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Der Brandenburger Landtag hat am 31. Januar 2019 ein Gesetz beschlossen, nach dem die Kandidatenlisten der Parteien zu den Landtagswahlen gleich viele männliche und weibliche Kandidaten enthalten sollen.
Zu diesem Zweck sollen die Parteien zunächst zwei getrennte Kandidatenlisten erstellen – eine für die männlichen und eine für die weiblichen Kandidaten – und diese anschließend quasi im Reißverschlussverfahren zusammenlegen. Wer an erster Stelle steht, entscheidet die jeweilige Partei.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf kam von der oppositionellen Fraktion der Grünen im Landtag und wurde leicht abgeändert von der Rot-Dunkelroten Landesregierung aufgegriffen. Dieses Gesetz soll im Juni des nächsten Jahres inkraft treten – also noch nicht zur Landtagswahl am 1. September 2019.
Eine Ausnahme soll es geben: Reine Männer- bzw. Frauenparteien soll es geben dürfen.

Das Gesetz gilt auch nur für die Landeslisten. Als Direktkandidaten können pro Wahlkreis wie bisher jeweils ein Mann oder eine Frau antreten, wodurch die letztendliche Zusammensetzung des Landtages dann doch nicht 50 : 50 sein muss.

 

Kommentar:
Man kann das Gesetz gut oder nicht gut finden. Denn einerseits bilden paritätische Kandidatenlisten zwar das tatsächliche zahlenmäßige Verhältnis in der Bevölkerung ab. Nicht abgebildet wird jedoch das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter in den Parteien.
So hat etwa die AfD bundesweit nur 16% Frauenanteil, die CSU 20%, die FDP 23%, die SPD 32%, die SED/PDS/Linkspartei 37% und selbst die ohnehin auf Parität achtenden Grünen haben nur einen Frauenanteil von 39%.
Das Problem: Die Parteien können niemandem befehlen, sich politisch zu engagieren und sie können auch niemanden aus der Bevölkerung zwangsrekrutieren. Noch nicht!
Und hier sehe ich das Hauptproblem: Gerade die geringen Frauenanteile in der Politik könnten für die eine oder andere Partei zum Problem werden. Es wurden nämlich bereits Stimmen laut, dass eine Partei, die es nicht schafft, solche paritätischen Listen aufzustellen, nicht zur Landtagswahl antreten darf.
Und da schrillen bei mir sämtliche Alarmglocken!
Was soll das? Wollen sich die linken Parteien unter dem Vorwand der Geschlechtergerechtigkeit unliebsamer Konkurrenz im Parlament entledigen? Die NPD wollte man ja ohnehin vom Bundesverfassungsgericht verbieten lassen – was erneut gescheitert ist. Am liebsten hätte man aber auch die AfD möglichst nicht im Landtag. Und vielleicht könnte man bei der Gelegenheit auch gleich andere kleinere Parteien nicht zur Wahl zulassen müssen, wie etwa die FDP?
Die Piratenpartei und auch die Jungen Liberalen haben bereits Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Und ja! Dieses Gesetz scheint auch mir ein so schwerer Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahlen zu sein, dass es so nie zur Anwendung kommen darf. Jedenfalls nicht, wenn daran die Kandidatur einer ganzen Partei scheitert. Zumindest muss es eine weitere Ausnahmeregelung für Parteien geben, in denen sich tatsächlich nicht genug weibliche Kandidaten finden lassen.

Dazu passt auch eine Meldung aus der Printausgabe der ,Märkische Allgemeine Zeitung‘ vom 4. Februar 2019, dass alle Parteien ein generelles Problem haben, zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 ausreichend Kandidaten zu finden. Politisches Engagement scheint in der Bevölkerung allgemein nicht besonders populär zu sein. Und dann kommen die Parteien aus dem linken bis ultralinken Spektrum mit Paritätslisten, die vermutlich auch noch verfassungswidrig sind.
Wenn sich das Paritätsgesetz, das anscheinend besonders linke und ultralinke Parteien begünstigt, vielleicht auch noch bundesweit durchsetzt, dann könnte dies auch der Startschuss in eine neue ultralinke Republik sein. Die Bemerkung über einen möglichen Ausschluss von Parteien mit zu geringem Frauenanteil zeigt schon, in welche Richtung sich unser Staat dann bewegen könnte. In eine Republik mit immer weniger Demokratie. Und das muss unbedingt verhindert werden.
Demokratie lebt vom Engagement möglichst vieler Bürger. Also muss ihnen ganz generell ein Engagement schmackhaft gemacht werden. Das sollte die Politik als vorrangige Aufgabe begreifen.

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