Während des Dreißigjährigen Krieges (1618-48) wurde die Mark Brandenburg infolge von Kriegshandlungen und Seuchen stark entvölkert. Eine Landesaufnahme im Auftrag des „Großen Kurfürsten“ Friedrich Wilhelm aus dem Jahre 1652 ergab einen Bevölkerungsschwund von durchschnittlich 50 % – einige Städte beklagten gar einen Bevölkerungsverlust von fast 90 %. So mussten die Kurfürsten eine gezielte Einwanderungspolitik betreiben, um den anfänglich nur sehr langsamen Erholungsprozess zu beschleunigen.
Noch in den 40er und 50er Jahren des 17. Jh. gab es einen gewissen Zuzug aus dem Holsteinischen, aus den Gegenden um Hamburg und Lübeck sowie nach der Heirat des „Großen Kurfürsten“ mit Luise Henriette von Oranien im Jahre 1646 insbesondere aus den Niederlanden. Auch 50 wohlhabende jüdische Familien aus Wien lud der „große Kurfürst“ 1671 nach Brandenburg ein.
Ab 1685 kamen die in Frankreich verfolgten protestantischen Hugenotten nach Brandenburg. Von den fast 50.000 Hugenotten, die nach Deutschland flüchteten, kamen etwa 20.000 allein Brandenburg-Preußen – in Berlin stellten sie danach etwa ein Drittel der Bevölkerung. Sie erhielten am 29. Oktober/ 8. November 1685 durch das Edikt von Potsdam besondere Privilegien.
Um 1690 kamen zudem Migranten aus der Schweiz (geschätzte ca. 2.000) sowie Pfälzer-Kolonisten (ca. 7.000) und Wanderarbeiter aus weiteren europäischen Ländern.
Damit begründete bereits der „Große Kurfürst“ Friedrich Wilhelm (1640-88) die Politik der Toleranz der Hohenzollern-Dynastie.
Auch die Politik Friedrich II. folgte dieser Tradition. Exemplarisch hierfür ist der auf ihn zurückgehende Satz: „Jeder soll nach seiner Façon selig werden“.
Etwas anders sah dies jedoch bei der preußischen Judenpolitik aus.
Schon die Vorgänger Friedrichs II. versuchten, die Anzahl der Juden in Brandenburg-Preußen durch Gesetze zu begrenzen, bei gleichzeitiger Ausnutzung der Wirtschaftskraft wohlhabender Juden. Auch das „Revidierte Generalprivileg von 1750“, dass die Juden je nach Beruf und Vermögen in 6 verschiedene „Klassen“ mit unterschiedlichen Rechten bei der Niederlassung und Heirat einteilte, verfolgte dieses Ziel.