Bei den Bundestagswahlen entstehen Überhangmandate, wenn eine Partei mehr Direktmandate (Erststimmen) gewinnt, als ihr aufgrund des erreichten prozentualen Anteils an Zweitstimmen (Landesliste der Partei) zusteht. Durch die gewonnenen Direktmandate erhöht sich die Gesamtzahl der Abgeordneten im Parlament. Ähnliche Bestimmungen gelten auch bei Landtags- und Kommunalwahlen.