Renegat hat geschrieben:Naja, ich fand ihn nicht besonders authentisch und verständnislos gegenüber dem offensichtlichen Dilemma besonders beim jüdischen Ritual.
Die einzige, deren Argumente nicht so festgefahren rüberkamen, war die Juristin, die als Atheistin vorgestellt wurde aber eigentlich keine war. Solche Menschen wären für einen Dialog über das Thema weit besser geeignet, als die kompromißlos ihre Meinung platzierenden Fundamentalisten jeder Seite. Dazu zähle ich auch diesen Putz, der verkauft seine Kampagne.
Der Rabbi war aber genauso kompromisslos. Die beiden würden wohl nie eine Lösung finden.
Über das eigentliche Dilemma habe ich mir auch so meine Gedanken gemacht, insofern hat mich die Diskussion schon für meinen neuen Artikel inspiriert. Ich denke, ich schaffe es dieses Wochnende noch, ihn zu posten. Da könnt ihr euch schon drauf freuen.
Renegat hat geschrieben:Es geht um die Abwägung von zwei oder drei Grundrechten, das hatten wir aber schon.
Religionsfreiheit, Elternrecht gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Es geht meines Erachtens um genau folgende Grundrechte im Grundgesetz:
- Art. 2. (1) GG:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
- Art. 2. (2) GG:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
- Art. 4. (1) GG:
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
- Art. 4 (2) GG:
"Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
- Art. 3 (3) GG:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
und wie du richtig meintest - Art. 6 (2):
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
Renegat hat geschrieben:Weitergebracht hat mich das Statement des niedersächsischen Hartmannbundes am Donnerstag, der seinen Mitgliedern empfiehlt, die Zirkumsision weiter durchzuführen oder auch die operative Korrektur von z.B. Segelohren bei Kindern abzulehnen.
Hartmannbund? Kenne ich gar nicht.
Renegat hat geschrieben:Gibt es weitere Schönheitsoperationen, die bei Kindern durchgeführt werden?
Fällt mir jetzt auch nicht weiter ein, außer, daß ich schon von einer Brustvergrößrung bei einem 15 oder 16 jährigen Mädchen gelesen habe.
Nicht wirklich gut...