Lex

Der Begriff „Lex“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Bindung“ oder „Gesetz“.

Im römischen Recht galten für alle Staatsbürger allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften. Das war im engeren Sinne

Lex rogata: Das vom römischen Volk auf Antrag eines Magistrats angenommene Gesetz;

Lex data: Das vom römischen Volk verfügte Gesetz.

Eine Lex rogata wurde in den meisten Fällen nach dem Namen der Antragsteller benannt, so auch die Lex Hortensia von 287 v. Chr. Diese Lex verlieh den Beschlüssen der Plebs die gleiche Gültigkeit, wie sie den leges (lex data – Rechtssammlung) der Volksversammlung zukam.