Huldigungen waren ein zentrales Herrschaftsritual im Heiligen Römischen Reich. So mussten auch die Reichsstädte bei jedem Herrschaftswechsel ihre Bindung an den römisch-deutschen König bzw. Kaiser erneuern. Da sich die Kaiser im Barockzeitalter nicht mehr der im Mittelalter üblichen mobilen Herrschaft bedienten, übernahmen häufig kaiserliche Kommissare diese Aufgabe vor Ort.

Zu diesen Bevollmächtigten zählten mehrfach Angehörige des Hauses Schwarzburg, das zu den ältesten Adelsgeschlechtern Thüringens zählt. Ihre Berufung war zugleich ein politisches Signal und Ausdruck kaiserlicher Gunst. Der vorliegende Beitrag untersucht die Rolle der Schwarzburger bei den Huldigungen der Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen in den Jahren 1661 und 1705. Er zeigt, wie sich darin barocke Repräsentation, Reichspolitik und dynastisches Selbstverständnis verbanden.

Inhaltsverzeichnis

Das bis ins Jahr 1806 existierende Heilige Römische Reich Deutscher Nation (kurz: Das Alte Reich) bestand aus einer Vielzahl von Territorien und Herrschaftsgebieten. Zu diesen gehörten auch die Reichsstädte, die unmittelbar dem römisch-deutschen König bzw. Kaiser unterstanden. Von den 50 bis 80 Reichsstädten der Frühen Neuzeit (um 1500 bis um 1800) befanden sich lediglich zwei im heutigen Freistaat Thüringen: Mühlhausen und Nordhausen. (Vgl. Rosseaux 2006, S. 28–30)

Aufgrund ihrer direkten politischen Unterstellung unter das Reichsoberhaupt hatten die Reichsstädte dem Kaiser als ihrem Stadtherrn zu huldigen. Angesichts der Größe des Reichs und der Tatsache, dass die römisch-deutschen Herrscher in der Frühen Neuzeit nicht mehr permanent durch das Reich reisten und sich nicht mehr der Regierungsform der mobilen Herrschaft/Reiseherrschaft bedienten, war es ihnen jedoch meistens nicht möglich, die Huldigungen in eigener Person entgegenzunehmen.

Um die rechtssichere Durchführung der Huldigungsakte dennoch zu gewährleisten, beriefen die römisch-deutschen Könige und Kaiser Personen ihres Vertrauens zu Kommissaren, die sie bei den Huldigungszeremonien vertraten. Im Barockzeitalter* betrauten die Habsburger Kaiser auch Angehörige der Dynastie der Schwarzburger, des ältesten Thüringer Adelsgeschlechts, mit diesem Amt.

In diesem Beitrag* werden die kaiserlichen (Huldigungs-)Kommissariate der Schwarzburger im Barockzeitalter untersucht, wobei der Fokus auf den beiden Thüringer Reichsstädten Mühlhausen und Nordhausen liegt. Neben der aktuell verfügbaren Sekundärliteratur stützt sich der vorliegende Text vor allem auf barocke Gelegenheitsdrucke und historiografische Werke.

Das Haus Schwarzburg

Die Schwarzburger gelten als das älteste Adelsgeschlecht Thüringens. An dieser Stelle ist kein Raum, um die Geschichte der Dynastie angemessen darzustellen; sie kann hier nur schlaglichtartig angedeutet werden. Eine ausführliche Würdigung würde einen eigenen Beitrag erfordern.

In der neueren Forschung ist die Ansicht vorherrschend, dass sich die Dynastie bis ins 8. Jahrhundert zurückverfolgen lässt. Im Jahr 1123 wurde mit Sizzo (III.) [*um 1093; †1160] erstmals ein Angehöriger des Hauses als „Graf zu Schwarzburg“ bezeichnet. Seine Nachkommen begründeten die Häuser Schwarzburg und Kevernburg (Käfernburg). Letzteres erlosch im Jahr 1385, wodurch dessen Erbe an die Schwarzburger fiel. (Vgl. Beger/Lengemann 2004, S. 49–50)

Den Schwarzburgern gelang es im hohen Mittelalter (um 1000 bis um 1250) sowie zu Beginn des Spätmittelalters (um 1250 bis um 1500) durch Erbfälle, Käufe und Eheschließungen eine nicht unbedeutende Territorialherrschaft im Thüringer Raum aufzubauen. Im 14. Jahrhundert expandierten die Schwarzburger besonders im Saaletal. Gleichzeitig konnten sie einen vom Territorium am Thüringer Wald (später Oberherrschaft genannt) losgelösten Herrschaftsbereich am Kyffhäuser mit den Städten Frankenhausen und Sondershausen in Nordthüringen erwerben, der später als Unterherrschaft bezeichnet wurde. (Vgl. Herz 1993, S. 9–10)

Die Wettiner, die seit dem Ende des thüringisch-hessischen Erbfolgekriegs (1247 bis 1264) die Landgrafschaft Thüringen beherrschten, waren ihre wichtigsten Raumkonkurrenten. Der Konflikt mit dem Haus Sachsen eskalierte in der sogenannten Thüringer Grafenfehde (1342 bis 1346). Von den gräflichen Häusern, die während dieser Fehde gegen die Wettiner auftraten, konnten nur die Schwarzburger ihre Stellung und Selbstständigkeit nach dem Konflikt behaupten. Ihre Herrschaft endete erst mit der Abdankung der deutschen Fürstenhäuser im November 1918. (Vgl. Langhof 1995)

Ein Meilenstein der Geschichte des Hauses und wichtiger politisch-argumentativer Bezugspunkt des dynastischen Selbstverständnisses der Schwarzburger in der Frühen Neuzeit war das (Gegen-)Königtum Günthers XXI. zu Schwarzburg-Blankenburg [*1304; †1349]. Günther XXI. war Parteigänger der Wittelsbacher und Anhänger Kaiser Ludwigs IV. „des Bayern“ [*1282; †1347]. Die sogenannte Wittelsbacher Partei sorgte dafür, dass er am 30. Januar 1349 in Frankfurt am Main zum Gegenkönig zu Karl IV. [*1316; †1378] gewählt wurde. Es gelang Günther jedoch nicht, seine Herrschaftsansprüche gegenüber dem Luxemburger Karl IV. zu behaupten. Bereits mit dem am 26. Mai 1349 geschlossenen Vertrag von Eltville erklärte er seinen Thronverzicht. Kurz darauf, am 14. Juni 1349, starb er in Frankfurt am Main und wurde im dortigen Kaiserdom beigesetzt. Mit dem Königtum und dem Thronverzicht Günthers XXI. begann zugleich die Periode der engen Bindung der Schwarzburger an die Kaiser, die eine wesentliche Konstante des politischen Handelns des Hauses bis zum Ende des Alten Reichs im Jahr 1806 bildete. (Vgl. Beger/Lengemann 2004, S. 50 und vgl. Hahnemann 2019, S. 18–19)

Die Schwarzburger führten, gemeinsam mit den Häusern Savoyen, Kleve und Cilli, den Titel „Viergrafen des Reichs“, der ihnen mehrfach bestätigt wurde. Auf dem Reichstag waren sie an der Stimme des Wetterauer Grafenkollegiums beteiligt. Als reichsunmittelbare Grafen waren sie mit entsprechenden Reichslehen ausgestattet, trugen jedoch zugleich auch Ländereien der böhmischen Krone, des Erzstiftes Mainz und des Hauses Sachsen zu Lehen. Die politischen Spannungen zwischen den Dynastien Schwarzburg und Wettin in der Frühen Neuzeit waren wesentlich auf den letztgenannten Umstand zurückzuführen. Das Haus Sachsen bestritt regelmäßig die Reichsunmittelbarkeit der Schwarzburger, versuchte ihnen Herrschaftsrechte streitig zu machen, vertrat die Rechtsauffassung, dass sie lediglich ihre landsässigen Vasallen seien, und beanspruchte zuweilen eine Landesoberhoheit. Die Habsburger Kaiser nutzten dieses politische Konkurrenzverhältnis regelmäßig, um durch Gunstbezeugungen an die Schwarzburger ihre Position gegenüber den Wettinern zu stärken und sich zugleich der Loyalität und in gewisser Weise auch der Abhängigkeit der Schwarzburger vom Reich und seinem Oberhaupt zu versichern. (Vgl. Beger/Lengemann 2004, S. 50–51 und vgl. Hahnemann 2019, S. 34–37)

Nach mehreren territorialen Umbildungen und Landesteilungen innerhalb des Hauses Schwarzburg wurde im Jahr 1599 mit dem Ilmer Vertrag eine grundlegende Vereinbarung getroffen, die zur dauerhaften Etablierung der beiden Hauptlinien Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt führte. Im Jahr 1691 wurde Christian Wilhelm zu Schwarzburg-Sondershausen [*1647; †1721] das „Große Palatinat“* verliehen. Anno 1697 erfolgte die Erhebung der Linie Schwarzburg-Sondershausen in den Reichsfürstenstand. Der Fürstentitel wurde von Christian Wilhelm umgehend angenommen und publiziert. Die Fürstung der Rudolstädter Linie folgte im Jahr 1710 und wurde im darauffolgenden Jahr öffentlich angenommen. Ein gemeinsamer Erb- und Familienvertrag der beiden Hauptlinien legte ab 1713 fest, dass sich die Schwarzburger auch für die Zukunft als eine zusammengehörige Dynastie begreifen wollten und sich im Fall des Erlöschens einer Hauptlinie wechselseitig beerben sollten. Zudem sollte in beiden Hauptlinien die Erbfolge des ältesten überlebenden männlichen Nachkommens des regierenden Fürsten (Primogenitur) verbindlich sein. (Vgl. Beger/Lengemann 2004, S. 52–53, vgl. Herz 1993, S. 10–16 und S. 17–21 und vgl. Pahs 2013, S. 120–123)

Im Jahr 1909 erlosch die Sondershäuser Hauptlinie im Mannesstamm. Aufgrund dessen wurde Schwarzburg-Sondershausen fortan (bis zum Ende der Monarchie im November 1918) von der Rudolstädter Hauptlinie in Personalunion regiert. 1925 verstarb der letzte regierende Fürst zu Schwarzburg, Günther Victor [*1852]. Er war der letzte legitime männliche Spross des Hauses, der aus einer standesgemäßen Ehe stammte. Gemäß entsprechender Festlegung wurde infolgedessen Prinz Sizzo von Leutenberg [*1860; †1926], ein Abkomme aus einer morganatischen (nicht standesgemäßen) Ehe eines Schwarzburg-Rudolstädter Fürsten, Chef des Hauses. Nach dessen Tod im Jahr 1926 folgte ihm sein Sohn Prinz Friedrich Günther [*1901]. Dieser verstarb 1971 in München, ohne einen leiblichen Sohn zu hinterlassen (er hatte lediglich einen Adoptivsohn). Folglich gilt das Haus Schwarzburg aufgrund des agnatischen Erbprinzips als erloschen, da es keine der männlichen Blutlinie entstammenden Nachkommen mehr hat. Gegenwärtig am Leben sind jedoch Nachkommen weiblicher Mitglieder des Hauses Schwarzburg sowie aus außerehelichen Beziehungen von Schwarzburger Fürsten und Prinzen entstammende illegitime Nachkommen. (Vgl. Hahnemann 2019, S. 57–62)

Was ist eine Huldigung?

Im Alten Reich unterstanden die sogenannten Reichsstädte formal der Herrschaft des römisch-deutschen Königs bzw. des Erwählten Römischen Kaisers, unabhängig davon, wie autonom ihre Bürgermeister und Stadträte in der Praxis agierten. Folglich hatten die Reichsstädte dem Reichsoberhaupt den erforderlichen Akt der Huldigung zu leisten. (Vgl. Rosseaux 2006, S. 26–27)

Im vormodernen Verständnis wurde das Herrschaftsverhältnis zwischen Herrscher und Beherrschten (Untertanen) durch die Leistung eines Huldigungseides der Untertanen an den Herrscher begründet. In der Theorie entstand ein Herrschaftsverhältnis de iure also erst durch die Ablegung der Huldigung. Gleiches gilt für die Pflichten, aber auch die Rechte und Ansprüche der Beherrschten gegenüber den Beherrschenden und umgekehrt. (Vgl. Holenstein 2007, Sp. 664)

Die Bindung der Untertanen an den Herrscher wurde also durch den sakralen Akt des Eides bewirkt, dem im vormodernen Rechtsverständnis höchste Bedeutung beigemessen wurde. Im Gegenzug für den Treueeid hatte der Herrscher einerseits nach außen hin schützend für seine Untertanen zu wirken – zeitgenössisch ausgedrückt gewährte er ihnen „Schutz und Schirm“. Huldigungen waren bei einem Machtwechsel – etwa nach dem Tod oder der Abdankung des bisherigen Machthabers und entsprechender Herrschaftsnachfolge eines neuen – oder nach Revolten bzw. Protestbewegungen stets aufs Neue zu leisten. Auch die Räte der Städte ließen sich nach den turnusgemäß stattfindenden Ratswahlen bzw. Ratswechseln regelmäßig neu huldigen. (Vgl. Ebd., Sp. 661–662)

Die Huldigung war ein wesentliches Merkmal der politischen Verfassung in der Frühen Neuzeit. Zwar wurde der Huldigungseid de iure freiwillig geleistet, de facto entsprach dies jedoch nicht der Praxis, denn die Verweigerung der Huldigung wurde in der zeitgenössischen Rechtsauffassung als Akt der Rebellion betrachtet. Demzufolge handelte es sich um eine dem Herrn von seinen Untertanen geschuldete Anerkennungshandlung. In der Theorie wurde damit die freiwillige Unterwerfung der Untertanen sowie die Gewalt des Herrschenden legitimiert. Bei einer öffentlich durchgeführten Huldigung wurde somit die bislang geltende Herrschaftsordnung zugleich rechtlich bestätigt und aktualisiert. In den Zeremonien und symbolischen Handlungen im Rahmen der Huldigungen wurde die politisch-herrschaftliche Ordnung vergegenwärtigt und sinnbildlich erfahrbar gemacht. (Vgl. Ebd., Sp. 664 und vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 113)

Der Ablauf einer Huldigung war gewohnheitsrechtlich festgelegt. Neben dem Empfang und der Einholung des Herrschers (oder seines Vertreters), Gottesdiensten mit entsprechender inhaltlicher Gestaltung, der öffentlichen Ableistung des Huldigungseides (oft unter freiem Himmel) und gegebenenfalls erforderlichen Handgelöbnissen waren die Glückwünsche der Untertanen, die Entgegennahme von Beschwerden durch den Herrscher bzw. dessen Vertreter sowie die Bestätigung der hergebrachten Privilegien der Untertanen durch den Herrscher obligatorisch. (Vgl. Ebd., Sp. 622–664)

Es war nicht unüblich, dass die Landesherren zu Beginn ihrer Herrschaft Huldigungsreisen durch ihre Territorien unternahmen und vielerorts oder zumindest an den Zentralorten die Huldigung ihrer Untertanen direkt entgegennahmen. Die Könige und Kaiser der Frühen Neuzeit konnten nicht mehr in allen Reichsstädten die Huldigung in Person entgegennehmen. Deshalb wurden regelmäßig Kommissare als Vertreter des Reichsoberhauptes bestellt. Diese waren anlass- und einzelfallbezogen tätig. Sofern diese dem König-Kaiser nicht ohnehin durch ein Dienst- bzw. besonderes Vertrauensverhältnis verbunden waren, war eine entsprechende Bestellung auch als besonderer Gunstbeweis an den Beauftragten bzw. als politische Botschaft an Dritte geeignet. (Vgl. Ebd.)

Im Folgenden wird zunächst das entsprechende Huldigungskommissariat der Schwarzburger nach dem Herrschaftsantritt von Leopold I. [*1640; †1705] betrachtet, bevor das zweite Huldigungskommissariat von 1705 untersucht wird.

Die Huldigung von 1661

Porträt von Kaiser Leopold I.
Kaiser Leopold I. (1640 – 1705) – Gemälde von Benjamin Block (Quelle – Lizenz gemeinfrei)

Im Jahr 1658 wurde Leopold I. aus dem Haus Habsburg in Frankfurt am Main zum römisch-deutschen König gewählt, gesalbt und gekrönt. Zugleich nahm er den seit Maximilian I. [*1459; †1519] gebräuchlichen Titel eines „Erwählten Römischen Kaisers“ an. Leopolds Ehrgeiz richtete sich unter anderem darauf, seine Stellung im Reich gegenüber „seinen“ Reichsstädten, aber auch gegenüber den mächtigeren Fürsten des Reichs zu stärken. Dass es ihm im Gegensatz zu seinen Vorgängern tatsächlich gelang, die Huldigung aller 51 nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618 bis 1648) noch verbliebenen Reichsstädte zu empfangen, war laut Peter Kuhlbrodt ein demonstrativer symbolisch-politischer Akt gegenüber den großen Reichsfürsten, die mit ihm um die tatsächliche politische Macht im Reich konkurrierten. Leopold I. nahm dabei lediglich von drei Reichsstädten die Huldigung in eigener Person entgegen: 1658 in Nürnberg und Augsburg sowie 1664 in Regensburg. (Vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 115–116 und vgl. Hartmann 2001, S. 35)

Einige Städte huldigten „per mandatum“ durch einen Bevollmächtigten am kaiserlichen Hof. Ab 1660 wurden die übrigen Huldigungen durch 15 beauftragte kaiserliche Kommissare in Vertretung des Reichsoberhauptes eingeholt. Zu ihnen gehörte auch Graf Anton Günther I. zu Schwarzburg-Sondershausen [*1620; †1666]. Er wurde mit Schreiben vom 14. Februar 1660 (Greg.)* zum kaiserlichen Kommissar ernannt und mit der Entgegennahme der Huldigung durch die Reichsstadt Goslar beauftragt. Am 8. April 1661 (Greg.) beauftragte ihn Kaiser Leopold I. außerdem mit der Entgegennahme der Huldigung der Reichsstadt Nordhausen. Anton Günther I. hätte als kaiserlicher Kommissar ebenfalls die für Mühlhausen avisierte Huldigungsleistung entgegengenommen, doch Leopold I. verzichtete letztlich darauf. Die Reichsstadt Mühlhausen leistete die Huldigung stattdessen durch einen Bevollmächtigten am kaiserlichen Hof, wie schon im Jahr 1638 gegenüber Leopolds Vater und Vorgänger Ferdinand III. [*1608; †1657]. (Vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 115, vgl. Sellmann 1928, S. 88 und vgl. Förstemann 1860, S. 288)

Anton Günther I. zu Schwarzburg-Sondershausen nahm die Huldigung in Goslar am 21. Juni 1660 entgegen. Nach dem Bericht seiner Leichenpredigt war er mit einem Gefolge aus 229 Personen und 237 Pferden dorthin gereist. Da sich dieser Beitrag jedoch auf die Reichsstädte des Thüringer Raums konzentriert, soll im Folgenden die feierliche Huldigung der Reichsstadt Nordhausen an Kaiser Leopold I. im Jahr 1661 näher betrachtet werden. (Vgl. Leichenpredigt 1661, unpag.)

Nach der schriftlichen Ankündigung des kaiserlichen Kommissars, die 14 Tage zuvor erfolgt war, hielt Graf Anton Günther I. zu Schwarzburg-Sondershausen am 12. August 1661 seinen Einzug in Nordhausen. Kurz vor der Grenze des Territoriums der Reichsstadt, die gegen 15 Uhr unter dem Schall der mitgeführten Heerpauken erreicht wurde, stieg der kaiserliche Kommissar von seinem Reisewagen auf ein Pferd um. Der Graf trug dabei ein kostbares rotes Gewand mit silbernen Posamenten. (Vgl. Lewin 1934, S. 21–22)

Mit welchem Gefolge zog der Graf in Nordhausen ein? Obwohl diese Information für einige Leser möglicherweise nicht von Relevanz ist, soll hierauf im Folgenden doch näher eingegangen werden. Die Beschreibung vermittelt sowohl einen Eindruck von dem eigens betriebenen Aufwand als auch von der Bedeutung, die der augenfälligen Demonstration von Macht und politischer Potenz durch Prachtentfaltung und Inszenierung im Zeitalter des Barock zukam.

Nach dem gräflichen Stallmeister zu Pferd folgten acht kostbar geputzte Handpferde*, die von adeligen Kavalieren geführt wurden. Danach kamen ein Heerpauker und sechs Trompeter in hochwertiger grün-grauer Livree sowie drei Adelige zu Pferd. Hernach folgten sechs Lakaien zu Fuß, die die gleiche Montur trugen wie die Trompeter und Pauker. Anschließend ritt der kaiserliche Kommissar Anton Günther I. zu Schwarzburg-Sondershausen. Hinter ihm folgten Hofkavaliere zu Pferd, die gräfliche Dienerschaft sowie einige Karossen und Kammerwagen. (Vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 118–119)

Im Tross des Grafen reisten 57 (Nieder-)Adlige mit, die allesamt Lehnsleute, Vasallen und Hofchargen Anton Günthers waren. Schon allein diese Gefolgsleute sollen 85 Diener und 140 Pferde mitgeführt haben. Der Graf selbst hatte 48 eigene Amtsträger und Bedienstete sowie 28 Reit- und sechs Hand- und Kutschpferde bei sich. Insgesamt soll der Tross somit aus 190 Personen und 194 Pferden bestanden haben. Ein anderer Bericht spricht von 204 Pferden. (Vgl. Lewin 1934, S. 25 und vgl. Leichenpredigt 1666, unpag.)

An der Grenze des Territoriums der Reichsstadt wurde der Graf von einer Abordnung empfangen. Diese bestand aus dem Stadtsyndikus* Dr. Johannes Titus [*1615; †1678], den Bürgermeistern und einer Delegation des Rates*, die in sechs Kutschen angereist war. Beim Empfang des Grafen nahmen sie (als Zeichen der Ehrerbietung) die Hüte ab. Mit hinausgezogen waren außerdem 90 berittene wehrpflichtige Bürger sowie Trompeter. Darüber hinaus hatten vier Abteilungen wehrpflichtiger Bürger mit Gewehren und je einer prächtigen Fahne an verschiedenen Orten der Prozessionsstrecke Aufstellung bezogen. (Vgl. Lewin 1934, S. 22)

Am Landgraben bei Sundhausen empfing der Stadtsyndikus den kaiserlichen Kommissar mit einer kurzen Ansprache, auf die dessen Konsistorialrat Gustav Christian Happe [*1634; †1708] antwortete. Der kaiserliche Kommissar nahm die Ansprache des Stadtsyndikus (als Zeichen des Respekts) barhäuptig zur Kenntnis. (Vgl. Ebd.)

Anschließend begab man sich in feierlichem Zug in die Stadt. Voran ritten bzw. fuhren die städtische Reiterkompanie und die Nordhäuser Ratsdeputation. Am Siechentor stiegen die Deputierten aus und schlossen sich den übrigen Ratsherren an, die sich dort bereits versammelt hatten. Als der kaiserliche Kommissar das Siechentor erreichte, wurde, wie schon beim Erreichen der Grenze, mit Kanonen und Gewehren Salut geschossen. Am Tor übergab der regierende Bürgermeister Johann Wilhelm Sommer [*1603; †1669] die auf einem kostbaren roten Samtkissen liegenden Stadtschlüssel an den kaiserlichen Kommissar. Nachdem dieser sie symbolisch angenommen hatte, gab er sie dem regierenden Bürgermeister sogleich wieder zurück. (Vgl. Förstemann 1860, S. 239; zur symbolischen Bedeutung der Stadtschlüssel: siehe unten)

Beim weiteren Einzug in die Stadt wurde der Graf nicht nur von seinem Tross, sondern auch von den Mitgliedern des Rates begleitet. Letztere gingen barhäuptig neben dem kaiserlichen Kommissar her. Wenn Anton Günther an einem der Orte vorbeikam, an dem sich die vier Abteilungen der wehrpflichtigen Bürger mit ihren Fahnen aufgestellt hatten, wurden die Fahnen geschwenkt und anschließend zu Boden gelegt. In Vorbereitung des Ereignisses war die Stadt gereinigt und die Prozessionsstrecke mit grünen Maien geschmückt worden. (Vgl. Lewin 1934, S. 22–23)

Für die Zeit seines Aufenthalts hatte der Nordhäuser Rat den Grafen im Rathaus einquartiert. Als der kaiserliche Kommissar dort eintraf, wurde mit den drei auf dem Marktplatz aufgestellten Kanonen wiederum drei Mal Salut geschossen. Die vier Abteilungen der wehrpflichtigen Bürger zogen mit klingendem Spiel auf den Markt auf, schossen ebenfalls Salut und zogen anschließend mehrheitlich wieder ab. Lediglich eine Abteilung verblieb als Ehrenwache vor dem Quartier des kaiserlichen Bevollmächtigten. (Vgl. Ebd.)

Nachdem Anton Günther I. in seinem Gemach zu Abend gegessen hatte, brachte ihm die Bürgerschaft auf dem Marktplatz eine Nachtmusik dar. Neben anderen Stücken wurde ein fiktiver musikalischer Dialog zwischen Kaiser Leopold I. und seinem Gesandten Graf Anton Günther I. aufgeführt. Dabei wurden mit 150 Fackeln oder Windlichtern die Namenszüge „LEOPOLD“ und „ANTON“ formiert. Salutschüsse beendeten den Tag des Einzugs. (Vgl. Ebd., S. 23 und vgl. Huldigungspredigt 1661, unpag.)

Der Bericht betont, dass der kaiserliche Kommissar mit seinem Gefolge zwei Tage lang auf Kosten des Rates freigehalten wurde. Neben Essen und „gutem Konfekt“ sei auch mit Musik aufgewartet worden. Zu Ehren des Kaisers wurde bei den sogenannten Gesundheiten, also den Toasts, bei denen auf das Wohl und die Gesundheit des Kaisers angestoßen wurde, jeweils mit Trompeten und Heerpauken ein Tusch gespielt. Dazu wurde mit Musketen und Kanonen Salut geschossen. Ob dem Kommissar ein sonst übliches Huldigungsgeschenk überreicht wurde und wenn ja, welches, ist nicht bekannt. (Vgl. Lewin 1934, S. 24 und vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 122)

Am folgenden Tag, dem 13. August 1661, wurde um 7 Uhr zum ersten Mal zum Gottesdienst geläutet. Um 8 Uhr zog der Rat, gefolgt von Anton Günther I. zu Schwarzburg-Sondershausen und seinen Hofkavalieren, vom Rathaus zur lutherischen Nikolaikirche, die als Ratskirche fungierte. Der kaiserliche Kommissar nahm während des Gottesdienstes in einem mit roten Seidenteppichen belegten Stand Platz. Die Predigt über den Text 1. Petrus 2, 13–14, hielt der Sondershäuser Archidiakon, Hofprediger und Konsistorialassessor Johannes Andreas Hoffmann [*1630; †1663]. Sie ist im Druck überliefert. (Vgl. Huldigungspredigt 1661, unpag.) Während des Gottesdienstes wurde überdies festliche Vokal- und Instrumentalmusik (unter Mitwirkung der Trompeter und Pauker) aufgeführt. (Vgl. Lewin 1934, S. 23 und vgl. Pfarrerbuch 1997, S. 61 und S. 201)

Nach dem Gottesdienst zog die Prozession in der vorherigen Ordnung wieder zurück zum Rathaus. In der sogenannten großen Kaiserstube im zweiten Obergeschoss war ein mit grauem Tuch belegtes Podest aufgebaut worden, auf dem ein Tisch sowie ein mit schwarzem Samt bezogener, vergoldeter Sessel standen. Hier nahm der Graf während der folgenden Huldigung des Rates und der Meister der neun ratsfähigen Handwerksgilden Platz. Während die gräflichen Kavaliere und Räte auf der linken Seite des Saales standen, stellten sich die Bürgermeister und der Rat der Reichsstadt Nordhausen auf der rechten Seite auf. Die Zeremonie wurde vom schwarzburg-sondershäusischen Rat und Kanzleidirektor Rudolph Geissler [Lebensdaten bislang nicht zweifelsfrei ermittelbar] mit einer Ansprache eröffnet, auf die der Nordhäuser Stadtsyndikus Dr. Titus antwortete. Anschließend erfolgte zunächst der Huldigungsakt der Bürgermeister, Amtsträger und Mitglieder des Rates. Dabei leisteten sie zunächst das Handgelöbnis, bevor sie mit erhobenen Händen den verordneten Huldigungseid schworen. Danach leisteten die Handwerksmeister die Huldigung. (Vgl. Huldigungspredigt 1661, unpag. und vgl. Diener-Staeckling 2008, S. 54–56)

Die anschließende Huldigung der Gemeinde fand unter freiem Himmel statt. Der kaiserliche Kommissar nahm diese von einer extra errichteten Bühne am Rathaus aus entgegen, die mit rotem Tuch und einer roten Samtdecke beschlagen war. Nach der Proklamation der kaiserlichen Kommission Anton Günthers I. zu Schwarzburg-Sondershausen leistete die versammelte Bürgerschaft den Huldigungseid. Sodann riefen die an der Bühne aufgestellten Schulknaben, die neben ihrer Festtagskleidung Maienzweige in den Händen und grüne Kränze auf den Köpfen trugen: „Vivat Leopoldus, vivat! Vivat!“ aus. Anschließend sangen sie auf die Melodie des Kirchenliedes „Wie schön leuchtet der Morgenstern“ eine Hymne auf den neuen Kaiser und den Huldigungstag. In den Gesang fielen vom Rathaus und vom gegenüberliegenden „Weinkeller“ die dort in mehreren Chören aufgestellten Pauken und Trompeten mit ihrer festlichen Musik ein. Abschließend wurde abermals mit Kanonen und Gewehren Salut geschossen, womit der offizielle Huldigungsakt beendet war. (Vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 121–122)

Die Abreise des kaiserlichen Kommissars erfolgte nach der Mittagsmahlzeit am 15. August 1661 zwischen 15 und 16 Uhr.  Der Auszug vollzog sich in derselben Ordnung wie der Einzug: Anton Günther I. wurde abermals mit einem großen Aufgebot der Nordhäuser Bürgerschaft bis an die Grenze des reichsstädtischen Territoriums geleitet und mit Salutschüssen verabschiedet. (Vgl. Lewin 1934, S. 24)

Peter Kuhlbrodt bezeichnet die Festlichkeiten als das „üppigste Barock-Huldigungsfest“ der Stadtgeschichte. Tatsächlich muss der Aufwand bemerkenswert gewesen sein, wenngleich die genauen Kosten nicht mehr ermittelbar sind. Wenige Tage nach der Huldigung äußerte Stadtsyndikus Dr. Titus jedoch seine Unzufriedenheit über den Aufwand und die enormen Kosten. Derartiges war er ganz offensichtlich nicht gewohnt. So beschwerte er sich beispielsweise darüber, dass ihm noch immer die Pauken und Trompeten in den Ohren klingen würden. Während der Festlichkeiten wurden unter anderem über 8.000 Pfund Rind-, Schweine- und Schöpsenfleisch (Hammelfleisch), Wein im Wert von 400 Talern, Bier im Wert von 200 Talern und Konfekt im Wert von 200 Talern verzehrt. Das für die Salven verschossene Pulver summierte sich auf 150 Taler. Alles Weitere nicht gerechnet. (Vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 121–122)

Zum Vergleich: Der Kanzler des Herzogtums Sachsen-Gotha bezog im Rechnungsjahr 1661/1662 ein Jahresgehalt von rund 600 Gulden. Für den Thüringer Raum ist für diesen Zeitraum der Umrechnungsfaktor 1 Taler = 2/3 Gulden üblich. 600 Gulden entsprachen somit 400 Talern. Allein der im Rahmen der Nordhäuser Huldigungsfeier verzehrte Wein hatte also einen Wert, der der Höhe des Jahresgehalts des Spitzenbeamten des seinerzeit bedeutendsten Thüringer Fürstenstaates entsprach. (Vgl. Ruge 2002, S. 126)

Die Huldigung von 1705

Porträt von Joseph I.
Joseph I. (1678 – 1711) (Quelle – Lizenz gemeinfrei)

Leopold I., der am längsten regierende Kaiser der Frühen Neuzeit (47 Jahre), starb im Jahr 1705 in Wien. Seine Nachfolge in den habsburgischen Erblanden, als König von Böhmen und Ungarn sowie als Reichsoberhaupt, trat sein ältester überlebender Sohn Joseph I. [*1678; †1711] an, der bereits im Jahr 1690 in Augsburg zum römisch-deutschen König gewählt, gesalbt und gekrönt worden war. Somit wurde er noch zu Lebzeiten des amtierenden Kaisers zu dessen Nachfolger designiert. Mit dem Tod Leopolds I. trat er dessen Amtsnachfolge auch tatsächlich an und führte fortan den seit 1508 gebräuchlichen Titel „Erwählter Römischer Kaiser“. Durch diesen Machtwechsel wurde zugleich die neuerliche Huldigung der einzelnen Reichsstände und damit auch der reichsunmittelbaren Städte notwendig. Dem Vorbild seines Vaters folgend, bestellte er wiederum einen Schwarzburger zum kaiserlichen Huldigungskommissar: den für zeitgenössische Verhältnisse bereits recht betagten Grafen Albrecht Anton [*1641; †1710] aus der Rudolstädter Hauptlinie. (Vgl. Schindling 1990, S. 184 und vgl. Schmidt 1990, S. 187–188 und S. 191)

Die Linie Schwarzburg-Sondershausen wurde im Jahr 1697 in den Reichsfürstenstand erhoben. Schwarzburg-Rudolstadt nahm an dieser Standeserhöhung keinen Anteil; Graf Albrecht Anton zu Schwarzburg-Rudolstadt lehnte die Fürstung vielmehr ab. Erst sein Sohn Ludwig Friedrich I. [*1667; †1718] akzeptierte die Standeserhöhung im Jahr 1710 und nahm den Fürstentitel im Folgejahr öffentlich an. (Vgl. Fleischer 1997, S. 25)

Strenggenommen, stand das Haupt der Rudolstädter Linie der Schwarzburger im Jahr 1705 als Reichsgraf im Rang unter seinem Sondershäuser Vetter, Fürst Christian Wilhelm. Möglicherweise war diese Tatsache mitverantwortlich für die Berufung des Grafen Albrecht Anton zu Schwarzburg-Rudolstadt zum kaiserlichen Kommissar für die Einholung der Huldigung der Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen und Goslar. Dadurch erhielt die (noch) gräfliche Linie der Schwarzburger die Möglichkeit, öffentlichkeitswirksam eine fürstengleiche Repräsentation in Vertretung des Reichsoberhauptes zu entfalten. In der kaiserlichen Gunstbezeugung kann auch eine Vorschau auf die anstehende Erhebung in den Fürstenstand für Schwarzburg-Rudolstadt gesehen werden, die Erbgraf Ludwig Friedrich zu diesem Zeitpunkt bereits anstrebte. Zudem wurde gegenüber dem Haus Sachsen – jenes bestritt die Reichsstandschaft der Schwarzburger in dieser Zeit – verdeutlicht, dass der Kaiser die Schwarzburger unstreitig als reichsunmittelbare Dynastie betrachtete. (Vgl. Fleischer 1997, S. 21 und S. 25, vgl. Hahnemann 2019, S. 34–36 und vgl. Winker 2000, S. 204–207)

Die Beauftragung ist durch ein kaiserliches Reskript vom 16. Juni 1705 vorgenommen worden, das Albrecht Anton am 25. Juli 1705 auf Schloss Rathsfeld bei (Bad) Frankenhausen erreichte. Wie bereits Anton Günther I. zu Schwarzburg-Sondershausen im Jahr 1661 sollte auch Albrecht Anton zu Schwarzburg-Rudolstadt die Huldigung der beiden Reichsstädte im Thüringer Raum (Nordhausen und Mühlhausen) sowie der im Harz gelegenen Reichsstadt Goslar in Vertretung des Reichsoberhaupts vor Ort einholen. Die Termine wurden zeitnah festgelegt und den betroffenen Städten brieflich bekannt gegeben. (Vgl. Rein 1930, S. 2 und vgl. Sellmann 1928, S. 84–86)

Der Kaiser selbst hatte den drei Reichsstädten die Beauftragung Albrecht Antons per Schreiben vom 16. Juni 1705 mitgeteilt. Dass die Reichsstädte die Huldigungsveranstaltungen in ihren Mauern nach Möglichkeit zu umgehen suchten, hatte vor allem zwei Gründe:

  1. Der finanzielle Aufwand für die mit angemessenem Prunk durchzuführende Zeremonie war erheblich. Die Ableistung der Huldigung durch einen Bevollmächtigten „per mandatum“ in der kaiserlichen Residenz (in diesem Fall Wien) war wesentlich kostengünstiger.
  2. Die symbolträchtige, eindrückliche und von einem stadtfremden kaiserlichen Vertreter eingeholte Huldigung verdeutlichte gegenüber der Bürgerschaft, aber auch gegenüber den umliegenden Territorien, dass de iure nicht der Rat einer Reichsstadt, sondern der römisch-deutsche König-Kaiser der eigentliche Stadtherr war. Die aus der städtischen Elite gebildeten und nicht selten recht selbstherrlich auftretenden Räte hatten an derartigen Machtdemonstrationen des Reichsoberhauptes in der Regel kein Interesse. (Vgl. Rein 1930, S. 1–2 und vgl. Sellmann 1928, S. 86–88)

Es ist nachvollziehbar, dass die Reichsstadt Mühlhausen zunächst nicht auf die Briefe des kaiserlichen Kommissars antwortete und am 17. September 1705 schließlich mitteilte, dass man in Wien um Verschonung von der feierlichen Huldigung nachgesucht und um die Ableistung der Huldigung durch einen Bevollmächtigten in Wien gebeten habe. Letztendlich stimmte der Mühlhäuser Rat der Abhaltung der Huldigungsfeier doch zu und beauftragte den Stadtsyndikus Dr. Heinrich Wilhelm Graßhof [*1643; †1717], das Zeremoniell mit der Reichsstadt Goslar und dem kaiserlichen Kommissar Albrecht Anton zu Schwarzburg-Rudolstadt abzustimmen. (Vgl. Sellmann 1928, S. 88–89)

Die eigentlich für den 16. Oktober 1705 angesetzte Vor-Ort-Huldigung in Nordhausen entfiel letzten Endes, was mit der politischen Situation der Stadt zu jener Zeit zusammenhing. An dieser Stelle ist kein Raum, um die Umstände in angemessener Ausführlichkeit darzustellen; es sind nur Andeutungen möglich:

  • Im Jahr 1697 hatte Kurbrandenburg die Schutzvogtei über die Reichsstadt Nordhausen von Kursachsen gekauft.
  • Im Februar 1703 wurde die Stadt von brandenburgisch-preußischen Truppen besetzt. Die Besetzung dauerte bis 1714 an.
  • Brandenburg-Preußen untersagte die Entgegennahme der Huldigung durch die Stadt Nordhausen nicht, knüpfte diese jedoch an nicht unbedeutende Bedingungen. (Vgl. Rein 1930, S. 1–2 und vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 124–131)
  • Auch bestanden angesichts der Situation weitere Bedenken, die der kaiserliche Kommissar in einem Brief vom 28. September 1705 an den Kaiser in Wien übermittelte. (Vgl. Sellmann 1928, S. 87–88)

Um entsprechende Konflikte, Missverständnisse und eventuelle Eskalationen zu vermeiden, wurde auf die Entgegennahme der Nordhäuser Huldigung durch den kaiserlichen Kommissar verzichtet. (Vgl. Kuhlbrodt 2020, S. 131)

Bei der Vorbereitung der Huldigungsakte in Mühlhausen und Goslar orientierte man sich zum einen an dem Zeremoniell, das bei der Einholung der Huldigungen durch Anton Günther I. zu Schwarzburg-Sondershausen in den Jahren 1660 und 1661 Anwendung fand. Zum anderen zog man den Bericht über die jüngst erfolgte Huldigung der Reichsstadt Nürnberg (7. September 1705) heran. Diese hatte Graf Maximilian Carl von Löwenstein-Wertheim [*1656; †1718] als kaiserlicher Kommissar entgegengenommen. (Eine Kurzfassung des Berichts über die Nürnberger Huldigung: Vgl. Lüning 1720, S. 899)

Am Rudolstädter Hof bereitete man das prestigeträchtige Ereignis akribisch vor. Der dabei betriebene finanzielle Aufwand, der von Kaiser und Reich nicht erstattet wurde, war erheblich. Es wurden neue Prunkgewänder angefertigt, die Galawagen neu hergerichtet und neue Schabracken (Decke unter dem Sattel) in Auftrag gegeben. Ein Bediensteter des Grafen reiste mehrfach von Rudolstadt nach Leipzig, um kostbare Stoffe, Knöpfe, Schleifen etc. zu besorgen. Hofkapellmeister Philipp Heinrich Erlebach [*1657; †1714] komponierte eine Festmusik und probte mit der Rudolstädter Hofkapelle, worauf unten noch zurückzukommen ist. Auch Hofmaler Seivert Lammers [*1648; †1711] war an den Vorbereitungen beteiligt, wahrscheinlich im Rahmen der Herrichtung und Erneuerung der Kutschen; gegebenenfalls auch zu anderen Verrichtungen. Darüber hinaus waren die Hofbehörden mit den Planungen der Reisen sowie der Beschaffung von Unterkünften und Verpflegung für Menschen und Pferde befasst. (Vgl. Rein 1930, S. 2, vgl. Sellmann 1928, S. 91 und vgl. Dittrich 1980, S. 14)

Insgesamt war der betriebene Aufwand der Vertretung des Reichsoberhauptes würdig und entsprach fürstlichen Standards, wie sich unten noch zeigen wird. Erbgraf Ludwig Friedrich nahm nicht unwesentlichen Anteil an den Planungen; ihm schreibt die Literatur regelmäßig eine Vorliebe für Prachtentfaltung und Repräsentation zu. Zugleich muss meines Erachtens jedoch hinterfragt werden, ob das tradierte Urteil von der angeblichen Bescheidenheit Albrecht Antons vor dem Hintergrund der Prachtentfaltung des Rudolstädter Hofes während seiner Herrschaft wirklich haltbar ist. (Vgl. Rein 1930, S. 3, vgl. Fleischer 1997 und vgl. Winker 2000)

Am 22. Oktober 1705 trat Albrecht Anton die mehrere Tage beanspruchende Anreise von der gräflichen Residenzstadt Rudolstadt aus an. Der kaiserliche Kommissar reiste am 26. Oktober 1705 von Heringen, das zum nordthüringischen Herrschaftsteil von Schwarzburg-Rudolstadt (Unterherrschaft) gehörte und wo er am 24. Oktober 1705 mit seinem Tross angelangt war, bis nach Schlotheim, wo man über Nacht blieb. Am Folgetag zog Graf Albrecht Anton von dort aus weiter nach Mühlhausen, um ebenda seinen feierlichen Einzug zu halten. (Vgl. Rein 1930, S. 2)

Wie setzte sich der Zug des Grafen zusammen? Vorn im Zug ritten 20 gräfliche Bedienstete, darunter Hofjäger und -förster und acht Handpferde. Ein Reitscholar und vier Reitknechte des Erbgrafen folgten; sie führten vier Handpferde. Ein Bereiter und die sechs Handpferde des Grafen, von denen je eines von einem Reitknecht geführt wurde, schlossen sich an. Die Schabracken und Pferdedecken waren prächtig gearbeitet, bestanden aus rotem Tuch und präsentierten in silberner Stickerei die Namen der Besitzer der Pferde. Alsdann folgten fünf Pagen (junge Adelige) zu Pferde, die eine besonders kostbare, karmesinrote Livree mit einer Garnitur aus blauem Samt mit silbernen Borden und dazu passende Hüte mit weißen Federn trugen. Anschließend ritt der Quartiermeister, dem ein Pauker und sechs Trompeter folgten, die ebenfalls sehr kostbare Livreen trugen. Die sechs mitgeführten Prunktrompeten bestanden vollständig aus Silber. Das war durchaus üblich, schließlich hatte eine Kompanie aus Trompetern und Paukern einen hohen Repräsentationswert. Zwölf adelige Hofkavaliere ritten der sodann folgenden Karosse des kaiserlichen Kommissars voran. Graf Albrecht Anton – der Mittelpunkt des Zuges – fuhr in einer sechsspännigen Prunkkutsche, die mit schwarzem Samt und massivem silbernem Zierrat beschlagen war. Den von sechs Apfelschimmeln gezogenen Wagen eskortierten zwei Heiducken (Fußsoldaten) und acht Lakaien. Nach dem Landesherrn von Schwarzburg-Rudolstadt folgte sein einziger Sohn und Nachfolger, Erbgraf Ludwig Friedrich, in einem vergoldeten und mit rotem Samt ausgeschlagenen Wagen, der ebenfalls von sechs (perlenfarbigen) Pferden gezogen wurde. In der sich anschließenden, von sechs Apfelschimmeln gezogenen und rot ausgeschlagenen Kutsche saßen der Rudolstädter Kanzler und Konsistorialpräsident Georg Ulrich von Beulwitz [*1661; †1723] und der Frankenhäuser Kanzlei- und Konsistorialdirektor Friedrich Wilhelm Werner [*1648; †1723]. Fortgeführt wurde der Zug von drei weiteren sechsspännigen Kutschen, in denen jedoch niemand saß. Im anschließenden Wagen (einer vierspännigen Jagd-Chaise) fuhren die fünf mitgereisten Amtsträger der gräflichen Kanzlei. Im Gefolge des Grafen zogen unter anderem auch Hofkapellmeister Erlebach, die Rudolstädter Hofmusiker sowie Hofmaler Seivert Lammers mit. Lammers war zugleich Kammerdiener des regierenden Grafen Albrecht Anton (eine seinerzeit nicht unübliche Doppelfunktion), weshalb er seinen Herrn auch auf dieser Reise begleitete. Er saß mit den anderen Kammerdienern und dem gräflichen Reisekoch in einem Kammerwagen. Dieser folgte dem Wagen der Kanzleibediensteten und dem gräflichen Büchsenspanner zu Pferde. Es folgten noch ein verdeckter Postwagen und zwei sechsspännige Rüstwagen für das Gepäck, die den Zug vervollständigten. Insgesamt bestand der Tross aus 113 Personen und 130 Pferden. (Vgl. Rein 1930, S. 2, vgl. Dittrich 1980, S. 14 und vgl. Heß 1994, S. 174 und S. 188)

An der Grenze des Territoriums der Reichsstadt (beim Dorf Großgrabe), die gegen 16 Uhr erreicht wurde, wurde der Zug von den 60 vornehmsten Bürgern und „Studiosen“ (sic!) der Stadt Mühlhausen in Empfang genommen. Sie waren allesamt kostbar gekleidet und beritten. Darüber hinaus nahmen der Stadtsyndikus sowie eine Abordnung von sechs Ratsmitgliedern* und „Landwehr-Herren“, die in vier Kutschen fuhren, an der Einholung teil. Zur Delegation der Stadt gehörten außerdem sechs Jäger und der Oberjägermeister. (Vgl. Erhardt 1905, S. 161 und vgl. Rein 1930, S. 2)

An der Grenze begrüßte der Stadtsyndikus den kaiserlichen Kommissar, der den Gruß in seiner Kutsche stehend erwiderte. Sein Sohn Erbgraf Ludwig Friedrich stieg aus seinem Wagen aus und erwiderte den Gruß des Stadtsyndikus ebenfalls. Anschließend begann man, mit allen Glocken zu läuten (und hielt damit bis zum Ende des feierlichen Einzugs an), worauf sich der Zug in Bewegung setzte. In der Vorstadt stand eine Infanteriekompagnie Spalier. Am Stadttor empfing sodann der hochbetagte regierende Bürgermeister Adolph Strecker [*1624; †1708] den kaiserlichen Kommissar und überreichte ihm die Schlüssel der Stadt. Nach einer kurzen Ansprache reichte der Graf die Schlüssel wieder an Strecker zurück. (Vgl. Rein 1930, S. 2)

Während des Einzugs stand die Bürgerschaft mit präsentierten Gewehren und fliegenden Fahnen vom Wagestätter Tor bis zum Obermarkt Spalier. Hier empfing der in Schwarz gekleidete regierende Rat den kaiserlichen Kommissar. Marschälle geleiteten Graf Albrecht Anton sodann in sein Quartier, das Haus des regierenden Bürgermeisters Strecker, vor dem die städtische Miliz die Wache bezog. Darüber hinaus wurden zwei Musketiere vor dem Haus und vier Trabanten* vor dem Zimmer des Grafen postiert. Nachdem um 18 Uhr die Stadttore geschlossen worden waren, überbrachte ein Leutnant dem kaiserlichen Kommissar die Stadtschlüssel. Der Leutnant empfing im Gegenzug die Losung; für die kommende Nacht lautete sie: „Josephus!“ (Vgl. Ebd.)

Der Austausch der Stadtschlüssel gegen eine Losung ist dabei nicht als bloßer Sicherheitsakt zu verstehen. In der politischen Symbolsprache der Frühen Neuzeit galten Stadtschlüssel als verdichtetes Zeichen städtischer Hoheitsrechte. Ihre Übergabe an einen fürstlichen oder kaiserlichen Repräsentanten markierte die Anerkennung der übergeordneten Gewalt und die zeitweilige Suspendierung kommunaler Autonomie. Die gleichzeitige Erteilung einer Losung, ursprünglich ein militärisches Kennwort zur Identifikation und Sicherung bewachter Räume, übertrug ein Verfahren der Sicherheitsorganisation in den Bereich des politischen Zeremoniells. Dass die Losung den Namen des Kaisers selbst trug, verstärkte den symbolischen Bezug auf die Person des Reichsoberhauptes und band die nächtliche Ordnung der Stadt demonstrativ an dessen Autorität. Auf diese Weise verbanden sich praktische Sicherheitsmaßnahmen mit symbolischer Herrschaftsrepräsentation: Die Stadt war nicht nur faktisch verschlossen, sondern öffentlich unter den Schutz und die Gewalt des Kaisers gestellt. (Zur Bedeutung von Ritualen in der politischen Repräsentation im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit: Vgl. Althoff 2003 und vgl. Stollberg-Rilinger 2019)

Nach der Schließung der Tore bliesen sechs Trompeter – wahrscheinlich die Rudolstädter Hoftrompeter – feierlich zur Tafel. Sehr wahrscheinlich musizierten sie gemeinsam mit einem Pauker. Im Anschluss an das Abendessen hörte Graf Albrecht Anton vom Fenster aus einer Abendmusik zu, die um 21 Uhr vor seinem Quartier dargeboten wurde. (Vgl. Rein 1930, S. 2)

Die eigentliche Huldigungszeremonie wurde am Folgetag durchgeführt, dem 28. Oktober 1705. Der Festtag begann um 8 Uhr morgens mit einem lutherischen Gottesdienst in der Mühlhäuser Marienkirche, nachdem zuvor feierlich geläutet und der Graf von der Ratsdeputation zur Kirche geleitet worden war. Bezugnehmend auf das neue Reichsoberhaupt Joseph I. hielt der Mühlhäuser Superintendent Johann Adolph Frohne [*1652; †1713] eine Huldigungspredigt über den Predigttext 1. Mose 49, 22–26, der den gesegneten Joseph beschreibt. (Vgl. Ebd.)

Nachdem der Gottesdienst mit einem feierlichen „Te Deum laudamus“ – sehr wahrscheinlich mit Beteiligung von Trompeten und Pauken – beendet worden war, begab sich der kaiserliche Kommissar in seiner Karosse zum Rathaus. Die Kutsche des Grafen wurde dabei von acht Hellebardieren eskortiert. Dem Gespann voraus gingen das Gefolge des Grafen und die Ratsdeputation. An der Tür des Rathauses wurde der kaiserliche Kommissar von den drei Räten empfangen und zunächst in die Ratsstube geführt. Währenddessen stellten sich die Mitglieder der drei Räte in der großen Rathaushalle auf, in die der Stellvertreter des Kaisers anschließend geführt wurde. Dort nahm Graf Albrecht Anton auf einem bereitgestellten, zwei Stufen erhöht stehenden Thron Platz, der mit rotem Samt bezogen und mit goldenen Tressen bordiert war. Unter dem Thronhimmel hing ein Bildnis Kaiser Josephs I., um zu verdeutlichen, dass die Huldigung sich direkt an das Reichsoberhaupt richtete. (Vgl. Erhardt 1905, S. 162 und vgl. Rein 1930, S. 2)

Daraufhin wurden zunächst der Bürgermeister und der Rat, die Geistlichkeit sowie die Amtsträger angelobt. Die Proposition (Ansprache) hielt der schwarzburg-rudolstädtische Kanzler Georg Ulrich von Beulwitz, worauf der Mühlhäuser Stadtsyndikus Dr. Heinrich Wilhelm Graßhof antwortete. Der kaiserliche Kommissar nahm dabei jedes Mal, wenn der Name des Kaisers fiel, demonstrativ ehrerbietig den Hut ab. Anschließend verlas ein schwarzburgischer Sekretär die Eidesformel, die von den Anwesenden nachgesprochen wurde. Abschließend mussten die Repräsentanten der Reichsstadt Mühlhausen gegenüber dem kaiserlichen Kommissar nacheinander den Handschlag als Bekräftigung des Gelöbnisses leisten. (Vgl. Ebd.)

Die anschließende Huldigung von Gemeinde und Bürgerschaft fand vor dem Rathaus statt. Dort war eine mit Tannengrün und rotem Tuch überzogene Bühne aufgebaut. Darauf war ein Baldachin aus rotem Samt mit goldenen Tressen aufgestellt, der auf vier Säulen ruhte. Unter diesem stand ein mit rotem Samt bekleideter Lehnsessel, auf dem der kaiserliche Kommissar Platz nahm. Zur Veranschaulichung der Tatsache, dass der römisch-deutsche König bzw. der erwählte römische Kaiser der Herr der Stadt war und Albrecht Anton die Huldigung an seiner Stelle entgegennahm, war auch unter diesem Baldachin ein Bild des Kaisers aufgestellt worden. Zu Füßen des Kommissars war an der Bühne ein Banner aus karmesinrotem Samt angebracht, worauf der goldene kaiserliche Doppeladler sowie eine lateinische Umschrift zu sehen waren. (Vgl. Lüning 1720, S. 903)

Nachdem Graf Albrecht Anton unter dem Baldachin Platz genommen hatte, hielt sein Kanzler Georg von Beulwitz eine weitere Ansprache. Daraufhin leistete die versammelte Bürgerschaft mit erhobener Hand und entblößtem Kopf den Huldigungseid. Dieser lautete:

„Dem allerdurchlauchtigsten großmächtigsten und unüberwindlichen Fürsten und Herr, Herrn Josepho Röm. Kayser Unserem allergnädigsten rechtherrn hulden und schweren wir [Mühlhausens] Bürgermeister und Rath und gantze gemeinde und Bürgerschaft dieser Ihrer Kais. Maj. Und des Heyl. Reichs Statt [Mühlhausen] getreu und gehorsamb zu sein, Ihrer Kays. Maj. Frommen und bestes zu werben und Schadten zu warnen, und alles das zu thun, das getreuen und gehorsamben Unterthanen Ihrer Kayserl. Maj. Als Ihrem allergnädigsten rechten herrn schuldig und pflichtig zu thun seind, gertreulich und ohne alle gefährde, als helf uns Gott und das heyl.  Evangelium.“ (Sellmann 1928, S. 87)

Nach erfolgter Huldigung riefen der Syndikus und die Führungsriege des Rates der Reichsstadt Mühlhausen „Vivat Josephus!“ aus, worin die versammelte Bürgerschaft einstimmte. Mit diesen Jubelrufen wurde der eigentliche Huldigungsakt beendet. (Vgl. Rein 1930, S. 2)

Bei der öffentlichen Eidesleistung der Gemeinde hatten nur die männlichen Bürger anwesend zu sein. Frauen, Kindern, dem Gesinde und allen übrigen unberufenen Personen war durch die Anordnung des Rates vom 24. Oktober 1705 eingeschärft worden, sich während der Veranstaltung zu Hause und keinesfalls in der Nähe des Festplatzes aufzuhalten. (Vgl. Sellmann 1928, S. 90–91)

Nach dem öffentlichen Huldigungsakt wurde der kaiserliche Kommissar zunächst in die „Zinsmeisterei“ geführt. Währenddessen wurde in der Rathaushalle das Festmahl angerichtet. Dort warteten die Mitglieder aller drei Räte auf den Kommissar, der sich um 15 Uhr zu Tisch setzte und damit das Bankett eröffnete. Der Graf saß an der Langseite des erhöht stehenden Tisches. An der rechten Schmalseite nahm Erbgraf Ludwig Friedrich Platz, an der linken saßen Kanzler von Beulwitz und Kanzleidirektor Werner. Daneben wurde an diesem Tag das gesamte Gefolge des Grafen auf Kosten der Stadt Mühlhausen bewirtet. Während der „Gesundheiten“, wenn der kaiserliche Kommissar sein Glas auf das Wohl und die Gesundheit Kaiser Josephs I. erhob, spielten die anwesenden Trompeter und Pauker jedes Mal einen Tusch. Zusätzlich wurde jedes Mal Salut geschossen, um dies der ganzen Stadt akustisch mitzuteilen. (Vgl. Rein 1930, S. 2)

In der Frühen Neuzeit war die Anwesenheit von Trompetern und Paukern nur adeligen Personen und entsprechend privilegierten Reichsstädten gestattet. Der Trompetenklang war folglich etwas Exklusives und die Trompete ein sprichwörtlicher „Schalltrichter der Macht“. Dabei zählte weniger die Virtuosität der Musik, sondern vielmehr die Aufwartung möglichst vieler Trompeten als Distinktionsmerkmal. Es ist daher anzunehmen, dass das reichsstädtische Trompeter- und Paukerkorps überwiegend gemeinsam mit dem Pauker und den sechs Trompetern von Graf Albrecht Anton aufwartete. (Vgl. Mücke 2006, S. 66–70)

Nachdem die Tafel aufgehoben worden war, wurde der Graf in einem feierlichen Zug wieder in sein Quartier geleitet. Um 19 Uhr wurden dem kaiserlichen Kommissar abermals die Schlüssel der Stadt ausgehändigt. Albrecht Anton gab daraufhin für die folgende Nacht die Losung: „Der Kaiser und Mühlhausen“ aus. (Vgl. Rein 1928, S. 2)

Als Ehrengabe – derartige Präsente waren üblich – schenkte der Mühlhäuser Rat Graf Albrecht Anton 500 neu geprägte (Species-)Taler in einem kostbaren Geldbeutel sowie zwei in Augsburg gefertigte Becken aus Silber. (Vgl. Chronik 1906, S. 148)

Am folgenden Tag, dem 29. Oktober 1705, reiste der kaiserliche Kommissar nach der Mittagsmahlzeit gegen 14 Uhr wieder ab. Der Auszug erfolgte auf ähnliche Weise wie der Einzug zwei Tage zuvor: Mit Spalier der Bürgerschaft, Geleit und Glockengeläut wurde der Graf bis an die Grenze des reichsstädtischen Territoriums begleitet. Der gräfliche Zug erreichte am selben Tag das Nachtlager in Schlotheim. Am 30. Oktober 1705 langte der Tross wieder in Heringen an, wo sogleich die Vorbereitungen für die nächste reichsstädtische Huldigung in Goslar begannen. (Vgl. Rein 1930, S. 2–3)

Der Tross reiste am 2. November 1705 von Heringen aus bis nach Herzberg und erreichte am 3. November Seesen. Am 4. November zog der kaiserliche Kommissar in Goslar ein und am 5. November nahm er die Huldigung entgegen. Wenngleich die Feierlichkeiten in Goslar prunkvoller waren als in Mühlhausen, ähnelten sie sich doch sehr stark. Am 6. November 1705 reiste Graf Albrecht Anton wieder ab. (Vgl. Fleischer 1997, S. 22–23)

Die Huldigungsmusik von 1705

Im Zuge der musikalischen Vorbereitungen des Huldigungsaktes in der Reichsstadt Mühlhausen ergab sich eine Besonderheit: Grundsätzlich ist anzunehmen, dass es die Aufgabe des Musikdirektors der Stadt Mühlhausen gewesen wäre, eine angemessen prächtige Musik für das herausgehobene Ereignis zu komponieren. In diesem Fall beauftragte der kaiserliche Kommissar Graf Albrecht Anton jedoch seinen Hofkapellmeister Philipp Heinrich Erlebach mit der Komposition und Aufführung der Huldigungsmusik. Der aus Ostfriesland stammende Erlebach wirkte seit 1678 in Rudolstadt, wurde 1681 Direktor der Hofkapelle und galt in seiner Zeit als einer der begabtesten und berühmtesten Komponisten des Alten Reichs. Es ist anzunehmen, dass Albrecht Anton auch diesen Umstand für Repräsentationszwecke nutzen wollte. (Vgl. Omonsky 1997, vgl. Schönheid 1998, vgl. Ders. 2007 und vgl. Wiechers 1964, S. 14–15)

Man könnte vermuten, dass in Mühlhausen schlicht keine kompositorischen Kapazitäten zur Verfügung standen. Mühlhausens bedeutendster Musiker, der Organist der Hauptkirche Divi Blasii und kaiserlich gekrönte Poet Johann Georg Ahle [*1651; †1706] war selbst Mitglied des Stadtrats und hatte im Vorfeld des Ereignisses möglicherweise ohnehin keine Zeit für entsprechende Vorkehrungen. Dass er jedoch durchaus zur Komposition repräsentativer Musik fähig war, hatte Ahle nicht zuletzt bei den Feierlichkeiten zum Ratswechsel am 4. Februar 1705 unter Beweis gestellt. Während des Festgottesdienstes in der Haupt- und Ratskirche St. Marien erklang nach der sogenannten Regenten-Predigt Ahles „Rathsstückchen“, eine Festmusik, die eine ganze Stunde dauerte. Am Sonntagnachmittag nach der Ratswahl wurde das Werk in der zweiten städtischen Hauptkirche Divi Blasii wiederholt. (Vgl. Chronik 1906, S. 146–147)

Mir scheint es jedoch der naheliegendere Erklärungsansatz zu sein, dass Albrecht Anton von vornherein auf seinen renommierten Hofkapellmeister und seine versierte Hofkapelle setzte und gar nicht daran dachte, dieses Repräsentationselement aus der Hand zu geben. Dabei dürften jedoch auch alle in Mühlhausen verfügbaren musikalischen Kräfte mitgewirkt haben. Seit 1608 gab es in Mühlhausen eine „Musicalische Societät“, die sich aus Lehrern und sogenannten Adjuvanten zusammensetzte, also freiwillig musizierenden Laien. Dieses Ensemble wirkte vor allem bei der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten mit, trat bei Hochzeiten und Beerdigungen auf und musizierte nicht zuletzt bei den alljährlichen Festivitäten anlässlich des Ratswechsels. Darüber hinaus gab es zwei Schulchöre, deren Leitung den Kantoren der beiden Mühlhäuser Hauptkirchen oblag. Ihrem Direktorium unterstanden auch die Ratsmusiker, die mit besonderen Privilegien ausgestatteten und auf zahlreichen Instrumenten versierten sogenannten Stadtpfeifer. (Vgl. Meißner 2007, S. 31)

Bereits im Jahr 1627 hatte es in Mühlhausen einen ähnlich gelagerten musikalischen Fall gegeben, der einen kurzen Exkurs verdient: Im Oktober 1627 fand ein Kurfürstentag in Mühlhausen statt. Auch der sächsische Kurfürst Johann Georg I. [*1585; †1656] war angereist, in dessen Gefolge sich seine berühmte Hofkapelle mit ihrem Leiter Heinrich Schütz [*1585; †1672] befand. Schütz gilt als einer der bedeutendsten Komponisten des Barock vor Johann Sebastian Bach [*1685; †1750]. Für diesen Anlass hatte Schütz das mehrchörige Konzert „Da pacem Domine“ komponiert, das am 3. Oktober 1627 in der Mühlhäuser Haupt- und Ratskirche St. Marien aufgeführt wurde. Der Text des um Frieden bittenden mittelalterlichen Antiphons wurde mit musikalischen Huldigungsrufen an den seinerzeit amtierenden Kaiser Ferdinand II. [*1578; †1637] und die Kurfürsten des Reiches verbunden. Angesichts der seit 1618 wütenden und erst 1648 beendeten Feldzüge des Dreißigjährigen Krieges war dieses Werk als klare Aufforderung an die mächtigen Fürsten des Reichs zu verstehen, sich nun ernsthaft um Frieden zu bemühen. (Vgl. Meißner 2007, S. 8–9).

Erlebach komponierte explizit für den Anlass der Mühlhäuser Huldigung von 1705 einen Marsch, eine Serenade sowie das Vokalkonzert „Exultemus Gaudeamus“. Während der Marsch vielseitig verwendbar war und auch mehrfach erklingen konnte, etwa als Prozessionsmusik, deutet die Bezeichnung „Serenade“ auf eine Aufführung am Abend hin. Diese könnte beispielsweise unter freiem Himmel vor dem Quartier des kaiserlichen Kommissars dargeboten worden sein. Fest steht, dass am Abend des Anreisetages nach aufgehobener Tafel um 21 Uhr eine Abendmusik stattfand. Die Serenade könnte aber auch als vokale Tafelmusik während des Banketts am Huldigungstag erklungen sein. Der dem Vokalkonzert zugrunde liegende lateinische Text hat einen eindeutig geistlichen Inhalt. Infolgedessen wird das „Exultemus Gaudeamus“ meines Erachtens während des Festgottesdienstes am Morgen des Huldigungstages in der Marienkirche erklungen sein. (Vgl. Omonsky 1997, S. 29–30 und vgl. Wiechers 1964, S. 14)

Diese Tage waren für Erlebach und die Rudolstädter Hofkapelle insgesamt sehr arbeitsintensiv. Außer den bereits erwähnten Stücken hatten sie auch die instrumentale Tafelmusik zur Abendmahlzeit am Anreisetag, zum Festbankett und zur Mittagsmahlzeit am Abreisetag aufzuführen. Sehr wahrscheinlich hatten sie darüber hinaus während des Festgottesdienstes noch weitere Stücke zu Gehör zu bringen. (Vgl. Ebd.)

Die Festmusik und ihre Texte bedürften einer gesonderten Betrachtung. Nur kurz kann an dieser Stelle auf den Inhalt des Serenadenstücks „Josephs neuer Kayser Thron“ eingegangen werden. Das strophisch angelegte Vokalwerk wird von instrumentalen Zwischenspielen gerahmt, sogenannten Ritornellen. Der Verfasser des Textes ist nicht überliefert.

Zunächst wird der neue Kaiser Joseph I. in heroischen Worten gepriesen, woraufhin sogleich auf die militärischen Erfolge bzw. die angeblichen Verdienste des Hauses Habsburg für und um das Heilige Römische Reich verwiesen wird. Dabei werden unter anderem die Siege in den Türkenkriegen und in der Schlacht bei Höchstädt im Spanischen Erbfolgekrieg (1701 bis 1714) erwähnt, der zu dieser Zeit in vollem Gange war. Besonders beachtenswert ist meines Erachtens die fünfte der sechs Strophen:

Itzo bethen billich wir

in Graf Albrecht an den Kayser,

Schwartzburg fürstlich hohe Häuser

müßen so verahnet seyn,

theurer Held, du trägst den Schein

von des Adlers Götter Zier,

und wird es in Schwartzburg nach Wunsche ergehen,

so wird auch die Ruhe des Reiches bestehen.“

(Anonym 1705)

In der Strophe wird nochmals betont, dass Albrecht Anton ausdrücklich mit Vollmacht und in Vertretung des Kaisers handelt. Dies soll den betriebenen Aufwand rechtfertigen und die Autorität des Grafen unterstreichen. Zudem wird die Verbundenheit des Hauses Schwarzburg mit dem Kaiserhaus und umgekehrt hervorgehoben. Es ist zudem von den hohen fürstlichen Häusern Schwarzburg die Rede. Dies zeigt, dass sich nicht nur die bereits gefürstete Sondershäuser Linie, sondern auch die Rudolstädter Linie im fürstlichen Rang wähnte. Dieses dynastische Selbstverständnis und die seit jeher enge Bindung an die Habsburger werden hier unüberhörbar musikalisch und textlich kommuniziert.

Die Serenade schließt mit einem Glückwunsch für Joseph I.

Zum Gedächtnis

Die Huldigungsfestlichkeiten waren flüchtig und auf den Zeitpunkt ihres Geschehens beschränkt. Um die Erinnerung an sie dauerhaft zu bewahren und ihren Rezipientenkreis zu erweitern, bedurfte es ihrer Dokumentation sowie ihrer medialen Verbreitung.

  • Ein Mittel hierzu war der Druck und die Verbreitung von Huldigungspredigten und Festberichten. (Z. B. Vgl. Huldigungspredigt 1661)
  • Derartige Berichte wurden auch handschriftlich niedergelegt und in den Archiven der Reichsstädte und der Kommissare gespeichert. Einerseits sollten sie als Gedächtnisstütze für eventuelle zukünftige Feierlichkeiten dienen – wie 1705 geschehen, als man auf die Berichte der Huldigungen von 1660 und 1661 zurückgriff. Andererseits musste dem Kaiser in Wien Bericht über die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags erstattet werden.
  • Ferner konnte auf die Informationen über die ehrenvollen Aufträge zur Erstellung der repräsentativen Leichenpredigten mit den Lebensläufen der Grafen zurückgegriffen werden. In den Leichenpredigten von Anton Günther I. zu Schwarzburg-Sondershausen und Albrecht Anton zu Schwarzburg-Rudolstadt werden diese Ereignisse im Rahmen der Schilderungen der Lebensläufe der Grafen lobend erwähnt. (Vgl. Leichenpredigt 1666 und vgl. Leichenpredigt 1711)

Die Konservierung der Huldigungsmusik war besonders schwierig und beschränkte sich nahezu immer auf die Niederschrift der Noten. Da der Druck von Noten aufwendig und teuer war, ist es bemerkenswert, dass ein Teil der Nordhäuser Huldigungsmusik von 1661 als Anlage zur Huldigungspredigt in gedruckter Form überliefert ist. Die Huldigungsmusik von 1705 aus der Feder Philipp Heinrich Erlebachs ist hingegen lediglich handschriftlich überliefert. (Vgl. Huldigungspredigt 1661 und vgl. Lucks 1961, S. 92–93)

Ein besonders kostbares Erinnerungsmedium waren Münzen und Medaillen. Im Zusammenhang mit der Goslarer Huldigung im Jahr 1705 wird erwähnt, dass nach dem Huldigungsgottesdienst Festmedaillen verteilt wurden. Exemplare dieser Medaillen sind erhalten. Auf der Vorderseite (Avers) ist ein Brustbild Kaiser Josephs I. mit Harnisch, Überwurf, der Kette des Ordens vom Goldenen Vlies, großer Allongeperücke und Lorbeerkranz zu sehen. Die Rückseite (Revers) präsentiert eine Stadtansicht von Goslar sowie eine lateinische Inschrift, die auf die Einnahme der Huldigung durch Graf Albrecht Anton zu Schwarzburg-Rudolstadt verweist. Den Prägestempel fertigte der königlich-preußische und fürstlich sächsisch-gothaische Medailleur Christian Wehrmuth [*1661; †1739], einer der bedeutendsten und weit über die Region hinaus wirkenden Medaillenkünstler seiner Zeit. (Vgl. Rein 1930, S. 1)

Bis zum Abschluss der Arbeit an diesem Beitrag konnten keine Hinweise auf weitere anlassbezogene Medaillen- und Münzprägungen zu den übrigen hier besprochenen Huldigungen von Nordhausen und Goslar (1660 und 1661) sowie Mühlhausen (1705) gefunden werden.

Schlussbetrachtung

Nach der im vormodernen Alten Reich herrschenden Rechtsauffassung waren Huldigungen ein notwendiges Instrument zur rechtssicheren Begründung von Herrschaftsverhältnissen sowie zur Stabilisierung und Versinnbildlichung der politisch-rechtlichen Ordnung.

Die dem König bzw. dem Kaiser unterstehenden Reichsstädte hatten diese Huldigung selbstverständlich zu leisten – sei es durch einen Bevollmächtigten in der kaiserlichen Residenz oder vor Ort gegenüber einem kaiserlichen Kommissar.

Indem der König-Kaiser einen Kommissar mit der Entgegennahme der Huldigung vor Ort beauftragte, inszenierte er die fortbestehende personale Bindung der Reichsstände an das Reichsoberhaupt, wie sie im lehnsrechtlich geprägten Norm- und Symbolhaushalt des Alten Reiches verankert war. Die Ernennung der lutherischen Grafen von Schwarzburg zu Huldigungskommissaren durch den römisch-katholischen Kaiser besaß darüber hinaus eine deutliche politische Signalwirkung: Gegenüber dem mit den Schwarzburgern rivalisierenden Haus Sachsen ließ sie erkennen, dass die Schwarzburger kaiserliche Gunst genossen, unter seinem Schutz standen und ihm trotz konfessioneller Differenz loyal ergeben waren.

Die Grafen von Schwarzburg konnten ihrerseits durch aufwendige Repräsentation und die sorgfältige zeremonielle Ausführung ihrer kaiserlichen Aufträge Prestige gewinnen und ihre eigene Stellung mittels geschickter politischer Kommunikation stärken. Zugleich führten ihnen diese kaiserlichen Beauftragungen vor Augen, dass sie als kleine, politisch mindermächtige Reichsstände auf den Reichsverband und die Unterstützung des Reichsoberhauptes angewiesen waren. In diesem Sinne ließ sich die Übertragung entsprechender Aufgaben auch als implizite Mahnung an die Dynastie verstehen, weiterhin loyal an der Seite des Reichsoberhaupts sowie des Hauses Habsburg zu stehen, das in der Frühen Neuzeit nahezu durchgängig den römisch-deutschen Kaiser stellte.

Für die herrschenden Personenkreise der Reichsstädte mit ihren aus einem abgeschlossenen Kreis von Familien besetzten und sich selbst ergänzenden Räten, die eine eher oligarchische Herrschaftsform praktizierten, stellte die kaiserlich verordnete Huldigung an einen stadtfremden hochadeligen Kommissar einen deutlichen Hinweis des Reichsoberhauptes dar, wer de iure ihr eigentlicher Stadtherr war und auf wessen Gnade und Protektion sie im Zweifelsfall angewiesen waren.

Begriffsklärungen und Anmerkungen

* Für das Lektorat des Manuskripts und die hilfreichen Korrekturhinweise danke ich Herrn Jörg Schwabe und Herrn Frank Meyer an dieser Stelle sehr herzlich.

* Barockzeitalter: An die kunst- und musikgeschichtliche Periodisierung anknüpfende Bezeichnung für den Zeitraum von um 1600 bis um 1750, die in der Geschichtswissenschaft gelegentlich als Alternative zum zunehmend umstrittenen Begriff „Absolutismus“ bzw. „Zeitalter des Absolutismus“ verwendet wird. Insbesondere im Hinblick auf die Rechts- und Herrschaftsverhältnisse im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wird der Terminus „Absolutismus“ zunehmend infrage gestellt. Der offenere Begriff „Barockzeit“ erlaubt es, in Anlehnung an kunst- und musikgeschichtliche Konzepte einen Teilabschnitt der relativ langen Epoche „Frühe Neuzeit“ (um 1500 bis um 1800) begrifflich prägnant zu benennen.

*  Großes Palatinat: Das Große Palatinat bezeichnet die Gesamtheit der vom Kaiser verliehenen, aus der kaiserlichen Hof-, Haus- und Gnadenhoheit abgeleiteten Befugnisse der kaiserlichen Hofpfalzgrafen (comites palatini Caesarei). Dazu zählte insbesondere das Recht zur Verleihung akademischer Grade und Ehrentitel, zur Legitimation unehelich Geborener, zur Bestellung öffentlicher Notare, zur Bestätigung oder Verleihung von Wappen und Adel sowie zur Vornahme weiterer rechtserheblicher Gnadenakte im Namen des Kaisers. Die Ausübung dieser Rechte begründete keine eigenständige Herrschaftsgewalt, sondern beruhte vielmehr auf einer kaiserlichen Delegation, die jederzeit widerrufen werden konnte. Sie diente sowohl der rechtlichen Durchsetzung als auch der symbolischen Repräsentation kaiserlicher Autorität im Reich. (Vgl. Pahs 2013, S. 121–122)

* Julianischer/Gregorianischer Kalender: In den protestantischen Territorien des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation galt bis zum Jahr 1700 der Julianische Kalender. Erst im Jahr 1700 wurde auch in diesen der in den römisch-katholischen Gebieten bereits etablierte, heute noch gültige Gregorianische Kalender eingeführt. Konkrete Nennungen des Datums in diesem Beitrag verstehen sich, sofern sie sich auf die Zeit vor 1700 beziehen und nicht anders gekennzeichnet sind, als Angaben im Sinne des Julianischen Kalenders. Die konkreten Nennungen des Datums ab dem Jahr 1700 verstehen sich hingegen als Angaben nach Maßgabe des Gregorianischen Kalenders.

* Handpferd: Ein Pferd, das von einer Person an der Hand geführt wird und dazu dient, Reiter zu begleiten, den Pferdewechsel zu erleichtern oder repräsentative Funktionen bei zeremoniellen Anlässen zu erfüllen. Das Handpferd war in höfischen und in militärischen Kontexten sowohl praktisches Hilfsmittel als auch Statussymbol.

* Stadtsyndikus: Ein Syndikus war im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ein städtischer Amtsträger, der eine herausgehobene Stellung neben Rat und Bürgermeister(n) einnahm. Er war in der Regel akademisch ausgebildeter Jurist und beriet den Rat und den bzw. die Bürgermeister. Überdies war er maßgeblich an der Geschäftsführung der kommunalen Verwaltung beteiligt und vertrat die Stadt in rechtlichen Angelegenheiten nach außen. In manchen Städten oblagen den Syndici zudem Aufgaben der Rechtspflege (Stadtrichter).

* Nordhäuser Rat: Seit 1375 bestand der Rat der Reichsstadt Nordhausen aus drei Teilräten, von denen jährlich einer das Regiment führte. Währenddessen befanden sich die übrigen beiden Teilräte grundsätzlich im Wartestand. Im nächsten Jahr übernahm der nächste Teilrat die Regierung usw. Der regierende Rat der Stadt Nordhausen bestand seit 1375 aus 27 Mitgliedern, nämlich je zwei Handwerksmeistern der ratsfähigen Handwerksinnungen sowie Vertretern der Stadtviertel und der Neustadt. Je zwei Bürgermeister standen an der Spitze des Rates, die jedes Halbjahr neu gewählt wurden. Seit 1375 war festgelegt, dass zwei Vertreter aus den Reihen der Handwerker in der ersten Hälfte eines Jahres, in der zweiten Jahreshälfte dagegen zwei Vertreter der Viertel das Bürgermeisteramt ausüben sollten. (Vgl. Diener-Staeckling 2008, S. 45–59)

* Mühlhäuser Rat: Nach 1525 bestand der Mühlhäuser Stadtrat aus insgesamt drei Räten, von denen jährlich einer das Regiment führte, während sich die übrigen beiden Teilräte grundsätzlich im Wartestand befanden. Im nächsten Jahr übernahm der nächste Teilrat die Regierung usw. Im Jahr 1679 hatte jeder Teilrat je 16 Mitglieder. Zu wichtigen Beratungen konnten jedoch auch alle drei Räte (auch die beiden nicht regierenden) zusammengerufen werden (sogenannter Großer Rat). (Vgl. Brinkmann 1928, S. 252–258 und vgl. Diener-Staeckling 2008, S. 27–44)

* Trabant: In der Frühen Neuzeit bezeichnete der Begriff einen bewaffneten Begleiter im unmittelbaren Gefolge eines Fürsten, Grafen oder hochrangigen Amtsträgers, der bei Auftritten, Prozessionen und Audienzen Präsenz zeigte und sowohl Sicherungs- als auch repräsentative Funktionen erfüllte.

Gedruckte Quellen

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Huldigungspredigt 1661: Hoffmann, Johann: Huldigungs-Predigt: Als Auf Allergnädigste Commission und Im Namen Des AllerDurchläuchtigsten Großmächtigsten und Unüberwindlichen Fürsten und Herrn / Herrn Leopoldi, Erwehleten Römischen Kaisers / zu allen Zeiten Mehrern des Reichs / in Germanien / zu Ungarn / Böheimen / Dalmatien / Croatien und Slavonien Königes / Erzhertzogs zu Oesterreich / Hertzogs zu Burgund / zu Braband / zu Steier / zu Kernten / zu Crain / zu Lützenburg / zu Würtenberg / Ober- und NiederSchlesien / Fürsten zu Schwaben / MargGraffen des H. Römischen Reichs zu Burgau / zu Mähren / Ober- und Niederlausnitz / Gefürsteten Graffen zu Habspurg / zu Tyrol / zu Pfirt / zu Kyburg und Görtz / LandGraffen in Elsaß / Herrn auf der Windischen Marck zu Portenau und Salins / etc. Unsers Allergnädigsten Kaisers und Herrens / Der Hochgebohrne Graff und Herr / Herr Anthon Günther / der VierGraffen des Reichs / Graff zu Schwartzburg und Honstein / Herr zu Arnstadt / Sondershausen / Leutenberg / Lohra und Clettenberg / etc. Unser Gnädiger Graff und Herr Von Einem WolEhrenvesten / Hochweisen Rath und einer gantzen löblichen Bürgerschafft der Kaiserlichen Freyen und des H. Reichs Stadt Northausen den HuldigungsEyd auffgenommen hat. Bey höchstansehenlicher volckreicher Versammlung in der Kirchen S. Nicolai den 13. Augusti Anno 1661. gehalten durch M. Johann. Hoffmann Archidiaconum zu Sondershausen / und des HochGräfl. Consistorii daselbst Assessorem. Nordhausen 1661.

Lüning 1720: Lüning, Johann Christian: THEATRUM CEREMONIALE HISTORICO-POLITICUM, Oder Historisch- und Politischer Schau-Platz Aller CEREMONIEN, Welche Sowohl an Europäischen Höfen / als auch sonsten bey vielen Illustren Fällen beobachtet worden. Anderer Theil / Nebst Unterschiedlichen Hof-Ordnungen, Rang-Reglementen, und anderen curieusen Piecen, Wie auch Dem Europäischen Canzley-CEREMONIEL, ELENCHIS und Registern. Leipzig 1720.

Leichenpredigt 1661: Tentzel, Jacob: Gottseliger Löwen-Muth der Gläubigen wider den Todt / Als Des weiland hochgebornen Herrn / Herrn Anthon Günthers / Der Vier Grafen des Reichs / Grafens zu Schwartzburg und Honstein / Herrens zu Arnstadt / Sondershausen / Leutenberg / Lohra und Clettenberg etc. Christ-Seeligen Andenckens Hoch-Gräflicher Leichnam In die von Seiner Hoch-Gräfl. Gnaden / dazu erbauete Ruhekammer am 13. Novembris 1666 mit Christ-Gräflichen Ceremonien beygesetzet wurde / Aus Syrach XLI / 5.6.7. In der Kirchen zur heiligen Dreyfaltigkeit zu Sondershausen auff gnädiges Begehren / gezeiget und zum Drucke gegeben Durch Jacob Tentzeln / der Heil. Schrift Doctorn, Pfarrern und Superintendenten zu Greussen. Arnstadt 1666.

Leichenpredigt 1711: Heiligstes Gedächtniß Eines wahren Gottes-Freundes und Welt-Feindes: Des weyland Hochgebohrnen Grafens und Herrns / Herrn Albrecht Anthons / Der Vier Grafen des Reichs / Grafens zu Schwartzburg und Hohnstein / Herrns zu Arnstadt / Sondershausen / Leutenberg / Lohra und Clettenberg / Auch des gantzen Hohen Hauses In viele Jahre hochverdienten Senioris, Dessen Seele den 15. Christ-Monats 1710 der Allgewaltige Schöpffer durch einen sanfft- seeligen Tod abgefordert / Der Leib aber den 13. Jenner 1711. In das noch bey Dero Leben verfertigte MONUMENT Der Zwiefachen Höle Mit Christ-Gräfl. Solennitäten in der Stadt- Kirchen zu Rudolstadt beygesetzet wurde / Auf gnädigsten Befehl und Anordnung gestifftet Und nun Durch den Druck der Nachwelt zum Beyspiel übergeben. Rudolstadt 1711.

Sekundärliteratur

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