Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Die Gewaltenteilung Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach Artikel 20 des Grundgesetztes. Dort heißt es, dass die Bundesrepublik ein „demokratischer und sozialer Staat Bundesstaat“ ist. Grundlage für einen demokratischen Staat ist die Gewaltenteilung und dass alle Macht vom Volke ausgeht (geschrieben in Artikel 20 (2)). Die Gewaltenteilung […]