Die WTO im System der Vereinten Nationen

Bild von World Trade Organization from Switzerland [CC BY-SA 2.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fourth_Global_Review_of_Aid_for_Trade_1691_(9237986689).jpg
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Das herausragende Ergebnis der Uruguay-Runde ist die Gründung der Welthandelsorganisation. Während die Internationale Handelsorganisation (ITO) noch als Sonderorganisation der Vereinten Nationen geplant war, ist die WTO zu einer autonomen Organisation mit dem Status einer Sonderorganisation geworden. Dieser scheinbare Widerspruch erklärt sich aus dem System der Vereinten Nationen, dessen Organstrukturen folgendermaßen gestaltet sind:

  • Die Generalversammlung als das zentrale politische Gremium der UN.
  • Weitere fünf Hauptorgane sind
    • Der Sicherheitsrat
    • Der Wirtschafts- und Sozialrat, dem zahlreiche Kommissionen, Ausschüsse, GATT und WTO zugegliedert sind.
    • Der Treuhandrat
    • Der Internationale Gerichtshof
    • Das Sekretariat mit dem Generalsekretär und der Hohe Kommissar für Menschenrechte.

 

Unabhängig vom System der Vereinten Nationen hat die WTO ein anderes Beitrittsrecht, denn ebenso wie bei der früheren GATT-Mitgliedschaft können auch autonome Gebiete, Befreiungsbewegungen und zwischenstaatliche Organisationen die Mitgliedschaft beantragen. Bei den Vereinten Nationen hingegen kann diesem Kreis auf Antrag nur ein Beobachterstatus gewährt werden.

 

Die Struktur der WTO

Mit der Unterzeichnung der Schlussakte der Uruguay-Runde am 15. April 1994 ist das Übereinkommen zur Errichtung einer Welthandelsorganisation beschlossen worden. Von den anwesenden 125 Verhandlungsteilnehmern unterzeichneten 111 Vertreter die Schlussakte und verpflichteten sich damit, über das gesamte WTO-Abkommen das Ratifizierungsverfahren einzuleiten. Das WTO-Abkommen trat am 1. Januar 1995 mit 76 Mitgliedern in Kraft.

Die WTO ist die Nachfolgeorganisation des GATT und legt als einzige international anerkannte Vertragsinstitution Regeln im Welthandel fest.

Mit Stichtag 1. Januar 1998 betrug die Mitgliederzahl 132, derzeit sind es 164; Russland trat als vorletztes Mitglied im Jahre 2012 bei und Afghanistan als das heute letzte Mitglied im Jahre 2016.

 

Die WTO umfasst drei Pfeiler:

  • GATT 1994 (das modifizierte GATT von 1947)
  • GATS – Handel mit Dienstleistungen
  • TRIPS – Handel mit geistigem Eigentum

 

Während das eigentliche WTO-Abkommen nur institutionelle Aspekte regelt, ist das materielle Recht in Sonderabkommen geregelt; Kern sind die Regelungen des GATT 1994, welches zusätzlich mit seinen Verwaltungsstrukturen der WTO als Modell diente.

 

Der institutionellen Struktur der WTO liegen zugrunde:

  • Die Ministerkonferenz (tagt normalerweise alle zwei Jahre)
  • Der Allgemeine Rat:
    • Ausschuss zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten
    • Ausschuss zur Überprüfung der Handelspolitiken
    • Überwachung der Vereinbarungen und ministerieller Entscheidungen
    • Zuständigkeit für Handelsfragen
    • Gründung von Hilfsorganen
  • Hilfsorgane:
    • Rat für Dienstleistungen (GATS)
    • Rat für Waren (GATT)
    • Rat für handelsbezogene Aspekte des Schutzes geistigen Eigentums (TRIPS)
    • Ausschuss für Handel und Entwicklung
    • Ausschuss für Zahlungsbilanzen
    • Ausschuss für Haushaltfragen

 

Die inhaltliche Struktur der WTO besteht aus:

  • WTO-Abkommen
  • Multilaterale Abkommen (für alle WTO-Mitglieder verbindlich):
    • GATS – Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit  Dienstleistungen, bestehend aus dem Rahmenabkommen, mehreren sektorspezifischen Regelungen (u.a. für Dienstleistungen) und Listen mit den von den einzelnen Ländern übernommenen Liberalisierungsverpflichtungen.
    • GATT – Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen mit 12 weiteren  Nebenabkommen.
    • TRIPS – Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum, mit der Zielrichtung, den bereits bestehenden internationalen Konventionen über den Schutz geistiger Eigentumsrechte zu größerer Wirkung zu verhelfen.
  • Plurilaterale Abkommen (verbindlich für den jeweiligen Vertragspartner):
    Handel mit zivilen Luftfahrzeugen, Internationale Rindfleischabkommen, Internationales Milchabkommen, Öffentliches Beschaffungswesen.
    In diesen regionalen Handels- und Integrationsabkommen liegt die Gefahr einer Parzellierung der Weltwirtschaft, während die WTO die Schaffung eines globalen Wirtschaftsraumes zum Ziel hat. Derartige Abkommen sind nur soweit zulässig, als die im WTO-Recht ausdrücklich vorgesehen sind.

 

Eine Institution wie die WTO gibt oftmals Anlass zu Kritik. Unterschiedliche Gruppen beklagen mangelnde Transparenz, den großen Einfluss von Konzernen, das Fehlen wirksamer Sanktionen und anderes mehr. Der Autorin ist das bewusst, ist aber der Auffassung, dass diese Problemstellung in einem andern Beitrag erörtert werden sollte.

 

Dieser Artikel ist der sechste Teil der Themenreihe „Welthandel und Handelsorganisationen“ von unserer Autorin Marianne Eule. Die Autorin ist Diplom-Politologin mit den Fachbereichen Politische Wissenschaft und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Frau Eule wurde im Sternzeichen Löwe geboren und ist der Wissenschaft (glücklicherweise) rettungslos verfallen, sodass sie auf Geschichte-Wissen einige ihrer Arbeiten veröffentlicht.

 

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