Mit Lesung wird die Beratung von Gesetzes- und Haushaltsentwürfen bezeichnet. Sie sind ebenfalls für Staatsverträge vorgesehen, allerdings nur mit zwei Lesungen.
Der Deutsche Bundestag sieht im Allgemeinen drei Lesungen vor.
1. Lesung: Einbringung einer Vorlage und Debatte;
2. Lesung: einzelne Aspekte werden diskutiert, ggf. geändert und abgestimmt;
3. Lesung: Schlussabstimmung.