Methodenlehre

Die Methodenlehre heißt Methodologie, kommt aus dem Griechischen und bedeutet ungefähr „Lehre über die Vorgehensweise“. Diese generelle Aussage ist so zu verstehen, dass damit einmal die grundsätzliche Lehre von der Methodologie in einzelnen Disziplinen gemeint ist, aber auch die allgemeine Lehre von wissenschaftlichen Methoden als Bestandteil der Logik. Damit ist die Methodenlehre zugleich im Bereich der philosophischen Wissenschaft verankert.

Wenngleich die „Lehre über die Vorgehensweise“ zunächst einmal ganz allgemein aufgefasst und in allen Disziplinen angewendet werden kann, konzentriert sich die Wissenschaft auf die „Psychologische Methodenlehre“, die „Juristische Methodenlehre“ und für die Interpretation der Feststellungen auf die „Methodenlehre und Statistik“.

Merklich sichtbar in der Absolutheit der Festlegung über die Vorgehensweise der Methodenlehre ist die Verwandtschaft zu der Systemtheorie, mit der ebenfalls alle Disziplinen methodisch erklärt werden können.

Unabhängig davon, ob die Psychologische oder die Juristische Methodenlehre angewandt wird, bleibt eine Statistik im Bereich des Wahrscheinlichen. Zwar sind durch die Auswertung empirischer Daten gewisse Schlussfolgerungen möglich, doch sollte berücksichtigt werden, dass zuvor die Daten des Menschen in ein Zahlenmaterial verwandelt werden müssen. Bei diesem Verfahren entsteht zwangsläufig eine „Grauzone“, die mit den Methoden der Mathematik nicht erfasst werden kann. Und die Möglichkeit einer normativen Festlegung ist für eine Statistik irrelevant, da diese das Ergebnis einer empirischen Forschung ausweisen soll. Außerdem hat die mathematische Statistik zum Ziel, mit den Methoden der Mathematik möglichst allgemeingültige Aussagen zu vermitteln. Erwiesenermaßen liefert somit die Mathematik das Rüstzeug für eine empirisch-analytische Auslegung der psychologischen und juristischen Erkenntnisse bzw. Daten.

 

Die Psychologische Methodenlehre findet Anwendung im Forschungs- und im Lehrbetrieb aller psychologischen Fachbereiche. Außerdem ist mit dieser Methodenlehre eine zweckentsprechende Anfertigung mathematisch gesteuerter Statistiken möglich. Und das bedeutet die statistische Erfassung menschlicher Eigenschaften, aber auch die der psychologischen Prozesse, wie z.B. Entwicklungsstufen oder individuelle Vorfälle. Dabei sollte sich der Schwerpunkt immer an den hauptsächlichen Forschungsfragestellungen orientieren.

 

Die Juristische Methodenlehre findet Anwendung, wenn die Begründung rechtlicher Entscheidungen systematisch und didaktisch zu einem besseren Verständnis und einer eindeutigen zukünftigen Handhabung beitragen soll. Die Anwendung der Methodenlehre soll eindeutige und nachvollziehbare Begründungen ergeben.

Insofern finden dabei folgende Kriterien Beachtung:

  1. Der Maßstab der Rechtsgewinnung / Rechtsprechung ist präzise auszuloten.
  2. Es sind verbindliche Regeln für die Ermittlung des Maßstabes aufzustellen.
  3. Abzuwägen ist der Zusammenhang zwischen Gesetzgebung, Gesetz, Zweck und Folgen.

Info: Die neuzeitliche Juristische Methodenlehre hat ihren Ursprung im Römischen Recht.

 

Quellen und weiterführende Informationen