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Wer kennt diese Kirche?

Geschichte von Bundesländern, interessantes und kurioses aus der Geschichte, Gegenwart, Geographie, Topograhie und Kultur eines Ortes, einer Stadt oder eines Landkreises: Weitere Informationen

Moderator: Barbarossa

Skeptik
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Balduin hat geschrieben: 25.08.2025, 19:39 Lieber Skeptik, bitte Quellen angeben.

Ansonsten: Verrückt, wie NS-Ideologie und Glaube verbunden werden sollte. Gab ja auch Planungen einer Reichskirche.
Lieber Balduin, leider kann ich nur allgemein noch sagen, wo ich das herhabe. Es sind Auszüge aus Konferenzergebnissen der Methodistenkirche Deutschland, die ich 1964 einsah, zu denen Ich aber keinen Zugriff mehr habe.

Zu den Planungen einer Reichskirche hatte ich damals auch etwas gefunden:

"...Die Methodistenkirche in Sachsen sollte dann im Sinne der Predigerschaft eine völlige Neuordnung erfahren. Gleichschaltung mit der Reichskirche unter Reichsbischof Müller. Deutsche Methodistenkirche, deutsche Grundlage, deutsches Empfinden. Dies präzisiert sich “..unter der zielbewußten Führung unseres verehrten Reichskanzlers Adolf Hitler, von dem in einem besonderen Sinn gesagt werden kann: “Der Stein, den die Bauleute verworfen haben, ist nach des allmächtigen Gottes Willen zum Grundstein des wiedererwachten deutschen Volkes geworden”.
Die folgende Abstimmung ergab bei den 60 Predigern 35 mit Ja, 23 mit Nein, 2 unbeschrieben.
Bei den 53 Gemeindevertretern 8 mit Ja, 45 mit Nein.
Eine Besonderheit damals, daß getrennt abgestimmt wurde.
Damit war der Vorstoß, dank der Gemeindevertreter, abgelehnt..."


Da waren die Laien mal vernünftiger als die Hauptamtlichen.
repo
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Die Reichskirche, protestantisch, ging "eigentlich" schon über die Planung hinaus.
Ein Reichsbischof war auch schon ernannt, "Reibi" nennt ihn die zeitgenössische Kirchenliteratur.
Man, die Nazis, gingen entsprechend dem Muster der "Gleichschaltung" vor. Als Haupthindernis, für die Nazis, erwies sich, dass es eben keine "evangelische oder protestantische Kirche als Organisation in Deutschland gab, sondern sehr viele Landeskirchen. Die halt nicht innerhalb kürzester Frist "gleichgeschaltet werden konnte.
In Württemberg wurde ein neuer Landesbischof von den Nazis ernannt, zuvor und danach Pfarrer der Kirchengemeinde, der ich bis heute angehöre. Der amtierende Landesbischof Wurm händigte aber z. B. das Dienstsiegel nicht aus, und schaffte es innerhalb einiger Wochen den Nazi-Bischof wieder in seine Pfarrei zurückzudrängen.

Die "Bekennende Kirche" entstand nicht zuletzt vor diesem Hintergrund.

Bei Interesse suche ich heute Abend die Literatur dazu zusammen und kann vermutlich noch einiges dazu schreiben
repo
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Noch am Rande,
Hitler verlangte von den als Religionslehrer tätigen Pfarrern einen "Eid auf Adolf Hitler" was die weit überwiegende Mehrheit verweigerte.
Die sofort nicht mehr als Religionslehrer tätig sein durften.

Was nicht zuletzt dazu führte, dass auch ich, zum Geschädigten des Nationalsozialismus wurde!
Tatsache!
repo
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Mit dem Ergebnis, dass vielfach kein Religionsunterricht mehr erteilt werden konnte.
Die evangelische Landeskirche in Württemberg führte daraufhin zusätzlich zum schon lange erteilten Konfirmandenunterricht, vor diesem ein Jahr "Zuhör-Unterricht" ein. Zur Vertiefung des evangelischen Bekenntnisses.

Nun hatte das in den Anderthalb-Jahren der Kurzschuljahre 1966-1967 insofern (für mich jedenfalls) die Schlimme Auswirkung, dass außer den 4 Wochentagen mit Nachmittags-Unterricht noch am Schulfreien Mittwochnachmittag Zuhör- und Konfirmandenunterricht war.

Hat eine/einer hier eine Ahnung wo ich Entschädigungs-Ansprüche geltend machen kann? :idea: :idea: :mrgreen:
Skeptik
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repo hat geschrieben: 28.08.2025, 14:27 Nun hatte das in den Anderthalb-Jahren der Kurzschuljahre 1966-1967 insofern (für mich jedenfalls) die Schlimme Auswirkung, dass außer den 4 Wochentagen mit Nachmittags-Unterricht noch am Schulfreien Mittwochnachmittag Zuhör- und Konfirmandenunterricht war.

Hat eine/einer hier eine Ahnung wo ich Entschädigungs-Ansprüche geltend machen kann? :idea: :idea: :mrgreen:
Ich nehme mal an Deine Erziehungsberechtigten sollten Dir ein ordentliches "Schmerzensgeld" zahlen.

Denn:

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“
Marianne E.
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repo hat geschrieben: 28.08.2025, 14:27 ...
Nun hatte das in den Anderthalb-Jahren der Kurzschuljahre 1966-1967 insofern (für mich jedenfalls) die Schlimme Auswirkung, dass außer den 4 Wochentagen mit Nachmittags-Unterricht noch am Schulfreien Mittwochnachmittag Zuhör- und Konfirmandenunterricht war.

Hat eine/einer hier eine Ahnung wo ich Entschädigungs-Ansprüche geltend machen kann? :idea: :idea: :mrgreen:
Die reklamierten Entschädigungsansprüche sind "Pille-Palle".
Denn, Du warst doch sinnvoll beschäftigt und konntest weder an Kopf noch Geist beschädigt werden. Du warst in besten Händen. (Oder?)
Ansonsten hättest Du
- alten Leuten den falschen Weg gezeigt;
- vor das Bürgermeisterhaus gespuckt;
- im Schwimmbad den Bademeister gedöppt;
- gekifft;
- Foul bei Fußball zur Regel erhoben;
- Mittelfinger als H-Gruß.
Habe ich eine Untat vergessen?
repo
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Marianne E. hat geschrieben: 28.08.2025, 17:41 ./.

Die reklamierten Entschädigungsansprüche sind "Pille-Palle".
Denn, Du warst doch sinnvoll beschäftigt und konntest weder an Kopf noch Geist beschädigt werden. Du warst in besten Händen. (Oder?)
Ansonsten hättest Du
- alten Leuten den falschen Weg gezeigt;
- vor das Bürgermeisterhaus gespuckt;
- im Schwimmbad den Bademeister gedöppt;
- gekifft;
- Foul bei Fußball zur Regel erhoben;
- Mittelfinger als H-Gruß.
Habe ich eine Untat vergessen?
In besten Händen.... naja, der Pfarrer war ein Freund meines Onkels aus Missionars-Zeiten
Ergo: ich musste brav sein. "Ja Michael, besser lernen, besser lernen" hieß es da immer gleich
Kiffen und Mittelfinger als Gruß war damals noch weitgehend unbekannt.
15-Jährige haben zu der Zeit in der Kneipe im Hinterzimmer eine "Halbe Bier" erworben und sind in Filme ab 18 "geschlüpft".
und kamen sich wunder wie verrucht vor.
repo
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Skeptik hat geschrieben: 28.08.2025, 16:19
repo hat geschrieben: 28.08.2025, 14:27
Ich nehme mal an, Deine Erziehungsberechtigten sollten Dir ein ordentliches "Schmerzensgeld" zahlen.

Denn:

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“
Die Idee mit den Erziehungsberechtigten ist nicht schlecht.
Jedoch, ich bin ein Waisenkind :eh:

mit staatlich und religiöser Schikane ging es übrigens weiter,
der erste Jahrgang mit 9 Pflichtschuljahren zuvor waren es nur 8
der letzte Jahrgang, der mit 21 Jahren erst Volljährig wurde.
Der letzte Jahrgang mit 18 Monaten Wehrpflicht (ich nicht, dazu musste ich aber Halbwaise werden...)
Skeptik
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repo hat geschrieben: 29.08.2025, 09:38 Die Idee mit den Erziehungsberechtigten ist nicht schlecht.
Jedoch, ich bin ein Waisenkind :eh:

mit staatlich und religiöser Schikane ging es übrigens weiter,
der erste Jahrgang mit 9 Pflichtschuljahren zuvor waren es nur 8
der letzte Jahrgang, der mit 21 Jahren erst Volljährig wurde.
Der letzte Jahrgang mit 18 Monaten Wehrpflicht (ich nicht, dazu musste ich aber Halbwaise werden...)
Wenn das alles so stimmt mit Dir,
ist das ein grotesker Sonderfall
mit verkorkstem „kirchenchristlichem“ Hintergrund.
Da müssen sich Marianne und Skeptiker
geschlagen geben,
denn sie landen natürlich mit ihren „Ratschlägen"
in einer Sackgasse.
Marianne E.
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Skeptik hat geschrieben: 29.08.2025, 11:35
Wenn das alles so stimmt mit Dir,
ist das ein grotesker Sonderfall
mit verkorkstem „kirchenchristlichem“ Hintergrund.
Da müssen sich Marianne und Skeptiker
geschlagen geben,
denn sie landen natürlich mit ihren „Ratschlägen"
in einer Sackgasse.
[/quote]

Hallo Skeptik, Du Skeptiker,
in dieser von repo geschilderten Zeit gab es "nur Sonderfälle". Die Normalen landeten - ich weiß wo - .
Dennoch, meine Ratschläge entsprechen meinem angeborenen Zynismus. Darf ich hier trotzdem weiter mitmachen?
Skeptik
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Marianne E. hat geschrieben: 29.08.2025, 13:44 Dennoch, meine Ratschläge entsprechen meinem angeborenen Zynismus. Darf ich hier trotzdem weiter mitmachen?
Aber gewiß doch, liebe Marianne. Wir bitten um diesen Schuß Zynismus! :mrgreen:
Marianne E.
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Gut!
Schuss schreibt man heute aber so.
Ätsch. Der erste Schuss muss sitzen.
Skeptik
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Marianne E. hat geschrieben: 29.08.2025, 15:39 Gut!
Schuss schreibt man heute aber so.
Ätsch. Der erste Schuss muss sitzen.
Ich habe noch einen liebgewordenen Duden von 1980. Und auch das „ß“ liegt mir als altem Schriftsetzer sehr am Herzen.
Dafür könnte ich sterben. Also, schieß ruhig!

Ist doch viel schöner so: Fußsohle. Als diese hässliche Fusssohle!
Marianne E.
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Skeptik hat geschrieben: 29.08.2025, 16:10
Marianne E. hat geschrieben: 29.08.2025, 15:39 Gut!
Schuss schreibt man heute aber so.
Ätsch. Der erste Schuss muss sitzen.
Ich habe noch einen liebgewordenen Duden von 1980. Und auch das „ß“ liegt mir als altem Schriftsetzer sehr am Herzen.
Dafür könnte ich sterben. Also, schieß ruhig!

Ist doch viel schöner so: Fußsohle. Als diese hässliche Fusssohle!
Nun kommt gnadenlos die uralte Lehrlingsausbilderin zum Zuge. Vorher aber das: Früher war gab es Lehrlinge, heute Auszubildende. Aber daraus kann ich eine ganz andere und ziemlich lange Geschichte machen.

Fußsole bleibt Fußsohle, weil mit "langem" Konsonant gesprochen.
Schuss bleibt Schuss, weil schnell gesprochen.

Nachsitzen und 10 x schreiben: ß - lang
ss - kurz
Ausnahmsweise geschrieben wie gesprochen.
Skeptik
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Marianne E. hat geschrieben: 29.08.2025, 17:20 Nun kommt gnadenlos die uralte Lehrlingsausbilderin zum Zuge. Vorher aber das: Früher war gab es Lehrlinge, heute Auszubildende. Aber daraus kann ich eine ganz andere und ziemlich lange Geschichte machen.

Fußsole bleibt Fußsohle, weil mit "langem" Konsonant gesprochen.
Schuss bleibt Schuss, weil schnell gesprochen.

Nachsitzen und 10 x schreiben: ß - lang
ss - kurz
Ausnahmsweise geschrieben wie gesprochen.
Du hast recht, ich muß nachsitzen. - Aber ich habe auch zusätzlich gelernt. Du hast ein seltenes Wort eingeführt: Fußsole. Sicher eine Lauge, die in Heilbädern zur Fußheilung genommen wird. - Es stimmt eben doch: "Deutsche Sprach, schweres Sprach".
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