Der Begriff Völkermord wird seit 1944 auch Genozid genannt. Damit bezeichnet man die geplante und organisierte Ermordung ganzer Bevölkerungsgruppen.
Der Völkermord ist ein Straftatbestand und unterliegt nicht der Verjährung.
Der Begriff Völkermord wird seit 1944 auch Genozid genannt. Damit bezeichnet man die geplante und organisierte Ermordung ganzer Bevölkerungsgruppen.
Der Völkermord ist ein Straftatbestand und unterliegt nicht der Verjährung.