Lesung

Mit Lesung wird die Beratung von Gesetzes- und Haushaltsentwürfen bezeichnet. Sie sind ebenfalls für Staatsverträge vorgesehen, allerdings nur mit zwei Lesungen.

Der Deutsche Bundestag sieht im Allgemeinen drei Lesungen vor.

1. Lesung: Einbringung einer Vorlage und Debatte;

2. Lesung: einzelne Aspekte werden diskutiert, ggf. geändert und abgestimmt;

3. Lesung: Schlussabstimmung.