die Muslime und Juden können also so weitermachen wie bisher, auch ohne Ärzte nur mit Beschneider ist es möglich. Eltern bestimmen für ihre Kinder.

Moderator: Barbarossa
Lieber Barbarossa,Barbarossa hat geschrieben:Obwohl in dieser Sache eine gesetzliche Regelung gefunden wurde, habe ich den Artikel der Vollständigkeit halber noch ergänzt. Diese Ergänzungen sind zwischen den Kennzeichnungen * ... * zu finden.
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Sie dürfen. Die Forderungen der Vertreter der betroffenen Religionen wurden 1:1 umgesetzt, so wie ich das sehe. Hier der entscheidende Teil der Pressemitteilung dazu:dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
dürfen die nun so weitermachen wie bisher oder nichtKonnte das aus Deinem Link nicht so ganz erkennen
Quelle: hier klickenIm Recht der elterlichen Sorge wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind:
• Die Beschneidung muss fachgerecht („nach den Regeln der ärztlichen Kunst“) durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer angemessenen und effektiven Schmerzbehandlung.
• Vor dem Eingriff muss – wie bei jedem anderen nicht medizinisch indizierten Eingriff auch – besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden.
• Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen.
• Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde.
In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einem Arzt vergleichbar befähigt sind.
Danke lieber Barbarossa,Barbarossa hat geschrieben:Sie dürfen. Die Forderungen der Vertreter der betroffenen Religionen wurden 1:1 umgesetzt, so wie ich das sehe. Hier der entscheidende Teil der Pressemitteilung dazu:dieter hat geschrieben:Lieber Barbarossa,
dürfen die nun so weitermachen wie bisher oder nichtKonnte das aus Deinem Link nicht so ganz erkennen
Quelle: hier klickenIm Recht der elterlichen Sorge wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind:
• Die Beschneidung muss fachgerecht („nach den Regeln der ärztlichen Kunst“) durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer angemessenen und effektiven Schmerzbehandlung.
• Vor dem Eingriff muss – wie bei jedem anderen nicht medizinisch indizierten Eingriff auch – besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden.
• Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen.
• Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde.
In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einem Arzt vergleichbar befähigt sind.
Barbarossa hat geschrieben:Quelle: hier klickenIm Recht der elterlichen Sorge wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Voraussetzungen, unter denen die Eltern in eine Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, sind:
• Die Beschneidung muss fachgerecht („nach den Regeln der ärztlichen Kunst“) durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer angemessenen und effektiven Schmerzbehandlung.
Ein Nichtmediziner kennt sich mit diesen Dingen auch voll und ganz aus!
• Vor dem Eingriff muss – wie bei jedem anderen nicht medizinisch indizierten Eingriff auch – besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden.
Der kleine Junge, der sich nicht wehren kann, geschweige denn versteht, was mit ihm geschieht, wird aufgeklärt!
• Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen.
Der Junge befindet sich noch im Babyalter, kann somit seinen Willen nicht äußern. Weiter ist daß zu machen, was der Vater/Ältestenrat/Tradition vorgibt - paßta!
• Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde.
Wer hat da schon jemals Rücksicht genommen!
In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einem Arzt vergleichbar befähigt sind.
Wer sagt mir, ob diejenige Person, die die Beschneidung vornimmt, entsprechende Dokumente für eine Qualifikation in Chirurgie wie Medizin im Allgemeinen vorzuweißen hat -
Tja, aber nun wurde das Gesetz an die uralten Traditionen verschiedener Religionen angepasst. Ich bin damit auch nicht besonders zufrieden. Ob das nun konform mit dem Deutschen Grundgesetz ist, wage ich zu bezweifeln, aber feststellen kann das nur das Bundesverfassungsgericht.Der Germane hat geschrieben:Da wurde sich wieder einmal schön sauber aus der Verantwortung gezogen, nur um unseren "Brüdern und Schwestern" anderer Konfession nicht vor den Kopf zu stoßen.
Diese Glaubensgemeinschaft befindet sich in Deutschland und da gelten andere Gesetze! Danach ist sich zu richten, ohne wenn und aber.
...
Lieber Barbarossa,Barbarossa hat geschrieben:Tja, aber nun wurde das Gesetz an die uralten Traditionen verschiedener Religionen angepasst. Ich bin damit auch nicht besonders zufrieden. Ob das nun konform mit dem Deutschen Grundgesetz ist, wage ich zu bezweifeln, aber feststellen kann das nur das Bundesverfassungsgericht.Der Germane hat geschrieben:Da wurde sich wieder einmal schön sauber aus der Verantwortung gezogen, nur um unseren "Brüdern und Schwestern" anderer Konfession nicht vor den Kopf zu stoßen.
Diese Glaubensgemeinschaft befindet sich in Deutschland und da gelten andere Gesetze! Danach ist sich zu richten, ohne wenn und aber.
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Ich glaube, ich schrieb es schon irgendwo in diesem Forum: Ich halte es persönlich schon für eine Anmaßung von Eltern, wenn sie ihren Kindern quasi den Stempel ihrer eigenen Religion aufdrücken, noch bevor diese überhaupt sprechen können bzw. bevor sie sich darüber äußern können, ob und welche Religion sie überhaupt annehmen möchten.
Das ist ja wirklich stark.Ralph hat geschrieben:Ein Auszug aus dem sehr guten Artikel von Barbarossa wird in ein Lehrbuch der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen. Das Lehrbuch mit dem Titel "Konzepte des Grundgesetzes - die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik" wird kostenfrei an Schulen abgegeben und wird eine Auflage von je 10.000 Exemplaren Druck und CD-ROM haben.
Am Freitag habe ich hierzu einen Brief von der Bundeszentrale bekommen mit der Bitte, eine Einverständniserklärung zu erteilen. Ich empfinde das als Bestätigung der qualitativen Arbeit, die wir auf Geschichte-Wissen leisten. Gilbert (Barbarossa) kann zu Recht stolz auf seinen Artikel sein.
Sehr schön, da darfst du stolz gucken.Barbarossa hat geschrieben:Das ist ja wirklich stark.Ralph hat geschrieben:Ein Auszug aus dem sehr guten Artikel von Barbarossa wird in ein Lehrbuch der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen. Das Lehrbuch mit dem Titel "Konzepte des Grundgesetzes - die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik" wird kostenfrei an Schulen abgegeben und wird eine Auflage von je 10.000 Exemplaren Druck und CD-ROM haben.
Am Freitag habe ich hierzu einen Brief von der Bundeszentrale bekommen mit der Bitte, eine Einverständniserklärung zu erteilen. Ich empfinde das als Bestätigung der qualitativen Arbeit, die wir auf Geschichte-Wissen leisten. Gilbert (Barbarossa) kann zu Recht stolz auf seinen Artikel sein.
>stolz guck<
Lieber Barbarossa,Barbarossa hat geschrieben:Das ist ja wirklich stark.Ralph hat geschrieben:Ein Auszug aus dem sehr guten Artikel von Barbarossa wird in ein Lehrbuch der Bundeszentrale für politische Bildung aufgenommen. Das Lehrbuch mit dem Titel "Konzepte des Grundgesetzes - die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik" wird kostenfrei an Schulen abgegeben und wird eine Auflage von je 10.000 Exemplaren Druck und CD-ROM haben.
Am Freitag habe ich hierzu einen Brief von der Bundeszentrale bekommen mit der Bitte, eine Einverständniserklärung zu erteilen. Ich empfinde das als Bestätigung der qualitativen Arbeit, die wir auf Geschichte-Wissen leisten. Gilbert (Barbarossa) kann zu Recht stolz auf seinen Artikel sein.
>stolz guck<