– Im Reichsgesetzblatt vom 24. März 1933 erschien ein Gesetz, das aus fünf Artikeln bestand: Das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, heute unter dem Namen Ermächtigungsgesetz bekannt. In Artikel 1 heißt es, dass Reichsgesetze auch vom Reichskabinett beschlossen werden können. In Artikel 2 wird festgelegt, dass diese Gesetze die Reichsverfassung verändern […]