Stapelrecht

Das mittelalterliche Stapelrecht wird auch Niederlagsrecht oder Marktrecht genannt. Damit wurde den Städten die Möglichkeit eröffnet, von den durchreisenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum „stapelten“ und anboten. Für die durchreisenden Händler gab es keine Alternative, da die betreffenden Städte nicht umfahren werden konnten und so den Handelsverkehr auch in größerem Umkreis bis zu 15 Meilen an sich zogen. Das Stapelrecht existierte etwa über sechshundert Jahre und wurde zwischen 1821 und 1834 abgeschafft.