Gleichwertige Leistungsfeststellung im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde

 

Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Staatsbürger im Ausland – Diplomatischer Dienst

Abdullah Jashari

 

 

Kaufmännische Schule Aalen

 

Schuljahr 2008/2009


 

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
2 Wiener Übereinkommen
3 Ausbildung und Übersicht zum gehobenen Auswärtigen Dienst
4 Diplomatische Auslandsvertretung und Schutz deutscher Bürger im Ausland
4.1 Botschaften und ihre Aufgaben
4.2 Generalkonsulate und Konsulate
4.3 Honorarkonsulate
4.4 Ständige Vertretung
5 Diplomatische Immunität
6 Diplomatenpass
7 Deutsche Botschaft im Kosovo
8 Anhang
9 Literaturverzeichnis

 

1   Einleitung

Wenn ich im Urlaub meinen Pass verliere, was mach ich dann? Wie komm ich wieder nach Deutschland zurück? Komm ich überhaupt noch wieder über die Grenzen? Wenn ich im Ausland sterbe, wer meldet mich bei den einzelnen Behörden in Deutschland ab?, denn immerhin wohn ich schon seit über zehn Jahren in den USA! Bin ich hier in Italien wirklich allein und verlassen wenn ich bestimmte Probleme habe? Kann mir mein geliebtes Heimatland Deutschland noch in Notsituation helfen oder hat mich Deutschland schon vergessen, da ich nicht mehr dort lebe? Warum passiert Botschaftern und Konsuln nichts bei Kriegen? Warum können sie „machen was sie wollen“  und müssen nicht vor dem Gericht im Gastland antanzen? Wenn mein Kind im Ausland auf die Welt kommt, ist es dann Deutsch oder Staatenlos? Wieso durften damals die DDR-Bürger nicht aus der deutschen Botschaft in Warschau herausgehetzt werden? Wieso sind die Polizisten damals nicht einfach in das Gebäude eingedrungen?
Die Antworten von all diesen Fragen werden Sie während meiner schriftlichen Erarbeitung erhalten.

2   Wiener Übereinkommen

Im Jahre 1961 wurde ein Vertrag von vielen Nationen unterschrieben, das Wiener Übereinkommen, in dem sich die Beteiligten für diplomatische und Konsularische Beziehungen einigten. Dabei verpflichten sich die einzelnen Staaten, die Vertreter aus anderen Ländern annehmen, ihnen die benötigte Sicherheit zu gewährleisten. Außerdem muss auch die diplomatische Immunität vom Empfangsstaat anerkannt werden. Der Zweck ist, dass die Diplomaten ihre Aufgaben wahrnehmen können. Auch der Schutz der Räumlichkeiten einer Botschaft oder eines Konsulats sind im Wiener Übereinkommen niedergelegt worden. Sogar bei Kriegssituationen sind die Empfängerländer für deren Sicherheit zuständig. Außerdem steht dem Gebäude der Auslandsvertretung und der darin sich befindlichen Gegenstände Immunität zu. Für Eröffnung von konsularischen Einrichtungen ist von beiden Staaten eine gegenseitige Genehmigung erforderlich (Artikel 2 des Wiener Übereinkommens). Im selben Vertrag, Artikel drei, sind auch die Aufgaben der diplomatischen Vertretung vorgeschrieben worden, die die Vertreter zu beabsichtigen haben. Diplomaten brauchen auch vom Gastland das so genannte Agrément, damit sie als Vertreter des Entsendestaates im Gastland ihre Aufgaben wahrnehmen können (Artikel 4). Auch muss ein diplomatischer Vertreter und dessen Personal die Staatsangehörigkeit des Entsendestaates haben (Artikel 8). Sie können auch jederzeit vom Empfangsstaat zu persona non grata (= unerwünschte Person) erklärt werden, sodass diese dann das Gastland verlassen müssten (Artikel 9).

3   Ausbildung und Übersicht zum gehobenen Auswärtigen Dienst

Wer auf Reisen steht und die Welt kennen lernen möchte, ist er im gehobenen Auswärtigen Dienst richtig. Dieser Beruf kann viel Spaß und Interessantes mit sich bringen. Man lernt viele neue Kulturen kennen, interessante Menschen und man besucht die verschiedensten Orte der Welt.
Dieser Beruf bringt jedoch auch seine Nachteile mit. Sie können es sich nicht aussuchen, an welchem Ort Sie versetzt werden. Es kann sein, dass Sie in ein Land kommen, das Sie lieben, wie z.B. USA oder Australien. Jedoch, die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in ein Land versetzt werden, von dem Sie abgeneigt sind, ist genau so hoch. Möglicherweise müssen Sie der deutschen Auslandsvertretung auch ein einem Krisengebiet, wie z.B. im Nahen Osten dienen. Hinzu muss man im gehobenen Auswärtigen Dienst alle paar Jahre umziehen. Ob dies jede Familie mitmacht, ist wiederum fraglich.
Für den gehobenen Auswärtigen Dienst müssen Sie auch ein gewissen Können mitbringen: gute Qualifikationen, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, gute Fremdsprachenkenntnisse. Mindestens Englisch und Französisch müssen gekonnt sein, wobei Französisch auch durch andere Sprachen, wie z.B. durch Spanisch, Russisch, Chinesisch, Türkisch oder Arabisch ersetzt werden kann. Die Ausbildung im gehobenen Auswärtigen Dienst erfolgt im Wechsel zwischen Praxis und Theorie. Für den theoretischen Teil werden Sie eine Fachhochschule in Berlin besuchen müssen. Die praktische Vorbereitung erfolgt in der Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin und an einer deutschen Auslandsvertretung. Zu der Ausbildung gehört auch die Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit von den Studierenden. Nach drei Jahre harter Arbeit und fleißigem Lernen, ist die Ausbildung zum gehobenen Dienst vollendet und man erhält den Titel Diplom-Verwaltungswirt/in (FH).
Das Studium an der Fachhochschule für den gehobenen Auswärtigen Dienst unterscheidet sich zum Teil von anderen Studiengängen. So hat ein Student dieser Berufsrichtung z.B. Anwesenheitspflicht und ein diszipliniertes Verhalten während der anspruchsvollen Ausbildung aufzuzeigen. Außerdem werden die Fächer, die die Studierenden zu besuchen haben, nicht wie wir das üblich kennen, von den Studenten festgelegt, da sie schon den Studenten vorgegeben werden, was sie zu besuchen haben.

4   Diplomatische Auslandsvertretung und Schutz deutscher Bürger im Ausland

Als diplomatischer Auslandsvertretung und Schutz deutscher Bürger im Ausland bezeichnet  man die Botschaften und die Konsulate, die sich im Ausland befinden. Deutschland hat insgesamt 229 Auslandsvertretungen, davon sind 148 Botschaften, 66 Generalkonsulate und Konsulate, zwölf Ständige Vertretungen und drei sonstige Auslandsvertretungen. Neben den 229 Auslandsvertretungen hat Deutschland noch ca 350 Honorarkonsule, die nur ehrenamtlich tätig sind.

4.1   Botschaften und ihre Aufgaben

Botschaften befinden sich meist in der Hauptstadt des Gastlandes und sind hauptsächlich auf politischer Ebene tätig. Die Botschaften sind also die diplomatische Vertretung von Deutschland, auch bei moralischen Angelegenheiten. Die Größe einer Botschaft richtet sich nach der Größe des Gastlandes und seiner Bedeutung für Deutschland aus. Die Mitarbeiterzahl einer Botschaft variiert zwischen zehn und über hundert, d.h. die Botschaft in z.B. ein kleines Land, in dem es kaum Deutsche gibt, ist dementsprechend keine große Botschaft nötig wie in Washington. Diese hat über hundert beschäftigte deutsche Beamte. In eine Botschaft gibt es mehrere Sektoren. Dies wären z.B. die Wirtschaftsabteilung, politische Abteilung, Kulturabteilung, Presseabteilung und eventuell noch eine konsularische Abteilung, falls kein eigenständiges Konsulat in dieser Region vorhanden ist.  Die Botschafter werden vom Bundespräsidenten zu ihren Befugnissen ernannt und durch ein Beglaubigungsschreiben des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland an den Staatspräsidenten des Empfängerlandes in den Posten eines Botschafters eingeführt. Der Botschafter vertritt unseren Bundespräsidenten und die Interessen unserer Bundesregierung im Gastland. Somit ist er auch der Vertreter von Deutschland.
Eine Botschaft kann gleichzeitig für mehrere Länder zuständig sein, d.h. die Botschaft hat ihren Sitz in nur einem Land, nimmt aber die Aufgaben einer Botschaft auch für z.B. die Nachbarländer des Gastlandes, in dem sie ihren Hauptsitz hat, wahr. Zu den Aufgaben eines Botschafters gehören insbesondere die Pflege der politischen und die Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Gastland. Des weiteren gehört auch die Förderung deutscher Kultur und Wissenschaft im Gastland zu den Aufgaben eines Botschafters. Wie der Name „Botschafter“ schon sagt, spielt der Botschafter auch die Rolle eines Boten, indem er Nachrichten zwischen Deutschland und Gastland übermittelt. Der Botschafter soll nicht nur die Beziehung allgemein in allen Bereichen zwischen Deutschland und dem Gastland fördern, sondern auch auf Landes- und Kommunalebene. Für die einzelnen Förderungsbereiche können Botschafter auch Fachreferenten aus anderen Bundesministerien dazu beauftragen, z.B. für die Förderung der Wirtschaftsbeziehung, Wirtschaftsexperten zu sich holen. So kann die Förderung der guten Beziehungen in den einzelnen Bereichen verstärkt werden. Auch muss der Botschafter die Bundesregierung über bedeutende Ereignisse des Empfangsstaates  informieren. Dies wären Beispielsweise wichtige politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ereignisse. Er muss also Deutschland immer auf dem Neueste über das Gastland halten. Unter anderem organisiert der Botschafter auch Staatsbesuche zwischen Gastland und Deutschland und begleitet meistens auch Politiker aus Deutschland bei ihrem Besuch im Gastland. Hierzu muss der Botschafter eventuell auch bestimmte Verträge vorbereiten.

4.2   Generalkonsulate und Konsulate

Die Aufgaben eines Generalkonsulats sind dieselben, wie die eines Konsulats. Ein Konsulat kann sich im Gebäude einer Botschaft (Botschaft mit konsularischer Sektion) befinden und mehrmals in einem Land vorkommen, während das Generalkonsulat eigenständig organisiert ist mit eigenem Sitz in einer Stadt des Gastlandes, meistens aber in der Hauptstadt und nur einmal im Gastland vorkommt. Die Rangfolge der Chefs bei den konsularischen Posten ist in vier Stufen eingeteilt: 1. Generalkonsul, 2. Konsul, 3. Vizekonsul und 4. Konsularagent.
Konsulatsbeamte besitzen keinen vollen diplomatischen Status, somit haben sie auch keine volle Immunität. Dennoch dürfen sie  nicht inhaftiert werden. Die Konsulate in den verschiedenen Gastländern besitzen auch nicht die vollständige Exterritorialität, d.h. das Grundstück und das Gebäude, in dem sich die Konsulatsbeamten befinden, ist keine unabhängige Insel, die zu Deutschland gehört. Der Leiter des Konsuls ist der Berufskonsul. Er darf keinen weiteren Beruf, während seiner Amtszeit, ausüben.
Generalkonsulate und Konsulate sind für das Verwaltungswesen tätig, haben also mehr administrative Aufgaben und keinerlei diplomatische Vertretungsbefugnisse, wie die Botschaft. Im Gegensatz zu einer Botschaft, sind General- und Konsulate nur für einen bestimmten Bezirk, ihren so genannten „Sprengel“ zuständig. Ein Konsulat kann also nicht gleichzeitig mehrere Länder unterhalten. Zu den Aufgaben eines Konsulats bzw. eines Generalkonsulats gehören z.B. die Ausstellung von Pässen für dort lebende Deutsche oder Visa für Bürger des Gastlandes, die nach Deutschland reisen wollen. Auch neue Geburtsurkunden können in einem Konsulat geholt werden. Des Weiteren befindet sich die Aufgabe des Konsulats darin, Änderung der Lebensverhältnisse der im Gastland lebenden Deutschen, an die jeweiligen deutschen Behörden anzumelden. Dies wären Beispielsweise Bekanntmachungen von Geburten, Todesfällen, Heiraten, Scheidungen, Adoptionen, etc.  All diese Informationen müssen vom Konsulat, wie bereits erwähnt, an die einzelnen Behörden von Deutschland übermittelt werden.
Auch wird Deutschen bei Notfällen geholfen, wie z.B. bei finanziellen Problemen oder ihnen wird Rechtsschutz, bei eventueller Gerichtsverhandlung gewährt, falls sie sich keinen leisten können. Außerdem werden Gerichtsverfahren von deutschen Mitbürgern im Gastland auf ihre Rechtsgültigkeit beobachtet. Konsulatsbeamte kümmern sich auch um deutsche Sträflinge in Gefängnissen des Empfangstaates. Ferner kümmern sich die deutschen Konsulate auch um die Sozialversicherungen der dort lebenden Deutschen.

4.3   Honorarkonsulate

Honorarkonsule sind ehrenamtlich tätig. Sie werden nicht bezahlt und sind gewöhnlich selbstständige Unternehmer oder Freiberufler. Dies sind meistens auch gut anerkannte Leute, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht benötigen um den Poste des Honorarkonsuls zu übernehmen. Es können also auch Leute aus dem Gastland ehramtlich, also als Honorarkonsule an einem deutschen Konsulat tätig sein. Da die Honorarkonsule nur ehrenamtlich tätig sind, sind auch ihre Arbeitsbefugnisse dementsprechend begrenzt. So dürfen sie z.B. keine Pässe oder Visa ausstellen. Dies ist schon die Aufgabe der Konsulatsbeamte. Außerdem haben sie auch nur eine begrenzte Immunität, und zwar nur diese für ihre Amtshandlungen. Diese Honorarkonsule oder auch Wahlkonsule genannt, sind im Normalfall auch stark im Wirtschaftsleben involviert und kennen sich dementsprechend auch gut mit Marktlücken aus. Ihre Aufgabe besteht deshalb hautsächlich darin, Investoren vielleicht zu beraten, die ihre Wirtschaftsbeziehungen im Gastland vertiefen wollen oder überhaupt dort investieren wollen. Die Honorarkonsuln helfen ihnen z.B. den richtigen Ort oder die richtige Lage für die geplante Investition zu finden. Außerdem können Honorarkonsuln bei der Anmeldung des Unternehmens im Gastland bei dem Ganzen Papierkram helfen und uns zu den richtigen Behörden schicken und sogar vielleicht uns dorthin begleiten.
Honorarkonsuln helfen auch deutschen Touristen, die momentan im Gastland ausfindig sind und irgendwelche Hilfen brauchen. Solche Hilfen können unter anderem deren Beratung für ihre Urlaubsplanung sein, was die Touristen z.B. alles im Gastland interessantes besuchen könnten, … . Deshalb gibt es auch viele Honorarkonsuln an beliebte Urlaubsorte der Deutschen. Honorarkonsuln gibt es auch an jene Konsulate, bei denen der Amtbezirk sehr groß ist.

4.4   Ständige Vertretung

Im laufe der Jahre hat sich auch eine neue diplomatische Auslandsvertretung entwickelt, die Ständige Vertretung. Diese kann keine konsularischen Pflichten wahrnehmen, sondern nur diplomatische. Es gibt zwei Arten der Ständigen Vertretung: Zum einen sind solche Ständige Vertretungen in Ländern vorhanden, die von Deutschland nicht als eigenständige Staaten anerkannt werden und zum anderen bei internationalen Organisationen, wie z.B. UNO.
Ein älteres Beispiel für die Ständige Vertretung in einem von Deutschland nicht anerkanntes Land, ist diese in der ehemaligen DDR. Wobei das Beispiel mit der Ständigen Vertretung in der ehemaligen DDR etwas kompliziert ist, da diese mit diplomatischen Pflichten ausgestattet war, jedoch nicht mit dessen Rechten. Trotz dessen, dass die Diskretion von Telekommunikationen, laut dem Wiener Übereinkommen, der diplomatischen Vertreter bewahrt werden muss, wurden viele Male Telefongespräche von der Stasi angehört.
Die andere Form, in der die Ständige Vertretung die Funktion einer Botschaft erfüllt, bei den internationalen Organisationen, kommt in letzter Zeit immer häufiger vor. So haben wir nicht nur bei der UNO solch eine Vertretung, sondern auch bei der EU und NATO in Brüssel, bei der OEC und der UNESCO in Paris, beim Europarat in Paris und bei vielen anderen Organisationen.

5   Diplomatische Immunität

Diplomatischen Auslandsvertretern wird Immunität bzw. Amtsimmunität, laut dem Wiener Übereinkommen von 1961, gewährleistet. Diplomaten besitzen nur dann diese Immunität, die vor strafrechtlicher, administrativer oder zivilrechtlicher Verfolgung schützt, wenn sie von der Bundesrepublik Deutschland dazu akkreditiert werden bzw. vom Bundespräsidenten ernannt werden. Unter Akkreditierung versteht man die Ausweisung der Handelsbefugnis im Namen einer Regierung.
Falls ein deutscher Diplomat, der die diplomatische Immunität besitzt, eine gesetzeswidrige Handlung begeht, kann er im Gastland nicht belangt werden, da er vor Strafverfolgung im Gastland immun ist. Er kann jedoch aus dem Gastland ausgewiesen werden und in Deutschland nach deutschem Recht zur Verantwortung gezogen werden.
Ein Beispiel hierzu wäre der Vorfall in Moskau. Unglücklicherweise wurden im November 2008 zwei junge russische Männer (17 und 19 Jahre) von einem Lehrer der deutschen Botschaftsschule in Moskau, der diplomatische Immunität genieste, überfahren. Der Lehrer soll angeblich im alkoholisierten Zustand hinter dem Steuer gesessen haben. Russland konnte ihn nicht belangen. Er wurde jedoch der deutschen Justiz überlassen.
Im Übrigen, das Haben eines Diplomatenpasses, bedeutet nicht gleichzeitig auch diplomatische Immunität zu haben.

6   Diplomatenpass

Ein Diplomatenpass verschafft natürlich enorm viele Vorteile. Mit einem Diplomatenpass kann man viel leichter und schneller Reisen. Bei Staatsgrenzen ist es Zöllnern nicht gestattet Diplomaten mit diesem Pass zu durchsuchen oder sonstiges. Sie zeigen einfach Ihren  Diplomatenpass und fahren durch. So ähnlich läuft es auch bei Flughäfen. Diplomaten mit Diplomatenpass müssen nicht durch die gewöhnlichen Kontrollräume, wie alle anderen, sondern dürfen die VIP-Einrichtungen und Lounges benutzen. Auch müssen sie keine Bußgeldern bezahlen, wenn sie z.B. mit dem Auto zu schnell fahren oder ähnliches.
Bilder eines deutschen (Abbildung 1) und eines britischen (Abbildung 2)  Diplomatenpasses: siehe Anhang

7   Deutsche Botschaft im Kosovo

Deutschland war eines der ersten Länder, das eine diplomatische Vertretung im Kosovo gleich nach dem Krieg im Jahre 1999 entsandte. Der Leiter dieser Botschaft ist Hans-Dieter Steinbach. Die Botschaft beschäftigt 32 Entsandte Deutsche und 49 Bürger des Kosovos. Auch diese Botschaft ist, wie alle anderen deutschen Botschaften in anderen Staaten, mit den verschiedenen Abteilungen ausgestattet. Dies Wären die politische, Rechts- und Konsular-, Wirtschafts-, Kultur- und Presseabteilung. Die Botschaft liegt im Stadtbezirk Arberia und hat keine große Entfernung zu anderen ausländischen Botschaften.
Die deutsche Botschaft im Kosovo engagiert sich stark für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Kosovo. Sie informieren auch Deutschland über Aktuelles im Kosovo, vor allem über die Fortschritte, die die Republik Kosovo macht, da Kosovo ein sehr junges Land ist.
Momentan ist Deutschland noch ein „Geber“ für Kosovo, was dem Finanzbereich anbelangt. Deshalb ist die Botschaft auch bemüht, der Bundesregierung zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, bei Fragen, wo Deutschland im Kosovo finanziell helfen sollte. Wie bereits bei den Aufgaben des Botschafters erwähnt wurde, dass der Botschafter Deutschland auch moralisch vertreten sollte, wird am folgenden Beispiel deutlicher: Bei der Tragödie in Winnenden wurde auch ein Kosovare erschossen. Bei seiner Beerdigung in seinem Heimatland, Kosovo, nahm auch der deutsche Botschafter teil.                 
Botschafter der BRD Hans-Dieter Steinbach im Kosovo: Abbildung 3 siehe Anhang

8 Anhang

[Aufgrund des Urheberrechts wurde dieser Teil der Ausarbeitung von Geschichte-Wissen.de entfernt. Wir bitten um Verständnis]

9   Literaturverzeichnis


1   Einleitung

Vgl. Abdullah Jashari, selbstformulierte Fragen, 29.05.09

2   Wiener Übereinkommen
Vgl. Ramón Carmona, http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/wued_18-04-1961.htm, 28.05.09

3   Ausbildung und Übersicht zum gehobenen Auswärtigen Dienst
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/AusbildungKarriere/AA-Taetigkeit/GehobenerDienst/Uebersicht.html, 16.04.09
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Ausbildung/Karriere/AA-Taetigkeit/GehobenerDienst/Ausbildung.html, 06.05.09

4   Diplomatische Auslandsvertretung und Schutz deutscher Bürger im Ausland
Vg. Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Auslandsvertretungen/Uebersicht.html, 29.05.09

4.1   Botschaften und ihre Aufgaben
Vgl.  Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Auslandsvertretungen/Botschaften.html, 29.05.09
Vgl. InfoPortal, http://www.konsulate.de/botschaft.php, 24.05.09
Vgl. Stockholmer Botschaft, http://www.stockholm.diplo.de/Vertretung/stockholm/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/Aufgaben__eines__Botschafters.html, 10.04.09

4.2   Generalkonsulate und Konsulate
Vgl. Encarta, , 24.05.09
Vgl. http://www.konsulate.de/konsulat.php, 24.05.09
Vgl. FiFo, , 24.05.09
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Auslandsvertretungen/Konsulate.html, 29.05.09
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Konsularisches/Uebersicht.html, 06.05.09

4.3   Honorarkonsulate
Vgl. FiFo, , 24.05.09
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Auslandsvertretungen/Honorarkonsuln.html, 24.05.09
Vgl. http://www.konsulate.de/honorarkonsulat.php, 24.05.09

4.4   Ständige Vertretung
Vgl.Giuseppe Profumo, , 24.05.09
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Auslandsvertretungen/STV.html, 29.05.09

5   Diplomatische Immunität
Vgl. Holger Krause, , 24.05.09
Vgl. , 06.05.09
Vgl. FOCUS, http://www.mvregio.de/pressestimmen/184002.html, 06.05.09

6   Diplomatenpass
Vgl. York von Braunfels, http://www.gdigest.com/product_info.php?products_id=32, 02.06.09

Abbildung 1
Vgl. , 02.06.09

Abbildung 2
Vgl. , 02.06.09

7   Deutsche Botschaft im Kosovo
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.pristina.diplo.de/Vertretung/pristina/de/02/Leiter__und__Abteilungen/Behoerdenleiter__und__Abteilungen.html, 29.05.09
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.pristina.diplo.de/Vertretung/pristina/de/02/Kanzlei__und__Residenz/Kanzlei__und__Residenz.html, 29.05.09
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.pristina.diplo.de/Vertretung/pristina/de/02/Lageplan/Lageplan.html, 29.05.09

Abbildung 3
Vgl. Auswärtiges Amt, http://www.pristina.diplo.de/Vertretung/pristina/de/Startseite.html, 02.06.09

 

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