung geschenkt und seit der Zeit der Französischen Revolution ist Demokratie als globaler Ausdruck für umfassende Menschenrechte so fest verankert, dass ein Austausch wiederum keinen Sinn gemacht hätte.

Die Fragestellung, ob der Begriff Demokratie überhaupt austauschbar ist, lässt sich nur akademisch beantworten. Selbstverständlich hätte irgendwann ein anderer Terminus eingesetzt werden können, ob dieser aber die Akzeptanz und Aussagekraft des Demokratiebegriffs hätte erreichen können, ist anzuzweifeln. Demokratie als Ausdruck für Freiheit und Gleichheit, Solidarität und Toleranz hat sich weltweit als Ziel konstituiert.

 

4. Schlussbemerkung

Die politische Elite von heute liest zu wenig Aristoteles (zu viel Machiavelli?). Nur so ist zu erklären, dass die aristotelischen Weisheiten „ein breiter Mittelstand ist Voraussetzung für den Bestand der Demokratie“ (Schwan 1993:215) und „dass die Habsucht der Reichen die Verfassung eher zugrunde richtet, als es die des Volkes vermöchte“ (Aristoteles 1993:57) in der aktuellen Politik nicht wahrnehmbar sind, bzw. korrigierende Maßnahmen unterbleiben.

Auch die Ratschläge und Mahnungen, die sich ohne Schwierigkeiten der katholischen Soziallehre entnehmen lassen, scheinen unbeachtet zu bleiben, und zwar so auffallend, dass sich Oswald von Nell-Breuning (1890 – 1991) anlässlich eines Empfanges zu seinem 90. Geburtstag zu einer deutlichen Sprache veranlasst sah. Er forderte die politische Klasse auf, den demokratischen Staat nicht zu einem Selbstbedienungsladen für ohnehin schon Wohlhabende degenerieren zu lassen.

 

5. Quellen

  • Aristoteles (1993): Politik. Schriften zur Staatstheorie, Stuttgart.
  • Barnes, Jonathan (1992): Aristoteles. Eine Einführung, Stuttgart.
  • Bleicken, Jochen (1995): Die athenische Demokratie, 4. Aufl., Paderborn / München / Wien / Zürich.
  • Bouillon, Hardy (1997): John Locke, Sankt Augustin.
  • Brockhaus, Der große (1931): Katholisch = Sozial, Bd. 10, 15. Aufl., Leipzig, S. 20 f.
  • Brockhaus, Der große (1934): Thomas von Aquin, Bd. 18, 15. Aufl., Leipzig, S. 635 – 637.
  • Fenske, Hans (1993): Politisches Denken im 20. Jahrhundert, in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bonn, S. 657 – 880.
  • Frölich, Jürgen (1990): Geschichte und Entwicklung des Liberalismus in Deutschland, Heft 1, Sankt Augustin.
  • Geiss, Imanuel (1979): Geschichte griffbereit. Personen. Die biographische Dimension der Weltgeschichte, Bd. 2, Hamburg.
  • Guggenberger, Bernd (1996): Demokratie / Demokratietheorie, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, Bonn, S. 80 – 90.
  • Hobbes, Thomas (1996): Leviathan, Stuttgart.
  • Jesse, Eckhard (1996): Staatsformenlehre, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, Bonn, S. 730 – 733.
  • Meier, Christian (1972): Demokratie. Antike Grundlagen, in: Brunner, Otto / Conze, Werner / Koselleck, Reinhart (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 1, Stuttgart, S. 821 – 899.
  • Nell-Breuning, Oswald von (1980): Gerechtigkeit und Freiheit. Grundzüge katholischer Soziallehre, Wien.
  • Neumann, Franz (1996): Grundwerte, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, Bonn, S. 238 – 240.
  • Nippel, Wilfried (1993): Politische Theorien der griechisch-römischen Antike, in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bonn, S. 17 – 46.
  • Reimann, Hans Leo (1972): Überlieferung und Rezeption im Mittelalter, in: Brunner, Otto / Conze, Werner / Koselleck,
  • Reinhart (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 1, Stuttgart, S. 835 – 839.
  • Schmidt, Manfred G. (1997): Demokratietheorien. Eine Einführung, 2. Aufl., Opladen.
  • Schultze, Rainer-Olaf (1996): Gemeinwohl, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, Bonn, S. 193 – 198.
  • Schumpeter, Joseph Alois (1980): Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie, 5. Aufl., München.
  • Schwan, Alexander (1993): Politische Theorien des Rationalismus und der Aufklärung, in: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, Bonn, S. 157 – 257.
  • Thomas von Aquin (1989): Vom Wesen der Engel, Stuttgart.
  • Thomas von Aquin (1994): Über die Herrschaft der Fürsten, Stuttgart.

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