Wahlrecht

Das Wahlrecht ist die Gesamtheit der in der Verfassung, Gesetzen und Wahlordnungen festgelegten Rechtsnormen zur Regelung von Form und Verfahren der Wahlen zu öffentlichen Ämtern, vor allem Wahlen zu parlamentarischen Vertretungskörperschaften.

Das Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland beruht auf den Wahlrechtsgrundsätzen eines demokratischen Verfassungsstaates, d.h. Satzung eines allgemeinen, gleichen, direkten, freien und geheimen Wahlrechts. Diese Wahlrechtsgrundsätze wurden nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes (1933-1945) und nach der Besatzungszeit (1945-1949) verwirklicht und erhielten mit Artikel 38 Grundgesetz (GG) Verfassungsrang.