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In der Geschichtswissenschaft ist die Definition des aufgeklärten Absolutismus nach wie vor umstritten.

Der aufgeklärte Absolutismus wird vor allem in Verbindung mit Friedrich dem Großen gebraucht:

Friedrich II. sah sich als erster Diener des Staates. Er handelte für den Staat nicht für seine Dynastie (Hohenzoller) und trennte den Statt von der Person des Herrschers. Neben Finanzen, Politik und Heer, war ihm die Rechtspflege besonders wichtig. Mit der Abschaffung der Folter und der Abmilderung der Todesstrafe setzte er Meilensteine.
Dennoch kam es trotz fortschrittlichem und aufklärerischem Denkens zu einer Diskrepanz in Hinblick auf sein Handeln.

 

Versuch einer Begriffserklärung:

Der Absolutismus ist eine monarchische Herrschaftsform des 17. bis 19. Jahrhundert, in der Fürsten ihre Stellung von Gott ableiteten (Gottesgnadentum) und versuchten, "losgelöst" von den Gesetzen und den Ständen (Geistlichkeit, Adel und Bürger) zu regieren. Die absolutistischen Fürsten fühlten sich nur Gott und ihrem Gewissen verantwortlich.

Der aufklärerische Einfluss bezieht sich im Wesentlichen auf Vorstellungen der Frühaufklärung und die darin bedeutende naturrechtliche Staatslehre. Darin wurde der Herrscher nicht mehr als von Gott eingesetzter Herrscher und über jedem Gesetz stehender Souverän verstanden (Gottesgnadentum), sondern als oberster Repräsentant einer vernünftigen Staatsordnung, dessen Verpflichtung es ist, dem Allgemeinwohl zu dienen.[3] Diese Vorstellung basierte auf einem unkündbaren Gesellschaftsvertrag, der den souveränen Herrscher in der Ausübung seiner Macht legitimierte. So bezeichnete sich z.B. Friedrich II. von Preußen (König 1740–1786) als der „erste Diener seines Staates“. Aufgeklärte Herrscher strebten (zumindest vorgeblich) an, die Judikative aus der Hand zu legen, überwachten aber das Geschehen und revidierten verschiedene Urteile der Gerichte.

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