Hintergrund für die preußische Forderung war die sogenannte „Liegnitzer Erbverbrüderung“, welche auf das Jahr 1537 zurückging. Der damalige Herzog Friedrich II. von Liegnitz, Brieg (1499-1547) und Wohlau (ab 1523) bestimmte, dass die betreffenden schlesischen Herzogtümer nach dem Aussterben der schlesischen Piasten an Brandenburg fallen sollten. Diese Vereinbarung hatte jedoch keinen Bestand, da sie von den böhmischen Ständen sowie von König Ferdinand von Böhmen – dem Lehnsherren Schlesiens – abgelehnt und 1546 auf dem Breslauer Fürstentag noch zu Lebzeiten Herzog Friedrichs II. annulliert wurde. Brandenburg hingegen gab die Ansprüche zunächst nicht auf und erhob nach dem tatsächlichen Aussterben der schlesischen Piasten in Jahre 1675 ab 1681 mehrfach erfolglos Ansprüche auf die betreffenden Herzogtümer. 

1686 verzichtete Brandenburg vorübergehend in einem Bündnisvertrag mit dem Kaiser auf die Ansprüche und erhielt neben dem gewünschten militärischen Beistand gegen Frankreich auch eine Abfindung in Form jährlicher Geldzahlungen und eines anderen kleines Kreises in Schlesien. Insbesondere die vereinbarte Gebietsabtretung wurde mit Hilfe des österreichischen Geheimdienstes unterlaufen, so dass Brandenburg seit 1695 seine Ansprüche wieder aufleben ließ.

 

(Artikel aus der Magazin-Ausgabe: Friedrich II. der Große von Preußen)

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