dieter hat geschrieben:
Hofentlich werden die Gerichte auch bemüht.
Die Gerichte werden mit sehr großer Sicherheit bemüht. Die Fluggesllschaften werden aber versuchen eine außergerichtliche Entschädigung herbeizuführen.
Laut Montrealer Abkommen gibt es bei technischen Defekt eines Flugzeuges 150000 Euro pro Geschädigten. Wenn aber der Co-Pilot wie in vorliegenden Falle den Absturz absichtlich herbeigeführt hat, ist die Haftungsgrenze quasi unbegrenzt.
Der Anbsturz lag zudem über französischen Gebiet also gilt hier auch französisches Recht . Nach deutschen Schadenersatzrecht werden immaterielle psychische Schäden bei den Geschädigten immer häufiger aber bei Hinterbliebenen nur in seltenen Fällen ausgeglichen. In Frankreich und den USA gilt hierfür eien andere großzügigere Rechtssprechnung.
Die deutsche Rechtssprechung ist so orientiert und gefasst, dass Unternehmen nicht so sehr in die Pflicht genommen werden.
Das ist in Frankreich und im Land der unbegrenzten Freiheit ( USA) gänzlich anders. Dort herrscht eine dem Menschen und Geschädigten großzügigere Handhabung.
"Nur in den vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefällen gibt es auch einen Ersatz von immateriellen Schäden, insbesondere Schmerzensgeld. So ein Ausnahmefall ist allerdings auch an enge Voraussetzungen geknüpft: So muss die Nachricht vom Tod des nahen Angehörigen zu einem besonders heftigen Schockzustand geführt haben.
Und selbst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, gewähren deutsche Gerichte selten Schadensersatzansprüche in einer Höhe, die auch nur annähernd an jene Größenordnungen herankommen, die etwa in den USA bei solchen Katastrophen üblich sind."
http://www.focus.de/finanzen/experten/s ... 74500.html
Ich denke, dass sich auch die deutschen Hinterbliebenen nicht so einfach abspeissen lassen und gleiche Schadensersatzleistungen fordern werden, wie die ausländischen Hinterbliebenen.
Ob es weitere Schuldige gibt, denen konkret eine Mitschuld bewiesen werden kann, bleibt wie Ralph schon vorher schrieb mehr als fraglich. Der Co-Pilot soll aber per e-mail die Konzernführung, über seine geheilte psychische Erkrankung, die er vor der Einstellung erlitt, informiert haben.
Schatensersatz und Schuldfrage sind dabei zwei paar Schuhe.