Villikationen

Der Name „Villikation“ kommt aus dem Lateinischen, hat seinen Ursprung aber aus dem Englischen „village“ (Dorf) und dem Lateinischen „villa“ (Landgut, Landhaus).

Die Entstehungsgeschichte der Villikationen beginnt im 7. Jahrhundert in einigen Regionen westlich der Rheingebiete und in der Umgebung der Loire. Im Laufe des 9. und 10. Jahrhunderts, ausgelöst durch eine mittelalterliche Feudalherrschaft, breitete sich die Methode der Villikationen in Westeuropa und in Teilen Mitteleuropas aus. Zwar war der Entwicklungsprozess im 12. bis zum 13. Jahrhundert nahezu abgeschlossen, jedoch verfestigte sich das System der Villikationen bis Anfang des 16. Jahrhunderts. Noch im 19. Jahrhundert konnte ein geringer Bestand an Villikationen nachgewiesen werden.

Die Villikation stellt eine besondere Form der Grundherrschaft dar. Sie ist gewissermaßen eine dörfliche „Wohngemeinschaft“, in der Freie und Abhängige (unfreie Bauern) zusammenleben.

Im Mittelpunkt der Anlage befindet sich der sogenannten Herrenhof (die Villa), auch Fronhof genannt, in welchem sich die Verwaltung des Herrschaftsbereichs befand, aber auch die Überwachung desselben.

Weitläufig um dieses Zentrum herum sind mehrere kleinere Bauernstellen angeordnet, die von den jeweiligen Bauern eigenständig bewirtschaftet werden dürfen, jedoch dem Grundherrn gehören. Das Besondere an den Villikationen ist das Vorhandensein von unterschiedlichen Gewerken, welche die wirtschaftliche Unabhängigkeit garantierten. Neben dem Schmied, dem Sattler, dem Wagenbauer und dem Schuster gab es meistens auch ein Backhaus und eine Weberei.

Außerdem gab es so etwas wie eine soziale Komponente. Alle Mitglieder und Bewohner der Villikation gehörten zur „Familie“ des Grundherrn, mit dem Unterschied, dass die Bauern Unfreie waren und nicht nur der Fürsorge des Grundherrn sicher sein mussten, sondern auch seiner Gerichtsbarkeit unterstanden.

Mit zunehmenden Städtegründungen und den sich darin ansiedelnden Handwerkern und Märkten verloren die Villikation nach und nach ihre Grundlage und ihre Bedeutung.