Auf Grund von immer wiederkehrenden Vorschlägen aus Politik und Wirtschaft einen befürchteten „Fachkräftemangel“ durch gut ausgebildete Arbeitskräfte aus dem Ausland auszugleichen, während es in Deutschland noch immer über 3 Mill. Arbeitslose gibt, möchte ich einen groben Entwurf veröffentlichen, den ich selbst ausgearbeitet habe und den ich nun zur Diskussion stellen möchte. Der Entwurf soll soziale Spannungen durch Vorschläge, wie z. B. den eben Genannten, verhindern helfen, denn als mündiger Bürger sehe ich mich mit verantwortlich für den sozialen Frieden in dieser Gesellschaft.


Thema: Arbeitsmarkt

Eine Arbeitslosigkeit von über 3 Mill. Bürgern ist ein Problem, dem sich die Politik nach wie vor anzunehmen hat, da diese Anzahl nach wie vor entschieden zu hoch ist. Eine hohe Arbeitslosenquote bedeutet auch hohe Sozialausgaben, die nicht aufgebracht werden müßten, wenn mehr Bürger Arbeit hätten. Um hier etwas zu bewegen, ist ein vollständiges Umdenken und auch radikale Maßnahmen notwendig, die eine sehr weitgehende Umstrukturierung des Sozialstaates zu Folge haben. Dabei steht das Prinzip des Forderns und Förderns im Mittelpunkt. Folgende Maßnahmen schlage ich aus diesem Grunde vor:

ALG I:
Frisch gekündigte Arbeitnehmer haben nach Ablauf der Kündigungsfrist zunächst in der Regel Anspruch auf ALG I. Die Vermittlung in eine Arbeitsstelle erfolgt einerseits durch die Eigeninitiative des Arbeitssuchenden, andererseits aber auch durch die Agentur für Arbeit bzw. nach Aushändigung eines Vermittlungsgutscheines zuätzlich durch einen privaten Arbeitsvermittler.
Im Normalfall reichten 12-18 Monate aus, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Große Änderungen am ALG I sind deshalb wohl nicht notwendig. Erweist es sich die Vermittlung jedoch als schwierig (z. B. nach 6 oder 9 Monaten erfolgloser Bewerbungen) ist zu überprüfen, aus welchen Gründen die bisherigen Bewerbungen abgelehnt wurden. Ist eine Qualifizierung des Arbeitssuchenden sinnvoll oder sogar notwendig, ist diese von der Agentur für Arbeit zu fördern. Das gleiche gilt für eine Umschulungsmaßnahme, falls der Arbeitssuchende bisher einen Beruf ausgeübt hat, mit dem er auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar ist. Diese Feststellung sollte jedoch sofort bei der arbeitslos-Meldung erfolgen, wobei ebenfalls sofort eine intensive Berufsberatung einsetzen muß.

ALG II:
Der Ablauf des Bezugs von ALG I ohne eine Vermittlung in eine Arbeitsstelle oder in eine Qualifizierung sollte in Zukunft eine Ausnahme darstellen. Die Betreuung der ALG II-Bezieher muß in Zukunft ebenfalls ausschließlich durch die Agentur für Arbeit stattfinden.
Dies gilt auch für die Vermittlung in eine Arbeitsstelle, die, wie bei ALG I, einerseits durch die Eigeninitiative des Arbeitssuchenden, andererseits durch die Agentur für Arbeit bzw. nach Aushändigung eines Vermittlungsgutscheines zuätzlich durch einen privaten Arbeitsvermittler stattfinden sollte.
Leider gibt es derzeit bei ALG II viele Langzeitarbeitslose, die bereits z. T. 10 Jahre oder länger arbeitslos gemeldet sind. Bei diesen Arbeitssuchenden ist eine intensive Berufsberatung notwendig. Im Vorfeld ist jedoch eine ärztliche Untersuchung durch einen Amtarzt notwendig, der im Auftrag der Arbeitagentur ein Gutachten erstellt, für welche Tätigkeiten der Arbeitssuchende aus medizinischer Sicht in der Lage ist.

Auch für sonstige ärztliche Untersuchungen und ggf. Krankschreibungen sollten in Zukunft für ALG II-Empfänger ausschließlich Amtsäzte zuständig sein.
Für eine der im Gutachten vorgeschlagenen Tätigkeiten hat sich der Arbeitssuchende dann zu entscheiden. Falls notwendig, werden die entsprechenden Forbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen von der Agentur für Arbeit gefördert. Wird vom Amtsarzt festgestellt, daß zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitsuchenden eine ärztliche Behandlung, eine Kur oder eine Therapie notwendig ist, ist die vorgeschlagene Behandlung durchzuführen. Eine Ablehnung einer der Maßnahmen durch den Arbeitssuchenden ist nicht möglich.

Ist eine Eingliederung in den 1. oder 2. Arbeitsmarkt z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, erhalten die Leistungsbezieher eine Sozialhilfe, die sich am persönlichen Bedarf orientiert.

Um eine Kostensenkung zu erreichen, sollten die Bezieher von ALG II und Sozialhilfe ihre Leistungen in Verpflegungsgutscheinen erhalten. Hierzu ist ein Warenkorb zu Grunde zu legen, der einen täglichen Bedarf an Lebensmitteln sicher stellt. In diesen Warenkorb gehören ausschließlich lebensnotwendige Waren des täglichen Bedarfs (also z. B. kein Alkohol und keine Zigaretten). Kinder erhalten zusätzlich alle notwendigen Schulmaterialien. Es ist dabei zu anzustreben, ein Netz von „Sozialkonsum-Läden“ aufzubauen und dabei „die Tafeln“ mit zu integrieren, sich dessen Netz zu bedienen und dieses staatlich zu fördern.
Mieten und Nebenkosten und weitere Leistungen (z. B. wichtige Versicherungen) werden dabei von der Arbeitsagentur direkt bezahlt.

Thema: Arbeitsmarkt

Das Modell der 1,- €-Jobs sollte fallen gelassen werden. Statt dessen sollten alle Leistungsempfänger von ALG II, die nicht im 1. Abeitsmarkt eine Stelle finden, im 2. Arbeitsmarkt einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag bekommen. Der Lohn sollte bei nicht unter 1000,- € (netto) bei 40 Arbeitsstunden in der Woche liegen. Ob dabei das Modell der ABM oder der „Bürgerarbeit“ favorisiert wird, ist hierbei abzuwägen. Da ich die unbefristete Aussetzung der Wehrpflicht fordere, wobei damit auch der Zivildienst entfällt, ergeben sich für den 2. Arbeitsmarkt weitere Möglichkeiten, nämlich solche, die bisher durch Zivildienstleistende abgedeckt wurden.

Thema: Gesetzliche Rentenversicherung

Ich würde hier eine komplette Rentenreform vorschlagen, in der alle beschäftigten Bürger einzahlen sollen (Bürgerversicherung), also nicht nur die bisher Sozialversicherungspflichtigen, sondern auch Selbständige, Beamte, auch Politiker(!), Freiberufler (usw. falls ich noch jemanden vergessen haben sollte). Die Beiträge sollten, wie bei der GRV üblich, prozentual nach dem Einkommen eingezahlt werden.

Vorteile:
1.) Da nun gerade meist gut Verdienende mit in den „Topf“ einzahlen (Beamte, Politiker…) kommen sofort sehr viel mehr Beiträge dazu und es muß weniger an Steuermitteln aufgebracht werden (auch weil Pensionen ebenfalls in Renten umgewandelt werden).
2.) sind nun auch Bürger gesetzlich rentenversichert, die vorher keinen Anspruch hatten (wie z. B. Selbständige und Freiberufler) und deren Zukunft eher unsicher war, falls sie sich auch keine Privatrente leisten konnten oder diese Infolge einer Krise plötzlich entwertet wurde.

Schlußwort:

Dieser Entwurf ist als Gesamtpaket zu betrachten. Nur einzelne Punkte heraus zu nehmen und umzusetzen, würde den Erfolg der von mir vorgeschlagenen Reformen gefährden und das soziale Netz wahrscheinlich nicht langfristig stabilisieren. Dies soll jedoch durch meine hier veröffentlicheten Vorschläge gewährleistet werden.


Diesen Entwurf stelle ich zunächst im Forum zur Diskussion. Gute weitere Vorschläge werde ich in den Entwurf einarbeiten und diesen an hochrangige Politiker im Bundestag bzw. an die Bundesregierung weiterleiten.


Diskussion

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