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52 v. Chr.
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Das Römische Reich, oder auch die "Römische Republik", wird von der Geschichtsschreibung in etwa auf die Jahre 600 v.Chr. bis 480 n.Chr. festgelegt. Eine lange Zeitspanne für eine kurze Frage und ebenso kurze Antwort.

Die Römische Republik wird gekennzeichnet durch eine nicht schriftliche Verfassung, bestehend aus monarchistischen und vordemokratischen Elementen.
Der Staat bestand aus den Konsuln und dem Senat, welche die Regierung bildeten und dem Römischen Volk, das in Volksversammlungen über Gesetze entschied.
Es gab römische Vollbürger mit Stimmrecht und Bürger, denen das Bürgerrecht zuerkannt war, das aber ohne Stimmrecht.
Das Römische Recht hat seinen Ursprung in der Antike, galt zunächst nur in Rom und später im ganzen römischen Weltreich.
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