Schau dir mal an, wann und warum Deutschland/die BRD Entschädigungen an Opfer des NS gezahlt hat bzw. überhaupt erstmal eine Verantwortung "der Deutschen'" eingeräumt hat.Barbarossa hat geschrieben: /Was meist du mit "handfeste Vorteile"?RedScorpion hat geschrieben:... "Aufgearbeitet" wird und wurde in D nur dann, wenn's grad' handfeste Vorteile bringt...
1952/53 erfolgte der erste Schub, als sich die BRD verpflichtete, die Entschädigungen erst mal gesetzlich zu fixieren und als man dann die Personenkreise festlegte, die entschädigungsberechtigt waren. Leistungen gab es nach dem Bundesentschädigungsgesetz von 1953 (das 1956 erweitert wurde um weitere Personenkreise) nur für NS-Opfer, die seit 1953 in der BRD/Westberlin gewohnt hatten oder zwischen 1937 und 1953 nicht im Deutschen Reich/BRD gelebt hatten. Das Ganze stand in Zusammenhang mit dem Londoner Abkommen bzw. dem Luxemburger Abkommen, mit denen die Frage der Auslandsschulden des Deutschen Reichs geklärt werden sollte - mit dem Ergebnis, dass die BRD sich bis zum Abschluss eines (zu der Zeit illusionären) Friedensabkommens um Reparationszahlungen an die Westalliierten nicht mehr kümmern musste. Handfester Vorteil, würde ich sagen.
Zwischen 1959 und 1964 gab es sog. "Globalzahlungen": An die Staaten, in denen NS-Geschädigte lebten, wurden pauschale Summen überwiesen, deren Verteilung in der Verantwortung der jeweiligen EmpfängerSTAATEN lag. Laut BRD war das eine "abschließende Regelung". Der Nutzen für die BRD: Gleichzeitig konnte man noch strittige Grenzfragen regeln, die Zugehörigkeit zum "Westen" unter Beweis stellen und sein Image verbessern.
Bis 1998 gab es dann immer wieder Abkommen mit Staaten des (ab 1991 ehemaligen) Ostblocks. Dank dieser Zahlungen konnte man z.B. die Ausreise von 120.000 polnischen "Volksdeutschen" erreichen, aber auch handfeste wirtschaftlcih Vorteile z.B. in Jugoslawien erreichen (1972 z.B. Gründung von TAS, dem Hersteller von Gölfen bei Sarajevo; VW war zu 49% an der Firma beteiligt...).
1991 und 1998 gab es weitere "Globalabkommen" mit den Staaten des ehemaligen Ostblocks: Die sog. "Ostverfolgten" erhielten Rentenzahlungen, die sich auf sage und schreibe 20 bis 40 DM pro Monat beliefen, wenn man mal die Zahlen der Betroffenen und die Höhe der Zahlungen miteinander verrechnet...
Ende der 1990er Jahre dann ein letzter Schub an Entschädigungszahlungen durch die BRD, als in den USA Opferorganisationen Prozesse anstrengten, die insbesondere der deutschen Wirtschaft enorme Belastungen auferlegt hätten. Als Reaktion darauf wurden an Organisationen, die die jüdischen Kläger vertraten, insgesamt etwas über 3 Mio DM gezahlt, wobei die BRD selber da außen vor blieb; die Zahlungen liefen über eine "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft", mit der die in der NS-Zeit an der Ausbeutung von Gefangenen beteiligten Unternehmen ihre Verantwortung wahrzunehmen beanspruchten. Zur gleichen Zeit begannen auch einige Unternehmen, Historiker mit der Aufarbeitung der jeweiligen NS-Vergangenheit zu beauftragen.
Fazit: Die BRD entschädigte immer nur dann, wenn man sich Gewinn ("handfeste Vorteile") davon versprach, ob nun wirtschaftlcih oder politisch. Und man entschädigte immer nur dann, wenn der Druck groß genug geworden war.
So weit mein Exkurs zu den "handfesten Vorteilen"...
Beppe