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Der römische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Er besaß die gesetzgeberische Kompetenz, stellte die Regierung und bestimmte die Richtlinien der Politik.

Die Senats- oder Volksversammlung wurde entweder durch den Konsul oder durch den Prätor einberufen und derjenige hatte dann auch die Leitung der jeweiligen Versammlung.

Der Konsul war das höchste zivile und militärische Amt in der Römischen Republik. Er hatte das Recht, den Senat und die Volksversammlung einzuberufen und deren Leitung.
Außerdem besaß er die Legitimation, Kriege zu führen, Heere aufzustellen und Offiziere zu ernennen. Das bedeutet, der Konsul war oberster Heerführer.

Der Prätor war während der Königszeit das höchste Amt nach dem König.
In der Römischen Republik war es das zweithöchste Amt mit dem Recht, die Volksversammlung und den Senat einzuberufen. Wenn der Konsul abwesend war, war der Prätor dessen Stellvertreter.
Außerdem hatte der Prätor die Aufsicht über die Rechtsprechung.

Quellen:
Bleicken, Jochen (2008): Die Verfassung der Römischen Republik. Grundlagen und Entwicklung. 8. Aufl., Paderborn.
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6mischer_Senat
https://rompedia.wikia.org/wiki/Pr%C3%A4tor
https://de.wikipedia.org/wiki/Consulat
http://geschichtsverein-koengen.de/RoemStaat.htm
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