Ratifikation

Mit Ratifikation wird die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines internationalen Vertrages bezeichnet. Dafür ist das jeweilige Staatsoberhaupt zuständig. In Deutschland wird dieser Akt gem. Artikel 59 Absatz 1 des Grundgesetzes durch den Bundespräsidenten vorgenommen, jedoch erst, nachdem die jeweils zuständige gesetzgebende Gewalt (Legislative / Parlament) zugestimmt hat.