Rechtssystem

Das Rechtssystem bedeutet für Deutschland die Unterscheidung von zwei staatlichen Ebenen, die Gerichte der Länder und die des Bundes (Art. 92 GG). Die Gerichtsorganisation Deutschlands besteht aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Ordentliche Gerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit.