
Die Frage dabei ist nur: Wie soll man einen Staat nennen, der eben kein Rechtsstaat ist?
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Moderator: Barbarossa
Ich finde es gelungen!Ralph hat geschrieben:Wie gefällt euch denn das neue Format des Magazins? Die zweispaltigen Artikel sollen das Lesen erleichtern.
Dass es zu solchen Auswüchsen kam, lag im Rechtssystem der DDR selbst begründet:
Bereits die in der Verfassung der DDR festgeschriebene Staatsform als „Staat der Arbeiter und Bauern“ unter der Führung der SED und deren Ideologie zeigt auf, worauf alles in diesem Staat ausgerichtet war - so eben auch die Rechtsprechung. Auch kann man die meisten Richter und Anwälte schon aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der SED nicht als unabhängig bezeichnen. Selbst zivilrechtliche Gesetze, die auf den ersten Blick durchaus als nachvollziehbar erscheinen, konnten durch ein anderes Gesetz wieder hinfällig werden. Insbesondere ist hier eine Bestimmung im „Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975“, Erster Teil: „Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts“, Viertes Kapitel, 2. Absatz zu nennen, wo es heißt:
„(2) Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn damit den Rechtsvorschriften oder den Grundsätzen der sozialistischen Moral widersprechende Ziele verfolgt werden.“
Damit konnten im Grunde alle anderen Bestimmungen in diesem Gesetzbuch ad absurdum geführt werden.
Als weitere Beispiele für die eben nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit der DDR können auch mehrere Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch der DDR von 1968/74 herangezogen werden.
In § 42 heißt es z. B.:
„§ 42. Arbeitserziehung. (1) In den gesetzlich vorgesehenen Fällen kann auf Arbeitserziehung erkannt werden, wenn der Täter arbeitsfähig ist und aufgrund seines asozialen Verhaltens zur Arbeit erzogen werden muß. Die Arbeitserziehung beträgt mindestens ein Jahr und dauert so lange, bis der Erziehungserfolg eingetreten ist. Sie darf die Obergrenze der Freiheitsstrafe, neben der sie angedroht ist, nicht überschreiten. § 39 Absatz 5 gilt entsprechend.
(2) Das Gericht beschließt nach Ablauf von mindestens einem Jahr die Beendigung der Arbeitserziehung, wenn durch die Haltung des Verurteilten, insbesondere durch seine regelmäßige Arbeitsleistung und seine Disziplin, zu erkennen ist, daß der Erziehungserfolg eingetreten ist.“
Dieser Paragraph stand offenbar in engem Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschriebenen Vollbeschäftigung in der DDR. Zu dieser Vollbeschäftigung wäre anzumerken, dass es in Verbindung mit dem Recht auf Arbeit auch die Pflicht zur Arbeit gab. So hieß es in der Verfassung der DDR:
„Artikel 24
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit. Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche haben das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung.
(2) Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger. Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.“
In der Praxis bedeutete das: Wer nicht arbeiten ging, obwohl er arbeitsfähig war (egal aus welchem individuellem Grund), konnte sich nach dem Strafgesetzbuch § 249, Abs. 1 strafbar machen:
„§ 249. Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten.
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.“
Ebenfalls anzuführen ist hier der Zusammenrottungs-Paragraph:
„§ 217. Zusammenrottung. (1) Wer sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane verläßt, wird mit Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft.
(2) Wer eine Zusammenrottung organisiert oder anführt (Rädelsführer), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.“
Später wurde noch die Möglichkeit der Bewährung eingeführt, das änderte aber nichts an der Strafbarkeit. Dieser Paragraph ließ sich sehr gut gegen eventuelle politische Protestaktionen anwenden, wobei die spezielle Anwendung absichtlich nicht näher umschrieben wurde und daher auch gegen nicht politisch motivierte Ansammlungen von Personen angewandt werden konnte.
Da fällt mir eine Episode ein, die etwa 2 Jahre vorm Mauerfall geschah.Barbarossa hat geschrieben:Ist ziemlich gut geworden.
...
Das wäre im Anschuß zur Schilderung der Gerichtsverhandlung noch gut gewesen.
Eingestellt von der Pädagogische Hochschule KarlsruheWar die DDR ein Unrechtsstaat?
By Christian Scholl
Freitag, April 27, 2012
… für viele ist diese Frage ganz schnell mit JA! beantwortet.
… auf der anderen Seite hört man immer wieder Einsprüche zu dieser Feststellung.
Ja aber was stimmt denn nun?
Insbesondere als angehende LehrerInnen muss man sich damit auseinandersetzen. Dazu gilt es, gute und akademisch wertvolle Quellen zu finden, die aber auch für Lernende verständlich sind. Da kommt man um einige Recherchen und viel Lesen nicht herum, wenn man später nicht in die peinliche Situation geraten möchte, den Fragen der Schüler und Schülerinnen mit hochrotem Kopf ausweichen zu müssen.
Man muss das Rad aber nicht ganz alleine neu erfinden! Es gibt einige gute Angebote zum Recherche-Beginn:
(...)
Eine weitere gute Quelle bietet nun die Webseite Geschichte-Wissen.de im aktuellen Magazin Geschichte prägt Gegenwart: Die DDR ein Unrechtsstaat?
Die Schwerpunkte der gebotenen Übersicht von Gilbert Jacoby umfassen unter anderem die Themen:
1. Das politische System der DDR
2. Der Schießbefehl
3. Die Staatssicherheit
4. Ein Unrechtsstaat?
Präsentiert werden die Zusammenfassungen und Standpunkte äußerst nutzerfreundlich und innovativ in einem Browser-Slide, der über einen Klick hier erreichbar ist.
Das freut mich für dich.Barbarossa hat geschrieben:Ich bin gerade ziemlich aus dem Häuschen. Gerade hab ich zufällig beim googlen folgendes gefunden:
Eingestellt von der Pädagogische Hochschule KarlsruheWar die DDR ein Unrechtsstaat?
By Christian Scholl
Freitag, April 27, 2012
… für viele ist diese Frage ganz schnell mit JA! beantwortet.
… auf der anderen Seite hört man immer wieder Einsprüche zu dieser Feststellung.
Ja aber was stimmt denn nun?
Insbesondere als angehende LehrerInnen muss man sich damit auseinandersetzen. Dazu gilt es, gute und akademisch wertvolle Quellen zu finden, die aber auch für Lernende verständlich sind. Da kommt man um einige Recherchen und viel Lesen nicht herum, wenn man später nicht in die peinliche Situation geraten möchte, den Fragen der Schüler und Schülerinnen mit hochrotem Kopf ausweichen zu müssen.
Man muss das Rad aber nicht ganz alleine neu erfinden! Es gibt einige gute Angebote zum Recherche-Beginn:
(...)
Eine weitere gute Quelle bietet nun die Webseite Geschichte-Wissen.de im aktuellen Magazin Geschichte prägt Gegenwart: Die DDR ein Unrechtsstaat?
Die Schwerpunkte der gebotenen Übersicht von Gilbert Jacoby umfassen unter anderem die Themen:
1. Das politische System der DDR
2. Der Schießbefehl
3. Die Staatssicherheit
4. Ein Unrechtsstaat?
Präsentiert werden die Zusammenfassungen und Standpunkte äußerst nutzerfreundlich und innovativ in einem Browser-Slide, der über einen Klick hier erreichbar ist.
Was sagt man denn dazu? Wir sind ein gutes Bildungsangebot für Lehrer und Schulen.
Sehe ich auch so. Das schreit direkt nach mehr.Ralph hat geschrieben:Sehr schöne Sache! Auch für dich Gilbert eine tolle Bestätigung deiner inhaltlichen Arbeit.
Nun ja, das mit den "Wahlen" in der DDR war eher ein Ausdruck von fehlender Demokratie und Pluralismus. Immerhin war eine Wahlkabine vorhanden und man hätte auch hineingehen können. Aber wozu, wenn es keine Auswahl gab, außer man strich alle Namen auf dem Wahlschein sauber durch. Aber als eine größere Anzahl von Bürgern dies taten, kam es zur Fälschung des Wahlergebnisses.dieter hat geschrieben:Ihr Lieben,
ja die DDR war ein Unrechtsstaat, allein weil man nicht zwischen zwei Parteigruppierungen wählen konnte und die meisten Wähler auch nicht geheim wählten.
Na ja - Geheimdienste jeder Art waren mir schon immer suspekt. Man wird sie nie wirklich kontrollieren können, das liegt in der Natur eines Geheimdienstes.dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
unsere Justiz sichert doch auch nur das Kapitalistische System. Gestern ein Urteil des BGH, nachdem keine Entschädigung zu zahlen ist, wenn Piloten streiken und bei unserem Verfassungsschutz kann man auf die Idee kommen, dass der mit den Neo-Nazis unter einer Decke steckt.