Dieser Beitrag basiert auf dem Manuskript einer von mir im Wintersemester 2021/2022 verfertigten Studienarbeit als Modulprüfungsleistung. Die erhaltene positive Bewertung rechtfertigt es m. E. sie einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Der Text wurde für die Veröffentlichung an dieser Stelle geringfügig bearbeitet und leicht gekürzt.

Das betroffene Modul basiert auf dem Forschungsansatz der Historischen Anthropologie, was nahe legte, ein Thema zu wählen, welches mit einer kulturellen Verrichtung des Menschen zu tun hat, die ihn maßgeblich prägt. Die Wahl fiel hierbei auf die Arbeit. Waidproduktion und Waidhandel schienen in diesem Zusammenhang besonders naheliegend, da es sich um ein Thema handelt, dass untrennbar mit meiner Wahlheimatstadt Erfurt zu tun hat und mit dem ich bereits lange Zeit Berührungspunkte hatte. Das „Blaue Gold“ hat Erfurt zu einer der bedeutenden deutschen Städte des Mittelalters gemacht und ist daher heute noch tief im kulturellen Gedächtnis der Region verhaftet. Der Ansatz dieses Beitrags lenkt den Blick weg von der klassischen, versachlichten Fokussierung auf die wirtschaftshistorischen Prozesse und der damit im Zusammenhang stehenden politischen Geschichte hin zu den Menschen, die diese Kulturleistung der Waidherstellung vollbracht haben.

Für sachliche, konstruktiv-kritische Hinweise bin ich dankbar, da Geschichte als kritische Wissenschaft nur durch eben diesen Austausch vorankommt.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die wirtschaftliche und politische Lage Erfurts im Spätmittelalter

3. Arbeitswelten in Waidhandel- und produktion Erfurts im Spätmittelalter

3.1. Arbeitswelten des Landgebietes

3.2. Arbeit in Waidverarbeitung- und handel in der Stadt Erfurt

4. Schlussbetrachtung

 

1. Einleitung

Thematische Hinführung und Untersuchungsinteresse

Historische Abbildung einer Waidmühle in Thüringen

Die Landschaft Mittel- und Nordthüringens prägen im Frühling satte, gelb blühende Felder. Dieser Eindruck bot sich bereits den Menschen des Mittelalters, jedoch blühte damals nicht der Raps, sondern der Färberwaid (Isatis tinctoria), aus dem man den wichtigsten Blaufarbstoff des Mittelalters gewann. Thüringen war ein europäisches Zentrum des Waidanbaus[1] und besonders sein Zentralort, die Stadt Erfurt, verdankt Produktion und Handel des Blaufärbemittels einen gewichtigen Anteil am wirtschaftlichen und politischen Aufstieg zur mittelalterlichen Großstadt.[2] Aufgrund dieser Bedeutung für die ökonomische sowie politisch-kulturelle Stadtentwicklung ist das Thema Färberwaidwirtschaft von großer Relevanz für die regionalhistorische Forschung.

An Quellenmaterial stehen für das Spätmittelalter bislang meist Verwaltungs- und Rechtsquellen zur Verfügung, wobei in diesem Beitrag Normen des Erfurter Zuchtbriefes von 1351 als wichtige Primärquelle mit Bezug zur Färberwaidwirtschaft berücksichtigt werden. Als Repräsentant für den Forschungs- und Meinungsstand der älteren bürgerlichen Forschung wird der Beitrag von Zschiesche herangezogen. Zur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Erfurts im Spätmittelalter geben Werke von Neubauer und Weiß Auskunft. Für die arbeits- und wirtschaftshistorischen Aspekte der Waidproduktion sowie zum mittelalterlichen Thüringer Städtewesen werden Werke von Mägdefrau, Majer und Wiegand beigezogen. Insgesamt sind in der Literaturauswahl zu diesem Beitrag Werke marxistisch beeinflusster Historiker:innen stark vertreten. Diese wurden erst nach angemessen kritischer Prüfung rezipiert. Hierbei entstanden keine Bedenken, denn trotz der Notwendigkeit einer kritischen Grundhaltung zu Forschungsliteratur, die unter dem Primat politischer Prämissen entstand, ist festzustellen, dass die Marxistische Geschichtswissenschaft Personenkreise und Perspektiven beachtet, die die ältere bürgerliche Forschung nicht angemessen würdigte. Erst diese Ansätze ermöglichen die notwendige Ausgansposition für diesen Beitrag und deren maßgebliche Abstützung auf Sekundärliteratur. Die neueste Forschung wird wiederum durch den jüngst erschienenen Beitrag von Sladeczek repräsentiert. Durch die betonte Hinwendung zum ostmitteldeutschen Raum qualifiziert sich das Werk von Engel als geeignet für den Bereich mittelalterliche Stadtgeschichte.

 

Struktur und methodisches Vorgehen

Die leitende Untersuchungsfrage dieses Beitrags lautet: Wie stellte sich die Arbeitswelt der Menschen in Waidproduktion und Waidhandel im spätmittelalterlichen Erfurt dar? Für den Betrachtungszeitraum, das Spätmittelalter, wird hier die Zeitspanne von um 1250 bis um 1520 angenommen. Der Untersuchungsgegenstand wird auf die Stadt Erfurt und ihr Landgebiet eingegrenzt. Der erste Abschnitt dieses Essays deutet die wirtschaftliche und politische Stellung Erfurts im Spätmittelalter, unter Berücksichtigung der Färberwaidwirtschaft, in den wichtigsten Eckpunkten an. Diese prägnante Hinführung ist zur Kontextualisierung der folgenden Darstellung der Arbeitswelten angezeigt. Viele in Beziehung zu diesem Themenkomplex stehende Aspekte können, aus Kapazitätsgründen, jedoch nur angedeutet bzw. nicht ausgeführt werden.[3] Der zweite Abschnitt erörtert zunächst die Arbeitswelten des Erfurter Landgebietes, den Ort von Anbau und Ernte der Waidpflanze sowie der Herstellung des Halbfabrikats Ballenwaid. Arbeits- und Lebensumstände, Arbeitsprozesse sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der bäuerlichen Familien werden dabei ebenso gewürdigt, wie die der Lohnarbeitenden sowie der Tages- und Saisonkräfte. Ebenfalls werden Aufgabenfeld und Stellung der ländlichen Amtspersonen berücksichtigt, deren Tätigkeit ein wichtiges Bindeglied in den administrativen Beziehungen und wirtschaftlichen Austauschprozessen zwischen dem Erfurter Landgebiet und der Stadt Erfurt war. Sodann wird die Stadt Erfurt, als Ort des Handels mit dem Halbfabrikat, der Verarbeitung zum Endprodukt sowie der städtischen Kontrolle und Besteuerung der Handelsprozesse, fokussiert. Die sogenannten Waidjunker:innen werden ebenso betrachtet, wie die städtischen Amtspersonen und die in der Produktion tätigen Waidmeister:innen, Waidknechte und Tagelöhner:innen. Auch hier werden Lebens- und Arbeitsbedingungen, wirtschaftliche Verhältnisse, Arbeitsprozesse sowie das Zusammenwirken der Personenkreise grob skizziert, soweit dies die Quellenlage zulässt. Hierbei müssen der Warenumschlag auf dem Waidmarkt, die Fertigung des Endprodukts und vereinzelte Aspekte des Fernhandels mitgewürdigt werden.

 

2. Die wirtschaftliche und politische Lage Erfurts im Spätmittelalter

Die Stadt Erfurt entwickelte sich im Mittelalter zu einer der bedeutenden Handelsplätze im Alten Reich. Um 1000 gelangte sie unter die weltliche Herrschaft der Mainzer Erzbischöfe, wobei gerade diese Hoheit im Spätmittelalter durch die Erfurter Stadtgemeinde weit zurückgedrängt war und erst um die Wende zur Neuzeit wieder ins Gewicht fiel.[4] Dass diese Zurückdrängung gelang, lag auch am wirtschaftlichen Wohlstand der Gemeinde, an welchem die Färberwaidwirtschaft bedeutenden Anteil nahm.[5]

Im Zuge dieser Herrschaftsaneignung begann der Rat mit dem Erwerb eines ausschließlich seiner Hoheit unterstehenden Landgebietes, welches 1470 seine größte Ausdehnung erreichte, neben der Stadt Sömmerda fast 100 Dörfer umfasste und ca. 42.000-50.000 Einwohner:innen beheimatete.[6]

Durch die günstigen natürlichen Voraussetzungen des fruchtbaren Bodens war das Land um Erfurt für den Waidanbau besonders geeignet.[7] Eine Quelle des 14. Jh. sagt bereits aus, dass Waid sein Hauptanbaugebiet in der Gegend um Erfurt habe.[8] Wann der regionale Anbau jedoch konkret begann, war durch die Forschung bisher nicht unzweifelhaft zu erhellen. Daneben begünstigte die zentrale Lage Erfurts die Entwicklung zum Nah- und Fernhandelszentrum.[9] Die Stadt verfügte über das gewohnheitsmäßige Stapelrecht und erhielt 1331 und 1473 je ein großes Messeprivileg.[10] Die Entwicklung des Fernhandels mit dem lukrativen Waid setzte bereits im 13. Jahrhundert ein.[11] Zur Ausdehnung des Absatzgebietes von Erfurter Waid hat Mägdefrau herausgearbeitet, dass dessen Umfang und Bedeutung in der älteren regionalgeschichtlichen Forschung überschätzt wurde. Tatsächlich verkaufte man Erfurter Waid vornehmlich nach Osten in die sächsischen, oberlausitzischen, böhmischen und schlesischen Tuchmachergebiete, aber auch nach Westen und Süden, nach Frankfurt am Main und in die oberdeutschen Tuchstädte. Ferner gelangte Erfurter Waid bis nach Holland, Flandern, in den Ostseeraum und über Bremen nach England.[12]

Am Ende des 15. Jh. geriet die Stadt zunehmend in die Krise. Durch ein Bündnis von Kurmainz und Kursachsen gelang es den beiden bis dahin rivalisierenden lokalen Mächten ihre Interessen gegenüber Erfurt zunehmend durchzusetzen, was den Rat zwang die nachteiligen Verträge von Weimar und Amorbach zu schließen, dem Mainzer Kurfürsten als Erbherrn zu huldigen und den sächsischen Kurfürsten als Schutzherrn anzuerkennen. Die hieraus erwachsenden finanziellen Verpflichtungen sowie die sich verschlechternde ökonomische Situation des Handels um 1500 führten zu wirtschaftlichen Verwerfungen und Konflikten in der Stadt, die im »Tollen Jahr von Erfurt« 1509/10 mündeten.[13] Durch den steigenden politischen Druck von Seiten der beiden Kurfürsten, hohe Geleitsgebühren und Hintertreibungen des Erfurter Marktzwangs, aber auch durch die innerstädtischen Unruhen, die angespannte Finanzsituation und nicht zuletzt durch den von Kaiser Maximilian I. zu Lasten des Erfurter Handels geförderten Aufstieg Leipzigs zur Messestadt, geriet der Erfurter Waidhandel in den Jahrzehnten um 1500 zunehmend in Bedrängnis. Mit diesem Niedergang endete die sogenannte Erste Blütezeit des Erfurter Waidhandels im Spätmittelalter, die für diesen Beitrag maßgeblich ist. Erst nach 1530 setzte die »Zweite Blütezeit« des Erfurter Waidhandels ein, die wiederum während des Dreißigjährigen Krieges mit dem Vordringen des Indigos auf den Europäischen Markt ihr Ende fand.[14]

 

3. Arbeitswelten in Waidhandel- und produktion Erfurts im Spätmittelalter

3.1. Arbeitswelten des Landgebietes

Die Waidproduktion gliederte sich arbeitsteilig zwischen der Stadt Erfurt und ihrem Landgebiet. Während in der Stadt die Veredelung des Halbfabrikats Ballenwaid zum Waidpulver stattfand, waren Anbau und erste Verarbeitungsschritte dem Landgebiet zugewiesen.

 

Annahmen der älteren Forschung

Die ältere Forschung vertrat die These, dass es in der Landwirtschaft des spätmittelalterlichen Erfurter Landgebietes eine faktische Waidmonokultur gegeben habe. Nach Wiegand ist dies jedoch schon deshalb unzutreffend, da die Bäuer:innen ohne Lebensmittelproduktion sich und der Stadt die Lebensgrundlage entzogen hätten.[15] Dennoch war Waidanbau für viele Landwirt:innen die Haupteinnahmequelle oder zumindest ein Nebenerwerb. Majer schätzt, dass im Spätmittelalter und am Beginn der Frühen Neuzeit ca. die Hälfte der Bäuer:innen im Erfurter Land auf einem Teil ihrer Flächen Waid anbauten.[16] Benneckenstein geht davon aus, dass der Anteil der für den Waidanbau genutzten Gesamtfläche jedoch nicht über fünf bis 6 Prozent gelegen haben kann.[17] Weiß betont in diesem Zusammenhang die Vielzahl kleiner und kleinster Höfe, die nach seinen Erkenntnissen nur deshalb profitabel blieben, weil einzig der lukrative Waidanbau ausreichende Einkünfte sicherstellte.[18]

Auch die in der früheren Forschung vertretene These, dass der Erfurter Rat selbst eigene Waidanbauflächen erworben habe, ist nicht zu halten.[19] Durch Erwerbungen arrondierte dieser vielmehr sein Landgebiet, mithin um die Rohstoffzufuhr für die städtische Waidverarbeitung zu sichern. Die Produktion selbst blieb vorwiegend in den Händen bäuerlicher Betriebe.[20] Was jedoch zutrifft, ist der Erwerb von Landbesitz durch wohlhabende Erfurter Bürger:innen, auf welchen sie von Lohnarbeiter:innen Waid für den Eigenbedarf anbauen ließen.[21]

 

Besitzverhältnisse der Waidbäuer:innen, Quellenarmut

Hinsichtlich der konkreten Verhältnisse von spezialisierten Waidbäuer:innen beklagt bereits Majer das Fehlen von Individualquellen.[22] Auch die gegenwärtig greifbare Forschungsliteratur schweigt hierzu. Dennoch findet sich bei Neubauer ein wichtiger Hinweis. Er erwähnt die Unterlagen zur Hinrichtung des Büßlebener Waidbauers Jörg Storch (1493) in den Archivalien des Stadtarchivs Erfurt.[23] Hieraus ergibt sich, nach meiner Auffassung ein beachtenswerter Forschungsansatz. So könnten Gerichtsakten neue Erkenntnisse, eventuell sogar Selbstzeugnisse von Waidanbauenden liefern und deren Lebensverhältnisse erhellen.

Zu den allgemeinen Besitzverhältnissen der Bäuer:innen im Erfurter Landgebiet kann jedoch festgehalten werden, dass sie, wie die Majorität in Thüringen, in den relativ guten Besitzverhältnissen der Mitteldeutschen Grundherrschaft lebten.[24] Die Leibeigenschaft war im spätmittelalterlichen Thüringen hingegen kaum noch vorhanden. Zwar unterstanden die Bäuer:innen der Grundherrschaft, waren aber persönlich frei und mussten dem Grundherrn überwiegend in Geld und Naturalien zinsen.[25] Weiß betont jedoch, dass es im Erfurter Landgebiet eine stärkere ökonomische Differenzierung in der Landbevölkerung als in anderen Teilen Thüringens gab. Die Zahl der Landwirt:innen mit Kleinstflächen war hoch und so konnten diese nur bei hohen Waidpreisen rentabel wirtschaften.[26] Ferner konnten die meisten kein Geld für Bedienstete ausgeben und nur so viel Land bestellen, wie es die Arbeitskraft der eigenen Haushaltsgemeinschaft ermöglichte. Dies machte den gewinnversprechenden Waidanbau noch attraktiver.[27] Dennoch war der erzielte Gewinn nicht nur an schwere Handarbeit gebunden, er schmälerte sich auch durch Abgaben (Grundzins, Waidpfennig)[28] und die städtischen Marktgebühren nicht unerheblich. Bei niedrigen Waidpreisen, wie am Ende des 15. Jh., verschlechterte sich die ökonomische Situation der Kleinbäuer:innen erheblich. Großbäuer:innen, welche die Verluste mit großen Getreideflächen ausglichen, konnten in dieser Situation das Land der in Not geratenen Landwirt:innen aufkaufen und weiter expandieren. Mithin sicherte die wirtschaftliche Notwendigkeit von zusätzlicher Lohnarbeit durch die landarmen Personengruppen auch personelle Ressourcen für den Waidanbau der Großbäuer:innen.[29]

 

Waidanbau und Personalbedarf

Gebunden an erheblichen Personal- und Arbeitsaufwand erbringt Waid, bei günstigen Bedingungen, bis zu drei oder vier Ernten pro Jahr.[30] Majer bezeichnet Waid daher als die arbeitsaufwendigste Hackfrucht des Mittelalters.[31] Bereits im Herbst mussten die Waidäcker mehrmals tief gepflügt und gedüngt werden,[32] was die Bäuer:innen, ihre Angehörigen oder ggf. abhängig Beschäftigte (Lohnpferdeknechte, Lohnpflügende, Lohnpferdetreibende) erledigten.[33] Die Aussaat für den sogenannten Winterwaid erfolgte, beispielsweise, um die Weihnachtszeit. Vier bis fünf Wochen nach Aufkeimen der Saat, musste der Acker in Handarbeit bis zu drei Mal intensiv von Unkraut befreit werden.[34] Dieser Arbeitsgang oblag, ebenso wie später das Blättersammeln, den Tagelöhner:innen und Saisonkräften.[35] Geerntet wurde, beispielsweise, bei Winterwaid um Pfingsten, bei Frühlingswaid etwa zu St. Johannes, wobei trockenes Wetter die wichtigste Voraussetzung war. Die Ernte erfolgte durch Trennung der Blätter von der Wurzel in ganzen Büscheln (bis zu 200 Blätter), im Knien oder in der Hocke, mithilfe eines sogenannten Stoßeisens. Die Blättersammelnden waren von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang tätig und verrichteten mithin die schwerste Arbeit.[36] Nach diesem Schritt wurden die Blätter gewaschen, zum Trocknen ausgebreitet und mehrfach gewendet, bis sie welkten.[37] Namen von Plätzen Thüringischer Dörfer, wie »Waidrasen« und dergleichen, bezeugen noch gegenwärtig diese Praxis.[38] Die angewelkten Blätter kamen hernach zur dorfeigenen Waidmühle, die durch Wasser- oder Pferdekraft angetrieben sein konnte. Diese zerquetschte das Waidkraut mit einem Mühlstein zu Brei, welcher sodann aufgehäuft und einen Tag sowie eine Nacht ruhen gelassen wurde.[39] Die hieraus von Frauen geformten Ballen legte man auf schräg stehende Horden (»Waidhorden«) zum Trocknen aus.[40] Nach diesem Arbeitsgang war der sogenannte Ballenwaid zum Verkauf in die Stadt zu liefern, denn weitere Verarbeitungsschritte blieben den Waidanbauenden verboten.[41] Ferner galt für die Landwirt:innen des Erfurter Landes die Verpflichtung, Waid ausschließlich auf dem vorgeschriebenen, beaufsichtigten städtischen Markt zu verkaufen. Handel mit Vorkaufenden auf dem Land war unstatthaft.[42] Es herrschte also Marktzwang.

Der erhebliche Personalaufwand für Waidanbau- und Ernte war bei größeren Flächen von den bäuerlichen Haushalten allein meist nicht zu decken. Aufgrund dessen hat Majer die These eingeführt, dass der überwiegende Teil der Erfurter Landbevölkerung in irgendeiner Form in der Waidproduktion tätig gewesen sein muss.[43] Zschiesche schätzt, dass die Ernte eines Waidackers allein zehn Personen einen vollen Arbeitstag lang auslastete.[44]

 

Saisonarbeitende in der Färberwaidwirtschaft

Im 15. Jh. standen dieser Nachfrage aus der Waidwirtschaft nicht mehr ausreichend regionale Arbeitskräfte in Lohnarbeit und Taglohn gegenüber. Folglich warb man, bedarfsgemäß, eine große Zahl von Saisonarbeitenden aus Franken und der Niederlausitz an. Diese reisten zwischen den drei bis vier Waidernten jährlich nicht heim, sodass ihnen zwischenzeitlich wahrscheinlich andere landwirtschaftliche Tätigkeiten übertragen wurden und keine Arbeitslosigkeit drohte.[45] Die Unterkunft der Saisonarbeitenden, eventuell durch kurzzeitige Aufnahme in die Haushalte der Waidanbauenden, scheint bisher ungeklärt bzw. sind entsprechende Hinweise in der Literatur nicht aufzufinden. Die Unterbringung in den Haushalten der Arbeitgebenden ist jedoch wahrscheinlich. Ferner ist nicht bekannt, ob sie den gleichen Lohn wie die regionalen Arbeitskräfte oder ein niedrigeres Entgelt erhielten. Allgemein fehlen bisher valide Daten über die konkrete Lohnhöhe für die Waidernte im Spätmittelalter. Gesichert ist nur, dass die für Taglohn Arbeitenden aus der Region, egal ob städtischer oder ländlicher Herkunft, jeweils die gleiche Bezahlung erhielten. Deren Höhe bemaß sich danach, ob ihre Verpflegung gestellt wurde oder ob Selbstverpflegung notwendig war.[46]

 

Amtspersonen des Erfurter Landgebiets

Den Raum des Waidanbaus, das ausschließlich von ihm regierte Landgebiet, gliederte der Erfurter Rat im Spätmittelalter in administrative Einheiten, nämlich Ämter und Vogteien. In diesen besaß er, neben der politischen Hoheit, auch das Recht auf den Einzug von Abgaben. Zur Verwaltung dieser Einheiten griff der Rat auf vereidigte Amtspersonen zurück, deren Tätigkeiten mit Bezug zur Waidwirtschaft nachfolgend kurz skizziert werden.

In den Vogteien hatten Landvögte hauptsächlich den Marktzwang für Waid durchzusetzen und den verbotenen Vorkauf zu unterbinden.[47] Dies diente der Aufrechterhaltung der Rohstoffzufuhr für die städtischen Betriebe sowie der Einnahmensicherung aus Abgaben.[48] Die Landvögte waren selbst hauptberufliche Bäuer:innen des Erfurter Landgebietes und versahen ihr Amt im Nebenerwerb, wofür sie mit Geld oder Naturalien abgefunden wurden. Dieser Sold war jedoch nicht vom Rat, sondern durch den jeweiligen Landbezirk aufzubringen. In ihrer Stellung waren sie untere Aufsichtsbedienstete des Rates in den Vogteien und Ämtern sowie unmittelbare Vorgesetzte für die Heimbürgen (Gemeindevorstände) der Dorfgemeinden. Je zwei hauptberufliche Mitarbeitende, ein »Landschreiber« und ein »Landknecht«, unterstützten die Vögte in ihrer Amtsausübung.[49] Die Tätigkeit des Schreibenden war bedeutend, weil die spätmittelalterlichen Landvögte, als zumeist wahrscheinlich analphabetische Bäuer:innen, von den Diensten der Schreibkundigen besonders abhängig waren.[50] In den Schlossämtern des Erfurter Landgebietes waren Amtleute den Vögten und deren Hilfsbediensteten vorgesetzt, wobei sich deren Aufgaben hinsichtlich der Überwachung der Waidproduktion auf eine Art Dienstaufsicht gegenüber den Vögten beschränkte. Die Amtleute selbst waren niedere Adelige oder ratsfähige Erfurter Bürger:innen.[51]

In ihrer Aufgabenwahrnehmung wurden die Landvögte und Amtleute auch von den Schultheißen unterstützt, die Verstöße gegen geltende Vorschriften aus den Dörfern zu melden hatten. Gemeinsam mit den Heimbürgen mussten sie außerdem wöchentlich die gehorteten Waidballen in ihren Dörfern ermitteln und dies, in Form von Zähllisten, der Vogtei zuarbeiten.[52] Die Stadtvogtei berechnete auf deren Grundlage das Ungeld, »Waidpfennig« genannt, dass die Betroffenen an den Fiskus zu zahlen hatten. Aus diesen Listen entstanden die sogenannten Waidbüchlein, von denen für das Spätmittelalter nur ein Bruchstück (ca. 1491-1510) überkommen ist.[53] Den Heimbürgen oblag es dann wiederum die Abgaben bar einzuziehen und entsprechend abzuliefern.[54] Durch ihre Vereidigung auf den Rat besaßen sie die unmittelbarste Position bei der Durchsetzung des Rechts in den Gemeinden und hatten für die Rechtstreue der Dorfgemeinschaft zu bürgen, worauf schon ihre Amtsbezeichnung hinweist.[55] Alle Dörfer des Erfurter Landgebietes hatten bis zum Ende des 15. Jh. eine Heimbürgenverfassung erhalten, wobei die Heimbürgen als Kollegialgremien wirkten, die aus bis zu vier Personen je Dorf bestanden.[56] Zu ihrer Amtsführung existieren jedoch kaum Quellen, wobei wahrscheinlich ist, dass sie als hauptberufliche Landwirt:innen auch keine buchmäßige Verwaltungstätigkeit betrieben.[57]

Als letzte relevante Gruppe von Amtspersonen sind die Flurhüter:innen zu nennen. Sie waren mittelbar eingebunden in die Überwachung des Waidanbaus, denn ihnen oblag der Schutz der Anbauflächen vor Beschädigung oder Diebstahl, was auch die Waidäcker einschloss.[58] Eine ausführliche Darstellung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Tätigkeitsmerkmale ist in dieser Arbeit, aufgrund fehlender Hinweise in den Quellen und der Forschungsliteratur, nicht möglich.

Zur Rolle der Amtspersonen in der Gemeinschaft vertrete ich die These, dass diese, als zumeist hauptberufliche Landwirt:innen, möglicherweise nicht selten in Konflikt mit den Dorfgemeinschaften gerieten. Diese konnten durch ihre Doppelfunktion selbst oder aber aufgrund von durch persönliche Interessen der Amtspersonen verursachte Unregelmäßigkeiten hervorgerufen werden. Über derartige Vorgänge sind zwar keine Hinweise in der konsultierten Forschungsliteratur nachweisbar, dass diese ggf. in Primärquellen auszumachen sind, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass die Führung der Amtsgeschäfte stets konfliktfrei verlief. Aus Kapazitätsgründen ist dieser Ansatz hier jedoch nicht weiter zu verfolgen.

 

3.2. Arbeit in Waidverarbeitung- und handel in der Stadt Erfurt

Die Stadt Erfurt als zentraler Waidmarktplatz

Während das Land die Urproduktion beheimatete, waren Endverarbeitung und Handel das Privileg der Stadt. Das im ländlichen Raum erzeugte Halbfabrikat Ballenwaid durfte ausschließlich innerhalb der Stadtmauern, unter Kontrolle des Rates, gehandelt werden, während der Verkauf vor der Stadt verboten wurde.[59] Die getrockneten Waidballen waren durch die Waidanbauenden persönlich in der Stadt zu veräußern, denn die Beauftragung von Dritten hiermit war untersagt. Vorgeschriebener Waidmarktplatz war seit dem 14. Jh. der Anger,[60] wo täglich zwischen dem Trinitatissonntag und dem Michaelistag, außer an Sonn- und Feiertagen, gehandelt wurde.[61] Die Zahl der verkaufenden Waidbäuer:innen betrug, nach Zschiesche, tageweise bis zu 300. Zuvor hatten sie jedoch dem Marktmeister das sogenannte Pflastergeld, die Standgebühr für die Benutzung des städtischen Marktplatzes, zu entrichten.[62]

Der Handel war insgesamt nicht frei, sondern streng reguliert. So durfte erst geprüft und verhandelt werden, nachdem ein Marktmeister, mithilfe der Waidglocke, den Handelstag eröffnet hatte. Bis dahin hatten die Waidkäufer:innen auf Abstand zu bleiben.[63] Bereits im Juni, vor Beginn der Marktsaison, vereidigte der oberste Ratsmeister die Waidhändler:innen auf die ordnungsgemäße Teilnahme am Handel.[64]

 

Die Erfurter Waidjunker:innen

Die Waidhändler:innen waren der zentrale Personenkreis im Verarbeitungsprozess des Färberwaidpulvers sowie im Nah- und Fernhandel der Stadt Erfurt. Sie wurden gemeinhin »Waidjunker« genannt, denn sie waren nicht nur Waidhandelnde, sondern auch Waidaufkäufer:innen, Manufakturinhaber:innen und nicht selten auch feudale Landbesitzende in Personalunion.[65] Ein Großteil dieser spätmittelalterlichen Erfurter Waidhändler:innengruppe entstammte dem Patriziat oder war mit diesem verbunden.[66] Aufgrund der verwandtschaftlichen Bindungen untereinander wurden die Erfurter Patrizier:innen auch als »Gefrunden« (Befreundete) bezeichnet. Später verbanden sie sich ebenso mit reich gewordenen Händler:innen, die mithin auch ehemalige Handwerker:innen waren.[67] Der Verfasser der vorliegenden Arbeit nimmt an, dass die Bezeichnung »Junker« sowohl durch den aus dem Waidhandel generierten Reichtum, den erworbenen Landbesitz als auch die teilweise adelige Abstammung zustande gekommen ist. Herausgehobene bauliche Sachzeugnisse des auf Waidhandel gegründeten Reichtums sind heute vor allem aus der sogenannten zweiten Blütezeit des Waidhandels, am Beginn der Frühen Neuzeit, deutlich im Erfurter Stadtbild erkennbar, so etwa die Patrizierhäuser  »Zum breiten Herd« und »Zur hohen Lilie«.[68]

Der Waidhandel im spätmittelalterlichen Erfurt stand, bei Erfüllung von Voraussetzungen, grundsätzlich allen offen. So erlaubt der Zuchtbrief von 1351 auch Auswärtigen, sogenannten Gästen, den Erwerb von Waid auf dem Erfurter Markt, wenn sie die erforderlichen Abgaben leisteten.[69] Erst Ende des 15. Jh. legte der Rat fest, dass nur diejenigen am Waidhandel teilhaben durften, die jährlich ein Vermögen von mindestens 1000 Gulden an die Erfurter Stadtkasse versteuerten. Diese Vorschrift wurde auf Betreiben der reichsten Waidjunker:innen etabliert, die seinerzeit maßgeblichen Anteil an der Ratsherrschaft besaßen.[70] Nach Einführung dieser Hürde nennt Wiegand für das Jahr 1511 eine Zahl von 68 Erfurter Waidjunker:innen.[71] Ungeachtet dessen setzte der langwierige und kapitalaufwendige Waidhandel bereits vor dieser Regulierung bedeutende Vermögenswerte und Finanzkraft voraus.[72]

Die Waidjunker:innen übten ihre Tätigkeit als Hauptgewerbe, welches um Nebenerwerbsquellen ergänzt wurde, oder als Nebentätigkeit zu einem anderen Haupterwerb aus. Nicht zuletzt waren sie auch im Handel mit anderen im Erfurter Land hergestellten Färbepflanzen, wie Saflor und Krapp engagiert.[73] Es ist davon auszugehen, dass sie selbst nicht körperlich arbeiteten, zumal ihnen die Ausübung eines Handwerks untersagt war.[74] Bis ins 15. Jh. waren sie jedoch körperlich in den Fernhandelsprozess eingebunden, da der Erfurter Waidhandel in Ostrichtung zunächst Wanderhandel war und keine festen Faktoreien bestanden. Erfurter Waidjunker:innen führten die mehrspännigen Wagen hierbei zumeist selbst, wobei die Reise in Kolonnen und von Waffenknechten begleitet geschah.[75] Erst im 15. Jh. erscheinen, parallel zu dieser Praxis, erste Handelsdiener:innen auf dem Görlitzer Markt, die in einem lukrativen Lohnverhältnis zu Erfurter Waidhandelnden standen und in deren Namen agierten.[76]

Im spätmittelalterlichen Erfurt waren die Waidjunker:innen nicht nur politisch einflussreich, sondern sie zählten auch zu den reichsten Bürger:innen.[77] In einem jüngst erschienenen Forschungsbeitrag hat Sladeczek anhand des Waidjunkers und Krämers Thilo Sechzehn das Ausmaß dieses Wohlstands eindrucksvoll herausgestellt.[78] Dieser materielle Überfluss, als Konsequenz der kaufmännischen Tätigkeit, befand sich allerdings in ständigem Konflikt mit den Normen der christlich geprägten spätmittelalterlichen Gesellschaftsordnung,[79] zumal nach zeitgenössischem Verständnis nicht benötigte, überschüssige Einkünfte zur Versorgung der Bedürftigen einzusetzen waren.[80] Am Beispiel des Thilo Sechzehn macht Sladeczek deutlich, dass die reichen Waidjunker:innen dieser Diskrepanz zeitgemäß durch regelmäßige Almosen und wohltätige Stiftungen, insbesondere Memorialstiftungen, begegneten. Der enorme Umfang der von Sechzehn getätigten Dotationen für kirchliche und karitative Zwecke belegt dabei sehr deutlich das dem Waidhandel immanente ökonomische Potential.[81]

 

Waidhandelsgesellschaften

Trotz beträchtlichen Wohlstands war der Handels und Verarbeitungsprozess für Waid, aufgrund seiner langen Umschlagszeit von bis zu einem Jahr, mit erheblichem Kapitalaufwand und Risiko verbunden. In der Konsequenz schlossen sich Erfurter Waidjunker:innen schon früh zu Handelsgesellschaften zusammen.[82] Bereits 1351 werden sie im Erfurter Zuchtbrief erwähnt,[83] wobei auch ihre Tätigkeit streng reguliert wurde. So war es untersagt auswärtige Personen in Gesellschaften aufzunehmen, wenn diese in Erfurt keine Steuern zahlten.[84] Ferner herrschte die Verpflichtung, dass alle Gesellschafter:innen den gleichen Gewinnanteil, unabhängig von der Höhe des eingebrachten Kapitaleinsatzes, zu erhalten hatten.[85] Die erst 1612 aufgehobene Norm spiegelt die wirtschaftsphilosophische Grundhaltung des Mittelalters wieder, die das Streben nach einem Auskommen für alle und einer möglichst großen wirtschaftlichen Gleichheit postulierte.[86]

 

Eine Frau als Chefin einer Waidhandelsgesellschaft

Zu den Handelsgesellschaften ist als Besonderheit zu ergänzen, dass in der zweiten Hälfte des 15. Jh. eine Frau, Katharina Amlingyn, eine solche Erfurter Waidhandelsgesellschaft leitete. Wie Engel feststellt, ist sie damit die einzige bisher bekannte Frau überhaupt an der Spitze einer mittelalterlichen deutschen Handelsgesellschaft.[87] Hieraus ergibt sich die weiterführende Forschungsfrage nach der Rolle von Frauen als Waidjunker:innen bzw. nach der Gestaltung ihres Wirkens in dieser Funktion. Um dieser Frage angemessen nachzugehen, bleibt hier jedoch kein Raum. Vielmehr ist zur Fortsetzung der Untersuchungen nunmehr wieder auf den Handelsprozess zu blicken, von dem ausgehend die weiteren Erörterungen entfaltet werden.

 

Der Waidkauf

Waidhandelnde durften nur selbst oder durch eine offenkundig bevollmächtigte Person mit den verkaufenden Bäuer:innen handeln, pro Handelsgesellschaft ebenfalls nur eine Person. Verdeckte Kaufaufträge an Dritte waren bei Strafe verboten.[88] Wenn Einigkeit erzielt wurde, hatten die Kaufenden den Bäuer:innen als Angeld den »Gottespfennig« zu entrichten, was die bindende Rechtswirksamkeit des Geschäftes bekräftigte. Beide Parteien mussten sich dann mit dem Handelsgut in das städtische Kaufhaus/Stadtwaage in der heutigen Michaelisstraße begeben, wo durch sogenannte Waidmesser:innen und deren Knechte die Bestimmung der Kaufmenge durch ein geeichtes Schüttmaß erfolgte.[89] Die Waidmesser:innen sind identisch mit den Waidmeister:innen, auf die noch einzugehen ist. Für jedes umgeschlagene Schüttmaß war eine Abgabe von zehn Groschen – das »Waidgeld« – zu leisten. Diese Zahlungspflicht lag bei den Kaufenden, die auch die Messdienstleistung zu entlohnen hatten.[90]

Die Erfurter Regularien legen nahe, dass es bei dem beschriebenen Kaufprozess oft Streit über die Warenqualität gab. Bestanden Zweifel an der Qualität des Ballenwaids, etwa aufgrund von Vermischungen mit anderen Pflanzenpartikeln, so hatte ein Marktknecht drei Ballen der Fuhre zum Rathaus zu bringen, wo sachkundige Ratsmitglieder über die Reinheit des Produkts befanden bzw. einen eventuellen Betrug feststellten.[91] Noch heute sind im Erfurter Stadtarchiv Bögen mit Proben von Waidballen aus der Frühen Neuzeit im Bestand, welche hiervon zeugen.[92]

 

Waidmeister:innen

Die sich an den Kauf anschließende Weiterverarbeitung, im Namen und Auftrag der Waidjunker:innen, erfolgte ausschließlich durch bezahlte Dienstkräfte, nämlich Waidmeister:innen, Waidknechte und für Taglohn Arbeitende.[93] Die Waidmeister:innen befanden sich in einer Doppelstellung. Sie waren erfahrene Fachleute, die sich auf die Herstellung des qualitativ angemessenen Endfabrikats verstanden und sowohl für den Rat als auch für die Waidjunker:innen tätig wurden.[94] Bemerkenswert ist hierbei, dass Sie zwar selbstständig arbeiteten, sich aber nicht zünftisch organisierten. In ihrer Berufsausübung waren sie geschützt und privilegiert, da man ihre Tätigkeit nur nach entsprechender Vereidigung ausüben durfte.[95] Als Waidmesser:innen standen sie im Dienst des Rates, wobei zu bemerken ist, dass sie keine städtischen Amtspersonen wurden, sondern lediglich in Vollmacht Amtshandlungen für den Rat vollzogen. Ihre Vereidigung erfolgte jährlich, zeitgleich mit den Waidhändler:innen, durch den obersten Ratsmeister.[96] Die bereits beschriebene Messung der Waidballen diente zum einen dem Schutz der Handelsparteien vor Übervorteilung und zum anderen der Kontrolle der Einhaltung des Marktzwangs. So ließ sich im Vergleich mit den Zähllisten der Heimbürgen feststellen, ob die Waidanbauenden den gesamten Ertrag auf dem Erfurter Markt absetzten oder ob Grund für Ermittlungen zu eventuellen Verstößen gegen die gültigen Rechtsnormen bestand. Im Dienste der Waidjunker:innen überwachten und leiteten die Waidmeister:innen den Verarbeitungsprozess des Ballenwaids hin zum nah- und fernhandelsfähigen Endprodukt, dem Waidpulver, an. Dies war ihnen für zwei bis vier Erfurter Bürger:innen gestattet und sie waren ermächtigt, dies auch ihren Knechten zu erlauben. Im Gegenzug hatten die Waidmeister:innen dem Rat eine jährliche Abgabe zu leisten.[97] Ob die Waidmeister:innen, aufgrund ihrer Tätigkeit für mehrere Auftraggebende und der Verfügungsgewalt über ihre Knechte, tatsächlich als Lohnarbeitende – wie die marxistische Geschichtswissenschaft postulierte – oder doch als Selbstständige, die gegen Honorar tätig wurden, zu kategorisieren sind, hält der Verfasser dieser Arbeit für diskussionswürdig und erblickt hierin eine Aufgabe der zukünftigen Forschung.

 

Die Produktionsstätten: Waidjunkerhöfe

Ort des Verarbeitungsprozesses vom Halbfabrikat Ballenwaid zum Endprodukt Waidpulver waren die Anwesen der jeweiligen Waidjunker:innen. Eigene Werkstätten besaßen die Waidmeister:innen hingegen nicht.[98] Majer und Wiegand konstatieren, dass dieser Veredelungsprozess bereits den Charakter einer Manufakturproduktion getragen habe. Die Waidjunkerhöfe waren demnach Manufakturbetriebe, die als geschlossene Einheiten planvoll arbeiteten und in welchen die Produktion von ausschließlich abhängig Beschäftigten getragen wurde.[99] Hier wurde der Ballenwaid zunächst in Waidspeichern eingelagert und im Herbst oder Winter auf den Waidböden (unter den hohen Dachstühlen der Waidhäuser) zuerst eingeweicht, zertrennt, zu Haufen zusammengeworfen und angefeuchtet. Anschließend setzte ein Gärungsprozess ein, der durch regelmäßiges Aufschütteln mit »Waidhaken« und wiederholtem Anfeuchten im Abstand mehrerer Tage in Gang gehalten wurde. Sodann wurden die Haufen fünf Wochen lang in Ruhe gelassen, woraufhin der gesamte Prozess noch zwei Mal wiederholt wurde. Zum Anfeuchten wurde auch Urin verwendet, was die ohnehin bemerkenswerte Geruchsentwicklung noch verstärkte und die Arbeitsqualität beeinträchtigte.[100] Nach dem Gärungsprozess musste der Waid mehrere Wochen trocknen, verlor dabei erheblich an Gewicht und erinnerte äußerlich hernach an Taubenmist. Anschließend wurde das ganze gesiebt und das Pulver in Tannenfässer verpackt, versiegelt und war sodann handelsfertig. Die Kund:innen, zumeist Färber, schätzten alten Waid mit langer Umschlagszeit und möglichst schwarzem Farbton, der gute Qualität versprach.[101] Durch die Verpackung in Fässern profitierten auch die Erfurter Böttcher:innen von der Waidproduktion, wie mittelbar auch weitere Handwerke.[102]

 

Soziale Lage der Waidarbeiter:innen

Während die Waidmeister:innen, wiederum unter Aufsicht der Waidjunker:innen, weitgehend anleitend und überwachend tätig waren, oblag es den Waidknechten die körperlich anstrengenden Arbeiten im Herstellungsprozess auszuführen, die mit einer enormen Geruchsbelastung einhergingen. Bei Bedarf wurden sie in ihrer Arbeit noch von Tagelöhner:innen unterstützt.[103] Aufgrund der Tätigkeit für mehrere Waidjunker:innen und den Rat konnten viele verschiedene Dienstverhältnisse pro Person vorliegen, wobei immer die Frage besteht, ob die Waidjunker:innen die Waidknechte im Einzelfall direkt beschäftigten und entlohnten oder ob die beauftragten Waidmeister:innen eine Summe erhielten, aus welcher diese dann die Waidknechte mittelbar zu vergüten hatten. Möglicherweise kamen beide Varianten vor, wobei diese Frage in der Forschung ungeklärt und hier eine weitergehende Erforschung und Klassifizierung angezeigt scheint. Die wirtschaftlichen Verhältnisse von Waidmeister:innen und Waidknechten, bewertet Zschiesche, obgleich er harte Arbeitsbedingungen konstatiert, unter Berufung auf eine Quelle aus dem 16. Jh., als verhältnismäßig gut.[104] Da konkrete Hinweise zu deren Einkommen im Spätmittelalter fehlen, kann ihre wirtschaftliche Situation lediglich aufgrund der Vermögensdokumentation in den Erfurter Verrechtsbüchern gewürdigt werden. In  Auswertung dieser Quellen schätzt Wiegand das Einkommen der Meister:innen und Knechte als bescheiden ein, da sie nur geringe Barschaften und kleine Häuser in ärmeren Stadtbezirken besaßen.[105] Majer konstatiert ab der Mitte des 15. Jh. zudem eine generelle Verschlechterung der Situation von Lohnarbeiter:innen im Thüringer Raum, welche er durch zunehmende Konkurrenz am Arbeitsmarkt, neue und steigende Abgaben sowie Lohnobergrenzen verursacht sieht.[106] Auch wenn das Lohngefüge hier nicht abschließend bewertet werden kann, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Lohnarbeiter:innen ein den Lebensunterhalt sicherndes, standesgemäßes, aber bescheidenes und konjunkturabhängiges Entgelt erhielten, wie es nach der spätmittelalterlichen Vorstellung vom gerechten Lohn gebräuchlich war.[107]

Ergänzend lassen sich m. E. noch folgende Feststellungen zur Arbeitswelt der Waidmeister:innen und Waidknechte ableiten. Sie lebten in eigenen Hausständen bzw. bei Dritten, nicht in den Haushalten der Waidjunker:innen. Die Waidjunkerhöfe waren lediglich Arbeitsstätten, die aufgrund der in Zyklen verlaufenden Fertigung des Waidpulvers stetig wechselten. Wohn- und Arbeitsstätten waren also getrennt, was der für die Vormoderne üblichen räumlichen Nähe von Arbeit und Wohnen nicht entspricht. Zur Stellung von Arbeitskleidung liegen keine Hinweise vor, was aber nahelegt, dass diese selbst zu stellen war. Ebenso informiert keine Quelle zu konkreten Arbeitszeiten der Waidarbeiter:innen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Arbeit bei Sonnenaufgang begann, bzw. sich die konkrete Arbeitszeit durch Absprache mit den Auftraggebenden ergab. Während der Marktsaison beanspruchte der Rat die Dienste der Waidmeister:innen und Waidknechte, was naheliegt, dass die Arbeit mit Eröffnung des Markttages begann und mit der Abwicklung der letzten Transaktion endete. Diese Annahmen zu validieren oder zu widerlegen bleibt Aufgabe der künftigen Forschung.

 

Die Situation des Tagelöhner:innen

Zur Situation der bei Bedarf in der Waidproduktion eingesetzten Tagelöhner:innen ist festzustellen, dass diese, aufgrund des Fehlens fester Arbeitgebender sowie der variierenden Nachfrage, besonders starken Einkommensschwankungen unterworfen waren. Ihre materielle Situation bewertet Weiß als schlecht, da ein von Taglohn lebender Hausstand im spätmittelalterlichen Erfurt mit zehn Gulden Durchschnittsvermögen am Existenzminimum lebte.[108] Tagelöhner:innen lebten, laut Mägdefrau, nicht in der Kernstadt, sondern in den Vorstädten, wo sich neben der Stadtarmut auch ärmere bürgerliche Schichten konzentrierten.[109] Neubauer führt aus, dass im Taglohn arbeitenden Menschen saisonal zwar hohe Löhne in Aussicht stehen konnten, dieses Angebot aber zeitlich begrenzt und nicht unangefochten war. So legte etwa der Erfurter Rat 1497 eine Obergrenze für den Taglohn fest, da er ihn zu dieser Zeit für zu hoch erachtete. Ferner verdingten sich während der Ernte auch Einwohner:innen mit anderen Berufen in der Feldarbeit, wodurch sich der Wettbewerb um die Verdienstmöglichkeiten weiter verschärfte.[110] Nach Neubauer waren hierunter auch Frauen und Kinder.[111] Der Verfasser der vorliegenden Arbeit vertritt die These, dass unter diesen Personen auch Waidknechte und deren Angehörige waren, was aufgrund der bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse naheliegt. Diese Vermutung kann hier jedoch nicht weiter erhärtet und diskutiert werden.

 

4. Schlussbetrachtung

Dieser Beitrag konnte zeigen, dass die spätmittelalterlichen Arbeitswelten in Waidhandel- und produktion durch enge Stadt-Land-Beziehungen und eine entwickelte Arbeitsteilung geprägt waren. Hierbei konnte herausgearbeitet werden, dass ein enormes soziales Gefälle zwischen den Involvierten bestand und eine verhältnismäßig gerechte Verteilung von Wohlstand und Arbeitsbelastung nicht vorlag. An der Spitze dieser sozialen Hierarchie standen im Landgebiet die besitzenden Großbäuer:innen und an deren Ende die Tagelöhner:innen sowie Saisonkräfte ohne nennenswerte Vermögen. Landarme Landwirt:innen verdingten sich, zusätzlich zur schweren Arbeit auf dem eigenen Hof, als Lohnarbeiter:innen und für Taglohn im Waidanbau, um ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren. Ferner konnte die mit zusätzlichem Arbeitsaufwand und Konfliktpotential verbundene Übernahme eines öffentlichen Amtes für Nebeneinkünfte sorgen.

In der Stadt Erfurt wird der soziale Abstand zwischen Waidjunker:innen auf der einen und den Tagelöhner:innen auf der anderen Seite besonders deutlich. Waidjunker:innen waren vermögend, politisch einflussreich und gut vernetzt. Zudem besaßen sie, neben dem Kapital, auch die Produktionsmittel sowie Produktionsstätten und verfügten nicht selten über Landbesitz. Ihre Möglichkeiten zur Vermögensmehrung- und erhaltung waren günstig. Auch die Waidhandelsgesellschaften waren hierzu ein geeignetes Instrument. Tagelöhner:innen lebten dagegen, trotz schwerer und unangenehmer Arbeit, in unsicheren, prekären sozialen Verhältnissen am Existenzminimum. Während Waidjunker:innen nicht gezwungen waren Handarbeit zu leisten, kennzeichnet dieses Erfordernis die Arbeitswelt von Waidmeister:innen und Waidknechten sowie Tagelöhner:innen im Besonderen. Die Waidproduktion trugen sie maßgeblich, partizipierten trotz des höchsten Arbeitsaufwands aber nur unverhältnismäßig am generierten Gewinn. Zwar scheint das Entgelt einen bescheidenen Lebensunterhalt gesichert zu haben, nennenswerter Vermögenserwerb war jedoch nicht möglich. Da Waidmeister:innen und ihre Knechte sowohl für bis zu vier Waidjunker:innen, als auch den Rat, tätig waren, kann nicht von einem geregelten Lohnarbeitsverhältnis gesprochen werden. Ob die Betroffenen ihre Lage auch selbst negativ bewerteten, muss offenbleiben, da zur Erforschung dieses Feldes keine Ressourcen im Rahmen dieser Untersuchung bestanden. Hinweise hierzu könnten sich ggf. durch eine neuerliche Erforschung der Ereignisse im Rahmen des Deutschen Bauernkriegs im Erfurter Territorium ergeben.

In Auswertung der Untersuchungsergebnisse ist die ältere Forschung zu kritisieren, die den Arbeitswelten in der Waidwirtschaft zum einen nicht genug Beachtung schenkte und dort, wo sie es tat, diese zu unkritisch, nahezu sozialromantisch bewertete. Demgegenüber maßen die marxistischen Historiker:innen diesem Forschungsfeld deutlich größere Bedeutung zu, scheinen aber aufgrund politischer Vorgaben in ihrem wissenschaftlichen Wirken stellenweise gebunden gewesen zu sein. So wurde an der Behauptung festgehalten, dass Waidmeister:innen Lohnarbeiter:innen gewesen seien, ohne die Anhaltspunkte zu erörtern, welche auf eine selbstständige, honorarbasierte Tätigkeit dieser Berufsgruppe hinweisen. Scheinbar genossen hier politische Opportunitäten das Primat gegenüber einem kritischen Forschungsdiskurs. Beiden Ansätzen gemein ist die kritisch zu bewertende Vernachlässigung der Wahrnehmung und Bewertung der Arbeitswelten im theologisch-weltanschaulichen Kontext des Spätmittelalters. Allein aus den vorgenannten Defiziten ergeben sich zahlreiche neue Forschungsansätze.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die vorgelegte Arbeit ihr Thema zwar in den Grundzügen skizzieren konnte, die Darstellung dennoch unvollständig bleiben muss. Dies ist dem Fehlen einer auf grundlegender Primärquellenforschung gegründeten Gesamtdarstellung zum Thema geschuldet. Durch Herausarbeitung dieses Desiderats wird zu diesem Projekt in besonderem Maße angeregt. Potentielle Forschungen können sich dabei jedoch weniger auf offenkundige Archivalien stützen, vielmehr müsste in aufwendiger Recherche, beispielsweise, nach Selbst- und Fremdzeugnissen, etwa in Gerichtsakten und Geschäftskorrespondenz, gesucht werden. Ungeachtet des Aufwands, scheint diese Forschungsleistung dringend geboten, insbesondere wenn der unvollständige Forschungsstand in Verhältnis zur regional- und wirtschafshistorischen Bedeutung des Themas gesetzt wird. Ferner ergeben sich weitere Einzelforschungsansätze, wie die nach dem Wirken weiblicher Waidjunker:innen, dem konkreten Lohngefüge in der spätmittelalterlichen Waidernte, Konflikten von ländlichen Amtspersonen mit den Dorfgemeinschaften und besonders nach den konkreten Arbeitszeiten in der städtischen Waidproduktion.

 

Quellen- und Literaturverzeichnis

 Primärquellen

 Zuchtbrief

Der Erfurter Zuchtbrief v. J. 1351. Mitgetheilt von Karl Eduard Förstermann. In: Neue Mitteilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen 7.2 (1844), S. 101-129.

 

Sekundärliteratur

 Benneckenstein, Vlies

Benneckenstein, Horst: Waid des Thüringer Landes goldenes Vlies. Hohenfelden 1993 (=Hohenfelder Hefte, Bd. 1).

Engel, Stadt

Engel, Evamaria: Die deutsche Stadt im Mittelalter. Düsseldorf 2005.

Hundsbichler, Arbeit

Hundsbichler, Helmut: Arbeit. In: Harry Kühnel (Hg.): Alltag im Spätmittelalter. Augsburg 2003, S. 189-195.

Majer, Wandlungen

Majer, V. E.: Soziale und ökonomische Wandlungen im Bereich der Waidproduktion und des Waidhandels in Deutschland während des 14. bis 17. Jahrhunderts. In: Werner Mägdefrau (Hg.): Europäische Stadtgeschichte in Mittelalter und früher Neuzeit. Weimar 1979, S. 227-236.

Mägdefrau, Waidhandel

Mägdefrau, Werner: Zum Waid- und Tuchhandel Thüringischer Städte im späten Mittelalter. In: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 14.2 (1973), S. 131-148.

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Mägdefrau, Werner: Thüringen und das Reich um 1500. Aufbruch vom Mittelalter in die Neuzeit. Bad Langensalza 2016.

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Neubauer, Theodor: Wirtschaftsleben im mittelalterlichen Erfurt. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 12.4 (1914),S. 521-548.

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Neubauer, Theodor: Wirtschaftsleben im mittelalterlichen Erfurt. (Schluß). In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 13.1 (1916), S. 132-152.

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Neubauer, Theodor: Die Organisation der Stadtgemeinde. In: Ulman Weiß (Hg.) unter Mitarbeit von Monika Waldheim: Theodor Neubauer. Beiträge zum mittelalterlichen Erfurt. Erfurt 2017, S. 61-82 (=Schriften der Bibliothek des Evangelischen Ministeriums Erfurt, Bd. 4).

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Neubauer, Theodor: Die Organisation und Verwaltung des Erfurter Territoriums im Mittelalter. In: Ulman Weiß (Hg.) unter Mitarbeit von Monika Waldheim: Theodor Neubauer. Beiträge zum mittelalterlichen Erfurt. Erfurt 2017, S. 131-148 (=Schriften der Bibliothek des Evangelischen Ministeriums Erfurt, Bd. 4).

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Rach, Alfred: Die zweite Blütezeit des Erfurter Waidhandels. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 171 (1959), S. 25-88.

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Weiß, Ulman: Zum politischen Verhalten des Erfurter Bürgertums im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts. In: Jahrbuch für Geschichte des Feudalismus 6 (1982), S. 275-321.

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Wiegand, Fritz: Einige Bemerkungen zur Erfurter Waidproduktion. In: Werner Mägdefrau (Hg.): Europäische Stadtgeschichte in Mittelalter und früher Neuzeit. Weimar 1979, S. 237-258.

Zschiesche, Waidbau

Zschiesche, Paul: Der Erfurter Waidbau und Waidhandel, ein culturgeschichtliches Bild der Vergangenheit. Mit 2 Abbildungen und einer Anzahl Beilagen. In: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte und Alterthumskunde von Erfurt 18 (1896), S. 19-70.

 


[1] Vgl. Mägdefrau, Thüringen, S. 330.

[2] Vgl. Ebd., S. 66.

[3] Wie etwa der Streit um die Stadtherrschaft mit dem Mainzer Episkopat, innerstädtische Machtkämpfe oder die Rolle Erfurts als Königsstadt.

[4] Vgl. Rach, Blütezeit, hier: S. 33-34.

[5] Vgl. Neubauer, Wirtschaftsleben1914,S. 526.

[6] Vgl. Mägdefrau, Thüringen, S. 272.

[7] Vgl. Weiß, Bürgertum, S. 278.

[8] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 227.

[9] Vgl. Rach, Blütezeit, S. 27.

[10] Vgl. Neubauer, Wirtschaftsleben 1916, S. 135.

[11] Vgl. Mägdefrau, Waidhandel, S. 133.

[12] Vgl. Ebd., S. 143.

[13] Vgl. Rach, Blütezeit, S. 33-34.

[14] Vgl. Ebd.

[15] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 238.

[16] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 232.

[17] Vgl. Benneckenstein, Vlies, S. 14.

[18] Vgl. Weiß, Bürgertum, S. 298.

[19] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 251.

[20] Vgl. Ebd.

[21] Vgl. Ebd.

[22] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 233.

[23] Vgl. Neubauer, Stadtgemeinde, S. 62.

[24] Vgl. Weiß, Bürgertum, S. 298.

[25] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 233.

[26] Vgl. Weiß, Bürgertum, S. 298.

[27] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 239.

[28] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 235.

[29] Vgl. Weiß, Bürgertum, S. 298.

[30] Vgl. Benneckenstein, Vlies, S. 11.

[31] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 235.

[32] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 23.

[33] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 229.

[34] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 23.

[35] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 229.

[36] Vgl. Ebd.

[37] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 23.

[38] Vgl. Benneckenstein, Vlies, S. 6.

[39] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 26.

[40] Vgl. Ebd., S. 27.

[41] Vgl. Ebd., S. 28.

[42] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 251.

[43] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 232.

[44] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 24.

[45] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 229.

[46] Vgl. Ebd., S. 234.

[47] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 250-251.

[48] Vgl. Neubauer,Territorium, S. 131.

[49] Vgl. Ebd., S. 134.

[50] Vgl. Ebd., S. 140.

[51] Vgl. Ebd., S. 135.

[52] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 251.

[53] Vgl. Ebd., S. 240.

[54] Vgl. Ebd., S. 251.

[55] Vgl. Neubauer, Territorium, S. 133.

[56] Vgl. Ebd., S. 132.

[57] Vgl. Ebd., S. 140.

[58] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 250.

[59] Vgl. Zuchtbrief, S. 116-117.

[60] Vgl. Engel, Stadt, S 184.

[61] Vgl. Zuchtbrief, S. 117.

[62] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 253.

[63] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 36.

[64] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 253.

[65] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 235.

[66] Vgl. Neubauer, Wirtschaftsleben 1916, S. 138.

[67] Vgl. Rach, Blütezeit, S. 28.

[68] Vgl. Ebd., S. 72.

[69] Vgl. Zuchtbrief, S. 116.

[70] Vgl. Mägdefrau, Waidhandel, S. 134.

[71] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 255.

[72] Vgl. Mägdefrau, Waidhandel, S. 134.

[73] Vgl. Benneckenstein, Vlies, S. 20.

[74] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 34.

[75] Vgl. Mägdefrau, Waidhandel, S. 134.

[76] Vgl. Ebd., S. 135.

[77] Vgl. Mägdefrau, Thüringen, S. 271-272.

[78] Vgl. Sladeczek, Sechzehn, S. 133-166.

[79] Vgl. Hundsbichler, Arbeit, S. 190.

[80] Vgl. Ebd., S. 189.

[81] Vgl. Sladeczek, Sechzehn, S. 158-159.

[82] Vgl. Engel, Stadt, S. 200.

[83] Vgl. Zuchtbrief, S. 116-117.

[84] Vgl. Ebd., S. 116.

[85] Vgl. Ebd., S. 117.

[86] Vgl. Mägdefrau, Waidhandel, S. 134.

[87] Vgl. Engel, Stadt, S. 200.

[88] Vgl. Zuchtbrief, S. 117.

[89] Vgl. Ebd.

[90] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 253.

[91] Vgl. Zschiesche, Waidbau,S. 36-37.

[92] Vgl. Benneckenstein, Vlies, S. 24.

[93] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 234.

[94] Vgl. Benneckenstein, Vlies, S. 25.

[95] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 254.

[96] Vgl. Ebd.

[97] Vgl. Ebd.

[98] Vgl. Benneckenstein, Vlies, S. 25.

[99] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 230 & Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 258.

[100] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 29.

[101] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 228.

[102] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S. 44.

[103] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 258.

[104] Vgl. Zschiesche, Waidbau, S 29.

[105] Vgl. Wiegand, Bemerkungen, S. 254.

[106] Vgl. Majer, Wandlungen, S. 235.

[107] Vgl. Hundsbichler, Arbeit, S. 189.

[108] Vgl. Weiß, Bürgertum, S. 278.

[109] Vgl. Mägdefrau, Thüringen, S. 270.

[110] Vgl. Neubauer, Wirtschaftsleben 1914, S. 529.

[111] Vgl. Ebd.

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