Zumindest in Ö ist das kein Problem, da hier viele Türken, sobald sie den österreichischen Pass bekommen haben, sich den türkischen auch wieder holen können und somit illegalerweise Doppelstaatsbürger sind.Karlheinz hat geschrieben:
Dürfen Türken denn nicht zurück in ihre Heimat? Wenn sie die türkische Staatsangehörigkeit haben, sollte dies doch kein Problem sein. Wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird dies vielleicht etwas schwieriger sein, nähere Einzelheiten sind mir nicht bekannt, sollte aber wohl auch kein unüberwindliches Hindernis darstellen.
Dem österreichischen Staat ist dieser massenweise Missbrauch bekannt -unternommen wird trotzdem nichts...
Türken: Mit illegalen Tricks zur Doppel-Staatsbürgerschaft
"Presse" exklusiv: Doppel-Staatsbürgerschaften sind in Österreich in der Regel nicht erlaubt. Dennoch machen zehntausende Türken von der illegalen Möglichkeit Gebrauch, sich nach der Bewilligung der österreichischen Staatsbürgerschaft die türkische zurückzuholen.[...]
Offiziell sind von den 275.000 in Österreich lebenden Türken knapp 114.000 immer noch türkische Staatsbürger, der Rest wurde eingebürgert. Die genaue Zahl der Eingebürgerten mit Doppelstaatsbürgerschaft ist nicht bekannt - weil es sich quasi um eine Dunkelziffer handelt. Statistiker in der Türkei gehen jedenfalls davon aus, dass mindestens die Hälfte der Eingebürgerten gleichzeitig auch die türkische Staatsbürgerschaft hat.[...]
http://diepresse.com/home/panorama/oest ... rticlemore
Doppelpass: Ein Geheimnis, das keiner wissen will
Das türkische Konsulat ermuntert offenbar Neo-Österreicher, die türkische Staatsbürgerschaft zu behalten. Das ist illegal, kümmert aber keinen.[...]
http://diepresse.com/home/meinung/komme ... rticlemore
Nein, ganz so einfach ist das nicht, aber das wird wiedermal schamhaft im medialen Mainstream verschwiegen, weswegen man bei diversen Provinzblättern suchen muss.Karlheinz hat geschrieben: In die kommunistischen Ostblockländer wollte auch kaum einer freiwillig hinziehen. Jetzt können sich nach EU-Recht auch Nachkommen von Vertriebenen in Tschechien oder Polen ansiedeln.
Auch Deutsche dürfen jetzt polnische Grundstücke kaufen
Für den Erwerb gelten aber zum Teil noch Einschränkungen.
[...]Das Haus in Polen darf vom Käufer nur als Feriendomizil, also nicht als Dauerwohnsitz benutzt werden. Zudem dürfen noch immer keine größeren landwirtschaftlichen Nutzflächen erworben werden. Für diese gilt weiter eine 18-jährige Übergangsfrist. [...]
http://www.sz-online.de/nachrichten/auc ... 01098.html
Kein Landerwerb in Polen Unmut über CSU-Vorstoß
Von Daniela Vates, jf., krö
WARSCHAU/BERLIN. Die CDU hat die CSU wegen deren Forderung nach freiem Grunderwerb für Ausländer in Polen zur Ordnung gerufen. Es gebe keinen Anlass, die in der EU getroffenen Vereinbarungen aufzukündigen, sagte Vize-Unions-Fraktionschef Andreas Schockenhoff (CDU), der Berliner Zeitung. Die Frage des Grunderwerbs sei kein dringendes Problem. "Es lohnt sich nicht, das Fass aufzumachen." Schockenhoffs CSU-Amtskollege Johannes Singhammer hatte gefordert, Polen sollte auf die bis 2016 geltende Sperrfrist verzichten, die Ausländern verbietet, Agrarflächen und Wald zu kaufen. Dies sei im zusammenwachsenden Europa nicht mehr zeitgemäß. Die Frist war zum EU-Beitritt Polens 2004 vereinbart worden. In Polen sorgte der CSU-Vorstoß für Unmut. Die pro-europäische polnische Robert-Schuman-Stiftung kritisierte: "Ein solcher Vorschlag hätte besser von den Polen selbst kommen müssen." Die Projektkoordinatorin der Stiftung, Joanna Rózycka-Thiriet, sagte dieser Zeitung, in einer Phase, in der die Polen heftig über eine geplante Privatisierung von Waldflächen stritten, könne der Vorstoß aus Bayern zusätzlich Öl ins Feuer gießen. Zwar sei kein Massenansturm auf polnischen Grund und Boden zu befürchten, trotzdem habe das Thema hohen Symbolwert, besonders für die Bewohner ländlicher Gebiete. Die Deutschland-Expertin der rechtskonservativen Kaczynski-Partei PiS sprach von einer "unerträglichen Einmischung in die inneren Angelegenheiten unseres Landes". Landkauf sei eine Frage der nationalen Sicherheit.
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/k ... 92970.html
Auch wenn das grundsätzlich stimmt, mutet es doch ein wenig bizarr an, wenn man die Folgen völkerrechtswidriger ethnischer Säuberungen (eigentlich ein Pleonasmus) mit dem Völkerrecht argumentiert.Karlheinz hat geschrieben: Sie haben aber keine alten Eigentumsrechte mehr und das ist auch gut so, denn auch im Völkerecht muss es so etwas wie eine Verjährung geben, denn sonst würden Besitzansprüche noch über Jahrhunderte geltend gemacht werden. [...]
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)