Viele Klischees gab und gibt es über die von den Europäern „Sarazenen“ oder auch als „Heiden“ bezeichneten Araber, die im Mittelalter auch Gebiete Europas angriffen und eroberten, wie z. B. das Westgotenreich auf der spanischen Halbinsel. So ist in den älteren, zeitgenössischen Quellen vor allem von den brandschatzenden und mordenden „Sarazenen“ die Rede. In neueren Abhandlungen wird dagegen versucht, die Araber von Haus aus als besonders tolerant darzustellen. Die Wahrheit liegt – wie so oft – in der Mitte.

Einerseits war der Islam als Religion durchaus auf Expansion orientiert, denn nach dem ursprünglichen Verständnis der Muslime war die Welt zweigeteilt: Dem sogenannten „Haus des Islam“, dem „dar al-islam“ stand ein „Haus des Krieges“, das „dar al-harb“ gegenüber, was die Aufforderung einschloß, die Nichtmuslime zu bekämpfen. So war es nicht verwunderlich, daß die Araber gleich nach der Entstehung dieser Religion zu einer enormen Expansion übergingen und mit dem Arabischen Kalifat ein riesiges Weltreich schufen, welches sich auf seinem Höhepunkt (etwa um 750) von den Grenzen Indiens bis einschließlich der spanischen Halbinsel erstreckte.
Mohamed oder auch Muhammad (um 570-632) war es, der den Islam als monotheistische Religion schuf und damit ein Pantheon von etwa 300 Gottheiten allein in Mekka durch einen einzigen Gott ablöste. Seit dieser Zeit glauben die Muslime an den einen „Gott“, der in arabischer Spache „Allah“ heißt, und „Muhammad ist sein Prophet“. Ihm wurde auch der Ausspruch zugeschrieben:
„In jeder religiösen Gemeinschaft gibt es ein Mönchtum; das Mönchtum meiner Gemeinschaft ist der dschihad.“
Das heißt, schon zur Lebenszeit des „Propheten“ Muhammad betrachteten die Muslime den Krieg als eine „Gott wohlgefällige Angelegenheit“, der schon damals als „dschihad“ (Heiliger Krieg – wörtlich: „Anstrengung, Kampf“) bezeichnet wurde. Ein im Kampf gefallener „mudschahid“ (Glaubenskrieger) wurde (und wird noch heute) als Märtyrer verehrt, der Aufnahme im „Paradies“ findet. So lautet es z. B. im Koran, einer der heiligen Schriften des Islam: „Und du darfst ja nicht meinen, daß diejenigen, die um Gottes Willen getötet worden sind, (wirklich) tot sind. Nein, (sie sind) lebendig (im Jenseits), und ihnen wird bei ihrem Herren (himmlische Speise) beschert. Dabei freuen sie sich über das, was Gott ihnen von seiner Huld gegeben hat und sind froh über diejenigen, die hinter ihnen (nachgekommen und) sie (noch) nicht eingeholt haben (in der Gewißheit), daß (auch) sie (wegen des Gerichts) keine Angst zu haben brauchen und (nach der Abrechnung am jüngsten Tag) nicht traurig sein werden. Sie sind froh über Gottes Gnade und Huld und (darüber), daß Gott die Gläubigen nicht um ihren Lohn bringt.“
Das heißt, nicht nur, daß die „Märtyrer“ selbst Eingang ins Paradies finden, ist nach der Auffassung der Muslime die Belohnung für das Opfer, welches sie bringen, sondern auch deren noch lebende Nachkommen können zu gegebener Zeit auf diesen Lohn hoffen. So sollte (und soll noch heute) dem „mudschahid“ die Angst vor dem Tode im Kampf genommen werden und die übrigen Muslime angespornt werden, es ihnen gleich zu tun.

Andererseits gab es bei den Kalifen auch eine pragmatische politische Sicht. Zwar konnten die Muslime Angehörige unterworfener nichtmuslimischer Völker gemäß ihres Glaubens und Sitten als Kriegsbeute behandeln und in die Sklaverei verkaufen, was in Einzelfällen vor allem in der Anfangszeit auch geschah, jedoch verstanden die hochrangigen Araber schnell, daß sich durch diese Vorgehensweise nur eine einmalige Einnahme erzielen ließ. So soll Kalif Umar (634-644) einen Brief an seine Gouverneure gerichtet haben, in dem es hieß:
„Weder Du noch die Muslime an deiner Seite sollten die Ungläubigen als Kriegsbeute behandeln und sie (als Sklaven) verteilen, (…) Hast Du dir überlegt, was für die Muslime nach uns bleiben wird, wenn wir die Ungläubigen gefangennehmen und als Sklaven zuteilen würden? Bei Allah, die Muslime würden keinen Menschen finden, zu dem sie sprechen und aus dessen Arbeit sie Nutzen ziehen könnten. Die Mulime unserer Tage werden sich Zeit ihres Lebens (von der Arbeit) dieser Leute ernähren, und unserem und ihrem Tod wird für unsere Söhne das gleiche getan von ihren Söhnen und so fort, denn sie sind Sklaven des Volkes der Gläubigen, solange die Religion des Islam vorherrschen wird. Deshalb erlege ihnen eine Kopfsteuer auf und versklave sie nicht und lasse es nicht zu, daß die Muslime sie unterdrücken oder ihnen Schaden zufügen oder sich über das Erlaubte hinaus an ihrem Eigentum vergehen, sondern halte dich getreulich an die Bedingungen, die Du ihnen gewährt hast und an alles, was Du ihnen gestattet hast.“
So regelten die Muslime das Verhältnis zur nichtmuslimischen Bevölkerung innerhalb ihres „dar al-islam“ (Haus des Islam) durch einen Pakt, dem sogenannten „dimma“. Die davon Betroffenen hießen al-dimma (Vertragsvolk) oder dimmis (Schutzbefohlene). Sie hatten die Vorherrschaft des Islam dadurch zu akzeptieren, daß sie sich neben der Entrichtung der im Brief erwähnten Kopfsteuer noch Reihe weiterer Beschränkungen unterwarfen. So war es ihnen verboten, Waffen zu tragen und sich wie Muslime zu kleiden. Auch durften sie keine neuen Kultstätten errichten, sondern lediglich die Vorhandenen restaurieren, ohne dabei das Höhenmaß der Moscheen zu überschreiten. Beim Besuch öffentlicher Bäder mußten sie Schnüre mit Erkennungsmarken um den Hals tragen, da sie unbekleidet leicht mit den Muslimen verwechselt werden konnten.
In diesem Bewegungsraum, in dem die Einschränkungen vor allem symbolischer Art waren, konnten sich die Nichtmuslime also weitgehend ungehindert betätigen. Auch bedeutete die Erhebung der Kopfsteuer gegenüber den Steuern und Abgaben, die in den christlichen Staaten zu jener Zeit üblich waren, für die Bevölkerung oft sogar eine Erleichterung. Verfolgungen blieben ihnen erspart – dies galt auch für die Juden, die in den christlichen Staaten durchaus Verfolgungen ausgesetzt waren und auch die Teilnahme am „dschihad“ wurde ihnen in den wenigsten Fällen abverlangt. Ebenfalls anders als in den christlichen Staaten, drängten die Muslime die andersgläubige Bevölkerung nicht zur Annahme ihres eigenen Glaubens. Dies unterblieb jedoch vor allem aus materiellem Grund, da bei jedem Übertritt eines Nichtmuslimen zum Islam jemand verloren ging, der die Kopfsteuer zu zahlen hatte.

Seit dem 12. Jh. führte die schafiitische Rechtsschule noch eine dritte, neutrale Zone ein – das „Haus des Friedens“ („dar al-sulh“). Diese Zone sollte anscheinend der Tatsache Rechnung tragen, daß man sich nach den Niederlagen, die sich der Phase der Expansion anschlossen, mit den Nichtmuslimen außerhalb ihres Herrschaftsbereiches auf Dauer einrichten mußte.

Auch der Begriff des Dschihad erlebte im Laufe der Zeit eine Wandlung. Der bisherige kriegerische Dschihad wird seither als „kleiner Dschihad“ bezeichnet, dem der „große Dschihad“ gegenüber gestellt wird, der vor allem als persönliche Anstrengung, ein guter und gläubiger Muslim zu sein, verstanden wird.
 

 

Der Islam

Muslime haben sogenannte heilige Pflichten – sie bilden die „5 Pfeiler“ des Islam. Zu diesen 5 Pfeilern gehören 4 bestimmte Handlungen:

– Das Gebet ist fünfmal am Tag ist zu verrichten: bei Tagesanbruch, zu Mittag, am späten Nachmittag, nach Sonnenuntergang und zu Beginn der Nacht. Es besteht aus einer bis ins Detail vorgeschriebenen Abfolge von Handlungen und Formeln und gibt dem Tagesablauf des Muslims einen spezifischen Rythmus. Nach islamischer Auffassung gliedern sie in ihrer Gesamtheit den Tag auch für die Arbeit oder das Studium klug und sinnvoll:

Das erste helfe, den Tag zu beginnen und es schenke Gesundheit und Energie.
Das Mittagsgebet markiere die Zeit für eine Mahlzeit und ein wenig Erholung.
Das Nachmittagsgebet trenne den Abend von der Arbeitszeit.
Die Gebete vier und fünf seien einem Rückblick auf den Tag gewidmet – der Betende danke Allah für seine „Wohltaten“ und bitte für seine Sünden um Vergebung. Zugleich wünsche der Betende eine friedvolle Nacht und einen glücklichen und erfolgreichen morgigen Tag.
Die gläubigen Muslime verrichten ihre Gebete öffentlich, notfalls auch auf der Straße. In den Geschäftsstraßen in islamischen Ländern werden eigens zu diesem Zweck z. B. auch Teppiche ausgelegt, auf denen die Gebete verrichtet werden können.
Am Freitag, dem wöchentlichen islamischen Feiertag, findet zur Zeit des Mittagsgebetes in der Moschee ein besonderer Gottesdienst statt, in dessen Mittelpunkt eine Predigt steht.

– Eine weitere heilige Handlung bzw. Pflicht eines Muslimen, der dazu in der Lage ist, ist die Entrichtung einer Almosensteuer (sakat). Ihr Ertrag ist für die Bedürftigen der Gemeinde wie insgesamt für Gott wohlgefällige Werke gedacht. Durch sie erbrachte Beiträge flossen zuweilen auch in die Kriegskasse, was dann eine Rechtfertigung finden konnte, wenn es sich um einen „dschihad“ handelte.

– Als dritte heilige Handlung hat der gläubige Muslim im neunten Monat des islamischen Kalenders – dem „Ramadan“ – von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu fasten. Er hat sich dabei jeglicher Nahrungsaufnahme – inklusive Trinkens und Rauchens – sowie des Geschlechtsverkehrs zu enthalten. So wird die erste Mahlzeit des Tages in diesem Fastenmonat stets vor Sonnenaufgang und die nächste erst wieder nach Sonnenuntergang eingeommen. Da sich der islamische Kalender, im Unterschied zu unserem, nach dem Mondkalender richtet, „wandert“ der Ramadan im Laufe der Jahre durch die Jahreszeiten, wodurch auch die Länge der täglichen Fastenzeit jedes Jahr unterschiedlich ausfällt und dem zur Folge im Sommer am längsten ist.

– Als vierte heilige Handlung soll jeder Muslim mindestens einmal im Leben eine Pilgerfahrt nach Mekka unternehmen, sofern ihm die notwendigen Mittel dazu zur Verfügung stehen und die Wege sicher sind. In früheren Zeiten waren die Pilger oft Wochen oder Monate unterwegs und manche unterbrachen auch ihre Reise, um die für die Fortsetzung der ihnen sehr wichtigen Pilgerfahrt notwendigen finanziellen Mittel zu verdienen. Am Zielort hat der Pilger eine Reihe von vorgeschriebenen Handlungen zu vollbringen, wie z. B. eine Predigt hören, auf der Hochebene Arafa zu verweilen, in Mina sieben Steinchen auf eine Stele zu werfen und sich am Opferfest zu beteiligen. Damit dem gläubigen Muslimen dabei kein „Fehler“ unterläuft, kann er sich dafür auch einen einheimischen Führer engagieren.

Alle diese Handlungen werden öffentlich praktiziert und sind insgesamt gemeinschaftsbildend. Die Muslime sind durch sie gehalten, Disziplin zu üben und solidarisch zueinander zu stehen.

Der bereits angesprochene „dschihad“ bildet den fünften „Pfeiler“ des Islam und gehört deshalb ebenfalls zu den Pflichten des gläubigen Muslimen. Die Wichtigkeit dieses Pfeilers ist sicher Auslegungssache, da er zwar als eine der „Säulen“ zum Islam gehört, jedoch stellen Versuche, diesem Pfeiler besondere Aufmerksamkeit zu widmen oder ihn insbesondere als kriegerischen „kleinen Dschihad“ hervorzuheben, in jedem Fall eine Verfälschung des modernen Islam als Religion dar. Aufgabe aller muslimischen Prediger sollte es sein, diesen Sachverhalt eindeutig klar zu stellen, daß es sich beim Dschihad in der heutigen Zeit vor allem um den bereits angesprochenen „großen Dschihad“ handelt.

Dem steht jedoch der sich in der Gegenwart ausbreitende islamische Fundamentalismus entgegen. Seine Anhänger glauben, weder ein König, eine Gruppe bzw. eine Partei oder auch das Volk als Ganzes, sondern nur Gott allein sollte der Souverän und Gesetzgeber sein. Deshalb halten sich streng gläbige Muslime strikt an den Koran und leben danach. Da jedoch der Koran nicht auf alle Fragen des Alltags befriedigende Antworten parat hat, tritt mit der „Sunna“ zusätzlich zum Koran noch ein weiteres Nachschlagewerk dazu. Der Begriff heißt wörtlich übersetzt „Brauch“, „Weg“, „Vorbild“, daß heißt, hier sind alte Gepflogenheiten niedergeschrieben worden, die keinen Eingang in den Koran gefunden haben. Die Anhänger der Lehre nennen sich heute „Sunniten“ und stellen etwa zw. 80-90 % der heutigen Muslime. So wird in fundamentalistischen Staaten auch auf eine staatsrechtliche Gesetzgebung verzichtet, statt dessen gelten Koran und Sunna selbst als Gesetzbücher. Diese Form der Gesetzgebung wird als „scharia“ bezeichnet. Der bei „Fundamentlisten“ favorsierte Ur- bzw. Frühislam läßt wenig Raum für Toleranz, denn dessen Anhänger meinen, die „Übel“, die sie in ihrer Gesellschaft ausmachen, mit den Wurzeln ausrotten zu müssen. Diese im Gegensatz zu z. B. westlichen Werten als eigenständig und althergebracht verstandene Tradition des Islam findet gegenwätig relativ leicht immer mehr Anhänger, wobei gerade sie sehr stark in ihrem Glauben verwurzelt sind. Bruce B. Lawrence spricht dabei von einem „antiintellektuellen“ und „anti-modernistischem“ Zug, der sich dabei bemerkbar mache.
Inwieweit die islamische Weltanschauung mit unserer westlichen Weltanschauung der friedlichen Koexistenz in Einklang zu bringen ist, scheint nicht ganz klar zu sein. Beide Weltanschauungen scheinen nur mit Hilfe der Auslegung der schafiitischen Rechtsschule, also unter Hinzuziehung des „dar al-sulh“ möglich zu sein. Außerdem gibt es auch nicht DEN Islam, sondern eine Vielzahl sich z. T. gegenseitig blutig bekämpfende Strömungen und Parteien.
Letztendlich entstehen Radikalisierungen von Teilen der Bevölkerung fast immer aus sozialen Spannungen heraus oder bei einer ungerechten Behandlung ganzer Volksgruppen (Beispiele: Palästinenser, Kurden). Vor allem hier finden sogenannte „Hassprediger“ Gehör. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen und jede Nation bleibt aufgerufen, sich sowohl im eigenen Land, als auch in anderen Ländern der Welt für Wohlstand und Gerechtigkeit einzusetzen. Dafür ist ein ständiger Dialog aller Nationen der Welt unerläßlich. Nur so kann dem immer gefährlicher werdenden nationalen und internationalen Terrorismus wirksam begegnet werden.

 

Quelle: „Dscihad – Heiliger Krieg“ von Martin Robbe

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