Zehnt

Mit dem Begriff „Zehnt“ oder der „Zehnte“ ist eine zehnprozentige Steuer gemeint, die ursprünglich in Form von Naturalien und später mit Geld geleistet wurde. Empfänger dieser Abgabe waren der Grundherr oder die Kirche.

Diese Form der Abgaben gibt es seit dem Altertum und  hat sich gehalten bis in unsere Zeit. Die Abgabenordnung (AO) der Bundesrepublik Deutschland soll hierzu als Beispiel dienen.

 

Bemerkenswert ist, dass sich aus der persönlichen Naturalienabgabe eine Grundstücksabgabe entwickelte. Diese erste Entwicklungsstufe begann in etwa seit dem Jahr 1000. In Deutschland hielt sich der Zehnt bis in das 19. Jahrhundert und wurde danach die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer und Vermögensteuer. Und unsere heutige Einkommensteuer lässt sich an der Kopfsteuer im 17. Jahrhundert erkennen.

Insgesamt kann man sagen, das deutsche Steuersystem hat eine lange Tradition und Geschichte; sie lässt sich bis in das Mittelalter zurückverfolgen.