1519 – 1556 Karl V. v. Habsburg
(*24. 2. 1500 in Gent, +21. 9. 1558 in San Jeronimo de Yuste [Spanien])

seine Eltern:
Philipp „der Schöne“ (*1478, +1506),
seit 1482 Herzog v. Burgund und zw. 1504-1506 als Philipp I. Kg. v. Kastilien (in Spanien)
und
Johanna „die Wahnsinnige“ (*1479, +1555),
ab 1504 „Titularkönigin“ von Aragon und Kastilien

ab 1506 designierter Thronfolger von Kastilien,
5. 1. 1515 in Brüssel für großjährig erklärt
23. 1. 1516 – 1556 als Karl I. Kg. v. Spanien,
1516 – 1554 Neapel und Sizilien

28.   6. 1519 Wahl in Frankfurt/Main und
23. 10. 1520 Krönung in Aachen zum röm.-dt. König,
22.   2. 1530 Krönung zum Kg. v. Italien in Bologna,
24.   2. 1530 Krönung zum röm. Kaiser in Bologna (letzte Kaiserkrönung durch einen Papst)

1554 Übergabe des Kgr. Neapel-Sizilien an seinen Sohn Philipp,
25. 10. 1555 Bekanntgabe seiner Abdankung in Brüssel bei gleichzeitiger Teilung der habsburgischen Erblande
16.   1. 1556 Übergabe Spaniens an seinen Sohn Philipp II.,
12.  9. 1556 Niederlegung der röm.-dt. Kaiserkrone zugunsten seines Bruders Ferdinand I.


Karls Muttersprache war, entsprechend seines Geburts- u. Erziehungsortes, französisch.
Die Kindheit verbrachte Karl bei seiner Tante Margarete v. Österreich (*1480, +1530), die ab 1507 „Generalstatthalterin“ der habsburgischen Niederlande war.
Karls Erzieher war Wilhelm von Croy, Herr von Chiévres im Hennegau (+1521). Der Bischof von Badajaz soll beklagt haben, daß Karl „weltfremd“ erzogen worden war und nicht einmal die Sprache des Landes sprach, in dem er einmal die Regierung übernehmen sollte.
Nachdem Karl am 5. 1. 1515 am Hof von Brüssel für „großjährig“ erklärt worden war trat er nach dem Tod seines Großvaters Ferdinand V. (23. 1. 1516), der in Spanien die Regentschaft führte, als Karl I. die Thronfolge als König von Spanien an. Die offizielle Proklamation fand am 13. 3. 1516 in Brüssel statt, jedoch forderten spanische Fürsten eine solche Proklamation auch in Spanien. Bevor Karl nach Spanien reisen konnte, war es offenbar notwendig, einen Vertrag mit Frankreich zu schließen. In diesem Vertrag von Noyon vom 13. 8. 1516 versicherten sich beide Seiten gegenseitiger Freundschaft und es wurde die Vermählung Karls mit der damals einjährigen Tochter des französischen Königs vereinbart, die als Mitgift die französischen Ansprüche auf Neapel erhalten sollte. Weiterhin versprach Karl I. die Zahlung von jährlich 100.000 Kronen an Frankreich bis zur Heirat sowie die Zahlung von 50.000 Kronen bis zur Geburt eines Kindes. Auch Kaiser Maximilian I. trat diesem Vertrag nach langen Verhandlungen am 3. 12. 1516 bei. Damit glaubte Karl seine Interessen in den burgundisch-niederländischen Besitzungen genügend abgesichert und reiste am 8. 9. 1517 mit seiner Schwester Elonore und großem Gefolge von Vlissingen aus nach Spanien, wo er Ende September bei Villaviciosa landete.
Am 4. 11. 1517 trafen Karl und Elonore  ihre bis dahin unbekannte Mutter Johanna „die Wahnsinnige“ in Tordesillas und Karl I. „rang“ ihr offenbar mit Mühe die Vollmacht ab, an ihrer Stelle die Regentschaft führen zu dürfen. Johanna bekam den Beinahmen auf Grund manischer Depressionen.
Erst danach nahm Karl I. in Valladolid die Huldigungen entgegen, wobei er erstmals auch seinen in Spanien erzogenen Bruder Ferdinand begegnete, der nach einer älteren Vereinbarung nach dem Eintreffen Karls in Spanien das Land verlassen sollte, was er dann auch tat. Er reiste nun nach Brüssel zu seiner Tante Margarete.

Ende Januar 1519 erreichte Karl I. die Nachricht über den Tod seines Großvaters Maximilian I. am 12. 1. 1519.
Maximilian hatte bereits vor seinem Tod erfolglos versucht, Karl zum römisch-deutschen König wählen zu lassen. Lediglich die vertragliche Zusicherung der Kurfürsten von Brandenburg, Mainz, Köln, und der Pfalz konnte er am 27. August 1518 erreichen, während die Kurfürsten von Trier und Sachsen ihre Zustimmung verweigerten.
Nun wurde jedoch eine Wahl notwendig und Karl, der mit Maximilians Tod auch die österreichischen Besitzungen erbte, ließ unzweifelhaft erkennen, daß er sich zu Maximilians Thronfolger wählen lassen wollte. Jedoch meldeten sich auch die Könige von Frankreich Franz I. und von England Heinrich VIII. für eine Kandidatur an, so daß ein monatelanges Feilschen um den röm.-dt. Königsthron begann, bei dem vor allem auch erhebliche Geldmengen von den Kandidaten an die Kurfürsten flossen. Heinrich VIII. zog seine Kandidatur jedoch bald wieder zurück, da ihm die Sache zu kostspielig wurde. Franz I. wurde bei der Kandidatur von Papst Leo X. unterstützt, jedoch brachte Karl I. u. a. auch mit Hilfe der finanzkräftigen und habsburgtreuen Fugger mit insgesamt 800.000 Gulden offenbar mehr Geldmittel auf als Franz, so daß sich die Kurfürsten auf Grund dieser „Handsalben“ am Ende für Karl entschieden.

Karls Wahlspruch lautete: „Plus ultra“ (noch darüber hinaus).
Gemeint waren damit die „Säulen des Herakles“, welche Karl zu seinem persönlichen Wappen machte, also jene Meerenge, die wir heute als „Straße von Gibraltar“ bezeichnen. Bereits Jahre vorher war durch die Entdeckungsfahrten des Seefahrers Amerigo Vespucci zwischen 1497-1503 klar, daß es sich bei den Entdeckungen, die Kolumbus seit 1492 gemacht hatte, um einen neuen Kontinent handelte. Im Jahre 1503 veröffentlichte Amerigo Vespucci erstmals einen Reisebericht über seine Entdeckungsfahrten, wonach diese „Neue Welt“ auch auf Karten erschien und diese schließlich nach ihm benannt wurde – Amerika.
Auf diese Entdeckungen spielte Karls „Plus ultra“ an – es war sein Wahlprogramm.

Auf Grund dieser (Neu-)Entdeckungen begann sich das Königreich Spanien gewaltig auszudehnen:
Die Wiederentdeckung des Doppelkontinents im Jahre 1492 durch Christoph Kolumbus und seiner Ernennung zum ersten spanischen Vizekönig der von ihm (wieder-)entdeckten „Neuen Welt“ löste einen wahren Ansturm von Conquistadoren aus, die dort vor allem auf Gold und Silber, aber auch Sklaven aus waren.
Sie gründeten bereits 1516 Panama-Stadt, zerschlugen am 13. August 1521 das im heutigen Mexiko gelegene Aztekenreich, eroberten dann zw. 1522 u.1526 Nikaragua, Guatemala, El Salvador und Honduras, während sich die Eroberung von Kostarika noch bis etwa 1560/70 hinzog. Auch die im heutigen südlichen Mexiko einschließlich der Halbinsel Yucatan und Guatemala noch existierenden Maya-Staaten wurden in dieser Zeit von den Spaniern erobert. Die Eroberungen begannen 1523 und zogen sich noch bis 1697 hin, als das letzte unabhängige Maya-Volk, das Reich der Itzá mit ihrer Hauptstadt Tayasal am Petén Itzá See unterworfen wurde.

In Südamerika begannen die Eroberungen durch die Conquistadoren um 1500 mit den ersten Ansiedlungen auf den heute zu Venezuela gehörenden Inseln Margarita und Cubágua zum Perlmuschelfang. Die erste  Ansiedlung auf dem südamerikanischen Festland erfolgte 1508 an der Atradomündung im heutigen Kolumbien. Zwischen 1525 u. 1538 erfolge dann die weitgehende Kolonialisierung Venezuelas und Kolumbiens von wo auch Vorstöße nach Süden entlang der Westküste des Kontinentes ausgingen. Nachdem in den Jahren 1524 sowie 1526/27 ersten Vorstöße nach Peru scheiterten, gelang den Conquistadoren 1531/33 die Zerschlagung und bis 1545 die vollständige Eroberung des im heutigen Peru und Chile gelegenen Inka-Reiches. Der letzte unabhängige Inka-Herrscher Tupác Amarú I. wurde 1571 hingerichtet.

Der Widerstand der Urbevölkerung war oft sehr heftig, jedoch waren ihnen die Spanier u. a. auf Grund ihrer Schusswaffen und anderer Hilfsmittel, wie ihrer Rüstungen, Pferde und ihrer abgerichteten Bluthunde – für die „Indios“ völlig unbekannte Dinge – deutlich überlegen.
Hinzu kam, dass die Spanier situationsbedingt agierten, das heißt, in ihrem Handeln flexibler waren, während die »göttlichen« Führer und herrschenden Eliten der ritualisierten und überstrukturierten Gesellschaften, wie sie das Azteken- und Inkareich darstellten, für den Einbruch des völlig Neuen keine Verhaltensmuster besaßen. Zumindest anfangs wird auch das lähmende Trauma von der »Rückkehr der Götter« das Handeln der Indios mit beeinflußt haben. Innere Konflikte in den indianischen Staatswesen erleichterten den Spaniern ihr Vorgehen. Unterworfene Völker waren zur Zusammenarbeit mit den Conquistadoren bereit, leisteten Kundschafter- und Trägerdienste, stellten beachtliche Hilfstruppen (bis zu 30.000 Krieger) und gewährleisteten durch logistische Maßnahmen das Überleben der von jedem Nachschub abgeschnittenen Spanier. Auch der Sold der Eroberer bestand einzig aus ihrer Beute, die sie während ihrer Eroberungszüge besonders im Azteken- und Inkareich vor allem an Edelmetallen reichlich machten.
Auf die Dauer noch entscheidender dürften aber die von den Spaniern mitgebrachten Krankheitserreger gewesen sein. Sie vor allem führten zum zahlenmäßigen Niedergang der Indianer und der Lähmung ihrer Widerstandskraft.
Das Bild, welches die Eroberer von den Ureinwohnern der „Neuen Welt“ nach Europa mitbrachten, war sehr unvorteilhaft. Obwohl die Hochkulturen in Mittel- und Südamerika durchaus zahlreiche Kunstschätze auch aus den bei den Europäern so begehrten Edelmetallen Gold und Silber hervorbrachten, wurden die „Indios“ abschätzig als „Kannibalen“ oder „Wilde“ bezeichnet und oft mehr als Tiere, statt als Menschen angesehen und auch so behandelt.
Gegen das brutale Wüten der Conquistadoren in der „Neuen Welt“ begehrte die Kirche sehr bald auf. So erließ Papst Paul III. im Jahre 1537 eine Bulle, in der die Indianer als »wahre Menschen« bezeichnet wurden, die wie alle anderen menschlichen Geschöpfe der Annahme »des katholischen Glaubens und der Sakramente fähig« seien. Mit dem Übertritt zum Christentum konnten sich die Ureinwohner vor den Übergriffen der Conquistadoren schützen.
(weitere detaillierte Informationen hier)

Aber auch in anderen Teilen der Welt entstanden spanische Kolonien:
Die ersten spanischen Stützpunkte außerhalb Europas entstand 1497 mit Melilla und 1535 mit Tunis an der nordafrikanischen Küste. Zahlreiche weitere Stützpunkte an der afrikanischen Küste und in Asien folgten.
Die Philippinen wurden nach den ersten Landungen in den Jahren 1521 sowie 1542/43 und dem Teilungsvertrag von Zaragoza zwischen Spanien und Portugal im Jahre 1529, in dem die Inselgruppe Spanien zugesprochen wurde, ab 1565 kolonisiert.

Damit erreichte Karl im Laufe seiner Regierungszeit eine vorher nie da gewesene Machtfülle und herrschte über ein Reich, in dem die Sonne buchstäblich nie unterging.

Weitaus komplizierter gestaltete sich die Regierung im römisch-deutschen Reich:
Auf Betreiben des Kurfürsten von Sachsen, Friedrich „dem Weisen“, mußte Karl V. eine „Wahlkapitulation“ unterschreiben, die vorsah, daß der Kaiser bei seiner Abwesenheit ein Reichsregiment zu errichten hatte, welches die Angelegenheiten des Reiches regeln sollte. Weiterhin mußte sich Karl verpflichten, Reichsämter ausschließlich mit Deutschen zu besetzen, in offiziellen Dokumenten nur die deutsche oder die lateinische Sprache zu verwenden und keine fremden Truppen ins Reich zu bringen. Reichstage sollten nur an Orte innerhalb des Reichsgebietes einberufen werden und Bündnisse nur mit Zustimmung der Kurfürsten gelten. Weiterhin wurden die Bestimmungen der „Goldenen Bulle“ von 1356 bekräftigt und weiterführend mußte sich Karl verpflichten, den Kurfürsten aller ihrer Rechte und Privilegien zu belassen und sie gegen Erhebungen des Adels und des „gemeinen Mannes“ zu schützen. Von besonderer Wichtigkeit war die Bestimmung, keinen Untertanen des Reiches ohne Verhör durch deutsche Richter fremden Gerichten zu überstellen.
Dieses Dokument war nach der „Goldenen Bulle“ das wichtigste Verfassungsdokument, in dem die Kurfürsten einerseits versuchten, die fürstliche „Libertät“ zu stärken, andererseits aber auch die deutschen Gebiete des Reiches vor fremdländischen Eingriffen zu schützen suchten und womit sie ein ständisch gebundenes nationales Bewußtsein zu erkennen gaben.
Seit dieser Zeit wurden solche „Wahlkapitulationen“ jedem neu zu wählenden Kaiser zur Unterschrift vorgelegt.

So wurde der König von Spanien, Karl I., am 28. 6. 1519 in Frankfurt/Main als Karl V. zum röm-deutschen König gewählt und am 23. 10. 1520 in Aachen gekrönt. Mit Einwilligung des Papstes nahm Karl V., wie schon sein Großvater Maximilian I., den Titel „Erwählter Römischer Kaiser“ an.
Bei der Krönungsfeier in Aachen hatte Karl versprochen, „den wahren Glauben zu erhalten und die Kirche zu schützen“. Dies jedoch sollte sich als sehr schwierig erweisen.

Denn zwei Jahre vor der Wahl, am 31. 10. 1517, hatte Martin Luther aus Protest gegen eine Reihe von Auslegungen von Bibeltexten der katholischen Kirche seine 95 Thesen an der Schoßkirche in Wittenberg angeschlagen. Dieser 31. 10. gilt unter den Protestanten heute als Gründungstag der evangelisch-lutherischen Kirche und wird von ihnen als Reformationstag gefeiert. Allerdings war das von Martin Luther so gar nicht geplant, sondern er wollte die katholische Kirche eigentlich reformieren, jedoch erwies sie sich als zu starr, um wirklich reformationsfähig zu sein. Nach der Überzeugung des Kaisers konnte Luther gar nicht recht haben, denn er meinte:
„Es ist sicher, daß ein einzelner Bruder in seiner Meinung irrt, wenn diese gegen die der ganzen Christenheit, wie sie seit mehr als tausend Jahren und heute gelehrt wird, steht, denn sonst hätte ja die ganze Christenheit heute und immer geirrt.“
Und das konnte natürlich nicht sein.

So wurde Luther von Karl V. unter Zusicherung freien Geleits zum Reichstag in Worms geladen, der am 27. 1. 1521 eröffnet wurde. Hier sollte er sich rechtfertigen und seine Thesen widerrufen, jedoch verteidigte Luther sich und seine Thesen standhaft, weswegen am 8. 5. 1521 die Reichsacht über ihn verhängt wurde und die Herstellung und Verbreitung seiner Schriften verboten wurden. Doch damit war der Glaubensstreit noch lange nicht aus der Welt – er sollte damit erst richtig beginnen.
Weiterhin schlossen Karl V. und sein Bruder Ferdinand auf dem selben Reichstag einen Erbvertrag, durch den Ferdinand die ererbten Besitzungen im Reich erhielt. (–> Ferdinand I. – noch in Arbeit)
Außerdem erlangte der Reichstag dadurch Bedeutung, daß er mit der Einrichtung des in der Wahlkapitulation zugesicherten Reichsregiments, eines Reichskammergerichts und der Aufstellung einer Reichsmatrikel noch einmal zentrale Gegenstände der Reichsreformbestrebungen aufnahm und in Form eines Kompromisses zwischen dem Kaiser und der Reichsstände zu einem Abschluß brachte. Das Reichsregiment stellte die Reichsregierung für die Zeit der Abwesenheit des Kaisers dar. Es bestand aus einem Statthalter und einem Gremium von 22 Personen. Der Statthalter sowie vier Räte wurden vom Kaiser ernannt, während die übrigen Mitglieder laut Regimentsordnung von den Ständen gestellt wurden. Die Zuständigkeit des Reichsregiments erstreckte sich auf die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung einschließlich kirchlicher Fragen und Lehensangelegenheiten, den Abschluß von Bündnissen und die Einberufung des Reichstages. Karl V. ernannte seinen Bruder Erzherzog Ferdinand zum Statthalter. Sitz des Reichsregiments war für die ersten anderthalb Jahre Nürnberg, dann Eßlingen. Das Kammergericht setzte sich aus dem Kammerrichter und 18 Beisitzern zusammen, die von den Ständen gestellt wurden. Die Städte waren darin nicht vertreten, wurden aber für die Kosten stärker als die anderen Stände herangezogen. Diese kaiserliche Vertretung wurde bereits in den Nürnberger Reichstagen aktiv, die zwischen 1522-24 tagten. (–> siehe Ferdinand I. – noch in Arbeit)

Ebenfalls während der Reichstag in Worms tagte, begann der erste einer ganzen Reihe von Kriegen Kaiser Karls V. gegen den französischen König Franz I., als Franz Karl den Krieg erklärte. Der Vertrag zwischen beiden hatte also nur etwas über vier Jahre  gehalten. Franz I. fühlte sich von Karl territorial umklammert, obwohl Franz mit dem Herzogtum Mailand sowie dem Gebiet der Rep. Genua seit 1515 auch über Besitzungen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation verfügte.
Der Kaiser versuchte nun auf dem Reichstag, die Unterstützung der Reichsstände für den bevorstehenden Krieg zu erlangen, jedoch verweigerten sich die Stände diesem Ansinnen, da sie nicht bereit waren, die Haumachtspolitik des Kaisers zu finanzieren. Statt dessen kamen sie der Forderung Karls V. nach einer Hilfe für einen Romzug entgegen, den er nach alter Tradition als gewählter Kaiser unternehmen wollte. Sie bewilligten dafür 4000 Reiter und 20.000 Fußknechte, für deren Gestellung eine Matrikel-Umlage auf die einzelnen Reichsstände aufgestellt wurde.
Dieser Reichsmatrikel von 1521 bildete die Grundlage für die Reichskriegsverfassung bis zur Auflösung des Reiches im Jahre 1806 und erlangte darüber hinaus grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil Sitz und Stimme im Reichstag künftig davon abhingen, ob der betreffende Stand in der Reichsmatrikel verzeichnet war oder nicht.
Die Politik der Reichsstände war gekennzeichnet durch das Bestreben, ihre eigenen Rechte zu wahren, die kaiserlichen Vollmachten streng auf die vom Kaiser in der Wahlkapitulation akzeptierten Bedingungen zu beschränken und sich nicht in die außenpolitischen Kämpfe der Habsburgerdynastie verwickeln zu lassen.
Davon ließen sie sich auch in der immer stärker akut werdenden Osmanenfrage leiten:

Seit der Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen im Jahre 1453 war die Öffentlichkeit im zunehmenden Maße beunruhigt – ein Umstand, der von Rom propagandistisch zur Untermauerung seines geistig-politischen Führungsanspruches bei der „Verteidigung des christlichen Abendlandes“ ausgenutzt wurde. „Der Türke“ galt als „Geißel Gottes“, als ein „Werkzeug des Teufels“.
Ihre militärische Macht demonstrierten die Osmanen bei ihrem schnellen Vordringen auf dem Balkan und im Orient. So eroberten sie 1456 Serbien, 1463 Bosnien, 1468 Albanien, führten 1514 Kriege gegen Persien und eroberten 1517 das ägyptisch-syrische Mamlukenreich. 1521 belagerten und eroberten sie unter ihren neuen Sultan Süleiman „den Prächtigen“ das zu Ungarn gehörende Belgrad und bedrohten damit bereits direkt dieses Königreich, dem Nachbarland des zum Römisch-Deutschen Reich gehörende Kgr. Böhmen und der habsburgischen Besitzungen. In dieser Situation wandte sich Ungarn an den Reichstag in Worms und bat um Unterstützung, jedoch konnte die ungarische Gesandtschaft die Reichsstände zu keinerlei ernsthafter Hilfe gegen die Osmanen bewegen, abgesehen von Versprechungen für die Zukunft. Offenbar verkannten die Stände die drohende Gefahr, die nach einer Niederlage und Unterwerfung Ungarns durch die Osmanen auch dem Reich drohte.

Der nun folgende Krieg in der Lombardei endete in der Schlacht bei Pavia am 24. 2. 1525 mit einem überlegenden Sieg Karls V., der ein Bündnis mit Papst Leo X. geschlossen hatte, um Franz aus Italien zu vertreiben.
Es gelang Karl sogar Franz I. gefangen zu nehmen, so daß dieser den von Karl diktierten Frieden von Madrid vom 14. 1. 1526 annehmen mußte. Darin verzichtete Frankreich auf alle Ansprüche in Italien, Flandern und Artois sowie auf alle Verbindungen mit Gegnern des Kaisers in Deutschland und willigte gleichzeitig in eine Heirat mit Karls Schwester Elonore ein.
Jedoch widerrief Franz sein Einverständnis schon im Mai 1526 und schloß mit dem Papst, dem Herzog von Mailand sowie Florenz und Venedig am 22. 5. 1526 die Liga von Cognac.
Wieder kam es zum Krieg und nach anfänglichen Erfolgen der Liga in der Lombardei erreichten die Landsknechte Frundsbergs, die im November 1526 die Alpen überquert hatten, entscheidende Erfolge. Das Heer rückte sogar bis nach Rom vor, erstürmte die Stadt am 6. 5. 1527 und schloß den Papst in der Engelsburg ein, wo er am 5. 6. 1527 kapitulieren mußte. Rom selbst erlebte eine der schrecklichsten Plünderungen seiner Geschichte, die als „Sacco di Roma“ in die Geschichte einging, da die Landsknechte bis dahin ohne Sold geblieben waren. Noch heute erinnert ein Denkmal an die 147 Schweizergardisten, die vor den Stufen von St. Peter gefallen waren und alljährlich findet vor diesem Denkmal jeweils am 6. 5. die Vereidigung der neuen Rekruten der Schweizergarde statt.
Dieser zweite Krieg endete mit dem Sieg der kaiserlichen Truppen bei Landriano am 21. 6. 1529, wonach am 5. 8. 1529 der sogenannte „Damenfrieden“ von Cambrai geschlossen wurde. Ausgehandelt wurde dieser Frieden zwischen Margarete v. Österreich und Luise von Orléans – deswegen die Bezeichnung.
Damit hatte der Kaiser, der nun erst selbst nach Italien kam, in diesem Teil seines Reiches freie Hand. Er regelte die politischen Verhältnisse in persönlichen Gesprächen mit Papst Clemens VII. und nach der Aussöhnung zwischen beiden erfolgte in Bologna am 22. 2. 1530 erst die Krönung zum König von Italien und am 24. 2. 1530 die Krönung zum röm. Kaiser. Diese Kaiserkrönung war die letzte Krönung durch einen Papst.

Zur gleichen Zeit, als Karl V. seine ersten beiden Kriege gegen Franz I. führen mußte, fanden in Deutschland zwei weitere Ereignisse von großer historischer Bedeutung statt.

Zum einen war das in den Jahren zwischen 1524-1526 ein Aufstand von Bauern in weiten Teilen Deutschlands, der als der „Große Deutsche Bauernkrieg“ in die Geschichte einging. (–> siehe Ferdinand I. – noch in Arbeit)

Zum anderen war das der Angriff der Osmanen, die am 29. 8. 1526 zunächst die Ungarn in der Schlacht bei Mohács vernichtend schlugen, wobei deren König Ludwig II. ums Leben kam. Auf Grund von Erbverträgen fielen die Königreiche Ungarn und Böhmen nun dem Bruder Karls V., Erzherzog Ferdinand zu. Während seine Anerkennung in Böhmen reibungslos ablief, wurde am 11. 11. 1526 im ungarischen Stuhlweißenburg Zápolya zum Gegenkönig gekrönt. Ferdinand konnte seine Anerkennung als König von Ungarn erst nach dem Sieg in der Schlacht bei Tokai am 21. 8. 1527 durchsetzen, wonach er nun in Stuhlweißenburg gekrönt werden konnte.
Damit hatte Ferdinand ein schweres Erbe angetreten, denn einerseits brachte die Vergrößerung des habsburgischen Besitzes auch vermehrte Regierungsaufgaben mit sich und andererseits befanden sich die Habsburger mit der Machtübernahme in Ungarn in einem ständigen Kampf gegen die Osmanen. Am 8. 9. 1529 gelang es unter ihrem Sultan Süleiman die Stadt Ofen einzunehmen und am 25. 9. 1529 einen Belagerungsring um Wien zu schließen. Auf Grund einer ausgebrochenen Seuche mußten die Osmanen diese Belagerung am 15. 10. 1529 jedoch wieder aufgeben und sich nach Ungarn zurück ziehen, das ab 1529 nur noch aus den westlichen und nördlichen Randgebieten bestand.
Dieser fehlgeschlagene Angriff der Osmanen gegen das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ unter den Habsburgern war jedoch nur der Auftakt zu einer ganzen Epoche von Kämpfen zwischen beiden Seiten, die sich bis ins 19. Jh. hinein fortsetzen sollten.

Von seiner Krönungsstätte Bologna aus begab sich Kaiser Karl V. zu dem von ihm einberufenen Reichstag nach Augsburg, wo ihm die protestantischen Stände ihre Bekennerschrift überreichten. Da sie nach dem Reichstag ein militärisches Eingreifen des Kaisers befürchteten, schlossen sie sich am 27. 2. 1531 im „Schmalkaldischen Bund“ zu einem Defensivbündnis zusammen, dem sich zahlreiche Reichsfürsten und Reichsstädte anschlossen. Luther hatte also mit seinen Thesen zu dieser Zeit bereits zahlreiche einflußreiche Anhänger gefunden.

Am 5. 1. 1531 wurde Erzherzog Ferdinand auf die Initiative Karls V. hin in Köln als Ferdinand I. zum röm.-deutschen König gewählt und am 11. 1. 1531 in Aachen gekrönt. Damit erhielt er einen größeren mitbestimmenden Einfluß im Reich.
Die Statthalterschaft über die Niederlande übertrug Karl hingegen seiner Schwester und Königin-Witwe von Ungarn, Maria.

Auf Grund der bestehenden Gefahr eines weiteren Angriffs der Osmanen unterließ es Karl, nach einer militärischen Lösung gegen den Schmalkaldischen Bund zu suchen. Statt dessen schloß der Kaiser mit dem Bund am 23. 7. 1532 den Nürnberger Religionsfrieden, in dem der gegenwärtige Zustand innerhalb eines halben Jahres und bis zum Zusammentritt eines Konzils innerhalb eines Jahres bestätigt wurde. Alle Religionsprozesse wurden eingestellt.
Die Protestanten versprachen dem Kaiser auf der anderen Seite Unterstützung im Kampf gegen die Osmanen.
Damit waren die Protestanten erstmals eine anerkannte Partei innerhalb des Reiches.

1534 führte Karl V. einen erfolglosen Krieg gegen Sultan Süleiman.
Danach kehrte er nach Spanien zurück und unternahm zur Absicherung der Schifffahrt einen Feldzug gegen Tunis.

In den Jahren zwischen 1536 – 1538 führte Karl einen dritten Krieg gegen Franz I., der am 18. Juni 1538 durch den Waffenstillstand von Nizza beendet wurde.

Angesichts der weiterhin bestehenden Gefahr durch die Osmanen für das Reich räumte Karl V. im April 1539 mit dem Frankfurter „Anstand“ den Anhängern der „Confessio Augustana“ eine Frist von 6 Monaten ein, während der keiner der evangelischen Stände wegen seines Glaubens angegriffen werden sollte. Den Mitgliedern des Schmalkaldischen Bundes wurde dagegen auferlegt, keine weiteren Mitglieder aufzunehmen, von Säkularisationen abzusehen und niemanden zu überfallen. Beide Seiten verpflichteten sich ferner, ihre Rüstungen einzustellen. Dadurch wurde ein zeitweiliger Abbau der Spannungen erreicht.

Danach reiste der Kaiser in die Niederlande, wo die Bürger von Gent eine Rebellion gegen seine eigenen, auf Grund von knappen Geldmitteln erhobenen, Steuern begonnen hatte, wodurch die von ihm eingesetzte Statthalterin in Bedrängnis geraten war.
Der Kaiser schlug den Aufstand nieder und übte Rache an den Aufständischen.

Weiterhin unschlüssig war sich der Kaiser beim Vorgehen gegen die Protestanten. Mehrfach hatte er versucht, Papst Clemens VII. (1523-1534) zur Einberufung eines Konzils zu bewegen, aber erst unter Papst Paul III. (1534-1549) kam mit dem Konzil von Mantua am 23. 5. 1537 eine solche Einberufung zustande. Wegen zu hoher Geldforderungen des Herzogs von Mantua verlegte Papst Paul III. jedoch das Konzil am 8. 10. 1537 nach Vicenza und auf Grund der zu geringen Beteiligung wurde die Eröffnung schließlich auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.
Auch auf dem 1541 vom Kaiser einberufenen Reichstag in Regensburg brachten die Religionsgespräche keine entgültige Entscheidung. Es kam am 29. 7. 1541 lediglich zu einem Reichsabschied, der den Nürnberger Religionsfrieden von 1532 bestätigte.
Dem Kaiser gelang es allerdings, Bündnisse mit Brandenburg und Hessen zu schließen, wodurch sich die Position der Protestanten verschlechterte.
Danach ergriff der Papst wiederum die Initiative und berief zum 22. 5. 1542 das Konzil nach Trient ein, das jedoch mehrmals verschoben werden mußte, da in diesem Jahr zwischen Karl V. und Franz I. die vierte Auseinandersetzung begann.
Karl hatte es abgelehnt, Franz mit Mailand zu belehnen, wie er es im Vertrag von Nizza 1538 versprochen hatte. So verbündete sich Franz mit dem Herzog von Kleve, dem Papst und dem osmanischen Sultan und eröffnete an mehreren Stellen gleichzeitig den vierten Krieg gegen Karl. Bereits 1543 mußte sich Herzog Wilhelm von Jülich dem Kaiser unterwerfen und im folgenden Jahr gelang Karl im Bündnis mit England beim Feldzug gegen Frankreich ein Vorstoß bis vor Paris. Ohne größere Kampfhandlungen kam es am 18. 9. 1544 zum Frieden von Crépy, in dem im wesentlichen die Verträge von Madrid und Cambrai bestätigt wurden. Darüber hinaus mußte sich Franz I. verpflichten, dem Kaiser im Kampf gegen die Osmanen beizustehen, die Rechte Spaniens und Portugals in allen „indischen Ländern“ zu respektieren sowie am einberufenen Konzil teilzunehmen, dem Kaiser bei der Abstellung der Mißbräuche innerhalb der Kirche und bei der Unterwerfung der Protestanten in Deutschland behilflich zu sein.

Nach dieser entscheidenden Stärkung der Position des Kaisers begann am 13. 12. 1545 das 19. Allgemeine Konzil von Trient (Tridentinum). Die Weigerung der Protestanten, am Konzil teilzunehmen, führte zum Schmalkaldischen Krieg. Am 6. 6. 1546 schloß der Papst mit dem Kaiser Bündnis, dem sich Bayern und Moritz von Sachsen anschlossen.
Auf dem am 5. 6. 1546 vom Kaiser einberufenen Reichstag in Regensburg wurden der Landgraf Philipp von Hessen und der Kurfürst Friedrich Johann von Sachsen wegen Landfriedensbruches geächtet, bei dem Herzog Heinrich v. Braunschweig-Wolfenbüttel aus seinen Besitzungen vertrieben worden war und der Kaiser übertrug die sächsische Kurwürde an Moritz von Sachsen.
Nach mehreren Gefechten konnten Kaiser Karl V. und König Ferdinand I. das Aufgebot des Schmalkaldischen Bundes in der Schlacht bei Mühlberg am 24. 4. 1547 vernichtend schlagen. Dieser militärische Sieg konnte jedoch nicht in einen vollständigen politischen Erfolg umgewandelt werden, weil nun auch Kurfürst Moritz von Sachsen aus Machtkalkül zu den Protestanten übertrat.
Auf dem „geharnischten“ Reichstag zu Augsburg, auf dem der Kaiser harte Forderungen stellte, stimmten die protestantischen Stände dem Augsburger Interim vom 15. 5. 1548 zu, durch das den Protestanten einerseits Laienkelch und die Priesterehe zugestanden wurden, andererseits aber die Rückkehr zur katholischen Kirche gefordert wurde. Dieses Interim sollte bis zu einer entgültigen Entscheidung durch ein Konzil gelten. Moritz v. Sachsen, der seine Interessen als Kurfürst angetastet sah, lehnte als einziger ab und versuchte, den Protestantismus in seinem Kurfürstentum als eigenständige Kirche zu etablieren.

Inzwischen hatte das ebenfalls noch tagende Konzil in Trient eine scharfe Abgrenzung zu den Protestanten vorgenommen, die vom Kaiser zur Teilnahme an diesem Konzil verpflichtet wurden. Das Konzil wiederum versuchte sich dem Einfluß des Kaisers zu entziehen und verlegte 1547 seinen Tagungsort nach Bologna, woraufhin der Kaiser ultimativ die Rückkehr nach Trient forderte, was 1551 dann auch geschah.

Auf dem Augsburger Reichstag ging es auch bereits um eine Nachfolgeregelung für das Amt des Kaisers. So vereinbarten Kaiser Karl V. und König Ferdinand I., daß nach dem Tode Karls zunächst Ferdinand Kaiser wird, während Karls Sohn Philipp zugleich König und erst später Kaiser werden sollte. Diese Einigung stand jedoch in einem krassen Widerspruch zum Wahlrecht der Kurfürsten, was Widerstände hervorrief.

Nach dem Reichstag versuchte der Kaiser eigenmächtig die burgundischen/niederländischen Besitzungen im Reich der spanischen Krone zu unterstellen, was auch bei König Ferdinand I. Mißfallen hervorrief.
Auf Grund der immer noch bestehenden Gefangenhaltung von protestantischen Fürsten seit der Schacht bei Mühlberg und einer weiteren Stationierung von spanischen Truppen im Reich hatte Karl schließlich den Bogen überspannt und es kam 1551 zu einer Fürstenverschwörung. Kurfürst Moritz v. Sachsen ging ein Bündnis mit seinen früheren Gegnern ein, dem sich auch Frankreich anschloß. Offenbar war Karl von dieser Verschwörung trotz einer Warnung durch Ferdinand I. völlig überrascht. Die Franzosen besetzten Städte in Lothringen und deren Verbündete im Reich eroberten Schwaben und Franken. Verhandlungen zwischen König Ferdinand und Moritz v. Sachsen in Linz führten zu der Vereinbarung, einen Friedenskongress nach Passau einzuberufen, an dem alle Kurfürsten sowie weitere Reichsstände unter Zusicherung freien Geleits teilnehmen sollten. Dieser Kongress blieb jedoch in den Fragen, die zur Fürstenverschwörung geführt hatten, ohne greifbare Ergebnisse, woraufhin Moritz v. Sachsen am 23. 5. 1552 Innsbruck besetzte. Der Kaiser, der sich zu diesem Zeitpunkt dort selbst aufhielt, konnte sich mit Hilfe seines Bruders König Ferdinand erst im letzten Augenblick in Sicherheit bringen und nach Villach fliehen. Diese Mißerfolge brachten den Kaiser dazu, König Ferdinand zu beauftragen, Friedensverhandlungen mit den rebellierenden Fürsten aufzunehmen. Am 2. 8. 1552 kam es zum Vertrag von Passau, in dem das Augsburger Interim aufgehoben wurde, zudem eine allgemeine Amnestie verkündet und ein paritätischer Ausschuß gebildet werden sollte, der über die Beendigung der Religionsstreitigkeiten zu befinden hatte. Nach der Freilassung der bei Mühlberg gefangen genommenen Fürsten verpflichtete sich Moritz v. Sachsen zur Entlassung seiner Truppen.
Dieser Vertrag von Passau, der am 15. 8. 1552 ratifiziert wurde, war ein wichtiger Schritt zu einem Religionsfrieden.

Während dessen hatte Papst Julius III. am 1. 5. 1551 die zweite Tagungsperiode des Konzils von Trient eröffnet und setzte es damit an der ursprünglichen Tagungsstätte fort. Die teilnehmenden Protestanten forderten die Unterwerfung des Papstes unter das Konzil und die Aufhebung der in der ersten Tagungsperiode verabschiedeten Glaubensdekrete. Die Fürstenverschwörung von 1551/52 zwang den Papst jedoch, das Konzil am 28. 4. 1552 auf einen günstigeren Zeitpunkt zu vertagen.

Nach dem Vertrag von Passau versuchte der Kaiser, die von französischen Truppen besetzten lothringischen Städte zurück zu erobern. Als er jedoch trotz der Unterstützung der Fugger mit erheblichen Geldmitteln sowohl in Italien scheiterte, als auch 1553 die Belagerung von Metz aufgeben mußte, überließ er Ferdinand I. endgültig die Regierung in Deutschland.
Mit seiner harten Haltung gegenüber den Protestanten in Deutschland war Kaiser Karl V. sowohl in Religionsfragen, als auch militärisch, trotz zwischenzeitlicher Erfolge, letztendlich gescheitert, weswegen er nun resignierte.

Bereits im Jahre 1554 übergab Karl das Königreich Neapel-Sizilien an seinen Sohn Philipp, der als bereits amtierender König die ein Jahr zuvor auf den englischen Thron gelangte Maria I. Tudor heiraten sollte. Damit hätte sich das Blatt wieder zu Gunsten Habsburgs wenden sollen, jedoch starb Maria I. schon 1558 im Alter von 42 Jahren.

Auf dem ab Februar 1555 tagenden Reichstag in Augsburg kam es zum >Augsburger Religionsfrieden<, in dem nach langen Verhandlungen zwischen König Ferdinand I. und den Reichsständen die Glaubensspaltung zwischen Katholiken und Protestanten im Reich entgültig besiegelt wurde, in dem man sich in einem Kompromiß auf die Formel "Cuius regio, eius religio" (Wer das Land regiert, bestimmt den Glauben) einigte. Diese Formel wurde am 25. 9. 1555 als Reichsgesetz verkündet.

Nach der Verkündung dieses Reichsgesetzes gab der Kaiser am 25. 10. 1555 in Brüssel seine Abdankung bekannt und vollzog gleichzeitig die Trennung der spanischen von den österreichischen Besitzungen der Habsburger.
Am 16. 1. 1556 übergab er seinem Sohn Philipp, der als Philipp II. den Thron bestieg, Spanien mit seinen Kolonien sowie die burgundisch-niederländischen Besitzungen. Diese Teilung der habsburgischen Hausmacht beruhte auf der bereits im Jahre 1521 zwischen Karl und Ferdinand abgesprochenen Teilung der Zuständigkeitsbereiche, welche nun endgültig wurde und bis zum Aussterben der spanischen Habsburger im Jahre 1700 bestand hatte. Die Linie zwischen dem österreichischen und dem spanischen Herrschaftsbereich verlief dabei quer durch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, wobei der spanische Bereich die burgundisch-niederländischen Besitzungen – im wesentlichen westlich des Rheins – sowie „Reichsitalien“ umfassten, während der österreichische Bereich das restliche Reichsgebiet umfasste.
Am 12. 9. 1556, während seiner Überfahrt ab 28. 8. von Seeland nach Spanien, wo er am 28. 9. in Learedo bei Santander landete, legte Karl auch die Kaiserkrone zugunsten von König Ferdinand I. nieder und überließ ihm in einem Brief selbst den Zeitpunkt der Übernahme der Krone.
Am 21. 9. 1558 starb Karl in San Jeronimo de Yuste vermutlich an einer Lungenentzündung. Er wurde im Monasterio de San Lorenzo de el Escorial beigesetzt.

Nachbetrachtung:

Die Abdankung von Karl V. hat die Wissenschaft in besonderem Maße beschäftigt, denn eine solche freiwillige Abdankung hat es in der Geschichte des Reiches noch nie vorher gegeben. Bisher wurden Könige bzw. Kaiser stets zum Thronverzicht gezwungen – meist mit militärischen Mitteln oder durch einen Beschluß der Kurfürsten.
Zur Zeit Kaiser Karls V. hatte die römische Kaiserkrone durchaus noch ein hohes Ansehen und auch Gewicht – auch international. Es war nach wie vor nicht einfach die Krone eines normalen Reiches, sondern es war vor allem ein sakrales Amt. Die Kaiserkrone stellte seinen Träger auf eine Stufe mit dem Papst in Rom – mehr noch – der Träger der Kaiserkrone wurde zum Beschützer des päpstlichen Heiligen Stuhls. So war es seit Karl dem Großen – theoretisch.
Das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“ war auch zur  Zeit Karls V. nicht wegzudenken. In einem Schulbuch aus jener Zeit heißt es dazu:
Es „ist auf Erden kein menschlich Ding besser, nutzlicher und seliger, denn Verhüten, Wehren und Vorkommen Veränderung der Regiment, welch´s durch diese Ordnung mit Gottes Gnaden also geschehen. Und sind der Bäpst und Franzosen Praktiken gehindert, die sich sehr oft unterstanden haben, das Reich in Gallien zu transferieren“.
Nach dem damaligen Glauben war das römisch-deutsche Kaisertum das letzte der Weltgeschichte und werde bis zum „jüngsten Tag“ andauern. Auch Luther vertrat diese Auffassung, nur daß seiner Ansicht nach dieser „jüngste Tag“ nicht fern und Karl V. der letzte Kaiser sei.

Dazu kam es zwar nicht, dafür aber zu einer vorzeitigen Abdankung des Kaisers. Die Gründe für diese Abdankung sind klar:
Karls letzter großer Erfolg lag bereits einige Jahre zurück – es war der Sieg über den Schmalkaldischen Bund im Jahre 1547 und der darauf folgende „Geharnischte Reichstag“, der jedoch auch keine endgültige Lösung des Religionsstreites im Reich brachte.
Danach begann eine Zeit der Misserfolge, die sich schnell aneinander reihten: Der Lagerwechsel von Moritz v. Sachsen, dem Karl selbst die Kurfürstenwürde übertragen hatte und der ihn dann 1552 zur Flucht zwang, als er Innsbruck besetzte, was eine große Demütigung und natürlich einen Verrat darstellte, 1553 die Aufgabe der Belagerung von Metz im Kampf gegen Frankreich und schießlich die unterschiedlichen Auffassungen, die zwischen Karl und seinem Bruder Ferdinand in den letzten Jahren immer offener zu Tage traten, wobei Ferdinand offenbar pragmatischer regierte und dadurch die Fürsten des Reiches zunehmend auf dessen Seite waren.
Der Tod von Karls Mutter am 13. April 1555, die er sehr verehrte, tat dann noch sein übriges.
Die Abdankung Karls V. sollte dann bereits auf dem Reichstag in Augsburg am 25. September 1555 verkündet werden, jedoch überging Ferdinand, der den Reichstag leitete, einen Eilbrief Karls und unterließ es, diesen zu verlesen. Der hart verhandelte „Augsburger Reichsfrieden“ wäre sonst möglicherweise gefährdet gewesen. Aber auch hier zeigte sich, daß Ferdinand lieber ein Ersuchen Karls überging, als den gerade geschlossenen Reichsfrieden zu gefährden.

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Quellen:

„Deutsche Geschichte“ – Band 3, „Die Deutschen Kaiser“, „Weltgeschichte“ – Band 1 u. 2, de.wikipedia.org, www.indianer-welt.de/indianer.htm, www.geschichtsforum.de und
elib.uni-stuttgart.de/opus/frontdoor.php?source_opus=1935&la=de

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