Die Frage nach der Verfassungskonformität der AfD stellt sich auch bei der Haltung zu den sogenannten 'Reichsbürgern' (siehe dazu auch den Pfad:
http://geschichte-wissen.de/foren/viewt ... 812#p63810).
Es gibt 'Reichsbürger', die für die AfD in Kreistagen und Stadtparlamenten sitzen. Wie etwa der Chef des Kreisverbandes Uckermark (Brandenburg), Jan-Ulrich Weiß, der zudem 2014 aufgrund eines Facebook-Eintrages mit antisemitistischem Inhalt wegen Volksverhetzung angeklagt wurde. Über den Facebook-Post regte sich der Chef der brandenburgischen AfD, Alexander Gauland, sehr auf - er wollte Weiß sogar aus der Partei werfen und scheiterte erst vor dem Landesschiedsgericht der AfD. Doch nach der Nähe von Weiß zu den 'Reichsbürgern' befragt, erklärte Gauland: "Es gibt Leute, die glauben, die Bundesrepublik sei nur eine GmbH. Das ist töricht und falsch. Aber es gefährdet nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung."
Auch im pfälzischen Bad Kreuznach bekannte sich AfD-Stadtrat Rainer Wink dazu, 'Reichsbürger' zu sein. Auf dem Programmparteitag der AfD im vergangenen Mai forderte der Rechnungsprüfer des AfD-Kreisverbandes Ulm/Alb-Donau, Rainer Rösl, dass die Bundesrepublik nicht als Staat und das Grundgesetz nicht als Verfassung bezeichnet werden solle. Auch er nennt sich 'Reichsbürger'.
Der 'Reichsbürger' Axel von Baumbach, der nach der hessischen Kommunalwahl in den Kreistag von Hersfeld-Rotenburg einzog, bezeichnet sich gar als 'Innenminister des Deutschen Reiches' und sei Teil einer 'kommissarischen Reichsregierung'.
Keiner von ihnen muss wohl mit innerparteilichen Konsequenzen rechnen, wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Bewegung.
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung - Printausgabe v. 21. Oktober 2016