Die NSDAP ist nicht durch ein Gesetz an die Macht gekommen, sie wurde "Regierungspartei", als Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde.
Das Ermächtigungsgesetz stammt vom 24. März 1933 und diente den Nationalsozialisten dazu, sich zusätzlich die gesetzgebende Gewalt zu verschaffen.